Los

2029

Giovanni Francesco Barbieri, genannt Il Guercino, Cupido

In Alte Kunst und 19. Jahrhundert I + II

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Giovanni Francesco Barbieri, genannt Il Guercino, Cupido
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Köln
Giovanni Francesco Barbieri, genannt Il Guercino, Cupido
Öl auf Leinwand. 51,5 x 39 cm.

Provenienz
Auktion Dorotheum, Wien, 17.10.2012, Lot 559. - Privatsammlung Großbritannien.

Literatur
Nicholas Turner: The Paintings of Guercino. A Revised and Expanded Catalogue raisonné, Rom 2017, S. 348, Nr. 92 (mit s/w-Abb.).

Die Zuschreibung an Guercino wurde von Nicholas Turner beim ersten Erscheinen des Gemäldes auf dem Kunstmarkt bestätigt und im 2017 erschienen Werkverzeichnis zum Künstler veröffentlicht.
Auf einem schmalen Mauervorsprung sitzt ein flügelloser Amor auf einer weißen Draperie und schaut schelmisch in die Ferne, vermutlich um zu sehen, ob sein abgeschossener Pfeil das Ziel getroffen hat. Das pausbäckige Kleinkind, das so typisch für die Putten und Engel in Guercinos frühen Bildern ist, ist der Figur des Christuskindes in Guercinos berühmtem Altarbild „Der hl. Wilhelm empfängt die Mönchskutte“ für die Locatelli-Kapelle in S. Gregorio, Bologna, 1620 (Abb. 1; heute in der Pinacoteca Nazionale di Bologna) nachgebildet. Der aus dem Bologneser Altarbild abgeleitete Amor ist als eigenständiges Werk konzipiert und basiert möglicherweise auf einem von ihm angefertigten „ricordo“ mit einigen Veränderungen. Guercino malte den Amor mit kräftigen, schnellen Pinselstrichen, mit mehreren Pentimenti. Der Amor ist nicht das einzige Beispiel in Guercinos Werk für eine Figur, die aus ihrem ursprünglichen kompositorischen Kontext herausgelöst wird, um auf einer kleineren Leinwand als eigenständiges Kunstwerk zu erscheinen. Diese Arbeitsweise ermöglichte es dem Künstler, aus seinen Motiven Kapital zu schlagen und mit ein und derselben Bilderfindung verschiedene Auftraggeber zufrieden zu stellen.
Giovanni Francesco Barbieri, called Il Guercino, Cupid
Oil on canvas. 51.5 x 39 cm.

Provenance
Auction Dorotheum, Vienna, 17.10.2012, lot 559. - Private collection, Great Britain.

Literature
Nicholas Turner: The Paintings of Guercino. A Revised and Expanded Catalogue raisonné, Rome 2017, p. 348, no. 92 (with ill.).

The attribution has been confirmed by Nicholas Turner on the occasion of the first appearance of the painting on the market, and consequently published in the 2017 monography of the artist.
A wingless Cupid sits on a white drapery atop a ledge on a wall, looking mischievously into the distance, presumably to see if his fired arrow will meet its target. The chubby infant, so typical of the putti and angels in Guercino's early pictures, is taken from the figure of the Christ Child in the work titled “St William Receiving the Cowl”, Guercino's famous altarpiece painted for the Locatelli Chapel, in S. Gregorio, Bologna, 1620 (ill. 1; now in the Pinacoteca Nazionale di Bologna). A derivation from the Bolognese altarpiece, the Cupid is conceived as an independent work and could possibly be based on a tracing made from it, with some variations. Guercino has painted the Cupid with powerful and rapid brushstrokes, with several pentimenti. The Cupid is not the only instance in Guercino's work of a figure being taken from its original compositional context to feature on its own in a smaller canvas intended as a work of art in its own right. This working procedure allowed the artist to capitalize on his formulas, satisfying different patrons with the same invention.
Giovanni Francesco Barbieri, genannt Il Guercino, Cupido
Öl auf Leinwand. 51,5 x 39 cm.

