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Schraubmedaille auf die Salzburger Immigranten in Preußen

In Preußen Auktion / Berlin Auktion Salon

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Berlin
Schraubmedaille auf die Salzburger Immigranten in Preußen
Silber. Avers mit der fein ziselierten Darstellung einer Salzburger Familie beim Verlassen der Heimat; darüber ein Schriftband mit graviertem Zitat aus der Apostelgeschichte: "Gehe aus deinem Lande und von deiner Freindschafft. Act 7. V 3". Revers Darstellung Friedrich Wilhelms I. bei der Begrüßung der Emigranten in Preußen; darüber die Fortsetzung des Zitats "und zeuch in ein Land, das ich dir zeigen will. Act 7. V 3.". Im Innern der komplette Satz von 17 runden, nummerierten und aufwändig handkolorierten Kupferstichen mit Darstellungen des religiösen Lebens im Salzburger Land; darüber jeweils ein Schriftband mit dem entsprechenden Bibelzitat. Verso farbige Blumendarstellungen in Freihandmalerei. Die einzelnen Blätter mit Verbindungsstegen kreisförmig angeordnet, mit einer Darstellung des Guten Hirten im Zentrum. Montiert in die Deckelinnenseiten zwei kolorierte Landkarten, bezeichnet "ERZBISTH. SALZBURG" und "KÖNIGREICH PREUSSEN", die eine signiert "Daniel Höckhinger exc. A.V." Die Stiche in schöner Erhaltung; Verbindungsstege teils gelöst. D 4,5; H 0,5 cm, Gewicht 23 g.
Augsburg, Daniel Höckhinger, um 1732.

Nach jahrelangen Repressalien gegen die protestantische Minderheit erließ der Salzburger Fürstbischof Leopold Anton von Firmian am 31. Oktober 1731 ein Emigrationsedikt, das alle, die nicht katholischen Glaubens waren, des Landes verwies. Im Frühjahr des Jahres 1732 mussten mehr als 20.000 Protestanten aus dem gesamten Fürststift Salzburg ihre Heimat verlassen. Aufnahme fanden sie unter anderem in Preußen: König Friedrich Wilhelm I. gewährte den Salzburger Einwanderern günstige Bedingungen für ihre Ansiedlung in Ostpreußen. So erreichte er zum einen die Wiederbesiedlung der von der Pest entvölkerten Ländereien und konnte sich darüber hinaus als Führer der Protestantischen Bewegung in Deutschland und Europa profilieren. Preußens Bevölkerung nahm die „Exulanten" begeistert auf. Neben Predigten, Druckschriften, Gedichten, Liedern und Flugblättern entstanden in dieser Zeit Schraubmedaillen mit Bilderzyklen, um das Schicksal der Vertriebenen öffentlich zu machen. Weitere Exemplare befinden sich im Kunsthistorischen Museum Wien und im Deutschen Historischen Museum, Berlin.

Literatur
Vgl. Marsch, Die Salzburger Emigration in Bildern, Weissenhorn 1986, S. 95: "Besonders sorgfältig in seiner Ausführung ist der Einlagenzyklus von Daniel Höckhinger; diesen gibt es als Variante auch im ovalen Bildformat. […] [Seine] Erzählung reicht […]bis zur Ankunft in Königsberg und bis zum Haus- und Feldbau in der neuen Heimat". Zu Remshard vgl. Thieme/Becker Band 28, S. 151.
An Augsburg silver medal commemorating the emigration of the Salzburg Protestants
Avers depicting a Salzburg family leaving their home beneath a banderole with a biblical inscription. Revers with a depiction of Frederick William I welcoming the refugees beneath a further banderole. Containing 17 round, numbered and delicately coloured engravings depicting religious life in Salzburg with biblical inscriptions, decorated with painted fruit to the reverse. The individual engravings arranged in a circle around a depiction of Christ as the good shepherd. The interior of the lid and base fitted with two hand-coloured maps of Salzburg and Prussia, one signed “Daniel Höckhinger exc. A.V.". The engravings in good condition, some of the connecting elements defective. D 4.5; H 0.5 cm, weight 23 g.
Marks of Daniel Höckhinger, c. 1732.

After repressing the Protestant minorities in Salzburg for years, the region's Prince Bishop Leopold Anton von Firmian finally issued an emigration edict on 31st October 1731, which effectively evicted anyone not of Catholic faith from his lands. In the Spring of 1732, over 20,000 Protestants were forced to leave their homes in Salzburg. Prussia was one of several states to welcome the refugees: King Frederick William I provided them with favourable conditions for settlement in Eastern Prussia. This not only allowed him to resettle lands previously depopulated as a result of plague, but also to present himself to the world as a figurehead of the Protestant movement in Europe. The people of Prussia received the migrants with open arms. Medallions such as this were produced alongside sermons, texts, poems, songs, and pamphlets commemorating the events and recording the fates of those displaced. Further examples can be found in the Kunsthistorisches Museum in Vienna and the Deutsches Historisches Museum, Berlin.

