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Miguel de Cervantes Saavedra (1547 - 1616

In 253. Auktion

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Miguel de Cervantes Saavedra (1547 - 1616
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Regensburg
3 Bücher - Miguel de Cervantes Saavedra (1547 - 1616 Madrid) "Romane und Novellen" mit Illustrationen, Erster/Dritter/Fünfter Band: Don Quixote von La Mancha, Pforzheim 1839, Einband verziert mit Tunkpapier, Provenienz: Privatsammlung Landkreis Regensburg, Altersspuren (u.a. nicht kollationiert), Maße ca. 15,5x12 cm, ca. 990 Gramm
3 Bücher - Miguel de Cervantes Saavedra (1547 - 1616 Madrid) "Romane und Novellen" mit Illustrationen, Erster/Dritter/Fünfter Band: Don Quixote von La Mancha, Pforzheim 1839, Einband verziert mit Tunkpapier, Provenienz: Privatsammlung Landkreis Regensburg, Altersspuren (u.a. nicht kollationiert), Maße ca. 15,5x12 cm, ca. 990 Gramm

253. Auktion

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Haidplatz 7
Regensburg
93047
Germany

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Keup Kunstauktionen GbR

AGB

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Durch Teilnahme an der Vorbesichtigung, sowie der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Das Versteigerungshaus versteigert als Kommissionär in eigenem Namen und auf Rechnung der Auftraggeber (Kommittenten) in € (Euro). Ein Anspruch auf Benennung der Kommittenten besteht nicht. Eigenware ist mit der Einlieferungsnummer 471 + laufende Nummer des Objekt gekennzeichnet. Auch für die
Versteigerung dieser Eigenware gelten die Versteigerungsbedingungen, insbesondere ist auch hierfür das Aufgeld (unter Ziffer 6) zu entrichten.

2. Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus seinen Aufträgen und aus den Zuschlägen im Namen des Einlieferers wahrzunehmen.

3. Die Versteigerung erfolgt im Nummernverfahren mit Limitpreisen. Der Versteigerer hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Katalogs zu versteigern, Nummern zu vereinen, zu trennen oder zurückzuziehen. Die im Katalog angegebenen Limits sind Rufpreise in Euro.

4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligen Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten oder ihn verweigern. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein Mehrgebot gemacht wird, so entscheidet das Los über den Zuschlag. Kann eine Einigung über den Zuschlag nicht sofort erzielt werden, ist irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden oder bestehen sonstwie Zweifel an dem Zuschlag, so wird der Gegenstand nochmals angeboten. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt das Gebot. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der schriftlichen Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.”Zuschlag unter Vorbehalt” beinhaltet kein Reservierungsrecht, d.h., dass ein später gegebenes, höheres Gebot den “Zuschlag unter Vorbehalt aufhebt”. Telefonisches Bieten Pro Nummer: Innland ab 100.-€, Europa ab 200.-€, International ab 500.-€. Beachten Sie bitte, dass jeder Auftrag zum telefonischen Mitbieten als Zustimmung zum im Katalog angegebenen Limitpreis gilt, auch falls wir Sie nicht erreichen sollten. Registrierung zum Vorgebot - Telefongebot - Onlinegebot - Live auction sollte bis spätesten 24 Stunden vor Auktionsbeginn erfolgen. Bei einer späteren Abgabe werden die Registrierungen nur unter Vorbehalt bearbeitet. 

5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

6. Mit dem Zuschlag ist ein Aufgeld von 25 % (Inkl. 19% (ab 1.1.2021) Ust /Differenzbesteuerung) sofort an den Versteigerer zu zahlen. Bei Internet-Live Bieten fallen zusätzlich 5% netto an (Abgabe an den Software-Betreiber). Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Zins- oder Währungsverluste. Eine Stundung des Kaufpreises findet nicht statt. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer nochmaligen Prüfung. Irrtum vorbehalten.

7. Wird die Zahlung an den Versteigerer nicht geleistet oder die Abnahme verweigert, so findet die Übergabe des ersteigerten Gutes an den Käufer nicht statt. Der Käufer verliert vielmehr seine Rechte aus dem Zuschlag und der Gegenstand wird auf seine Kosten nochmals versteigert. In diesem Fall haftet der Käufer für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird zu weiteren Geboten nicht zugelassen.

8. Kaufgelder, Kaufrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im Namen des Einlieferers einziehen und einklagen.

9. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung ausreichend besichtigt und geprüft werden. Beschreibungen im Katalog erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Der Versteigerer übernimmt keinerlei Gewähr für Katalogangaben, insbesondere hinsichtlich Beschaffenheit, Vollständigkeit, Echtheit, Künstlernamen, Orts- und Zeitbeschreibung der Gegenstände, auch nicht für nicht erkennbare Mängel. Die Katalogbeschreibungen sind also weder zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB n.F., noch eine Garantie im Sinne von § 443 Abs. 1 BGB n.F.. Gegen den Versteigerer gerichtete Beanstandungen können nach dem Zuschlag nicht berücksichtigt werden.

9.1 Die Abholung des Ersteigerungsgutes muss innerhalb von drei Werktagen nach Ablauf der Auktion stattfinden, andernfalls erfolgt Übergabe an einen Spediteur zwecks Aufbewahrung auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Eine Haftung für etwaige Beschädigungen oder den Verlust der Gegenstände übernimmt der Versteigerer nicht. Jede Verwahrung und jeder Transport erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. In den Geschäftsräumen des Versteigerers haftet jeder Besucher - insbesondere bei Besichtigungen - auch ohne eigenes Verschulden für jeden durch ihn verursachten Schaden.

9.2. Der Transport erfolgt erst nach Rechnungsbegleichung. Bei einem Versand/Transport oder Verpackung der ersteigerten Objekte entbindet der Käufer die Firma Keup Kunstauktionen GbR von der Haftung für Beschädigung oder Verlust. Die Objekte sind über die jeweiligen Firmen zu versichern. Die Firma Keup Kunstauktionen GbR wird nicht als Versender tätig. Es gelten die Versteigerungsbedingungen.

10. Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf. Wird aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder tritt sie außer Kraft, so bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt

11. Durch Abgabe eines Gebots oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Bieter die vorstehenden Bedingungen an.

12. Unsere Datenschutzbestimmungen können Sie unter www.auktionshaus-keup.de oder im Auktionshaus einsehen.

13. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Regensburg Keup Kunstauktionen GbR.

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