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Für Kabinett Auktionshaus & Antiquitäten Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)30 219 552 63.
Nothing important.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Versteigerungsbedingungen
Mit persönlicher, schriftlicher, telefonischer Teilnahme an der Auktion oder Teilnahme per Internet werden die folgenden Bedingungen anerkannt.
1. Grundlagen der Versteigerung
1.1. Die Kabinett Auktionshaus & Antiquitäten GmbH (im Folgenden auch Versteigerer) versteigert im Namen und für Rechnung ihrer Auftraggeber (im Folgenden auch Einlieferer). Die Versteigerung ist öffentlich und erfolgt freiwillig.
1.2. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte sind gebraucht. Sie werden ab ihrem Standort in dem Zustand versteigert, in dem sie sich beim Zuschlag befinden.
2. Vorbesichtigung, Katalog, Gewährleistung
2.1. Alle Versteigerungsobjekte werden im Rahmen der Vorbesichtigung gezeigt und sind dann für eingehende Prüfung zugänglich. Die Gegenstände können und sollten vor der Versteigerung zu den angegebenen Terminen der Vorbesichtigung genau angesehen und geprüft werden. Nach erfolgtem Zuschlag werden Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt und jede Gewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. In den Geschäftsräumen des Auktionshauses sowie bei der Versteigerung haftet jeder Besucher für jeden durch ihn verursachten Schaden an den Versteigerungsobjekten bzw. der Einrichtung.
2.2. Vor der Versteigerung erscheint ein Katalog, in dem die Versteigerungsobjekte präsentiert werden. Sowohl die Katalogbeschreibungen als auch die entsprechenden Angaben im Internet sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, gelten jedoch nicht als zugesicherte Eigenschaften. Sie beruhen auf den bis zum Zeitpunkt der Versteigerung allgemein zugänglichen Erkenntnissen sowie auf Angaben des Einlieferers und sind nicht Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Gegenstände. Sie sind grundsätzlich als Meinungsäußerungen und nicht als Tatsachenbehauptungen anzusehen und stellen keine Garantien im Rechtssinne dar. Das Gleiche gilt für mündliche oder schriftliche Auskünfte aller Art sowie die Bezeichnung der Gegenstände beim Aufruf. Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes werden nicht in jedem Fall angegeben, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Farbabbildungen können vom Original abweichen. Das Auktionshaus behält sich vor, Katalogangaben zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Gegenstandes. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Übersetzungen der Katalogtexte.
3. Auktion, Zuschlag, Bieternummer, Gebote
3.1. Der Versteigerer behält sich vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Katalogs zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen.
3.2. Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise und dienen als Orientierung für den Verkehrswert der Objekte ohne Gewähr für die Richtigkeit. In der Regel wird um 10% gesteigert, wenn der Auktionator es nicht anders entscheidet.
3.3. Personen, die mitbieten möchten, erhalten gegen Vorlage des Lichtbildausweises und nach der Zulassung eine Bieternummer. Dies ist vor und während sowohl der Vorbesichtigung, als auch der Auktion möglich. Das Auktionshaus behält sich vor, eine zeitnahe Bankreferenz anzufordern. Die Zulassung zur Teilnahme ist nur nach Erhalt der Bestätigung (für Saalbieter) bzw. nach Zustimmung des Versteigerers per E-Mail (bei schriftlicher Anmeldung) gültig. Der Versteigerer kann die Zulassung verweigern. Nur unter der Bieternummer abgegebene Gebote werden berücksichtigt. Der Bieter ist persönlich haftbar und haftet auch für die missbräuchliche Benutzung seiner Bieternummer.
3.4. Wenn der Bieter zum ersten Mal an der Auktion teilnimmt, muss seine Anmeldung für die Zulassung spätestens 48 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich erfolgen.
3.5. Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgegeben. Wenn der Bieter sich als Vertreter an der Auktion beteiligen möchte, so hat er dies 48 Stunden vor Versteigerungsbeginn dem Versteigerer mitzuteilen und den Namen, die Anschrift und eine Vollmacht seines Auftraggebers anzugeben bzw. vorzulegen. Im Zweifelsfall erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
3.6. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein höheres abgegeben wird. Der Versteigerer ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote ohne Begründung zurückzuweisen. Er kann sich den Zuschlag auch vorbehalten, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und das Objekt erneut anbieten, wenn ein rechtzeitig (d.h. vor dem Hammerschlag) abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
3.7. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zustande und verpflichtet zur Abnahme. Besitz und Gefahr gegenüber jeglicher Schadens gehen bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über, das Eigentum erst mit der Zahlung des gesamten Kaufpreises.