Literature
Cf.: Marsch, Die Salzburger Emigration in Bildern, Weissenhorn 1986, p. 95: "Besonders sorgfältig in seiner Ausführung ist der Einlagenzyklus von Daniel Höckhinger; diesen gibt es als Variante auch im ovalen Bildformat. […] [Seine] Erzählung reicht […]bis zur Ankunft in Königsberg und bis zum Haus- und Feldbau in der neuen Heimat". For the accompanying medal cf. cat.: Slg. Whiting 1983, Nr. 471. For information on Remshard cf.: Thieme/Becker, vol 28, p. 151.
Schraubmedaille auf die Salzburger Immigranten in Preußen
Silber. Avers mit der fein ziselierten Darstellung einer Salzburger Familie beim Verlassen der Heimat; darüber ein Schriftband mit graviertem Zitat aus der Apostelgeschichte: "Gehe aus deinem Lande und von deiner Freindschafft. Act 7. V 3". Revers Darstellung Friedrich Wilhelms I. bei der Begrüßung der Emigranten in Preußen; darüber die Fortsetzung des Zitats "und zeuch in ein Land, das ich dir zeigen will. Act 7. V 3.". Im Innern der komplette Satz von 17 runden, nummerierten und aufwändig handkolorierten Kupferstichen mit Darstellungen des religiösen Lebens im Salzburger Land; darüber jeweils ein Schriftband mit dem entsprechenden Bibelzitat. Verso farbige Blumendarstellungen in Freihandmalerei. Die einzelnen Blätter mit Verbindungsstegen kreisförmig angeordnet, mit einer Darstellung des Guten Hirten im Zentrum. Montiert in die Deckelinnenseiten zwei kolorierte Landkarten, bezeichnet "ERZBISTH. SALZBURG" und "KÖNIGREICH PREUSSEN", die eine signiert "Daniel Höckhinger exc. A.V." Die Stiche in schöner Erhaltung; Verbindungsstege teils gelöst. D 4,5; H 0,5 cm, Gewicht 23 g.
Augsburg, Daniel Höckhinger, um 1732.

Nach jahrelangen Repressalien gegen die protestantische Minderheit erließ der Salzburger Fürstbischof Leopold Anton von Firmian am 31. Oktober 1731 ein Emigrationsedikt, das alle, die nicht katholischen Glaubens waren, des Landes verwies. Im Frühjahr des Jahres 1732 mussten mehr als 20.000 Protestanten aus dem gesamten Fürststift Salzburg ihre Heimat verlassen. Aufnahme fanden sie unter anderem in Preußen: König Friedrich Wilhelm I. gewährte den Salzburger Einwanderern günstige Bedingungen für ihre Ansiedlung in Ostpreußen. So erreichte er zum einen die Wiederbesiedlung der von der Pest entvölkerten Ländereien und konnte sich darüber hinaus als Führer der Protestantischen Bewegung in Deutschland und Europa profilieren. Preußens Bevölkerung nahm die „Exulanten" begeistert auf. Neben Predigten, Druckschriften, Gedichten, Liedern und Flugblättern entstanden in dieser Zeit Schraubmedaillen mit Bilderzyklen, um das Schicksal der Vertriebenen öffentlich zu machen. Weitere Exemplare befinden sich im Kunsthistorischen Museum Wien und im Deutschen Historischen Museum, Berlin.

Literatur
Vgl. Marsch, Die Salzburger Emigration in Bildern, Weissenhorn 1986, S. 95: "Besonders sorgfältig in seiner Ausführung ist der Einlagenzyklus von Daniel Höckhinger; diesen gibt es als Variante auch im ovalen Bildformat. […] [Seine] Erzählung reicht […]bis zur Ankunft in Königsberg und bis zum Haus- und Feldbau in der neuen Heimat". Zu Remshard vgl. Thieme/Becker Band 28, S. 151.
An Augsburg silver medal commemorating the emigration of the Salzburg Protestants
Avers depicting a Salzburg family leaving their home beneath a banderole with a biblical inscription. Revers with a depiction of Frederick William I welcoming the refugees beneath a further banderole. Containing 17 round, numbered and delicately coloured engravings depicting religious life in Salzburg with biblical inscriptions, decorated with painted fruit to the reverse. The individual engravings arranged in a circle around a depiction of Christ as the good shepherd. The interior of the lid and base fitted with two hand-coloured maps of Salzburg and Prussia, one signed “Daniel Höckhinger exc. A.V.". The engravings in good condition, some of the connecting elements defective. D 4.5; H 0.5 cm, weight 23 g.
Marks of Daniel Höckhinger, c. 1732.

After repressing the Protestant minorities in Salzburg for years, the region's Prince Bishop Leopold Anton von Firmian finally issued an emigration edict on 31st October 1731, which effectively evicted anyone not of Catholic faith from his lands. In the Spring of 1732, over 20,000 Protestants were forced to leave their homes in Salzburg. Prussia was one of several states to welcome the refugees: King Frederick William I provided them with favourable conditions for settlement in Eastern Prussia. This not only allowed him to resettle lands previously depopulated as a result of plague, but also to present himself to the world as a figurehead of the Protestant movement in Europe. The people of Prussia received the migrants with open arms. Medallions such as this were produced alongside sermons, texts, poems, songs, and pamphlets commemorating the events and recording the fates of those displaced. Further examples can be found in the Kunsthistorisches Museum in Vienna and the Deutsches Historisches Museum, Berlin.

Literature
Cf.: Marsch, Die Salzburger Emigration in Bildern, Weissenhorn 1986, p. 95: "Besonders sorgfältig in seiner Ausführung ist der Einlagenzyklus von Daniel Höckhinger; diesen gibt es als Variante auch im ovalen Bildformat. […] [Seine] Erzählung reicht […]bis zur Ankunft in Königsberg und bis zum Haus- und Feldbau in der neuen Heimat". For the accompanying medal cf. cat.: Slg. Whiting 1983, Nr. 471. For information on Remshard cf.: Thieme/Becker, vol 28, p. 151.

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Auktionsdatum
Lose: 316
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2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nichtbekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/de/datenschutzerklaerung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 25 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 400.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20  (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung).

Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8  auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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