10593
Los
10593
Sie sind dabei, ein Gebot in Höhe von CHF abzugeben.
Timed Auktion:Aktuelles Gebot:
Aufgeld oder Transportkosten sind in Ihrem Gebot nicht enthalten.
Durch die Abgabe Ihres Gebotes bestätigen Sie, die AGB von lot-tissimo.com und des entsprechenden Auktionshauses gelesen und akzeptiert zu haben. Ein Zuschlag verpflichtet zum Kauf.
Aufgeld oder Transportkosten sind in Ihrem Gebot nicht enthalten.
Durch die Abgabe Ihres Gebotes bestätigen Sie, die AGB von lot-tissimo.com und des entsprechenden Auktionshauses gelesen und akzeptiert zu haben. Ein Zuschlag verpflichtet zum Kauf.
Ihr Maximalgebot entspricht dem Sofortkaufpreis des Loses oder ist höher als dieser.
Möchten Sie Ihr Maximalgebot löschen und mit der Option Sofortkauf fortfahren?
Sie können nicht bieten so lange Sie nicht zum Bieten zugelassen wurden.
Bitte, kontaktieren Sie das Auktionshaus (+41 (0)71 671 23 23)
Wählen Sie eine der folgenden Schnellgebotsoptionen:
Aufgeld oder Transportkosten sind in Ihrem Gebot nicht enthalten.
Durch die Abgabe Ihres Gebotes bestätigen Sie, die AGB von lot-tissimo.com und des entsprechenden Auktionshauses gelesen und akzeptiert zu haben. Ein Zuschlag verpflichtet zum Kauf.
Um ein Gebot abzugeben, wählen Sie unten den aktuellen Mindestbetrag aus:
Aufgeld oder Transportkosten sind in Ihrem Gebot nicht enthalten.
Durch die Abgabe Ihres Gebotes bestätigen Sie, die AGB von lot-tissimo.com und des entsprechenden Auktionshauses gelesen und akzeptiert zu haben. Ein Zuschlag verpflichtet zum Kauf.
Please be aware, that we only export guns on a dealer-to-dealer base. Firearms produced after 1870 would need a special gun-permit to get shipped to a foreign country. Even antiques could require special permits to get shipped by postal service or a specialized forwarding company.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For premiums and taxes please refer to the particular lot.
Terms and conditions:
1 Die Versteigerung erfolgt im Auftrag, im Namen und für Rechnung Dritter gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Franken. Die ersteigerten Objekte werden dem Ersteigerer nur gegen Barzahlung in Schweizer Franken oder gegen feste, vom Auktionator zu bestimmende Zahlungsvereinbarung ausgehändigt. Waffen können ausschliesslich in unserem Geschäft in Kreuzlingen ausgeliefert werden.
Öffnungszeiten: Dienstag und Freitag 09.00 – 12.00 / 13.30 – 18.00, sowie Samstag 08.00 – 13.00 Uhr
2 Im Hinblick auf die strengen Abrechnungskonditionen der Verkäufer müssen die Rechnungen für die ersteigerten Objekte unbedingt innert 10 Tagen nach Schluss der Auktion beglichen sein, sonst wird ab diesem Zeitpunkt ein Verzugszins von 12% p.A. berechnet. Die ersteigerten Gegenstände der Auktionen können gegen Barzahlung am Auktionstag oder später während den Ladenöffnungszeiten abgeholt werden. Objekte, welche nach Ablauf der Frist nicht abgeholt wurden, werden kostenpflichtig auswärts eingelagert. Lagergebühren: Faustfeuerwaffen pauschal CHF 20.-, Langwaffen CHF 30.- pro Monat. Offene Rechnungen werden von der Kessler Auktionen AG einer Inkassostelle übergeben. Das Eigentum geht erst nach Begleichung, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag, an den Käufer über. Es wird für die gekauften Gegenstände grösstmögliche Sorgfalt zugesichert.
3 Auf den Zuschlagspreis ist generell von allen Käufern ein Aufgeld zu entrichten; dieses beläuft sich auf 23% der gesamten Zuschlagsumme. Allfällige Gebühren für Live-bidding auf Lot-tissimo sind im Aufgeld enthalten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist bei allen Objekten im Endpreis inklusive Aufgeld pauschal enthalten. Sie ist bei Exporten von Auktionsobjekten nicht rückforderbar.
