4
Los
4
Seltenes klassizistisches Ringstein-Kabinett
Gelbgold. Ring in flacher Marquiseform, der ovale Wechsel-Ringkopf scharniert und mit umlaufend ziseliertem Lorbeerfries. Dazu 40 austauschbare Oval-Cabochons aus unterschiedlichen polierten Achaten (ca. 25,7 x 15,3 mm) mit rückseitiger Nummerierung. Präsentiert auf zwei samtgefütterten Tabletts mit türkisfarbenem Papierbezug, für den Ring eine durchgehende Aussparung in der Mitte. Dazu ein entsprechend bezogenes Heftchen mit handgeschriebenem Katalog der Mineralien in deutscher Sprache. Das originale Etui in Buchform mit goldgeprägtem Lederrücken bez. "AMUSEMENT LITHOLOGIQUE" und mit herausziehbarem Karton-Schuber. Nicht gestempelt. Etui mit feinen Alters- und Gebrauchsspuren. Ring: RW 55, Gewicht (ohne Stein) 3,95 g. Etui 18,5 x 12,5 x 4,5 cm.
Johann Christian Neuber zugeschrieben, Dresden, um 1790.
Die Mineralien sind wie folgt beschrieben:
"1. Amazonitstein aus Siberien (Sibirien), 2. Haarstein von Chemmnitz, 3. Rosenquarz aus den Hohwald, 4. Orientalischer Carneol, 5. Agath von Chemmnitz, 6. Wismuth von Freiberg, 7. Jaspis aus Italien, 8. Agath bei Lipse, 9. Hornstein, 10. Rother Kiesel, 11. Obal (Opal) Carneol, 12. Jaspis aus Siberien (Sibirien), 13. Agath von Liebenwerda, 14. Band Calcedon von Island, 15. Agath von Chemmnitz, 16. Band Agath von Maxen, 17. Granit mit Cristal, 18. Agath mit Quarz, 19. Tiger Jaspis, 20. Weiser Agath, 21. Versteinert Holz von Plauen, 22. Ammedist (Amethyst) von Borstenstein, 23. Labis lazuli (Lapislazuli), 24. Criesopraß (Chrysopras) aus Schlesien, 25. Weiss und brauner Jaspis, 26. Porfir (Porphyr) 27. Agath (Achat) aus der Pfalz, 28. Versteinert Holz aus den Plauschen Grund, 29. Grüner Jaspis bei Wittgenau, 30. Trümmer Agath bei Maxen, 31. Versteinert Holz, 32 Agath mit Quarz bei Freiberg, 33. Versteinert Holz aus den Coburg'schen, 34. Avangturin (Aventurin) aus Siberien (Sibirien), 35. Hornstein, 36. Wismuth, 37. Agath von Anneberg 38. Jaspis, 39. Brauner Jaspis, 40. Amedist (Amethyst) Mutter".
Diese seltenen Ringstein- und Schmucksteinkabinette, die in der Tradition der fürstlichen Kunst- und Wunderkammern stehen, sind ein Ausdruck der späten deutschen Aufklärung im ausgehenden 18. Jh. Mit dem Aufblühen der Naturwissenschaften wurde auch die Mineralogie zu einem Sammelgebiet, dem sich nun verstärkt sowohl Gelehrte, als auch Amateure des aufstrebenden Bildungsbürgertums widmeten. Wie der Titel „Amusement Lithologique“ verrät, dienten diese handlichen Ring- und Schmucksteinsammlungen nicht allein dem rein wissenschaftlichen Interesse des Sammlers, sondern auch der persönlichen Erbauung. Die aus der ganzen Welt zusammengetragenen farbigen Steine waren variabel als modisches Accessoire tragbar und demonstrierten Bildung und Weltgewandtheit des Trägers.
Literatur
Vgl. Kugel (Hrsg.), Gold, Jasper and Carnelian, Johann Christian Neuber at the Saxonian Court, London 2012, S. 37 - 98, S. 381 ff. Insgesamt werden hier 21 bisher recherchierte Schmuckstein- bzw. Ringstein-Kabinette angeführt, die nach Dresden oder Augsburg lokalisiert und zwischen 1790 und 1801 datiert werden. Fünf davon sind in vergleichbarer Buchform, tragen ebenfalls den Titel "Amusement Lithologique" (RK 7-11) und werden der Werkstatt des Dresdener Meisters Johann Christian Neuber zugeschrieben. Davon hat sich nur bei einem Exemplar mit 41 rechteckigen Steinplaketten und mit französischem Katalogheft, der originale Ring erhalten (RK 8, Kunsthandel Laue, München). Stilistisch aus dem selben Atelier wie unseres stammen wohl ein Schmuckstein-Kabinett mit 63 Plaketten in der Wiener Sammlung Simone und Peter Huber (RK9) sowie ein weiteres mit 105 Cabochons aus dem Besitz der Anna Freiin von Maltzahn, das sich heute in einer deutschen Privatsammlung befindet. (RK 10). Beide verfügen auch über ein vergleichbares deutsches Katalogheft.
