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Los
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Für Dr. Lehr Kunstauktionen GmbH Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)30 8818979.
3 % live surcharge plus VAT
Different terms on lot level:
28.00 % buyer's premium on the hammer price
VAT margin scheme, VAT included, but not indicated and not reclaimable
Optional:
19.00 % VAT on the hammer price
19.00 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyer's premium
Some lots:
28.00 % buyer's premium on the hammer price
VAT margin scheme, VAT included, but not indicated and not reclaimable
Optional:
7.00 % VAT on the hammer price
19.00 % buyer's premium on the hammer price
7.00 % VAT on buyer's premium
some lots:
28.00 % buyer's premium on the hammer price
7.00 % pre-paid importation VAT on the hammer price, only reclaimable in case of export to a country outside the EU
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AUKTIONSBEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird im eigenen Namen für fremde Rechnung durchgeführt und ist eine öffentliche Versteigerung im Sinne der §§ 383 III, 474 I 2 BGB.
2. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort geschlichtet werden, wird die Nummer noch einmal ausgeboten. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Die Auktionatorin behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen sowie Gebote, die in keinem Verhältnis zum Wert des Stückes stehen, zurückzuweisen. Die Auktionatorin ist berechtigt, schriftliche oder mündliche Gebote von ihr unbekannten Bietern ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn nicht vor der Versteigerung entsprechende Sicherheiten geleistet oder ausreichende Referenzen gegeben werden.
3. Auf den Zuschlag ist ein Aufgeld von 26,5% zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Für Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 17% zu entrichten, auf den Rechnungsendbetrag wird die Umsatzsteuer in Höhe von 19% erhoben. (Regelbesteuerung. Für bundesdeutsche Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern, Kunstgegenständen, Graphiken und Handschriften berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch nach Regelbesteuerung ausgestellt werden. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (außerhalb der EU) und – bei Angabe ihrer Ust.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen – auch Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten, unter der Voraussetzung, daß sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Alle anderen Käufer aus EU-Ländern unterliegen der deutschen Mehrwertsteuer. Ausländischen Käufern außerhalb der Europäischen Union wird die Mehrwertsteuer erstattet, wenn binnen 4 Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis und der zollamtliche Einfuhrnachweis des entsprechenden Importlandes erbracht werden. Bei Versand durch uns gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben. Zur Abgeltung des gemäß §26 UrhG anfallenden Folgerechts wird für Originalkunstwerke und Fotografien eine Umlage von 1,5% auf den Zuschlagspreis zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen einer besonderen Nachprüfung und Berichtigung; Irrtum vorbehalten.
4. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Zahlung, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag an den Ersteigerer über.
5. Die Auslieferung der ersteigerten Objekte erfolgt gegen Barzahlung oder nach Eingang des überwiesenen Kaufpreises ab dem auf die Auktion folgenden Montag in unseren Geschäftsräumen, werktags 11-18 Uhr. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr der Käufer. Der Versand an unbekannte Käufer erfolgt ausschließlich gegen Voreinsendung des Rechnungsbetrages. Die Auktionatorin ist berechtigt, falls nicht spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustande gekommenen Kaufpreis ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu belasten und von dem Ersteigerer wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere Zins und Währungsverluste. Bieter, die im Auftrag anderer ersteigern, haften persönlich für Abnahme und Zahlung, auch wenn die Rechnung auf einen anderen Käufer ausgestellt ist.
6. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion zu den angesetzten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Ansprüche des Käufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Die Katalogbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, enthalten im Rechtssinne weder Garantien noch Beschaffenheitsangaben. Der Ausschluß der Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln gilt nicht, wenn das Objekt unecht ist und der Versteigerer die fehlende Echtheit aufgrund ihm bekannt gewordener und erkennbarer Umstände oder aufgrund seiner Sachkunde bei einer Untersuchung hätte erkennen können. Der Versteigerer ist unabhängig von dem Anspruchsausschluß verpflichtet, dem Käufer seine Rechte gegen den Einlieferer zur Abtretung anzubieten, wenn er diesen nicht anderweitig schadlos hält. Im Fall des Angebots der Abtretung ist der Käufer verpflichtet, auch dann zunächst aus dem abgetretenen Recht vorzugehen, wenn die Haftung des Versteigerers für Mängel des Objekts nicht ausgeschlossen ist. Nicht ausgeschlossene Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab Übergabe des versteigerten Objekts. Sonstige Schadensersatzansprüche, die nicht auf Mängeln oder der Verletzung vertraglicher Kardinalpflichten beruhen, sind ausgeschlossen, es sei denn der Versteigerer hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt, oder der Schadensersatzanspruch wird auf die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gestützt.
7. Schriftliche Gebote übernimmt die Firma Dr. Irene Lehr Kunstauktionen GmbH. Telegraphische und telephonische Aufträge sind schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung muß spätestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung in den Händen der Auktionatorin sein. Für die Bearbeitung von später als 24 Stunden vor Beginn der Auktion eintreffenden Aufträgen per Fax kann keine Garantie übernommen werden. Fehlerhaft übermittelte Aufträge gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die in schriftlichen Aufträgen genannten Preise gelten als Höchstlimit für den Zuschlag; Aufgeld, Mehrwertsteuer und etwaige weitere Abgaben werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
8. Die Versteigerung erfolgt gegen Zahlung in EURO.
9. Durch Erteilung eines Auftrages oder durch Abgabe eines Gebotes erkennt der Käufer diese Bedingungen ausdrücklich an.
10. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Berlin.