4 Alle Stücke werden in dem Zustand erworben, in dem sie sich im Moment des Zuschlages befinden. Mit erfolgtem Zuschlag hört die Gewährspflicht des Auktionshauses auf. An der Ausstellung ist Gelegenheit geboten, die Stücke einlässlich zu besichtigen. Interessenten wird eingeräumt Experten mitzubringen. Anlässlich der Besichtigung ist grösste Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher für den durch ihn verursachten Schaden haftet.
5 Der Text des Kataloges wurde nach bestem Wissen und Gewissen abgefasst. Für die Angaben wird jedoch nicht gehaftet. Echtheit der Stücke, Zuschreibungen, Epochen, Silberschläge und sonstige Kennzeichnungen, Signaturen und Daten, Materialien, Zustand und allfällige Reparaturstellen sind vom Kaufinteressenten nachzuprüfen. Jegliche Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel wird somit ausdrücklich wegbedungen. Reklamationen können nach erfolgtem Zuschlag keine Berücksichtigung finden. Da wir im Namen und für Rechnung Dritter versteigern, die uns bei unseren Auktionsbedingungen behaften können, ist jegliche Rücknahme von Objekten ausgeschlossen.
6 Das Recht, Nummern des Kataloges zu vereinen und zu trennen, wegzulassen und beizufügen, ausser der Reihenfolge anzubieten sowie den Zuschlag einer oder einzelner Nummern des Kataloges unter Vorbehalt des
Gesamtausrufs durchzuführen, behält sich der Auktionator vor.
7 Dem Auktionator bleibt das Recht vorbehalten, in speziellen Fällen, insbesondere wegen möglicher Verletzung der Auktionsbedingungen, ohne Grundangabe Gebote nicht zuzulassen, bzw. den Zuschlag zu verweigern.
8 Gebote werden auch auf schriftlichem Weg entgegengenommen. Sie müssen spätestens 24 Stunden vor dem jeweiligen Auktionstag am Sitz des Auktionshauses eingehen. Sie sind verbindlich und können nicht mehr
zurückgezogen werden. Bei verspätetem Eingang ist der Auktionator in der Entgegennahme frei. Alle Gebote werden streng interessewahrend behandelt. Wenn Sie z.B. CHF 100.- bieten, das zweithöchste Gebot (im Saal,
schriftlich, Internet) bei CHF 50.- liegt, erfolgt der Zuschlag an Sie zu CHF 60.-, der nächsthöheren Steigerungsstufe. Bei Unklarheiten entscheidet der Auktionator. Telefonische Gebote werden nur auf besondere Vereinbarung entgegen genommen und müssen zwecks Absprache mindestens 2 Tage vor dem entsprechenden Auktionstag bei uns eingehen. Sie werden ab einem Ausrufpreis von CHF 1000.- akzeptiert. Es soll dazu immer auch ein schriftliches Gebot abgegeben werden. Die Zahlungskonditionen können vom Auktionshaus vorgängig einseitig festgesetzt werden.
9 Doppelgebote werden grundsätzlich sofort neu ausgeboten. Erfolgt hierauf kein Übergebot, so entscheidet das Los.
Bei schriftlichen Doppelgeboten entscheidet der Auktionator; bei gleichlautenden Geboten persönlich anwesender und nicht anwesender Bieter erhält der schriftliche Bieter den Zuschlag, bei telefonischen Geboten der persönlich anwesende Bieter.
10 Persönlich Anwesende, dem Auktionator unbekannte Bieter haben sich bereits vor der Sitzung bei der Auktionsleitung mit einem Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate) zu legitimieren und ihre Käufe unterschriftlich anzuerkennen.
11 Die Käufer sind persönlich für ihre Käufe haftbar und können nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gekauft zu haben. Anwesende Bieter, die Dritte vertreten, müssen dies beim Zuschlag sofort unmissverständlich kundtun.
Jede Abgabe eines schriftlichen oder mündlichen Gebotes gilt als verbindliche Kaufofferte, solange dieses Gebot nicht überboten wird. Allfällige Streitfälle werden durch eine anwesende Amtsperson sofort letztinstanzlich entschieden.
