Los

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Jürgen Brodwolf. o.T. (Blaue Wandfigur).

In Kunst des 20. Jahrhunderts

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Berlin

Brodwolf, Jürgen (Dübendorf bei Zürich 1932 - lebt in Kandern) o.T. (Blaue Wandfigur). Pappe, Gaze, Kreideschlämme u. Farbpigment. 1988. 157 x 18,5 x 24 cm. Zweifach signiert u. datiert. Verso stellenweise leicht berieben.

Brodwolf, Jürgen (Dübendorf bei Zürich 1932 - lebt in Kandern) o.T. (Blaue Wandfigur). Pappe, Gaze, Kreideschlämme u. Farbpigment. 1988. 157 x 18,5 x 24 cm. Zweifach signiert u. datiert. Verso stellenweise leicht berieben.

Kunst des 20. Jahrhunderts

Auktionsdatum
Lose: 428
Ort der Versteigerung
Sybelstr. 68
Berlin
10629
Germany

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Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie, dass wir aus Sicherheitsgründen keine unbegrenzten Kreditlimite zulassen. Daher setzen wir die Summe, die Sie bei den geplanten Ausgaben ("Projected Spend") angeben, gleichzeitig als Kreditlimit. Ausgaben über dieses Limit hinaus sind am Auktionstag nicht möglich.

Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass wir für eine Freischaltung zum Live-Bieten die Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des Bieters benötigen. Eine Bearbeitung von Anmeldungen, die später als 24 Stunden vor Beginn der Auktion eingehen, kann nicht garantiert werden. Für die Funktion des Live-Bietens berechnet lot-tissimo eine Gebühr in Höhe von 3% auf den Netto-Zuschlagspreis, der an Sie in Form eines zusätzlichen Aufgeldes weitergegeben wird.

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

 

Please note that we do not allow unlimited credit limits for security reasons. Therefore, we set the amount you specify as "projected spend" as a credit limit. Spending beyond this budget is not possible on the auction day.

Furthermore, we would like to point out that we need a copy of your ID or passport to verify you as a bidder. We cannot guarantee the processsing of applications submitted later than 24 hours prior to the auction. For live bidding, Lot-tissimo charges an extra 3% of the net hammer price, which will be added to your invoice as an additional charge.

For buyer’s premium and VAT please check the particular lot.

AGB

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Auktionsbedingungen

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird im eigenen Namen für fremde Rechnung durchgeführt und ist eine öffentliche Versteigerung im Sinne der §§ 383 III, 474 I 2 BGB.

2. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort geschlichtet werden, wird die Nummer noch einmal ausgeboten. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Die Auktionatorin behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen sowie Gebote, die in keinem Verhältnis zum Wert des Stückes stehen, zurückzuweisen. Die Auktionatorin ist berechtigt, schriftliche oder mündliche Gebote von ihr unbekannten Bietern ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn nicht vor der Versteigerung entsprechende Sicherheiten geleistet oder ausreichende Referenzen gegeben werden.

