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Los
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Für Auktionshaus Bischoff Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)221 9233600.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN FÜR BIETER
1. Zuschlag erfolgt nach höchstem Gebot im Saal oder per schriftlichem Gebot oder per Telefon an den letzten Bieter. Sollte der Auktionator beim Zuschlag ein Nichtberücksichtigtes Höchstgebot übersehen haben, ist er berechtigt die Losnummer nochmals auszurufen.
2. Katalogbeschreibungen erfolgen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen des Versteigerers, für die Angaben kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Die Versteigerungsgegenstände werden aufgeboten wie besichtigt. Die Teile kommen aus privaten Einlieferungen, u.a. Nachlassauflösungen, sind in dem eingelieferten Originalzustand, d.h. gebraucht und unrestauriert. Jedwegliche Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel entfallen dadurch. Reklamationen können nach erfolgtem Zuschlag keine Berücksichtigung finden. Eine eingehende Vorbesichtigung ist angebracht. Telefonische Zustandsbeschreibungen erfolgen gewissenhaft, sind aber nicht rechtsverbindlich.
3. Der Aufruf beginnt mit dem im Katalog angegebenen Limitpreis. Diese Limitpreise werden nicht unterschritten.
4. Für versteckte Mängel besteht keine Haftung des Auktionshauses und eine Rücknahme liegt im Ermessen des Auktionators nach Rücksprache mit dem Einlieferer.
5. Bei Gleichstand der Zuschlagssumme, steht das Tischgebot an erster Stelle.
6. Saalbieter erhalten eine Bieternummer vom Auktionshaus zu Beginn der Versteigerung nach Registrierung und Ausweisung. Ohne eine Bieternummer erfolgt kein Zuschlag. Schriftliche oder Faxgebote erhalten eine interne Nummer vom Auktionshaus. Telefonische Bieter können nur ab einem Limit von 150,-€ mitbieten. Unter 150,-€ werden Gebote nur in schriftlicher Form entgegen genommen.
Untergebote werden bei der Auktion nicht entgegengenommen.
In Aufträgen festgelegte Limite verstehen sich ohne Aufgeld. Die Auftragsvordrucke sollten sorgfältig und lesbar ausgefüllt werden. Bei Differenzen zwischen Katalognummern und Bezeichnungen gilt die Katalognummer.
Schriftliche und telefonische Gebote können bis 13:00 Uhr am Tag der Auktion entgegen genommen werden (per Telefon, Fax oder E-Mail). Später eingehende Gebote haben keinen Rechtsanspruch auf Ausführung.
7. Das Eigentum wird erst nach vollständiger Bezahlung übertragen und die Aushändigung der ersteigerten Gegenstände erfolgt nach kompletter Gutschrift der Bezahlung.
8. Bezahlt werden kann per Überweisung, per Scheck oder in bar innerhalb von 14 Tagen nach der Auktion. Danach sollte der Käufer entscheiden, wie die Ware in seinen Besitz übergehen soll. Selbstabholung oder Versand (UPS, DHL oder Spedition). Die Auftragserteilung für den Versand erfolgt schriftlich vom Käufer und zu seinen Kosten. Gerne wird die Organisation des Transportes vom Auktionshaus übernommen.
Bei einer Selbstabholung obliegt die Verpackung und Sichern der ersteigerten Ware dem Käufer.
9. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Summe des Zuschlagpreises und dem Aufgeld von 22 %, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 16 % nur auf das Aufgeld. Bei LIVE-Bietern kommt ein Aufgeld von 25% zuzüglich der Mehrwertsteuer dazu.
10. Die Ware ist nach 14 Tagen nach der Auktion für den Käufer nicht mehr versichert und somit werden auch Schäden oder Diebstahl nicht mehr vom Versteigerer übernommen. Wird die Ware danach nicht abgeholt, kann der Versteigerer die Ware kostenpflichtig einlagern lassen. Die Kosten betragen dafür 10,-€ pro angefangener Woche.