Provenienz
Auktion Dorotheum, Wien, 17.10.2012, Lot 559. - Privatsammlung Großbritannien.

Literatur
Nicholas Turner: The Paintings of Guercino. A Revised and Expanded Catalogue raisonné, Rom 2017, S. 348, Nr. 92 (mit s/w-Abb.).

Die Zuschreibung an Guercino wurde von Nicholas Turner beim ersten Erscheinen des Gemäldes auf dem Kunstmarkt bestätigt und im 2017 erschienen Werkverzeichnis zum Künstler veröffentlicht.
Auf einem schmalen Mauervorsprung sitzt ein flügelloser Amor auf einer weißen Draperie und schaut schelmisch in die Ferne, vermutlich um zu sehen, ob sein abgeschossener Pfeil das Ziel getroffen hat. Das pausbäckige Kleinkind, das so typisch für die Putten und Engel in Guercinos frühen Bildern ist, ist der Figur des Christuskindes in Guercinos berühmtem Altarbild „Der hl. Wilhelm empfängt die Mönchskutte“ für die Locatelli-Kapelle in S. Gregorio, Bologna, 1620 (Abb. 1; heute in der Pinacoteca Nazionale di Bologna) nachgebildet. Der aus dem Bologneser Altarbild abgeleitete Amor ist als eigenständiges Werk konzipiert und basiert möglicherweise auf einem von ihm angefertigten „ricordo“ mit einigen Veränderungen. Guercino malte den Amor mit kräftigen, schnellen Pinselstrichen, mit mehreren Pentimenti. Der Amor ist nicht das einzige Beispiel in Guercinos Werk für eine Figur, die aus ihrem ursprünglichen kompositorischen Kontext herausgelöst wird, um auf einer kleineren Leinwand als eigenständiges Kunstwerk zu erscheinen. Diese Arbeitsweise ermöglichte es dem Künstler, aus seinen Motiven Kapital zu schlagen und mit ein und derselben Bilderfindung verschiedene Auftraggeber zufrieden zu stellen.
Giovanni Francesco Barbieri, called Il Guercino, Cupid
Oil on canvas. 51.5 x 39 cm.

Provenance
Auction Dorotheum, Vienna, 17.10.2012, lot 559. - Private collection, Great Britain.

Literature
Nicholas Turner: The Paintings of Guercino. A Revised and Expanded Catalogue raisonné, Rome 2017, p. 348, no. 92 (with ill.).

The attribution has been confirmed by Nicholas Turner on the occasion of the first appearance of the painting on the market, and consequently published in the 2017 monography of the artist.
A wingless Cupid sits on a white drapery atop a ledge on a wall, looking mischievously into the distance, presumably to see if his fired arrow will meet its target. The chubby infant, so typical of the putti and angels in Guercino's early pictures, is taken from the figure of the Christ Child in the work titled “St William Receiving the Cowl”, Guercino's famous altarpiece painted for the Locatelli Chapel, in S. Gregorio, Bologna, 1620 (ill. 1; now in the Pinacoteca Nazionale di Bologna). A derivation from the Bolognese altarpiece, the Cupid is conceived as an independent work and could possibly be based on a tracing made from it, with some variations. Guercino has painted the Cupid with powerful and rapid brushstrokes, with several pentimenti. The Cupid is not the only instance in Guercino's work of a figure being taken from its original compositional context to feature on its own in a smaller canvas intended as a work of art in its own right. This working procedure allowed the artist to capitalize on his formulas, satisfying different patrons with the same invention.

Alte Kunst und 19. Jahrhundert I + II

Auktionsdatum
Lose: 329
Lose: 168
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nichtbekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/de/datenschutzerklaerung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 25 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 400.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20  (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).

Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8  auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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