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Altmeister 17. Jahrhundert, Monumentalwerk, Die drei Söhne des Kurfürsten Johann Friedrich I. von Sa

In Porzellan, Asia, Kunst, Schmuck und Antiquität...

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Altmeister 17. Jahrhundert, Monumentalwerk, Die drei Söhne des Kurfürsten Johann Friedrich I. von Sa - Bild 3 aus 8
Altmeister 17. Jahrhundert, Monumentalwerk, Die drei Söhne des Kurfürsten Johann Friedrich I. von Sa - Bild 4 aus 8
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Krefeld, NRW
Altmeister 17. Jahrhundert, Monumentalwerk, Die drei Söhne des Kurfürsten Johann Friedrich I. von Sachsen auf der Jagd,
Öl/Leinwand, doubliert auf Leinwand, keine erkennbare Signatur, H 130 cm x B 168 cm, Rahmen 156 cm x 196 cm, kleine Abplatzer unten rechts, restauriert, keine Paketversand

Laut beiliegendem Schreiben als Überlieferung zum Gemälde, handelt es sich hier bei den jugendlichen Jägern, um die drei Söhne von Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen (1503-1554), den späteren Herzögen von Thüringen: Johann Friedrich II. der Mittlere (1529-1595), Johann Wilhelm I. (1530-1573) und Johann Friedrich III. der Jüngere (1538-1565). Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg soll das Gemälde anschließend im Jahre 1655 dem Herzog von Sachsen-Altenburg für den Jagdsaal des Schlosses „Zur Fröhlichen Wiederkunft“ geschenkt haben. In diesem Schloss bei Wolfersdorf in Thüringen blieb das Gemälde bis zum Jahr 1951, bevor es dann von Ernst II. (1875-1954), letzter Herzog von Sachsen-Altenburg, verkauft wurde. Das Jagdschloss wurde Mitte des 16. Jahrhunderts im Auftrag des Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen erbaut.

Provenienz: 1655 Geschenk von Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg an Herzog von Sachsen-Altenburg für den Jagdsaal des Schlosses „Zur Fröhlichen Wiederkunft“ bei Wolfersdorf, Thüringen (laut Überlieferung). – 1951 verkauft Ernst II. von Sachsen-Altenburg das Gemälde an Walter Franke, Kunstsalon Franke, der es ab 1958 in Leipzig ausstellt. – 1960 an Privatsammler verkauft, 2023 für die aktuelle Versteigerung eingeliefert.

Oil/canvas, lined on canvas, no recognizable signature, H 130 cm x W 168 cm, frame 156 cm x 196 cm, small chips at the bottom right, restored, no parcel shipping

According to the accompanying letter as a tradition for the painting, the young hunters here are the three sons of Elector Johann Friedrich of Saxony (1503-1554), the later Dukes of Thuringia: Johann Friedrich II the Middle (1529-1595) , Johann Wilhelm I. (1530-1573) and Johann Friedrich III. the Younger (1538-1565). Elector Friedrich Wilhelm of Brandenburg is said to have given the painting to the Duke of Saxe-Altenburg in 1655 for the hunting hall of the castle “The Happy Second Coming”. The painting remained in this castle near Wolfersdorf in Thuringia until 1951, before it was sold by Ernst II (1875-1954), the last Duke of Saxony-Altenburg. The hunting lodge was built in the middle of the 16th century on behalf of Elector Johann Friedrich of Saxony.

Provenance: 1655 gift from Elector Friedrich Wilhelm of Brandenburg to Duke of Saxe-Altenburg for the hunting hall of the “Fröhlichen Wiederkunft” castle near Wolfersdorf, Thuringia (according to tradition). – In 1951, Ernst II of Saxe-Altenburg sold the painting to Walter Franke, Kunstsalon Franke, who exhibited it in Leipzig from 1958. - Sold to private collectors in 1960, consigned for the current auction in 2023

Altmeister 17. Jahrhundert, Monumentalwerk, Die drei Söhne des Kurfürsten Johann Friedrich I. von Sachsen auf der Jagd,
Öl/Leinwand, doubliert auf Leinwand, keine erkennbare Signatur, H 130 cm x B 168 cm, Rahmen 156 cm x 196 cm, kleine Abplatzer unten rechts, restauriert, keine Paketversand