3.8. An der Auktion kann man persönlich im Saal, über Internet oder durch Gebot in Abwesenheit teilnehmen. Telefonisch kann bei Objekten mit einem Wert ab ca. 150,- Euro mitgeboten werden. Um in Abwesenheit bieten zu können, muss das Formular für einen Bieterauftrag ausgefüllt werden und dem Auktionshaus zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor Beginn der Auktion vorliegen. Für später eingegangene schriftliche Gebote wird keine Berücksichtigungsgarantie gegeben. Das schriftliche Gebot ist nur nach Erhalt der Eingangsbestätigung des Versteigerers per E-Mail gültig. Der Bieter ist für den Zugang beweispflichtig. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Gehen mehrere gleich hohe schriftliche Gebote für das selbe Versteigerungsobjekt ein, erhält das zuerst eingetroffene den Zuschlag, wenn kein höheres Gebot abgegeben wird.
Mit Einreichung des Bieterauftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann.
Um über das Internet mitbieten zu können, muss der Bieter sich bei einer unserer Partner-Websites, die die Auktionen im Internet übertragen, registrieren. Für das Bieten im Internet kann, je nach Anbieter, eine zusätzliche Gebühr für den Bieter anfallen.
3.9. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet bei Telefon- und Internetgeboten keine Anwendung.
4. Kaufpreis, Fälligkeit, Abholung
4.1. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig und setzt sich zusammen aus Hammerpreis und Aufgeld (23% vom Hammerpreis inkl. der auf das Aufgeld entfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer von z. Zt. 19% bzw. 7%) und, falls anfallend, pauschalen Gebühren und Folgerechtsvergütungen.
4.2. Bei Geboten über externe Internetplattformen erhöht sich der Kaufpreis um die dort anfallende Gebühr.
4.3. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen einer besonderen Prüfung wegen hoher Belastung der Mitarbeiter und, falls nötig, einer Berichtigung. Irrtum vorbehalten.
4.4. Die Zahlung (in Euro) muss binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum bei dem Versteigerer eingehen. Danach tritt Verzug ein. Das ersteigerte Objekt wird nach Beendigung der Versteigerung und nur nach vollständigem Erhalt des Rechnungsbetrags ausgehändigt. Die Entgegennahme muss spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum erfolgen. Die darüberhinausgehende Aufbewahrung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
4.5. Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für Dispokredite – mindestens jedoch 0,1% pro Tag – auf den Kaufpreis berechnet, ungeachtet weiterer Schadensersatzansprüche. Im Übrigen kann das Auktionshaus, für seinen Auftraggeber handelnd, wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Damit erlöschen alle Rechte des Käufers an dem ersteigerten Gegenstand. Der Versteigerer ist nach Erklärung des Rücktritts berechtigt, vom Käufer Schadensersatz zu verlangen. Dieser umfasst insbesondere das ihm entgangene Entgelt (Kommission und Aufgeld), sowie alle bis zur Rückgabe oder bis zur erneuten Versteigerung des Objektes anfallenden Transport-, Lager- und Versicherungskosten. Das Auktionshaus hat das Recht, den säumigen Käufer von künftigen Versteigerungen auszuschließen.
4.6. Falls Bieter ihre ersteigerten Gegenstände zugeschickt haben möchten, so muss das bereits bei der Zulassung auf einem Formular vermerkt werden. Der Versand erfolgt ausschließlich auf Kosten und Risiko des Ersteigerers.
5. Haftung, Sachmängel
5.1. Der Versteigerer haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Abgabe von mündlichen, schriftlichen, telefonischen oder Internetgeboten, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies gilt insbesondere für das Zustandekommen oder den Betrieb von Telefon-, Fax- oder Datenleitungen sowie für Übermittlungs-, Übertragungs- oder Übersetzungsfehler im Rahmen der benutzten Kommunikationsmittel oder seitens der für die Entgegennahme und Weitergabe eingesetzten Mitarbeiter. Für Missbrauch durch unbefugte Dritte wird nicht gehaftet.
5.2. Das Auktionshaus haftet nicht für offene oder versteckte Mängel und jede Gewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es verpflichtet sich jedoch, bei unverzüglich vorgetragenen und begründeten Mängelrügen innerhalb einer Verjährungsfrist von 12 Monaten ab dem Zuschlag, und wenn der Käufer die Rechnung des Auktionshauses vollständig bezahlt hat, seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer wahlweise entweder an den Käufer abzutreten oder sie gegenüber dem Einlieferer selbst geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den Kaufpreis samt Aufgeld Zug um Zug gegen Rückgabe des Objekts. Darüber hinaus gehende Forderungen und Ansprüche der Käufer auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Versteigerer beruhen, oder ihre Ursache in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haben. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche der Auktionsteilnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
6. Sonstige Bestimmungen
6.1. Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf, der als Teil der Versteigerung gilt.
6.2. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Alle Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt.
