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Bernard Aubertin. (1934 Fontenay aux Roses - 2015 Reutlingen). Dessin de Feu Circolaire. 2010. Mit Feuer und Ruß überarbeitete Farbserigraphie auf Rosaspina Fabriano Velin. 60 x 60 cm (70 x 70 cm). Signiert und bezeichnet "E / A". - Kanten kaum merklich angestoßen, insgesamt sehr gut. Prachtvoller, sehr farbintensiver Druck, ausdrucksvoll mit Feuer und Ruß überarbeitet. Serielles Unikat.
Editions Rainbow Studio f.22 Palazzolo. - Exemplar Épreuve d'Artiste außerhalb der Auflage. - Durch den Umgang mit Feuer, mit der Aubertin die Farbserigraphie überarbeitet, enstehen individuelle Effekte in variierenden Anteilen von Ruß und Brandstellen.
Colour silkscreen on Rosaspina Fabriano wove paper, reworked with fire and soot. Signed and inscribed "E / A". - Edges barely noticeably bumped, overall very good. Splendid, very colourful print, expressively reworked with fire and soot. Serial unique piece. - Copy Épreuve d'Artiste aside the edition. - The use of fire, with which Aubertin reworks the colour silkscreen, creates individual effects in varying proportions of soot and burnt areas.
Bernard Aubertin. (1934 Fontenay aux Roses - 2015 Reutlingen). Dessin de Feu Circolaire. 2010. Mit Feuer und Ruß überarbeitete Farbserigraphie auf Rosaspina Fabriano Velin. 70 x 70 cm. Verso signiert und datiert. - Kanten kaum merklich angestoßen, insgesamt gut. Parchtvoller, farbintensiver Druck, ausdrucksvoll mit Feuer und Ruß überarbeitet. Serielles Unikat.
Editions Rainbow Studio f.22 Palazzolo. - Durch den Umgang mit Feuer, mit der Aubertin die Farbserigraphie überarbeitet, enstehen individuelle Effekte in variierenden Anteilen von Ruß und Brandstellen.
Colour silkscreen reworked with fire and soot on Rosaspina Fabriano wove paper. Signed and dated on the verso. - Edges barely noticeably bumped, good overall. Full, colourful impression, expressively reworked with fire and soot. - Serial unique piece. - The use of fire, with which Aubertin reworks the colour silkscreen, creates individual effects in varying proportions of soot and burnt areas.
Auction House will ship, at Buyer's expense
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig aufgrund der Aufträge der Einlieferer. Das Auktionshaus handelt als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten),
die unbenannt bleiben. Die Aufstellung der Einlieferer befindet sich am Ende des Kataloges. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung oder bankbestätigten Scheck. Zahlungen aus-
wärtiger Ersteigerer, die schriftlich, per E-Mail oder telefonisch geboten haben, sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Öffentlichen Institutionen wird ein Zahlungsziel von vier Wochen
eingeräumt.
2. Der Ausruf erfolgt in der Regel mit zwei Dritteln des Schätzpreises, wenn dem kein vom Einlieferer gesetzter Mindestverkaufspreis (Limit) entgegensteht. Gesteigert wird um jeweils 5 bis 10 Prozent.
Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote ohne Begründung zurückzuweisen oder den Zuschlag unter
Vorbehalt zu erteilen; in letzterem Fall bleibt der Bieter zwei Wochen an sein Gebot gebunden. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot
erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und den Gegenstand erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist
oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen. Die Versteigerung wird durch
eine natürliche Person,die im Besitz einer Versteigerungserlaubnis ist, durchgeführt; die Bestimmung dieser Person obliegt dem Versteigerer. Der Versteigerer bzw. der Auktionator ist berechtigt
geeignete Vertreter gemäß § 47 GewO einzusetzen, die die Auktion durchführen. Ansprüche aus der Versteigerung und im Zusammenhang mit dieser bestehen nur gegenüber dem Versteigerer.
4. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 28.95 % zu entrichten, in dem die gesetzliche Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Auf Zuschläge für Katalog-
positionen, die mit einem „*“ gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 23,95 % zu entrichten. Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19%, erhoben. Als
Ausnahme hiervon wird nur bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf den Zuschlag addiert (Regelbesteuerung). Für Käufer außerhalb der EU werden 23,95 % Aufgeld auf
den Zuschlagspreis veranschlagt (steuerfrei). Auf den Verkaufserlös aller Originalwerke der bildenden Kunst und der Photographie, deren Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ende des Verkaufes
verstorben sind, werden anteilig z.Zt. zusätzlich 2 % (Änderung vorbehalten) der Zuschlagspreise für die VG Bild-Kunst berechnet, die nach § 26 UrhG die Urheberrechte bildender Künstler vertritt. Für
deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern
und Kunstgegenständen berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung wie bisher in der Regelbesteuerung durchgeführt werden. Ausländischen Käufern außerhalb der EU – und bei Angabe
ihrer USt.-Identifikations-Nr. als Nachweis ihrer Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen auch Unternehmen innerhalb der EU – wird keine Mehrwertsteuer berech-
net, wenn der Versand der Ware durch uns vorgenommen wird. Für Käufer außerhalb der EU werden folglich 23,95% Aufgeld (ohne Steuer) auf den Zuschlagspreis veranschlagt. Anderen Käufern
aus EU-Ländern muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Bei Selbstmitnahme der Ware muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte
Rechnungen bedürfen einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Korrektur. Irrtum vorbehalten.
5.a. Bei Nutzung des Live-Bietens über Auktionsplattformen werden 3–5 % Fremdgebühren zusätzlich zum Aufgeld dem Käufer in Rechnung gestellt.
5. b. Der Versteigerer übernimmt keinerlei Haftung und Gewähr für die dauernde und störungsfreie Verfügbarkeit und Nutzung der Websites, der Internet- und der Telefonverbindung. Der Verstei-
gerer wird während der Versteigerung die ihm vertretbaren Anstrengungen unternehmen, den Telefonbieter unter der von ihm angegebenen Telefonnummer zu erreichen und ihm damit die Mög-
lichkeit des telefonischen Gebots zu geben. Der Versteigerer ist jedoch nicht verantwortlich dafür, dass er den Telefonbieter unter der von ihm angegebenen Nummer nicht erreicht, oder Störungen
in der Verbindung auftreten.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Kommissionäre haften diesbezüglich für ihre Auftraggeber. Das Eigentum an dem ersteigerten Gut geht erst mit vollständiger Bezahlung, die
Gefahr gegenüber jeglichem Schaden jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.
7. Ersteigertes Gut wird erst nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung der Käufer; die Kosten für Versand, Verpackung und Transportversicherung
werden mit der Gesamtrechnung berechnet. Jeglicher Versand ersteigerter Sachen auf Wunsch des Käufers geschieht auf dessen Gefahr und Risiko. Gerahmte Graphiken werden wegen des Bruch-
risikos nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Gefahr des Käufers mit Glas und Rahmen versandt. Das Auktionshaus versucht nach Möglichkeit etwaige Versandschäden beim Transporteur für den
Kunden geltend zu machen. Nach Anlieferung hat der Käufer, der Unternehmer ist, die Sachen unverzüglich auf Schäden zu untersuchen und diese dem Transportunternehmen anzuzeigen; spätere
Reklamationen wegen nicht verdeckter Schäden sind ausgeschlossen. Lehnt das Transportunternehmen oder die Transportversicherung die Schadensregulierung ab, so ist Jeschke Jádi nicht ver-
pflichtet dem Käufer diesen Betrag zu erstatten. Bei Zahlungsverzug berechnet das Auktionshaus unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche – zu denen auch Rechtsverfolgungskosten
gehören – Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses nach §§ 288, 247 BGB. Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug
wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache
in einer neuen Auktion nochmals angeboten wird und der säumige Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Kauf erlöschen und der zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen wird, für