11. Auf der Versteigerung nicht veräußerte Gegenstände sind im Nachverkauf zu den angegebenen Limitpreisen zuzüglich dem Aufgeld erhältlich.
12. Ein Verkauf mit Vorbehalt muß erst mit dem Einlieferer geklärt werden.
13. Abholung der Ware kann jeweils am Samstag nach der Auktion von 10:00 bis 14:00 Uhr und Montags – Donnerstags von 12:00 – 18:00 Uhr, sonst nach besonderer Vereinbarung stattfinden.
14. Durch Gebotsabgabe oder Erteilung eines schriftlichen Kaufantrages erkennt der Ersteigerer die Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an.
15. Versand an den Kunden:
Bilder, Rahmen mit Glasabdeckungen (Aquarelle, Lithos, etc.) geht im Postversand nur bis zu einer Größe von Max. 60 x 50 cm. Das Risiko des Glasbruches liegt beim Auftraggeber.
Stuckrahmen, inklusive Ölgemälde- speziell auf Leinwand werden auch nur bis zu einer Größe von max. 60 x 50 cm per Post verschickt. Das Versandrisiko liegt beim Auftraggeber.
Ab einer Größe von 60 x 60 cm und mehr erfolgt die Anlieferung nur per Haus-Spedition oder einer Wunschspedition des Kunden auf Kosten des Auftraggebers.
Auf Wunsch kann das Auktionsgut in eine Holzkiste verpackt werden.
Kosten für den Versand setzten sich zusammen aus:
Verpackungsmaterial, Porto für Post oder Spedition. Holzkisten auf Wunsch werden berechnet aus Material und Arbeitslohn. Alle Versandkosten sind Mehrwertsteuerpflichtig und werden somit in Rechnung gestellt. Die Versandkosten müssen vom Auftraggeber vorab entrichtet werden und nach Kontoeingang wird die Ware verschickt.
16. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für alle Beteiligten Köln.
Ihre Anfrage wurde an das Auktionshaus geschickt
Entschuldigung, es gab eine Fehlermeldung bei der Sendung Ihrer Anfrage. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
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1. Zuschlag erfolgt nach höchstem Gebot im Saal oder per schriftlichem Gebot oder per Telefon an den letzten Bieter. Sollte der Auktionator beim Zuschlag ein Nichtberücksichtigtes Höchstgebot übersehen haben, ist er berechtigt die Losnummer nochmals auszurufen.
2. Katalogbeschreibungen erfolgen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen des Versteigerers, für die Angaben kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Die Versteigerungsgegenstände werden aufgeboten wie besichtigt. Die Teile kommen aus privaten Einlieferungen, u.a. Nachlassauflösungen, sind in dem eingelieferten Originalzustand, d.h. gebraucht und unrestauriert. Jedwegliche Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel entfallen dadurch. Reklamationen können nach erfolgtem Zuschlag keine Berücksichtigung finden. Eine eingehende Vorbesichtigung ist angebracht. Telefonische Zustandsbeschreibungen erfolgen gewissenhaft, sind aber nicht rechtsverbindlich.
3. Der Aufruf beginnt mit dem im Katalog angegebenen Limitpreis. Diese Limitpreise werden nicht unterschritten.
4. Für versteckte Mängel besteht keine Haftung des Auktionshauses und eine Rücknahme liegt im Ermessen des Auktionators nach Rücksprache mit dem Einlieferer.
5. Bei Gleichstand der Zuschlagssumme, steht das Tischgebot an erster Stelle.
6. Saalbieter erhalten eine Bieternummer vom Auktionshaus zu Beginn der Versteigerung nach Registrierung und Ausweisung. Ohne eine Bieternummer erfolgt kein Zuschlag. Schriftliche oder Faxgebote erhalten eine interne Nummer vom Auktionshaus. Telefonische Bieter können nur ab einem Limit von 150,-€ mitbieten. Unter 150,-€ werden Gebote nur in schriftlicher Form entgegen genommen.