12 Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder jederzeit auch ohne weitere Fristansetzung den Zuschlag annullieren. Auf jeden Fall haftet der Ersteigerer für allen aus der Nichtzahlung beziehungsweise Zahlungsverspätung entstandenen Schaden.
Insbesondere bei der Aufhebung des Zuschlags für einen allfälligen Mindererlös, sei es, dass der Gegenstand einem anderen Bieter der gleichen Auktion oder einem Dritten an einer späteren Auktion zugeschlagen oder in freihändigem Verkauf veräussert wird. Wobei der Versteigerer in der Verwertung des Gegenstandes völlig frei ist.
Auf einen allfälligen Mehrerlös hat der Ersteigerer, dessen Zuschlag annulliert wurde, keinen Anspruch.
Nachverkäufe:
Auktionslose, die am Auktionstag nicht ersteigert wurden, sind bis 4 Wochen nach der Auktion im Nachverkauf zum Katalog-Ausrufpreis zu erwerben. Auf Nachverkäufe erheben wir ebenfalls ein Aufgeld, von 23%. [Stand 20. März 2019]
Zahlung mit Maestro, Postcard, V Pay, VISA, Mastercard vor Ort möglich. (nicht über Internet)
Bitte alle Zahlungen in Schweizer Franken (CHF) als „Our Cost“ tätigen.
Begünstigte Bank: Swiss Post, Postfinance, CH-3030 Bern
Postkontonummer: 85-006894-8
Kessler Auktionen AG
Postfach 1540
CH-8280 Kreuzlingen 1
IBAN: CH76 0900 0000 8500 6894 8
SWIFT-Code / BIC: POFICHBE
Clearingnummer: 090000
oder
Begünstigte Bank: Thurgauer Kantonalbank, 8570 Weinfelden
Kontonummer: 1620.0021.5902
Kessler Auktionen AG
Postfach 1540
8280 Kreuzlingen 1
IBAN: CH43 0078 4162 0002 1590 2
SWIFT-Code / BIC: KBTGCH22
Für Checkeinlöse-Gebühren wird ein Zuschlag von mindestens CHF 50.- berechnet.
Unsere Mehrwertsteuernummer: CHE-107.887.701
www.kesslerauktionen.ch
www.lot-tissimo.com
Auf vielfachen Wunsch unserer Kunden bieten wir neben der traditionellen Möglichkeit der Abgabe schriftlicher oder telefonischer Gebote und natürlich der persönlichen Anwesenheit bei der Auktion in unseren Geschäftsräumen über die online Portale www.lot-tissimo.com und www.invaluable.com die zusätzliche Möglichkeit der direkten Teilnahme an der Auktion, bzw. der Abgabe von direkten Live-Geboten über das Internet (live online – bidding).
Wenn Sie in der Auktion per Internet selbst mitbieten möchten, müssen Sie sich direkt bei dem Provider
Ihre Anfrage wurde an das Auktionshaus geschickt
Entschuldigung, es gab eine Fehlermeldung bei der Sendung Ihrer Anfrage. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Generelle Versandinformationen vom Auktionshaus verfügbar
Please be aware, that we only export guns on a dealer-to-dealer base. Firearms produced after 1870 would need a special gun-permit to get shipped to a foreign country. Even antiques could require special permits to get shipped by postal service or a specialized forwarding company.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For premiums and taxes please refer to the particular lot.
Terms and conditions:
1 Die Versteigerung erfolgt im Auftrag, im Namen und für Rechnung Dritter gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Franken. Die ersteigerten Objekte werden dem Ersteigerer nur gegen Barzahlung in Schweizer Franken oder gegen feste, vom Auktionator zu bestimmende Zahlungsvereinbarung ausgehändigt. Waffen können ausschliesslich in unserem Geschäft in Kreuzlingen ausgeliefert werden.