3. Die in schriftlichen Aufträgen genannten Preise gelten als Höchstlimit für den Zuschlag. Der Zuschlag bezieht sich ausschließlich auf den Hammerpreis, umfasst also nicht Aufgeld, etwaige Umlagen und Umsatzsteuer, die hinzukommen. Für die Bearbeitung von später als 24 Stunden vor Beginn der Auktion eintreffenden Aufträgen kann keine Garantie übernommen werden.
a. Gebote im Saal werden unter Verwendung der Bieternummer abgegeben. Ein Vertrag kommt durch den Zuschlag des Auktionators zustande. Will ein Bieter Gebote im Namen eines Dritten abgeben, hat er dies mindestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung unter Vorlage einer Vollmacht des Dritten anzuzeigen. Anderenfalls kommt bei Zuschlag der Vertrag mit ihm selbst zustande.
b. Mit einem schriftlichen Gebot beauftragt der Bieter die Dr. Irene Lehr Kunstauktionen GmbH seine Gebote unter Berücksichtigung seiner Weisungen wahrzunehmen. Das schriftliche Gebot bedarf einer Bestätigung durch uns und wird nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Gehen mehrere gleich hohe schriftliche Gebote für denselben Kunstgegenstand ein, so entscheidet das Los, wenn kein höheres Gebot vorliegt oder abgegeben wird.
c. Telefonische Gebote sind bei Kunstgegenständen mit einer Schätzung von über 500,- Euro zulässig, wenn der Bieter mindestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung dies schriftlich beantragt und der Versteigerer dem schriftlich zugestimmt hat. Die Dr. Irene Lehr Kunstauktionen GmbH führt auf Weisung des Telefonbieters dessen Gebote im Saal aus. Für ein Zustandekommen der Leitung oder Übermittlungsfehler übernimmt unser Auktionshaus keine Haftung.
d. Gebote über das Internet sind nur zulässig, wenn der Bieter unter Verwendung eines Benutzernamens und eines Passwortes zugelassen worden ist. Die Zulassung erfolgt ausschließlich für die Person des Zugelassenen. Der Benutzer ist verpflichtet, seinen Benutzernamen und sein Passwort Dritten nicht zugänglich zu machen. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung haftet er für daraus entstandene Schäden. Die über das Internet übertragenen Gebote werden elektronisch protokolliert. Die Richtigkeit der Protokolle wird vom Käufer anerkannt, dem jedoch der Nachweis ihrer Unrichtigkeit offensteht. Gebote, die vor der Versteigerung über das Internet abgegeben werden, werden rechtlich wie schriftliche Gebote behandelt.

4. Die Versteigerung erfolgt gegen Zahlung in EURO. Auf den Zuschlag ist ein Aufgeld von 28 % zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Kunstwerke, die mit einem N gekennzeichnet sind, wurden aus einem Drittland temporär eingeführt. Bei der Übergabe der Kunstwerke durch Dr. Irene Lehr Kunstauktionen GmbH an den Käufer wird dieser zum Importeur und schuldet der Dr. Irene Lehr Kunstauktionen GmbH die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von z. Zt. 7 %. So gekennzeichnete Kunstwerke werden differenzbesteuert angeboten. Für Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 22 % zu entrichten, auf den Rechnungsendbetrag wird die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % erhoben (Regelbesteuerung). Für bundesdeutsche Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern, Kunstgegenständen, Graphiken und Handschriften berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch, wie bisher nach Regelbesteuerung ausgestellt werden. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Auktionsbedingungen Drittländer (außerhalb der EU) und – bei Angabe ihrer Ust.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen – auch Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten, unter der Voraussetzung, dass sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Alle anderen Käufer aus EU-Ländern unterliegen der deutschen Mehrwertsteuer. Ausländischen Käufern außerhalb der Europäischen Union wird die Mehrwertsteuer erstattet, wenn binnen 4 Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis und der zollamtliche Einfuhrnachweis des entsprechenden Importlandes erbracht wird. Bei Versand durch uns gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen einer besonderen Nachprüfung und Berichtigung; Irrtum vorbehalten.

5. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Zahlung, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag an den Ersteigerer über.

6. Die Auslieferung der ersteigerten Objekte erfolgt nach Eingang des überwiesenen Kaufpreises, von Montag, dem 26. April bis Freitag, den 30. April 2021, von 11 bis 18 Uhr. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr der Käufer. Der Versand an unbekannte Käufer erfolgt ausschließlich gegen Voreinsendung des Rechnungsbetrages. Die Auktionatorin ist berechtigt, falls nicht spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustande gekommenen Kaufpreis ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu belasten und von dem Ersteigerer wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere Zins- und Währungsverluste. Bieter, die im Auftrag anderer ersteigern, haften persönlich für Abnahme und Zahlung, auch wenn die Rechnung auf einen anderen Käufer ausgestellt ist.

7. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion zu den angesetzten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Ansprüche des Käufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Die Katalogbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, enthalten im Rechtssinne weder Garantien noch Beschaffenheitsangaben. Der Ausschluss der Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln gilt nicht, wenn das Objekt unecht ist und der Versteigerer die fehlende Echtheit aufgrund ihm bekannt gewordener und erkennbarer Umstände oder aufgrund seiner Sachkunde bei einer Untersuchung hätte erkennen können. Der Versteigerer ist unabhängig von dem Anspruchsausschluss verpflichtet, dem Käufer seine Rechte gegen den Einlieferer zur Abtretung anzubieten, wenn er diesen nicht anderweitig schadlos hält. Im Fall des Angebots der Abtretung ist der Käufer verpflichtet, auch dann zunächst aus dem abgetretenen Recht vorzugehen, wenn die Haftung des Versteigerers für Mängel des Objekts nicht ausgeschlossen ist. Nicht ausgeschlossene Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab Übergabe des versteigerten Objekts. Sonstige Schadensersatzansprüche, die nicht auf Mängeln oder der Verletzung vertraglicher Kardinalpflichten beruhen, sind ausgeschlossen, es sei denn der Versteigerer hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt, oder der Schadensersatzanspruch wird auf die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gestützt.

8. Politisch exponierte Personen sowie ihre unmittelbaren Familienmitglieder unterliegen der Auskunftspflicht im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG). Aufgrund der neuen Richtlinien für das GwG sind wir verpflichtet, bei schriftlichen Geboten über 7.500,- € sowie bei Saal-, Live- und Telefongeboten eine Ausweiskopie des Bieters zu hinterlegen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbHs) benötigen wir zusätzlich den Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren amtlichen Registerauszug.

9. Durch Erteilung eines Auftrages oder durch Abgabe eines Gebotes erkennt der Käufer diese Bedingungen ausdrücklich an.

10. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Berlin.

 

Terms and Conditions

1. The auction takes place voluntarily based on the orders of the consignors. It is conducted in our name for the account of a third party and is a public auction within the meaning of §§ 383 III, 474 I 2 BGB.

2. The highest bid will be accepted. If a disagreement about the acceptance of the bid cannot be settled immediately, the number will be offered again. The acceptance of the bid obliges the buyer to purchase and pay. The Auctioneer reserves the right to auction out of sequence, separate, combine or omit numbers, to make the acceptance of a bid subject to reservation as well as to reject bids that are in no relation to the value of the piece. The Auctioneer is entitled to reject written or oral bids from bidders unknown to her without giving reasons, unless appropriate securities are provided or sufficient references are given before the auction.

3. The prices stated  in written orders shall be the maximum limit for the acceptance of a bid. The acceptance of a bid refers exclusively to the hammer price, i.e. it does not include surcharges, possible levies and value-added tax, which are added. There is no guarantee for the processing of orders arriving later than 24 hours before the auction starts.

a. Bids on the floor will be placed using the bidder number. A contract is concluded when the auctioneer accepts the bid. If a bidder wishes to place bids on behalf of a third party, he must notify at least 24 hours before the start of the auction by presenting a power of attorney from the third party. Otherwise, the contract will be concluded with the bidder himself upon acceptance of the bid.

b. In a written bid, the bidder commissions Dr. Irene Lehr Kunstauktionen GmbH to carry out his or her bids following his or her instructions. The written bid requires our confirmation and will only be taken up with the amount necessary to outbid another bid. If several written bids of the same amount are received for the same object of art, a lottery will decide, if no higher bid is present or has been submitted.

c. Telephone bids are permitted for objects of art with an estimate of more than EUR 500 as long as the bidder registered in writing at least 24 hours before the start of the auction and the auctioneer has agreed in written form. Dr. Irene Lehr Kunstauktionen GmbH will carry out the bidding on the floor on the instructions of the telephone bidder. Our auction house does not assume any liability for a line or transmission error.

d. Internet bidding is only admissible if the bidder has been admitted with a username and a password. The admission is exclusively for the person of the admitted bidder. The user is obliged not to make his username and password accessible to third parties. In the event of culpable infringement, he or she shall be liable for any damages arising therefrom. The bids transmitted via the Internet are electronically recorded. The correctness of the protocols is acknowledged by the buyer, who is, however, free to prove their incorrectness. Bids submitted via the Internet before the auction are legally treated as written bids.