Untergebote werden bei der Auktion nicht entgegengenommen.
In Aufträgen festgelegte Limite verstehen sich ohne Aufgeld. Die Auftragsvordrucke sollten sorgfältig und lesbar ausgefüllt werden. Bei Differenzen zwischen Katalognummern und Bezeichnungen gilt die Katalognummer.
Schriftliche und telefonische Gebote können bis 13:00 Uhr am Tag der Auktion entgegen genommen werden (per Telefon, Fax oder E-Mail). Später eingehende Gebote haben keinen Rechtsanspruch auf Ausführung.
7. Das Eigentum wird erst nach vollständiger Bezahlung übertragen und die Aushändigung der ersteigerten Gegenstände erfolgt nach kompletter Gutschrift der Bezahlung.
8. Bezahlt werden kann per Überweisung, per Scheck oder in bar innerhalb von 14 Tagen nach der Auktion. Danach sollte der Käufer entscheiden, wie die Ware in seinen Besitz übergehen soll. Selbstabholung oder Versand (UPS, DHL oder Spedition). Die Auftragserteilung für den Versand erfolgt schriftlich vom Käufer und zu seinen Kosten. Gerne wird die Organisation des Transportes vom Auktionshaus übernommen.
Bei einer Selbstabholung obliegt die Verpackung und Sichern der ersteigerten Ware dem Käufer.
9. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Summe des Zuschlagpreises und dem Aufgeld von 22 %, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 16 % nur auf das Aufgeld. Bei LIVE-Bietern kommt ein Aufgeld von 25% zuzüglich der Mehrwertsteuer dazu.
10. Die Ware ist nach 14 Tagen nach der Auktion für den Käufer nicht mehr versichert und somit werden auch Schäden oder Diebstahl nicht mehr vom Versteigerer übernommen. Wird die Ware danach nicht abgeholt, kann der Versteigerer die Ware kostenpflichtig einlagern lassen. Die Kosten betragen dafür 10,-€ pro angefangener Woche.
11. Auf der Versteigerung nicht veräußerte Gegenstände sind im Nachverkauf zu den angegebenen Limitpreisen zuzüglich dem Aufgeld erhältlich.
12. Ein Verkauf mit Vorbehalt muß erst mit dem Einlieferer geklärt werden.
13. Abholung der Ware kann jeweils am Samstag nach der Auktion von 10:00 bis 14:00 Uhr und Montags – Donnerstags von 12:00 – 18:00 Uhr, sonst nach besonderer Vereinbarung stattfinden.
14. Durch Gebotsabgabe oder Erteilung eines schriftlichen Kaufantrages erkennt der Ersteigerer die Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an.
15. Versand an den Kunden:
Bilder, Rahmen mit Glasabdeckungen (Aquarelle, Lithos, etc.) geht im Postversand nur bis zu einer Größe von Max. 60 x 50 cm. Das Risiko des Glasbruches liegt beim Auftraggeber.
Stuckrahmen, inklusive Ölgemälde- speziell auf Leinwand werden auch nur bis zu einer Größe von max. 60 x 50 cm per Post verschickt. Das Versandrisiko liegt beim Auftraggeber.
Ab einer Größe von 60 x 60 cm und mehr erfolgt die Anlieferung nur per Haus-Spedition oder einer Wunschspedition des Kunden auf Kosten des Auftraggebers.
Auf Wunsch kann das Auktionsgut in eine Holzkiste verpackt werden.
Kosten für den Versand setzten sich zusammen aus:
Verpackungsmaterial, Porto für Post oder Spedition. Holzkisten auf Wunsch werden berechnet aus Material und Arbeitslohn. Alle Versandkosten sind Mehrwertsteuerpflichtig und werden somit in Rechnung gestellt. Die Versandkosten müssen vom Auftraggeber vorab entrichtet werden und nach Kontoeingang wird die Ware verschickt.
16. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für alle Beteiligten Köln.
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