A very rare German neoclassical "Ringstein Kabinett" with a gold ring and 40 interchangeable hard stone cabochons within a book shaped leather case with gold embossed inscription "Amusement Lithologique" and a handwritten catalogue in German.
Smooth signet ring with hinged interchangeable oval bezel and chased laurel surround. Accompanied by 40 oval cabochons made from various kinds of polished agate (ca. 25.7 x 15.3 mm), numbered on the reverse. Presented in two velvet lined trays with turqouise paper covers and a central cut-out in the centre for the ring. Includes a corresponding booklet containing a handwritten catalogue of the minerals in German. The original case in the form of a book with a gilt embossed spine inscribed "AMUSEMENT LITHOLOGIQUE" and removable cardboard slipcase. Not hallmarked. The case with minor signs of age and wear. Ring: Ring size 55. Weight (without stone) 3.95 g. Case 18.5 x 12.5 x 4.5 cm.
Attributed to Johann Christian Neuber, Dresden, c. 1790.
The minerals are described as follows:
"1. Amazonite stone from Siberia (Siberia), 2. Hairstone from Chemnitz, 3. Rose quartz from the Hohwald, 4. Oriental carnelian, 5. Agate from Chemnitz, 6. Bismuth from Freiberg, 7. Jasper from Italy, 8. Agate found near Lipse, 9. Chert, 10. Red pebble, 11. Obal (opal) carnelian, 12. Jasper from Siberia (Siberia), 13. Agate from Liebenwerda, 14. Banded calcedony from Iceland, 15. Agate from Chemnitz, 16. Banded agate from Maxen, 17. Granite with crystal, 18. Agate with quartz, 19. Tiger jasper, 20. Weiser agate, 21. Petrified wood from Plauen, 22. Ammedist (amethyst) from Borstenstein, 23. Labis lazuli (lapis lazuli), 24. Criesopraß (chrysoprase) from Silesia, 25. White and brown jasper, 26. Porfir (porphyry) 27. Agate from the Palatinate, 28. Petrified wood from the Plauschen Grund, 29. Green jasper found near Wittgenau, 30. Rubble agate found near Maxen, 31. Petrified wood, 32. Agate with quartz found near Freiberg, 33. Petrified wood from the Coburg'schen, 34. Avangturine (aventurine) from Siberia, 35. Chert, 36. Bismuth, 37. Agate from Anneberg 38. Jasper, 39. Brown jasper, 40. Amedist (amethyst) mother".
These rare ring stone and gemstone cabinets, inspired by the tradition of princely cabinets of curiosities and objets d'art, are an expression of the late German Enlightenment at the end of the 18th century. With the blossoming of the natural sciences, mineralogy also became a popular field of collecting among scholars and amateurs of the emerging educated bourgeoisie. As the title "Amusement Lithologique" reveals, these pocket-sized collections of rings and gemstones served not only the purely scientific interest of the collector, but also personal edification. The coloured stones collected from all over the world could be worn as fashionable accessories to demonstrate the education and sophistication of the wearer.
Estimate € 50.000 - 70.000
Literature
Cf. Kugel (ed.), Gold, Jasper and Carnelian, Johann Christian Neuber at the Saxonian Court, London 2012, p. 37 - 98, p. 381 ff. Kugel presents a total of 21 thus far identified and researched gemstone / ring stone cabinets localised to Dresden and dated to between 1790 and 1801. Five of these are similarly shaped like books, also bearing the title "Amusement Lithologique" (RK 7-11), and are attributed to the workshop of the Dresden based maker Johann Christian Neuber. Only one of these examples, with 41 rectangular cabochons and a French catalogue, has retained the original ring (RK 8, Kunsthandel Laue, Munich). Based on stylistic characteristics, a gemstone cabinet with 63 cabochons in the Vienna collection of Simone and Peter Huber (RK9) and another gemstone cabinet with 63 cabochons from the estate of Baroness Anna von Maltzahn, now in a German private collection (RK 10), have been attributed to the same workshop. Both pieces have a similar catalogue written in German.
Für Kunsthaus Lempertz Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)221 9257290.
Clocks, Watches & Jewellery
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs.
3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).
Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.
Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.
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Seltenes klassizistisches Ringstein-Kabinett
Gelbgold. Ring in flacher Marquiseform, der ovale Wechsel-Ringkopf scharniert und mit umlaufend ziseliertem Lorbeerfries. Dazu 40 austauschbare Oval-Cabochons aus unterschiedlichen polierten Achaten (ca. 25,7 x 15,3 mm) mit rückseitiger Nummerierung. Präsentiert auf zwei samtgefütterten Tabletts mit türkisfarbenem Papierbezug, für den Ring eine durchgehende Aussparung in der Mitte. Dazu ein entsprechend bezogenes Heftchen mit handgeschriebenem Katalog der Mineralien in deutscher Sprache. Das originale Etui in Buchform mit goldgeprägtem Lederrücken bez. "AMUSEMENT LITHOLOGIQUE" und mit herausziehbarem Karton-Schuber. Nicht gestempelt. Etui mit feinen Alters- und Gebrauchsspuren. Ring: RW 55, Gewicht (ohne Stein) 3,95 g. Etui 18,5 x 12,5 x 4,5 cm.
Johann Christian Neuber zugeschrieben, Dresden, um 1790.
Die Mineralien sind wie folgt beschrieben:
"1. Amazonitstein aus Siberien (Sibirien), 2. Haarstein von Chemmnitz, 3. Rosenquarz aus den Hohwald, 4. Orientalischer Carneol, 5. Agath von Chemmnitz, 6. Wismuth von Freiberg, 7. Jaspis aus Italien, 8. Agath bei Lipse, 9. Hornstein, 10. Rother Kiesel, 11. Obal (Opal) Carneol, 12. Jaspis aus Siberien (Sibirien), 13. Agath von Liebenwerda, 14. Band Calcedon von Island, 15. Agath von Chemmnitz, 16. Band Agath von Maxen, 17. Granit mit Cristal, 18. Agath mit Quarz, 19. Tiger Jaspis, 20. Weiser Agath, 21. Versteinert Holz von Plauen, 22. Ammedist (Amethyst) von Borstenstein, 23. Labis lazuli (Lapislazuli), 24. Criesopraß (Chrysopras) aus Schlesien, 25. Weiss und brauner Jaspis, 26. Porfir (Porphyr) 27. Agath (Achat) aus der Pfalz, 28. Versteinert Holz aus den Plauschen Grund, 29. Grüner Jaspis bei Wittgenau, 30. Trümmer Agath bei Maxen, 31. Versteinert Holz, 32 Agath mit Quarz bei Freiberg, 33. Versteinert Holz aus den Coburg'schen, 34. Avangturin (Aventurin) aus Siberien (Sibirien), 35. Hornstein, 36. Wismuth, 37. Agath von Anneberg 38. Jaspis, 39. Brauner Jaspis, 40. Amedist (Amethyst) Mutter".
Diese seltenen Ringstein- und Schmucksteinkabinette, die in der Tradition der fürstlichen Kunst- und Wunderkammern stehen, sind ein Ausdruck der späten deutschen Aufklärung im ausgehenden 18. Jh. Mit dem Aufblühen der Naturwissenschaften wurde auch die Mineralogie zu einem Sammelgebiet, dem sich nun verstärkt sowohl Gelehrte, als auch Amateure des aufstrebenden Bildungsbürgertums widmeten. Wie der Titel „Amusement Lithologique“ verrät, dienten diese handlichen Ring- und Schmucksteinsammlungen nicht allein dem rein wissenschaftlichen Interesse des Sammlers, sondern auch der persönlichen Erbauung. Die aus der ganzen Welt zusammengetragenen farbigen Steine waren variabel als modisches Accessoire tragbar und demonstrierten Bildung und Weltgewandtheit des Trägers.
Literatur
Vgl. Kugel (Hrsg.), Gold, Jasper and Carnelian, Johann Christian Neuber at the Saxonian Court, London 2012, S. 37 - 98, S. 381 ff. Insgesamt werden hier 21 bisher recherchierte Schmuckstein- bzw. Ringstein-Kabinette angeführt, die nach Dresden oder Augsburg lokalisiert und zwischen 1790 und 1801 datiert werden. Fünf davon sind in vergleichbarer Buchform, tragen ebenfalls den Titel "Amusement Lithologique" (RK 7-11) und werden der Werkstatt des Dresdener Meisters Johann Christian Neuber zugeschrieben. Davon hat sich nur bei einem Exemplar mit 41 rechteckigen Steinplaketten und mit französischem Katalogheft, der originale Ring erhalten (RK 8, Kunsthandel Laue, München). Stilistisch aus dem selben Atelier wie unseres stammen wohl ein Schmuckstein-Kabinett mit 63 Plaketten in der Wiener Sammlung Simone und Peter Huber (RK9) sowie ein weiteres mit 105 Cabochons aus dem Besitz der Anna Freiin von Maltzahn, das sich heute in einer deutschen Privatsammlung befindet. (RK 10). Beide verfügen auch über ein vergleichbares deutsches Katalogheft.