Laut beiliegendem Schreiben als Überlieferung zum Gemälde, handelt es sich hier bei den jugendlichen Jägern, um die drei Söhne von Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen (1503-1554), den späteren Herzögen von Thüringen: Johann Friedrich II. der Mittlere (1529-1595), Johann Wilhelm I. (1530-1573) und Johann Friedrich III. der Jüngere (1538-1565). Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg soll das Gemälde anschließend im Jahre 1655 dem Herzog von Sachsen-Altenburg für den Jagdsaal des Schlosses „Zur Fröhlichen Wiederkunft“ geschenkt haben. In diesem Schloss bei Wolfersdorf in Thüringen blieb das Gemälde bis zum Jahr 1951, bevor es dann von Ernst II. (1875-1954), letzter Herzog von Sachsen-Altenburg, verkauft wurde. Das Jagdschloss wurde Mitte des 16. Jahrhunderts im Auftrag des Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen erbaut.

Provenienz: 1655 Geschenk von Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg an Herzog von Sachsen-Altenburg für den Jagdsaal des Schlosses „Zur Fröhlichen Wiederkunft“ bei Wolfersdorf, Thüringen (laut Überlieferung). – 1951 verkauft Ernst II. von Sachsen-Altenburg das Gemälde an Walter Franke, Kunstsalon Franke, der es ab 1958 in Leipzig ausstellt. – 1960 an Privatsammler verkauft, 2023 für die aktuelle Versteigerung eingeliefert.

Oil/canvas, lined on canvas, no recognizable signature, H 130 cm x W 168 cm, frame 156 cm x 196 cm, small chips at the bottom right, restored, no parcel shipping

According to the accompanying letter as a tradition for the painting, the young hunters here are the three sons of Elector Johann Friedrich of Saxony (1503-1554), the later Dukes of Thuringia: Johann Friedrich II the Middle (1529-1595) , Johann Wilhelm I. (1530-1573) and Johann Friedrich III. the Younger (1538-1565). Elector Friedrich Wilhelm of Brandenburg is said to have given the painting to the Duke of Saxe-Altenburg in 1655 for the hunting hall of the castle “The Happy Second Coming”. The painting remained in this castle near Wolfersdorf in Thuringia until 1951, before it was sold by Ernst II (1875-1954), the last Duke of Saxony-Altenburg. The hunting lodge was built in the middle of the 16th century on behalf of Elector Johann Friedrich of Saxony.

Provenance: 1655 gift from Elector Friedrich Wilhelm of Brandenburg to Duke of Saxe-Altenburg for the hunting hall of the “Fröhlichen Wiederkunft” castle near Wolfersdorf, Thuringia (according to tradition). – In 1951, Ernst II of Saxe-Altenburg sold the painting to Walter Franke, Kunstsalon Franke, who exhibited it in Leipzig from 1958. - Sold to private collectors in 1960, consigned for the current auction in 2023

Porzellan, Asia, Kunst, Schmuck und Antiquitäten Auktion

Auktionsdatum
Lose: 1-594
Lose: 595-1275
Ort der Versteigerung
Antikauktion Krefeld
Kleinewefersstraße 130
Krefeld
NRW
47803
Germany

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AGB

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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN / AGB


1. Sebastian Marzeion – Antikauktion Krefeld (im folgenden Versteigerer) versteigert öffentlich als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer (Kommittenten), die unbenannt bleiben. Die Versteigerung ist freiwillig.

2. Der Versteigerer hat in allen Räumlichkeiten der Versteigerung das Hausrecht und behält sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen, von der Besichtigung oder Versteigerung auszuschließen. Bieter haben sich durch Vorlage des Personalausweises zu legitimieren.

3. Der Versteigerer behält sich das Recht, Nummern des Kataloges zu vereinen, trennen und wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge aufzurufen oder zurückzuziehen.