6.3. Das Abkommen der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
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Für Kabinett Auktionshaus & Antiquitäten Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)30 219 552 63.
Nothing important.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Versteigerungsbedingungen
Mit persönlicher, schriftlicher, telefonischer Teilnahme an der Auktion oder Teilnahme per Internet werden die folgenden Bedingungen anerkannt.
1. Grundlagen der Versteigerung
1.1. Die Kabinett Auktionshaus & Antiquitäten GmbH (im Folgenden auch Versteigerer) versteigert im Namen und für Rechnung ihrer Auftraggeber (im Folgenden auch Einlieferer). Die Versteigerung ist öffentlich und erfolgt freiwillig.
1.2. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte sind gebraucht. Sie werden ab ihrem Standort in dem Zustand versteigert, in dem sie sich beim Zuschlag befinden.
2. Vorbesichtigung, Katalog, Gewährleistung
2.1. Alle Versteigerungsobjekte werden im Rahmen der Vorbesichtigung gezeigt und sind dann für eingehende Prüfung zugänglich. Die Gegenstände können und sollten vor der Versteigerung zu den angegebenen Terminen der Vorbesichtigung genau angesehen und geprüft werden. Nach erfolgtem Zuschlag werden Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt und jede Gewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. In den Geschäftsräumen des Auktionshauses sowie bei der Versteigerung haftet jeder Besucher für jeden durch ihn verursachten Schaden an den Versteigerungsobjekten bzw. der Einrichtung.
2.2. Vor der Versteigerung erscheint ein Katalog, in dem die Versteigerungsobjekte präsentiert werden. Sowohl die Katalogbeschreibungen als auch die entsprechenden Angaben im Internet sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, gelten jedoch nicht als zugesicherte Eigenschaften. Sie beruhen auf den bis zum Zeitpunkt der Versteigerung allgemein zugänglichen Erkenntnissen sowie auf Angaben des Einlieferers und sind nicht Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Gegenstände. Sie sind grundsätzlich als Meinungsäußerungen und nicht als Tatsachenbehauptungen anzusehen und stellen keine Garantien im Rechtssinne dar. Das Gleiche gilt für mündliche oder schriftliche Auskünfte aller Art sowie die Bezeichnung der Gegenstände beim Aufruf. Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes werden nicht in jedem Fall angegeben, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Farbabbildungen können vom Original abweichen. Das Auktionshaus behält sich vor, Katalogangaben zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Gegenstandes. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Übersetzungen der Katalogtexte.
3. Auktion, Zuschlag, Bieternummer, Gebote
3.1. Der Versteigerer behält sich vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Katalogs zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen.
3.2. Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise und dienen als Orientierung für den Verkehrswert der Objekte ohne Gewähr für die Richtigkeit. In der Regel wird um 10% gesteigert, wenn der Auktionator es nicht anders entscheidet.
3.3. Personen, die mitbieten möchten, erhalten gegen Vorlage des Lichtbildausweises und nach der Zulassung eine Bieternummer. Dies ist vor und während sowohl der Vorbesichtigung, als auch der Auktion möglich. Das Auktionshaus behält sich vor, eine zeitnahe Bankreferenz anzufordern. Die Zulassung zur Teilnahme ist nur nach Erhalt der Bestätigung (für Saalbieter) bzw. nach Zustimmung des Versteigerers per E-Mail (bei schriftlicher Anmeldung) gültig. Der Versteigerer kann die Zulassung verweigern. Nur unter der Bieternummer abgegebene Gebote werden berücksichtigt. Der Bieter ist persönlich haftbar und haftet auch für die missbräuchliche Benutzung seiner Bieternummer.
3.4. Wenn der Bieter zum ersten Mal an der Auktion teilnimmt, muss seine Anmeldung für die Zulassung spätestens 48 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich erfolgen.
3.5. Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgegeben. Wenn der Bieter sich als Vertreter an der Auktion beteiligen möchte, so hat er dies 48 Stunden vor Versteigerungsbeginn dem Versteigerer mitzuteilen und den Namen, die Anschrift und eine Vollmacht seines Auftraggebers anzugeben bzw. vorzulegen. Im Zweifelsfall erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
3.6. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein höheres abgegeben wird. Der Versteigerer ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote ohne Begründung zurückzuweisen. Er kann sich den Zuschlag auch vorbehalten, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und das Objekt erneut anbieten, wenn ein rechtzeitig (d.h. vor dem Hammerschlag) abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
3.7. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zustande und verpflichtet zur Abnahme. Besitz und Gefahr gegenüber jeglicher Schadens gehen bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über, das Eigentum erst mit der Zahlung des gesamten Kaufpreises.