A very rare German neoclassical "Ringstein Kabinett" with a gold ring and 40 interchangeable hard stone cabochons within a book shaped leather case with gold embossed inscription "Amusement Lithologique" and a handwritten catalogue in German.
Smooth signet ring with hinged interchangeable oval bezel and chased laurel surround. Accompanied by 40 oval cabochons made from various kinds of polished agate (ca. 25.7 x 15.3 mm), numbered on the reverse. Presented in two velvet lined trays with turqouise paper covers and a central cut-out in the centre for the ring. Includes a corresponding booklet containing a handwritten catalogue of the minerals in German. The original case in the form of a book with a gilt embossed spine inscribed "AMUSEMENT LITHOLOGIQUE" and removable cardboard slipcase. Not hallmarked. The case with minor signs of age and wear. Ring: Ring size 55. Weight (without stone) 3.95 g. Case 18.5 x 12.5 x 4.5 cm.
Attributed to Johann Christian Neuber, Dresden, c. 1790.
The minerals are described as follows:
"1. Amazonite stone from Siberia (Siberia), 2. Hairstone from Chemnitz, 3. Rose quartz from the Hohwald, 4. Oriental carnelian, 5. Agate from Chemnitz, 6. Bismuth from Freiberg, 7. Jasper from Italy, 8. Agate found near Lipse, 9. Chert, 10. Red pebble, 11. Obal (opal) carnelian, 12. Jasper from Siberia (Siberia), 13. Agate from Liebenwerda, 14. Banded calcedony from Iceland, 15. Agate from Chemnitz, 16. Banded agate from Maxen, 17. Granite with crystal, 18. Agate with quartz, 19. Tiger jasper, 20. Weiser agate, 21. Petrified wood from Plauen, 22. Ammedist (amethyst) from Borstenstein, 23. Labis lazuli (lapis lazuli), 24. Criesopraß (chrysoprase) from Silesia, 25. White and brown jasper, 26. Porfir (porphyry) 27. Agate from the Palatinate, 28. Petrified wood from the Plauschen Grund, 29. Green jasper found near Wittgenau, 30. Rubble agate found near Maxen, 31. Petrified wood, 32. Agate with quartz found near Freiberg, 33. Petrified wood from the Coburg'schen, 34. Avangturine (aventurine) from Siberia, 35. Chert, 36. Bismuth, 37. Agate from Anneberg 38. Jasper, 39. Brown jasper, 40. Amedist (amethyst) mother".
These rare ring stone and gemstone cabinets, inspired by the tradition of princely cabinets of curiosities and objets d'art, are an expression of the late German Enlightenment at the end of the 18th century. With the blossoming of the natural sciences, mineralogy also became a popular field of collecting among scholars and amateurs of the emerging educated bourgeoisie. As the title "Amusement Lithologique" reveals, these pocket-sized collections of rings and gemstones served not only the purely scientific interest of the collector, but also personal edification. The coloured stones collected from all over the world could be worn as fashionable accessories to demonstrate the education and sophistication of the wearer.
Estimate € 50.000 - 70.000
Literature
Cf. Kugel (ed.), Gold, Jasper and Carnelian, Johann Christian Neuber at the Saxonian Court, London 2012, p. 37 - 98, p. 381 ff. Kugel presents a total of 21 thus far identified and researched gemstone / ring stone cabinets localised to Dresden and dated to between 1790 and 1801. Five of these are similarly shaped like books, also bearing the title "Amusement Lithologique" (RK 7-11), and are attributed to the workshop of the Dresden based maker Johann Christian Neuber. Only one of these examples, with 41 rectangular cabochons and a French catalogue, has retained the original ring (RK 8, Kunsthandel Laue, Munich). Based on stylistic characteristics, a gemstone cabinet with 63 cabochons in the Vienna collection of Simone and Peter Huber (RK9) and another gemstone cabinet with 63 cabochons from the estate of Baroness Anna von Maltzahn, now in a German private collection (RK 10), have been attributed to the same workshop. Both pieces have a similar catalogue written in German.
Für Kunsthaus Lempertz Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)221 9257290.
Clocks, Watches & Jewellery
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs.
3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).
Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.
Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.