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Elfenbein Guanyin Buddha Figur, China um 1910,

In Porzellan, Asiatika, Kunst und Antiquitäten Au...

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Krefeld, NRW

Elfenbein Guanyin Buddha Figur, China um 1910,
Elfenbein Guanyin Buddha Figur. Die fein gearbeitete Figur ist farblich akzentuiert und präzise geschnitzt, was typisch für die späte Qing Dynastie 1644 - 1911 war, mit Sockel H 32 cm x B 10,5 cm x T 9,5 cm, Gewicht 895 g


Für dieses Exemplar liegt ein Gutachten von Matthias Streckfuß aus Berlin vor. Anerkannter Sachverständiger im Sinne des § 51 Abs.1 Bundesnaturschutzgesetz, durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in Bonn – Bundesamt für Naturschutz BfN. Die Handelsbescheinigung der Verkaufsgenehmigung (Cites) wurde von der Natur-, Baum-, Landschafts- und Artenschutz (UNB) der Stadt Krefeld genehmigt. Vermarktungsfreigabe für die EU.


Ivory Guanyin Buddha figure. The finely crafted figure is accentuated in color and precisely carved, which was typical for the late Qing Dynasty 1644 - 1911, with base H 32 cm x W 10.5 cm x D 9.5 cm, weight 895 g

A report from Matthias Streckfuß from Berlin is available for this example. Recognized expert within the meaning of Section 51 Paragraph 1 of the Federal Nature Conservation Act, by the Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation and Nuclear Safety in Bonn - Federal Agency for Nature Conservation BfN. The trade certificate of the sales permit (Cites) was approved by the Nature, Tree, Landscape and Species Protection (UNB) of the city of Krefeld. Marketing approval for the EU. This item is not legal to sell in the UK

Elfenbein Guanyin Buddha Figur, China um 1910,
Elfenbein Guanyin Buddha Figur. Die fein gearbeitete Figur ist farblich akzentuiert und präzise geschnitzt, was typisch für die späte Qing Dynastie 1644 - 1911 war, mit Sockel H 32 cm x B 10,5 cm x T 9,5 cm, Gewicht 895 g


Für dieses Exemplar liegt ein Gutachten von Matthias Streckfuß aus Berlin vor. Anerkannter Sachverständiger im Sinne des § 51 Abs.1 Bundesnaturschutzgesetz, durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in Bonn – Bundesamt für Naturschutz BfN. Die Handelsbescheinigung der Verkaufsgenehmigung (Cites) wurde von der Natur-, Baum-, Landschafts- und Artenschutz (UNB) der Stadt Krefeld genehmigt. Vermarktungsfreigabe für die EU.


Ivory Guanyin Buddha figure. The finely crafted figure is accentuated in color and precisely carved, which was typical for the late Qing Dynasty 1644 - 1911, with base H 32 cm x W 10.5 cm x D 9.5 cm, weight 895 g

A report from Matthias Streckfuß from Berlin is available for this example. Recognized expert within the meaning of Section 51 Paragraph 1 of the Federal Nature Conservation Act, by the Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation and Nuclear Safety in Bonn - Federal Agency for Nature Conservation BfN. The trade certificate of the sales permit (Cites) was approved by the Nature, Tree, Landscape and Species Protection (UNB) of the city of Krefeld. Marketing approval for the EU. This item is not legal to sell in the UK

Porzellan, Asiatika, Kunst und Antiquitäten Auktion

Auktionsdatum
Lose: 1- 230
Lose: 231 - 805
Ort der Versteigerung
Antikauktion Krefeld
Kleinewefersstraße 130
Krefeld
NRW
47803
Germany

Für Antikauktion Krefeld Versandinformtation bitte wählen Sie +4921519499175.

Wichtige Informationen

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AGB

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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN / AGB

1. Die Versteigerung wird von Sebastian Marzeion – Antikauktion Krefeld (im folgenden Versteigerer) in fremdem Namen und für fremde Rechnung durchgeführt. Zwischen Einlieferer(in) und Käufer(in) wird der Kaufvertrag vermittelt. Im Falle eines Fernabsatzgeschäfts gilt kein Widerrufsrecht; § 312g Abs. 2 Nr.10 BGB.
 
2. Der Versteigerer hat in allen Räumlichkeiten der Versteigerung das Hausrecht und behält sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen, von der Besichtigung oder Versteigerung auszuschließen. Bieter haben sich durch Vorlage des Personalausweises zu legitimieren.
 