3.8. An der Auktion kann man persönlich im Saal, über Internet oder durch Gebot in Abwesenheit teilnehmen. Telefonisch kann bei Objekten mit einem Wert ab ca. 150,- Euro mitgeboten werden. Um in Abwesenheit bieten zu können, muss das Formular für einen Bieterauftrag ausgefüllt werden und dem Auktionshaus zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor Beginn der Auktion vorliegen. Für später eingegangene schriftliche Gebote wird keine Berücksichtigungsgarantie gegeben. Das schriftliche Gebot ist nur nach Erhalt der Eingangsbestätigung des Versteigerers per E-Mail gültig. Der Bieter ist für den Zugang beweispflichtig. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Gehen mehrere gleich hohe schriftliche Gebote für das selbe Versteigerungsobjekt ein, erhält das zuerst eingetroffene den Zuschlag, wenn kein höheres Gebot abgegeben wird.
Mit Einreichung des Bieterauftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann.
Um über das Internet mitbieten zu können, muss der Bieter sich bei einer unserer Partner-Websites, die die Auktionen im Internet übertragen, registrieren. Für das Bieten im Internet kann, je nach Anbieter, eine zusätzliche Gebühr für den Bieter anfallen.
3.9. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet bei Telefon- und Internetgeboten keine Anwendung.
4. Kaufpreis, Fälligkeit, Abholung
4.1. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig und setzt sich zusammen aus Hammerpreis und Aufgeld (23% vom Hammerpreis inkl. der auf das Aufgeld entfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer von z. Zt. 19% bzw. 7%) und, falls anfallend, pauschalen Gebühren und Folgerechtsvergütungen.
4.2. Bei Geboten über externe Internetplattformen erhöht sich der Kaufpreis um die dort anfallende Gebühr.
4.3. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen einer besonderen Prüfung wegen hoher Belastung der Mitarbeiter und, falls nötig, einer Berichtigung. Irrtum vorbehalten.
4.4. Die Zahlung (in Euro) muss binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum bei dem Versteigerer eingehen. Danach tritt Verzug ein. Das ersteigerte Objekt wird nach Beendigung der Versteigerung und nur nach vollständigem Erhalt des Rechnungsbetrags ausgehändigt. Die Entgegennahme muss spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum erfolgen. Die darüberhinausgehende Aufbewahrung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
4.5. Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für Dispokredite – mindestens jedoch 0,1% pro Tag – auf den Kaufpreis berechnet, ungeachtet weiterer Schadensersatzansprüche. Im Übrigen kann das Auktionshaus, für seinen Auftraggeber handelnd, wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Damit erlöschen alle Rechte des Käufers an dem ersteigerten Gegenstand. Der Versteigerer ist nach Erklärung des Rücktritts berechtigt, vom Käufer Schadensersatz zu verlangen. Dieser umfasst insbesondere das ihm entgangene Entgelt (Kommission und Aufgeld), sowie alle bis zur Rückgabe oder bis zur erneuten Versteigerung des Objektes anfallenden Transport-, Lager- und Versicherungskosten. Das Auktionshaus hat das Recht, den säumigen Käufer von künftigen Versteigerungen auszuschließen.
4.6. Falls Bieter ihre ersteigerten Gegenstände zugeschickt haben möchten, so muss das bereits bei der Zulassung auf einem Formular vermerkt werden. Der Versand erfolgt ausschließlich auf Kosten und Risiko des Ersteigerers.
5. Haftung, Sachmängel
5.1. Der Versteigerer haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Abgabe von mündlichen, schriftlichen, telefonischen oder Internetgeboten, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies gilt insbesondere für das Zustandekommen oder den Betrieb von Telefon-, Fax- oder Datenleitungen sowie für Übermittlungs-, Übertragungs- oder Übersetzungsfehler im Rahmen der benutzten Kommunikationsmittel oder seitens der für die Entgegennahme und Weitergabe eingesetzten Mitarbeiter. Für Missbrauch durch unbefugte Dritte wird nicht gehaftet.
5.2. Das Auktionshaus haftet nicht für offene oder versteckte Mängel und jede Gewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es verpflichtet sich jedoch, bei unverzüglich vorgetragenen und begründeten Mängelrügen innerhalb einer Verjährungsfrist von 12 Monaten ab dem Zuschlag, und wenn der Käufer die Rechnung des Auktionshauses vollständig bezahlt hat, seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer wahlweise entweder an den Käufer abzutreten oder sie gegenüber dem Einlieferer selbst geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den Kaufpreis samt Aufgeld Zug um Zug gegen Rückgabe des Objekts. Darüber hinaus gehende Forderungen und Ansprüche der Käufer auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Versteigerer beruhen, oder ihre Ursache in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haben. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche der Auktionsteilnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
6. Sonstige Bestimmungen
6.1. Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf, der als Teil der Versteigerung gilt.
6.2. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Alle Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt.
6.3. Das Abkommen der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.