Dr. Irene Lehr
Öffentlich bestellte und vereidigte Auktionatorin für Kunst
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1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird im eigenen Namen für fremde Rechnung durchgeführt und ist eine öffentliche Versteigerung im Sinne der §§ 383 III, 474 I 2 BGB.
2. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort geschlichtet werden, wird die Nummer noch einmal ausgeboten. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Die Auktionatorin behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen sowie Gebote, die in keinem Verhältnis zum Wert des Stückes stehen, zurückzuweisen. Die Auktionatorin ist berechtigt, schriftliche oder mündliche Gebote von ihr unbekannten Bietern ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn nicht vor der Versteigerung entsprechende Sicherheiten geleistet oder ausreichende Referenzen gegeben werden.
3. Auf den Zuschlag ist ein Aufgeld von 26,5% zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Für Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 17% zu entrichten, auf den Rechnungsendbetrag wird die Umsatzsteuer in Höhe von 19% erhoben. (Regelbesteuerung. Für bundesdeutsche Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern, Kunstgegenständen, Graphiken und Handschriften berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch nach Regelbesteuerung ausgestellt werden. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (außerhalb der EU) und – bei Angabe ihrer Ust.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen – auch Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten, unter der Voraussetzung, daß sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Alle anderen Käufer aus EU-Ländern unterliegen der deutschen Mehrwertsteuer. Ausländischen Käufern außerhalb der Europäischen Union wird die Mehrwertsteuer erstattet, wenn binnen 4 Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis und der zollamtliche Einfuhrnachweis des entsprechenden Importlandes erbracht werden. Bei Versand durch uns gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben. Zur Abgeltung des gemäß §26 UrhG anfallenden Folgerechts wird für Originalkunstwerke und Fotografien eine Umlage von 1,5% auf den Zuschlagspreis zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen einer besonderen Nachprüfung und Berichtigung; Irrtum vorbehalten.
4. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Zahlung, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag an den Ersteigerer über.
5. Die Auslieferung der ersteigerten Objekte erfolgt gegen Barzahlung oder nach Eingang des überwiesenen Kaufpreises ab dem auf die Auktion folgenden Montag in unseren Geschäftsräumen, werktags 11-18 Uhr. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr der Käufer. Der Versand an unbekannte Käufer erfolgt ausschließlich gegen Voreinsendung des Rechnungsbetrages. Die Auktionatorin ist berechtigt, falls nicht spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustande gekommenen Kaufpreis ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu belasten und von dem Ersteigerer wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere Zins und Währungsverluste. Bieter, die im Auftrag anderer ersteigern, haften persönlich für Abnahme und Zahlung, auch wenn die Rechnung auf einen anderen Käufer ausgestellt ist.
6. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion zu den angesetzten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Ansprüche des Käufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Die Katalogbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, enthalten im Rechtssinne weder Garantien noch Beschaffenheitsangaben. Der Ausschluß der Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln gilt nicht, wenn das Objekt unecht ist und der Versteigerer die fehlende Echtheit aufgrund ihm bekannt gewordener und erkennbarer Umstände oder aufgrund seiner Sachkunde bei einer Untersuchung hätte erkennen können. Der Versteigerer ist unabhängig von dem Anspruchsausschluß verpflichtet, dem Käufer seine Rechte gegen den Einlieferer zur Abtretung anzubieten, wenn er diesen nicht anderweitig schadlos hält. Im Fall des Angebots der Abtretung ist der Käufer verpflichtet, auch dann zunächst aus dem abgetretenen Recht vorzugehen, wenn die Haftung des Versteigerers für Mängel des Objekts nicht ausgeschlossen ist. Nicht ausgeschlossene Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab Übergabe des versteigerten Objekts. Sonstige Schadensersatzansprüche, die nicht auf Mängeln oder der Verletzung vertraglicher Kardinalpflichten beruhen, sind ausgeschlossen, es sei denn der Versteigerer hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt, oder der Schadensersatzanspruch wird auf die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gestützt.
7. Schriftliche Gebote übernimmt die Firma Dr. Irene Lehr Kunstauktionen GmbH. Telegraphische und telephonische Aufträge sind schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung muß spätestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung in den Händen der Auktionatorin sein. Für die Bearbeitung von später als 24 Stunden vor Beginn der Auktion eintreffenden Aufträgen per Fax kann keine Garantie übernommen werden. Fehlerhaft übermittelte Aufträge gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die in schriftlichen Aufträgen genannten Preise gelten als Höchstlimit für den Zuschlag; Aufgeld, Mehrwertsteuer und etwaige weitere Abgaben werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
8. Die Versteigerung erfolgt gegen Zahlung in EURO.
9. Durch Erteilung eines Auftrages oder durch Abgabe eines Gebotes erkennt der Käufer diese Bedingungen ausdrücklich an.
10. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Berlin.
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