den eventuellen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der erneuten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses aufzukommen hat;
auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
8. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht; ihr Erhaltungszustand
ist, sofern nicht anders vermerkt, gut und dem Alter entsprechend; auf Besitzvermerke von Vorbesitzern wie z. B. Namenszüge, Exlibris oder Stempel sowie geringfügige altersbedingte Mängel wird
nicht in jedem Fall hingewiesen. Sie werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschrei-
bungen sind keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben oder Garantien im kaufrechtlichen Sinne. Zeitschriften, Serienwerke, sowie vielbändige Gesamtausgaben und Konvolute und Sammlungen
sind nicht bis ins einzelne kollationiert, unmittelbar festgestellte Mängel jedoch vermerkt. Auf Wunsch des Interessenten abgegebene Zustandsberichte (condition reports) dienen nur der näheren
Orientierung über den äußeren Zustand des Objekts nach Einschätzung des Versteigerers. Der Versteigerer übernimmt [gegenüber einem Käufer, der Unternehmer ist] keine Haftung für Mängel, so-
weit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten bei der Beschreibung der versteigerten Gegenstände erfüllt hat. Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter versichern, dass die im Auktionskatalog
abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der
Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Die Jeschke Jádi Auctions
GmbH gibt diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen ab.
9. Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibungen und Erhaltungszustände nicht beanstandet werden; Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der
Sendung dem Versteigerer schriftlich mitzuteilen. Reklamationen, die bis 5 Wochen nach Auktionsschluss erhoben werden, werden nach Möglichkeit auf dem Kulanzwege geregelt. Bei später vorge-
tragenen, begründeten Mängelrügen hinsichtlich der Vollständigkeit erklärt der Versteigerer sich bereit, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Zuschlag die Gewährleistungsansprüche
gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den gezahlten Kaufpreis (einschließlich Aufgeld); ein
darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Eine Rücknahme des ersteigerten Gegenstandes setzt aber jedenfalls voraus, dass dieser sich in unverändertem Zustand seit der Versteigerung
befindet.
10. Gebote können vor der Auktion in schriftlicher Form oder per E-Mail abgegeben werden. Sie werden vom Versteigerer nur in dem Umfange ausgeschöpft, der erforderlich ist, um anderweitige
Gebote zu überbieten.
11. Schriftliche Aufträge übernimmt die Firma Jeschke Jádi spesenfrei für den Auftraggeber. Telefonische, telegraphische und fernschriftliche Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Telefoni-
sche Gebote oder Gebote über das Internet während der Auktion bedürfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. Telefonische Gebote werden nur akzeptiert, wenn
der Bieter bereit ist, den ihm zuvor mitgeteilten Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch beim Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt, dass für den Auktionator das Gebot in Höhe
des Mindestpreises verbindlich ist. Das Auktionshaus übernimmt jedoch keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Telefon- und Online-Verkehrs und keine Haftung dafür, dass aufgrund technischer
oder sonstiger Störungen keine oder unvollständige Angebote abgegeben werden. Für Aufträge, die später als 24 Stunden vor dem angesetzten Auktionstermin oder während der Auktion eingehen,
übernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung. Übermittlungsfehler und postalische Verzögerungen gehen zu Lasten der Auftraggeber. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
findet auf Telefon- und Internet-Gebote keine Anwendung.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin-Mitte. Es gilt ausschließlich deutsches Recht;
das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Diese Bedingungen gelten entsprechend auch für den Nachverkauf, der als Teil der Versteigerung
gilt; das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet darauf keine Anwendung.
13. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Mit der Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebo-
tes bestätigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.