Öffnungszeiten: Dienstag und Freitag 09.00 – 12.00 / 13.30 – 18.00, sowie Samstag 08.00 – 13.00 Uhr
2 Im Hinblick auf die strengen Abrechnungskonditionen der Verkäufer müssen die Rechnungen für die ersteigerten Objekte unbedingt innert 10 Tagen nach Schluss der Auktion beglichen sein, sonst wird ab diesem Zeitpunkt ein Verzugszins von 12% p.A. berechnet. Die ersteigerten Gegenstände der Auktionen können gegen Barzahlung am Auktionstag oder später während den Ladenöffnungszeiten abgeholt werden. Objekte, welche nach Ablauf der Frist nicht abgeholt wurden, werden kostenpflichtig auswärts eingelagert. Lagergebühren: Faustfeuerwaffen pauschal CHF 20.-, Langwaffen CHF 30.- pro Monat. Offene Rechnungen werden von der Kessler Auktionen AG einer Inkassostelle übergeben. Das Eigentum geht erst nach Begleichung, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag, an den Käufer über. Es wird für die gekauften Gegenstände grösstmögliche Sorgfalt zugesichert.
3 Auf den Zuschlagspreis ist generell von allen Käufern ein Aufgeld zu entrichten; dieses beläuft sich auf 23% der gesamten Zuschlagsumme. Allfällige Gebühren für Live-bidding auf Lot-tissimo sind im Aufgeld enthalten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist bei allen Objekten im Endpreis inklusive Aufgeld pauschal enthalten. Sie ist bei Exporten von Auktionsobjekten nicht rückforderbar.
4 Alle Stücke werden in dem Zustand erworben, in dem sie sich im Moment des Zuschlages befinden. Mit erfolgtem Zuschlag hört die Gewährspflicht des Auktionshauses auf. An der Ausstellung ist Gelegenheit geboten, die Stücke einlässlich zu besichtigen. Interessenten wird eingeräumt Experten mitzubringen. Anlässlich der Besichtigung ist grösste Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher für den durch ihn verursachten Schaden haftet.
5 Der Text des Kataloges wurde nach bestem Wissen und Gewissen abgefasst. Für die Angaben wird jedoch nicht gehaftet. Echtheit der Stücke, Zuschreibungen, Epochen, Silberschläge und sonstige Kennzeichnungen, Signaturen und Daten, Materialien, Zustand und allfällige Reparaturstellen sind vom Kaufinteressenten nachzuprüfen. Jegliche Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel wird somit ausdrücklich wegbedungen. Reklamationen können nach erfolgtem Zuschlag keine Berücksichtigung finden. Da wir im Namen und für Rechnung Dritter versteigern, die uns bei unseren Auktionsbedingungen behaften können, ist jegliche Rücknahme von Objekten ausgeschlossen.
6 Das Recht, Nummern des Kataloges zu vereinen und zu trennen, wegzulassen und beizufügen, ausser der Reihenfolge anzubieten sowie den Zuschlag einer oder einzelner Nummern des Kataloges unter Vorbehalt des
Gesamtausrufs durchzuführen, behält sich der Auktionator vor.
7 Dem Auktionator bleibt das Recht vorbehalten, in speziellen Fällen, insbesondere wegen möglicher Verletzung der Auktionsbedingungen, ohne Grundangabe Gebote nicht zuzulassen, bzw. den Zuschlag zu verweigern.
8 Gebote werden auch auf schriftlichem Weg entgegengenommen. Sie müssen spätestens 24 Stunden vor dem jeweiligen Auktionstag am Sitz des Auktionshauses eingehen. Sie sind verbindlich und können nicht mehr
zurückgezogen werden. Bei verspätetem Eingang ist der Auktionator in der Entgegennahme frei. Alle Gebote werden streng interessewahrend behandelt. Wenn Sie z.B. CHF 100.- bieten, das zweithöchste Gebot (im Saal,
schriftlich, Internet) bei CHF 50.- liegt, erfolgt der Zuschlag an Sie zu CHF 60.-, der nächsthöheren Steigerungsstufe. Bei Unklarheiten entscheidet der Auktionator. Telefonische Gebote werden nur auf besondere Vereinbarung entgegen genommen und müssen zwecks Absprache mindestens 2 Tage vor dem entsprechenden Auktionstag bei uns eingehen. Sie werden ab einem Ausrufpreis von CHF 1000.- akzeptiert. Es soll dazu immer auch ein schriftliches Gebot abgegeben werden. Die Zahlungskonditionen können vom Auktionshaus vorgängig einseitig festgesetzt werden.