4. The auction will take place against payment in EURO. A surcharge of 28% is to be paid on the acceptance of the bid, which includes VAT without separate identification (differential taxation). Works of art marked with an N were temporarily imported from a third country. When the works of art are handed over by Dr. Irene Lehr Kunstauktionen GmbH to the buyer, the buyer becomes the importer and owes Dr. Irene Lehr Kunstauktionen GmbH the import sales tax in the amount of currently 7 %. Works of art marked in this way are offered subject to differential taxation. For catalogue items marked with an *, a surcharge of 22 % is to be paid, and sales tax of 19 % is levied on the final invoice amount (standard taxation). For German entrepreneurs who are entitled to deduct input tax on books, works of art, graphics and manuscripts, the total invoice can be issued on request, as before, according to standard taxation. Exempted from VAT are export deliveries to third countries (outside the EU) and – if their VAT identification number is stated when the order is placed as proof of entitlement to tax-free intra-Community deliveries – also companies in other EU member states, provided that they purchase for commercial use. All other buyers from EU countries are subject to the German value-added tax. Foreign buyers outside the European Union will be reimbursed the VAT if the German customs export certificate and the customs import certificate of the respective import country are provided within 4 weeks after the auction. In the case of shipment by us, the proof of export shall be deemed to be given. Invoices issued during or immediately after the auction require special verification and correction; errors excepted.

5. The ownership is only transferred to the buyer with the complete payment, the risk of any damage already with the acceptance of the bid.

6. The auctioned objects will be delivered after receipt of the transferred purchase price, from Monday, April 26th to Friday, April 30th 2021, from 11 a.m. to 6 p.m. The storage and dispatch will be at the expense and risk of the buyer. The shipment to unknown buyers will be made exclusively against pre-sending of the invoice amount. If no payment has been made within two weeks after the auction at the latest, the Auctioneer is entitled to cancel the purchase price resulting from the knockdown without further notice, to charge default interest at the usual bank rate and to demand compensation from the Bidder for non-performance. In the event of delayed payment, the successful bidder shall be liable for all damages arising therefrom, in particular interest and currency losses. Those bidders who bid on behalf of other parties are personally liable for acceptance and payment, even if the invoice is issued to another buyer.

7. All items to be auctioned can be viewed and examined before the auction at the scheduled times. The items to be auctioned are, without exception, used and will be sold in the condition in which they are at the time of the acceptance of the bid. Claims of the buyer against the auctioneer due to material defects and defects of title are excluded. The catalogue descriptions, which have been prepared to the best of our knowledge and belief, do not contain any guarantees or information about the condition of the items in the legal sense. The exclusion of claims due to material defects and defects of title does not apply if the object is not genuine and the auctioneer could have recognised the lack of authenticity based on circumstances which became known and recognisable to him/her or based on his/her expert knowledge during an examination. The auctioneer is obliged, irrespective of the exclusion of claims, to offer the buyer his rights against the consignor for assignment if he does not otherwise indemnify the consignor. In the case of an offer of assignment, the buyer is obliged to proceed first from the assigned right, even if the auctioneer’s liability for defects of the object is not excluded. Non-excluded claims due to defects shall become statute-barred within one year from the handover of the auctioned object. Other claims for damages not based on defects or the violation of contractual cardinal obligations are excluded unless the auctioneer has acted with gross negligence or intent, or the claim for damages is based on injury to life, limb or health.

8. Persons with political exposure and their immediate family members are subject to the obligation to provide information within the meaning of the Money Laundering Act (MLA). According to the new guidelines for the MLA, we are obliged to deposit a copy of the bidder’s identity card in the case of written bids over € 7,500 as well as auction hall, live and telephone bids. In the case of legal entities (e.g. GmbHs), we also require an extract from the commercial register or a comparable offical register.

9. By placing an order or submitting a bid, the buyer expressly accepts these conditions.

10. Berlin is the place of performance and exclusive place of jurisdiction for both parties.

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