DIE VERSTEIGERER: HANS-JOACHIM JESCHKE & BALÁZS JÁDI STAND: NOVEMBER 2023
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Bernard Aubertin. (1934 Fontenay aux Roses - 2015 Reutlingen). Dessin de Feu Circolaire. 2010. Mit Feuer und Ruß überarbeitete Farbserigraphie auf Rosaspina Fabriano Velin. 60 x 60 cm (70 x 70 cm). Signiert und bezeichnet "E / A". - Kanten kaum merklich angestoßen, insgesamt sehr gut. Prachtvoller, sehr farbintensiver Druck, ausdrucksvoll mit Feuer und Ruß überarbeitet. Serielles Unikat.
Editions Rainbow Studio f.22 Palazzolo. - Exemplar Épreuve d'Artiste außerhalb der Auflage. - Durch den Umgang mit Feuer, mit der Aubertin die Farbserigraphie überarbeitet, enstehen individuelle Effekte in variierenden Anteilen von Ruß und Brandstellen.
Colour silkscreen on Rosaspina Fabriano wove paper, reworked with fire and soot. Signed and inscribed "E / A". - Edges barely noticeably bumped, overall very good. Splendid, very colourful print, expressively reworked with fire and soot. Serial unique piece. - Copy Épreuve d'Artiste aside the edition. - The use of fire, with which Aubertin reworks the colour silkscreen, creates individual effects in varying proportions of soot and burnt areas.
Bernard Aubertin. (1934 Fontenay aux Roses - 2015 Reutlingen). Dessin de Feu Circolaire. 2010. Mit Feuer und Ruß überarbeitete Farbserigraphie auf Rosaspina Fabriano Velin. 70 x 70 cm. Verso signiert und datiert. - Kanten kaum merklich angestoßen, insgesamt gut. Parchtvoller, farbintensiver Druck, ausdrucksvoll mit Feuer und Ruß überarbeitet. Serielles Unikat.
Editions Rainbow Studio f.22 Palazzolo. - Durch den Umgang mit Feuer, mit der Aubertin die Farbserigraphie überarbeitet, enstehen individuelle Effekte in variierenden Anteilen von Ruß und Brandstellen.
Colour silkscreen reworked with fire and soot on Rosaspina Fabriano wove paper. Signed and dated on the verso. - Edges barely noticeably bumped, good overall. Full, colourful impression, expressively reworked with fire and soot. - Serial unique piece. - The use of fire, with which Aubertin reworks the colour silkscreen, creates individual effects in varying proportions of soot and burnt areas.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig aufgrund der Aufträge der Einlieferer. Das Auktionshaus handelt als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten),
die unbenannt bleiben. Die Aufstellung der Einlieferer befindet sich am Ende des Kataloges. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung oder bankbestätigten Scheck. Zahlungen aus-
wärtiger Ersteigerer, die schriftlich, per E-Mail oder telefonisch geboten haben, sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Öffentlichen Institutionen wird ein Zahlungsziel von vier Wochen
eingeräumt.
2. Der Ausruf erfolgt in der Regel mit zwei Dritteln des Schätzpreises, wenn dem kein vom Einlieferer gesetzter Mindestverkaufspreis (Limit) entgegensteht. Gesteigert wird um jeweils 5 bis 10 Prozent.
Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote ohne Begründung zurückzuweisen oder den Zuschlag unter
Vorbehalt zu erteilen; in letzterem Fall bleibt der Bieter zwei Wochen an sein Gebot gebunden. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot
erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und den Gegenstand erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist
oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen. Die Versteigerung wird durch
eine natürliche Person,die im Besitz einer Versteigerungserlaubnis ist, durchgeführt; die Bestimmung dieser Person obliegt dem Versteigerer. Der Versteigerer bzw. der Auktionator ist berechtigt
geeignete Vertreter gemäß § 47 GewO einzusetzen, die die Auktion durchführen. Ansprüche aus der Versteigerung und im Zusammenhang mit dieser bestehen nur gegenüber dem Versteigerer.
4. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 28.95 % zu entrichten, in dem die gesetzliche Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Auf Zuschläge für Katalog-
positionen, die mit einem „*“ gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 23,95 % zu entrichten. Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19%, erhoben. Als
Ausnahme hiervon wird nur bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf den Zuschlag addiert (Regelbesteuerung). Für Käufer außerhalb der EU werden 23,95 % Aufgeld auf
den Zuschlagspreis veranschlagt (steuerfrei). Auf den Verkaufserlös aller Originalwerke der bildenden Kunst und der Photographie, deren Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ende des Verkaufes
verstorben sind, werden anteilig z.Zt. zusätzlich 2 % (Änderung vorbehalten) der Zuschlagspreise für die VG Bild-Kunst berechnet, die nach § 26 UrhG die Urheberrechte bildender Künstler vertritt. Für
deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern
und Kunstgegenständen berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung wie bisher in der Regelbesteuerung durchgeführt werden. Ausländischen Käufern außerhalb der EU – und bei Angabe
ihrer USt.-Identifikations-Nr. als Nachweis ihrer Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen auch Unternehmen innerhalb der EU – wird keine Mehrwertsteuer berech-
net, wenn der Versand der Ware durch uns vorgenommen wird. Für Käufer außerhalb der EU werden folglich 23,95% Aufgeld (ohne Steuer) auf den Zuschlagspreis veranschlagt. Anderen Käufern
aus EU-Ländern muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Bei Selbstmitnahme der Ware muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte
Rechnungen bedürfen einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Korrektur. Irrtum vorbehalten.
5.a. Bei Nutzung des Live-Bietens über Auktionsplattformen werden 3–5 % Fremdgebühren zusätzlich zum Aufgeld dem Käufer in Rechnung gestellt.
5. b. Der Versteigerer übernimmt keinerlei Haftung und Gewähr für die dauernde und störungsfreie Verfügbarkeit und Nutzung der Websites, der Internet- und der Telefonverbindung. Der Verstei-
gerer wird während der Versteigerung die ihm vertretbaren Anstrengungen unternehmen, den Telefonbieter unter der von ihm angegebenen Telefonnummer zu erreichen und ihm damit die Mög-
lichkeit des telefonischen Gebots zu geben. Der Versteigerer ist jedoch nicht verantwortlich dafür, dass er den Telefonbieter unter der von ihm angegebenen Nummer nicht erreicht, oder Störungen
in der Verbindung auftreten.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Kommissionäre haften diesbezüglich für ihre Auftraggeber. Das Eigentum an dem ersteigerten Gut geht erst mit vollständiger Bezahlung, die
Gefahr gegenüber jeglichem Schaden jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.
7. Ersteigertes Gut wird erst nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung der Käufer; die Kosten für Versand, Verpackung und Transportversicherung
werden mit der Gesamtrechnung berechnet. Jeglicher Versand ersteigerter Sachen auf Wunsch des Käufers geschieht auf dessen Gefahr und Risiko. Gerahmte Graphiken werden wegen des Bruch-
risikos nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Gefahr des Käufers mit Glas und Rahmen versandt. Das Auktionshaus versucht nach Möglichkeit etwaige Versandschäden beim Transporteur für den
Kunden geltend zu machen. Nach Anlieferung hat der Käufer, der Unternehmer ist, die Sachen unverzüglich auf Schäden zu untersuchen und diese dem Transportunternehmen anzuzeigen; spätere
Reklamationen wegen nicht verdeckter Schäden sind ausgeschlossen. Lehnt das Transportunternehmen oder die Transportversicherung die Schadensregulierung ab, so ist Jeschke Jádi nicht ver-
pflichtet dem Käufer diesen Betrag zu erstatten. Bei Zahlungsverzug berechnet das Auktionshaus unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche – zu denen auch Rechtsverfolgungskosten
gehören – Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses nach §§ 288, 247 BGB. Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug
wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache
in einer neuen Auktion nochmals angeboten wird und der säumige Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Kauf erlöschen und der zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen wird, für