9 Doppelgebote werden grundsätzlich sofort neu ausgeboten. Erfolgt hierauf kein Übergebot, so entscheidet das Los.
Bei schriftlichen Doppelgeboten entscheidet der Auktionator; bei gleichlautenden Geboten persönlich anwesender und nicht anwesender Bieter erhält der schriftliche Bieter den Zuschlag, bei telefonischen Geboten der persönlich anwesende Bieter.
10 Persönlich Anwesende, dem Auktionator unbekannte Bieter haben sich bereits vor der Sitzung bei der Auktionsleitung mit einem Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate) zu legitimieren und ihre Käufe unterschriftlich anzuerkennen.
11 Die Käufer sind persönlich für ihre Käufe haftbar und können nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gekauft zu haben. Anwesende Bieter, die Dritte vertreten, müssen dies beim Zuschlag sofort unmissverständlich kundtun.
Jede Abgabe eines schriftlichen oder mündlichen Gebotes gilt als verbindliche Kaufofferte, solange dieses Gebot nicht überboten wird. Allfällige Streitfälle werden durch eine anwesende Amtsperson sofort letztinstanzlich entschieden.
12 Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder jederzeit auch ohne weitere Fristansetzung den Zuschlag annullieren. Auf jeden Fall haftet der Ersteigerer für allen aus der Nichtzahlung beziehungsweise Zahlungsverspätung entstandenen Schaden.
Insbesondere bei der Aufhebung des Zuschlags für einen allfälligen Mindererlös, sei es, dass der Gegenstand einem anderen Bieter der gleichen Auktion oder einem Dritten an einer späteren Auktion zugeschlagen oder in freihändigem Verkauf veräussert wird. Wobei der Versteigerer in der Verwertung des Gegenstandes völlig frei ist.
Auf einen allfälligen Mehrerlös hat der Ersteigerer, dessen Zuschlag annulliert wurde, keinen Anspruch.
Nachverkäufe:
Auktionslose, die am Auktionstag nicht ersteigert wurden, sind bis 4 Wochen nach der Auktion im Nachverkauf zum Katalog-Ausrufpreis zu erwerben. Auf Nachverkäufe erheben wir ebenfalls ein Aufgeld, von 23%. [Stand 20. März 2019]
Zahlung mit Maestro, Postcard, V Pay, VISA, Mastercard vor Ort möglich. (nicht über Internet)
Bitte alle Zahlungen in Schweizer Franken (CHF) als „Our Cost“ tätigen.
Begünstigte Bank: Swiss Post, Postfinance, CH-3030 Bern
Postkontonummer: 85-006894-8
Kessler Auktionen AG
Postfach 1540
CH-8280 Kreuzlingen 1
IBAN: CH76 0900 0000 8500 6894 8
SWIFT-Code / BIC: POFICHBE
Clearingnummer: 090000
oder
Begünstigte Bank: Thurgauer Kantonalbank, 8570 Weinfelden
Kontonummer: 1620.0021.5902
Kessler Auktionen AG
Postfach 1540
8280 Kreuzlingen 1
IBAN: CH43 0078 4162 0002 1590 2
SWIFT-Code / BIC: KBTGCH22
Für Checkeinlöse-Gebühren wird ein Zuschlag von mindestens CHF 50.- berechnet.
Unsere Mehrwertsteuernummer: CHE-107.887.701
www.kesslerauktionen.ch
www.lot-tissimo.com
Auf vielfachen Wunsch unserer Kunden bieten wir neben der traditionellen Möglichkeit der Abgabe schriftlicher oder telefonischer Gebote und natürlich der persönlichen Anwesenheit bei der Auktion in unseren Geschäftsräumen über die online Portale www.lot-tissimo.com und www.invaluable.com die zusätzliche Möglichkeit der direkten Teilnahme an der Auktion, bzw. der Abgabe von direkten Live-Geboten über das Internet (live online – bidding).
Wenn Sie in der Auktion per Internet selbst mitbieten möchten, müssen Sie sich direkt bei dem Provider