4. Alle Versteigerungsobjekte können vor der Auktion und an Vorbesichtigungstagen ausreichend begutachtet und geprüft werden. Die Beschreibung im Katalog dient lediglich der Information und ist keine zugesicherte Eigenschaft, insbesondere hinsichtlich auf Beschaffenheit und Vollständigkeit. Eine ausführliche Zustandsbeschreibung des Objektes wird im Katalog nicht erwähnt, sofern keine deutlichen Beschädigungen am Objekt vorhanden sind. Die Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Technische und elektronische Objekte werden nicht auf Funktionalität geprüft. Anfragen zum Zustandsbericht müssen rechtzeitig vor Auktionsbeginn erfolgen.

5. Der Ausruf beginnt mit dem Limitpreis und wird in der Regel in 10% Schritten gesteigert, jedoch mindestens in 10,- EUR Betragschritten. Schriftliche Gebote werden mit dem nächst niedrigstem Gebotschritt geboten, solange ein Übergebot erfolgt.

6. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes, sofern kein höheres Gebot gegeben wird. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Erwerber über.

7. Der Versteigerer kann im Namen des Einlieferers den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich ein Gebot abgeben und kein Mehrgebot erfolgt, entscheidet das Los über den Zuschlag. Bei Nichterreichen des Limits kann der Zuschlag „unter Vorbehalt“ erteilt werden und bedarf der Zustimmung des Einlieferers.

8. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Bieter über.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 23,8% erhoben. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist bereits im Aufgeld enthalten und wird auf Grund der Differenzbesteuerung nach §25a UStG nicht ausgewiesen. Regelbesteuerte Versteigerungsobjekte werden mit einem (R) gekennzeichnet, hierbei wird ein Aufgeld von 20% auf den Zuschlagspreis zzgl. auf das Aufgeld die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% erhoben. Für Ersteigerer über das Live-Bieter-System gilt ein um 3% erhöhtes Aufgeld.

10. Unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen, bedürfen einer besonderen Nachprüfung. Irrtum vorbehalten.

11. Mit dem Zuschlag erfolgt der Kaufvertrag und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung in bar oder per Banküberweisung. Der Käufer ist verpflichtet die Gegenstände unmittelbar nach der Auktion zu übernehmen. Käufer durch schriftliche, elektronische oder telefonische Gebote erhalten eine Rechnung. Diese ist nach Zugang innerhalb von 10 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1,5% je angefangenen Monat berechnet.

12. Nach dem Zuschlag bleiben Beanstandungen gleich welcher Art unberücksichtig.
Gewährleistungsansprüche sind direkt beim Einlieferer geltend zu machen. Die Ansprüche des Versteigerers bleiben hiervon unberührt.

13. Vorgebote durch Bieter in schriftlicher, elektronischer und telefonischer Form müssen mindestens 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn vorliegen.

14. Telefonische Gebote werden erst ab einem Limitpreis von 100,- EUR zugelassen. Mit der Anmeldung als Telefonbieter wird automatisch der Limitpreis geboten.

15. Der gewünschte Versand ersteigerter Gegenstände erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Versandkostenhöhe ist abhängig vom Gewicht, Größe, Verpackungsmaterial, Zielland und Aufwand. Der Versteigerer haftet nicht für Verlust und Beschädigung der Sendung durch die Versandfirma. Nicht versandfähige Objekte oder leicht zerbrechliche Gegenstände werden im Online-Katalog als „kein Versand“ genannt und müssen abgeholt werden.

16. Ersteigerte Gegenstände müssen spätestens 14 Tage nach der Versteigerung abgeholt werden. Bei Verzug berechnen wir für je angefangenen Monat 20,- EUR Lagerkosten.

17. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr und haftet nicht für technische Probleme im Internet-Live-Bietsystem oder Aufbau von Telefonverbindung zum Auktionszeitpunkt. Hierbei empfiehlt sich eine frühzeitige Gebotsabgabe.

18. Für Beschreibungs-, Bild- und Druckfehler im Katalog und/oder Onlinekatalog wird jegliche Haftung abgelehnt.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Krefeld. Es gilt deutsches Recht.
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