den eventuellen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der erneuten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses aufzukommen hat;
auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
8. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht; ihr Erhaltungszustand
ist, sofern nicht anders vermerkt, gut und dem Alter entsprechend; auf Besitzvermerke von Vorbesitzern wie z. B. Namenszüge, Exlibris oder Stempel sowie geringfügige altersbedingte Mängel wird
nicht in jedem Fall hingewiesen. Sie werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschrei-
bungen sind keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben oder Garantien im kaufrechtlichen Sinne. Zeitschriften, Serienwerke, sowie vielbändige Gesamtausgaben und Konvolute und Sammlungen
sind nicht bis ins einzelne kollationiert, unmittelbar festgestellte Mängel jedoch vermerkt. Auf Wunsch des Interessenten abgegebene Zustandsberichte (condition reports) dienen nur der näheren
Orientierung über den äußeren Zustand des Objekts nach Einschätzung des Versteigerers. Der Versteigerer übernimmt [gegenüber einem Käufer, der Unternehmer ist] keine Haftung für Mängel, so-
weit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten bei der Beschreibung der versteigerten Gegenstände erfüllt hat. Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter versichern, dass die im Auktionskatalog
abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der
Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Die Jeschke Jádi Auctions
GmbH gibt diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen ab.
9. Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibungen und Erhaltungszustände nicht beanstandet werden; Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der
Sendung dem Versteigerer schriftlich mitzuteilen. Reklamationen, die bis 5 Wochen nach Auktionsschluss erhoben werden, werden nach Möglichkeit auf dem Kulanzwege geregelt. Bei später vorge-
tragenen, begründeten Mängelrügen hinsichtlich der Vollständigkeit erklärt der Versteigerer sich bereit, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Zuschlag die Gewährleistungsansprüche
gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den gezahlten Kaufpreis (einschließlich Aufgeld); ein
darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Eine Rücknahme des ersteigerten Gegenstandes setzt aber jedenfalls voraus, dass dieser sich in unverändertem Zustand seit der Versteigerung
befindet.
10. Gebote können vor der Auktion in schriftlicher Form oder per E-Mail abgegeben werden. Sie werden vom Versteigerer nur in dem Umfange ausgeschöpft, der erforderlich ist, um anderweitige
Gebote zu überbieten.
11. Schriftliche Aufträge übernimmt die Firma Jeschke Jádi spesenfrei für den Auftraggeber. Telefonische, telegraphische und fernschriftliche Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Telefoni-
sche Gebote oder Gebote über das Internet während der Auktion bedürfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. Telefonische Gebote werden nur akzeptiert, wenn
der Bieter bereit ist, den ihm zuvor mitgeteilten Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch beim Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt, dass für den Auktionator das Gebot in Höhe
des Mindestpreises verbindlich ist. Das Auktionshaus übernimmt jedoch keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Telefon- und Online-Verkehrs und keine Haftung dafür, dass aufgrund technischer
oder sonstiger Störungen keine oder unvollständige Angebote abgegeben werden. Für Aufträge, die später als 24 Stunden vor dem angesetzten Auktionstermin oder während der Auktion eingehen,
übernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung. Übermittlungsfehler und postalische Verzögerungen gehen zu Lasten der Auftraggeber. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
findet auf Telefon- und Internet-Gebote keine Anwendung.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin-Mitte. Es gilt ausschließlich deutsches Recht;
das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Diese Bedingungen gelten entsprechend auch für den Nachverkauf, der als Teil der Versteigerung
gilt; das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet darauf keine Anwendung.
13. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Mit der Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebo-
tes bestätigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.
DIE VERSTEIGERER: HANS-JOACHIM JESCHKE & BALÁZS JÁDI STAND: NOVEMBER 2023