3. Der Versteigerer behält sich das Recht, Nummern des Kataloges zu vereinen, trennen und wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge aufzurufen oder zurückzuziehen.
 
4. Alle Versteigerungsobjekte können vor der Auktion und an Vorbesichtigungstagen ausreichend begutachtet und geprüft werden. Die Beschreibung im Katalog dient lediglich der Information und ist keine zugesicherte Eigenschaft, insbesondere hinsichtlich auf Beschaffenheit und Vollständigkeit. Eine ausführliche Zustandsbeschreibung des Objektes wird im Katalog nicht erwähnt, sofern keine deutlichen Beschädigungen am Objekt vorhanden sind. Die Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Technische und elektronische Objekte werden nicht auf Funktionalität geprüft. Anfragen zum Zustandsbericht müssen rechtzeitig vor Auktionsbeginn erfolgen.
 
5. Der Ausruf beginnt mit dem Limitpreis und wird in der Regel in 10% Schritten gesteigert, jedoch mindestens in 10,- EUR Betragschritten. Schriftliche Gebote werden mit dem nächst niedrigstem Gebotschritt geboten, solange ein Übergebot erfolgt.  
 
6. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes, sofern kein höheres Gebot gegeben wird. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Erwerber(in) über.
 
7. Der Versteigerer kann im Namen des Einlieferers den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich ein Gebot abgeben und kein Mehrgebot erfolgt, entscheidet das Los über den Zuschlag. Bei Nichterreichen des Limits kann der Zuschlag „unter Vorbehalt“ erteilt werden und bedarf der Zustimmung des Einlieferers. 
 
8. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Bieter(in) über.
 
9. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 22%, zzgl. auf das Aufgeld die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% (Gesamt 26,18%) erhoben. Für Ersteigerer(in) über die externen Live-Bieter-Systeme gilt ein um 3% - 5% erhöhtes Aufgeld.
 
10. Unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen, bedürfen einer besonderen Nachprüfung. Irrtum vorbehalten. 
11. Mit dem Zuschlag erfolgt der Kaufvertrag und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung in bar oder per Banküberweisung. Der Käufer(in) ist verpflichtet die Gegenstände unmittelbar nach der Auktion zu übernehmen. Käufer(in) durch schriftlichen, elektronischen oder telefonischen Zuschlag erhalten eine Rechnung. Diese ist nach Zugang innerhalb von 14 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 2% je angefangenen Monat berechnet.
 
12. Nach dem Zuschlag bleiben Beanstandungen gleich welcher Art unberücksichtigt.
Gewährleistungsansprüche sind direkt beim Einlieferer geltend zu machen. Die Ansprüche des Versteigerers bleiben hiervon unberührt. 
 
13. Vorgebote durch Bieter in schriftlicher, elektronischer und telefonischer Form müssen mindestens 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn vorliegen. 
 
14. Telefonische Gebote werden erst ab einem Limitpreis von 100,- EUR zugelassen. Mit der Anmeldung als Telefonbieter wird automatisch der Limitpreis geboten.
 
15. Der gewünschte Versand ersteigerter Gegenstände erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Versandkostenhöhe ist abhängig vom Gewicht, Größe, Verpackungsmaterial, Zielland und Aufwand. Der Versteigerer haftet nicht für Verlust und Beschädigung der Sendung durch die Versandfirma. Nicht versandfähige Objekte oder leicht zerbrechliche Dinge müssen abgeholt werden.
 
16. Ersteigerte Gegenstände müssen spätestens 14 Tage nach der Versteigerung abgeholt werden. Bei Verzug berechnen wir für je angefangene Woche 10,- EUR Lagerkosten.
 
17. Objekte des Dritten Reichs werden allein zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken versteigert.  
 
18. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr und haftet nicht für technische Probleme im Internet-Live-Bietsystem oder Aufbau von Telefonverbindung zum Auktionszeitpunkt. Hierbei empfiehlt sich eine frühzeitige Gebotsabgabe.
 
19. Für Beschreibungs-, Bild- und Druckfehler im Katalog und/oder Onlinekatalog wird jegliche Haftung abgelehnt.
 
20. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Krefeld. Es gilt deutsches Recht.
Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
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Stichworte: Qing, Qing Dynasty, Buddha, Chinese Art by Period / Style