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Los
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Kirchengesanng Teutsch und Lateinisch. In allen Christlichen versamlungen gebreuchlich. Mit Titel in Rot u. Schwarz, allegorischer Holzschnitt-TVignette, Holzschnitt-Noten mit -Initialen, einem 1559 dat. ganzs. Wappen-Holzschnitt von Virgil Solis. Nürnberg, (Johann vom Berg u. Ulrich Neuber), 1560. CXIX, 3 Bl. 4°. Schweinsldr. d. Zt. auf 4 Bünden über Holzdeckeln mit Streicheisenlinien, Rollenstempeln u. Heiligendarstellungen sowie 2 Metallschließen, VDeckel mit Eckbeschlägen u. einem Mittelstück aus Metall (angeschmutzt u. fleckig, Beschläge am Hinterdeckel fehlend, kl. Fehlstellen im Bezug, unterer Rücken u. Rückdeckel alt restauriert).
VD 16 ZV 21307 (Exemplar der Staatibl. Berlin, dem einzigen anderen bekannten Exemplar dieses Drucks), OCLC verzeichnet kein Exemplar dieser oder der Ausgabe von 1557 außerhalb Deutschlands. - Das zweite bekannte Exemplar dieses fein gearbeiteten Drucks von deutschen Chorälen und lateinischen Hymnen, wobei der gedruckte Text gegenüber der Ausgabe von 1557, dem einzigen früheren Druck, erheblich überarbeitet wurde. Enthalten sind 84 deutsche Choräle, darunter 31 von Luther, und 64 lateinische Hymnen, u.a. das vierstimmige Magnificat. Während die gedruckten Noten mit denen der Nürnberger Ausgabe von 1557 (VD 16 P 2273) identisch sind, ist es recht interessant festzustellen, dass die Betonungen der Liedtexte stark überarbeitet wurden, offenbar um die beabsichtigte Intonation genauer wiederzugeben und dem christlichen Beter eine bessere Anleitung zu geben. - Martin Luther (1483-1548) hat nicht nur die Kirche reformiert, sondern auch als Liedermacher und Komponist die Kraft der Musik entdeckt. Seine Choräle gaben den Kirchgängern eine Stimme und halfen, die Ideen der Reformation zu verbreiten. Eingängige Melodien und leicht auswendig zu lernende Verse waren eine ideale Kombination in einer Zeit, in der die meisten Menschen weder Texte noch Noten lesen konnten. Als Luther die Liturgie reformierte, räumte er der Predigt und dem Gemeindegesang eine neue Bedeutung ein, und der sogenannte Chorgesang wurde als Glaubensbekenntnis und geistlicher Kommentar zu biblischen Texten definiert (siehe 'Über die Ordnung des Gottesdienstes in der Gemeinde' von 1523). - 2 weitere Lieder in zeitgenöss. Hs. auf dem hinteren Vorsatz (Hinterlegungen im Rand). - Innendeckel mit Exlibris des Komponisten Alfred Cortot (1877-1962) u. mont. bibliogr. Angabe, Blätter tls. mit kl. Randläsuren, etwas finger- u. stockfleckig, die letzten Blätter mit kl. Wurmsour, tls. feuchtigkeitsrandig, sonst insg. gut erhalten.
With title printed in red and black and allegorical central woodcut, full-page armorial woodcut by Virgil Solis, dated 1559, at end. Contemp. blind-tooled pigskin over wooden boards with two clasps, upper cover with 4 metal corner pieces and one central (those to the rear cover removed, and with a small section of restored pigskin). - The second known copy of this finely crafted printing of German chorales and Latin hymns, with the printed text considerably revised from the 1557 edition, the only earlier printing. Included are 84 German chorales, including 31 by Luther, and 64 Latin hymns, including the four-part Magnificat. While the printed notes are identical to those of the Nuremberg edition of 1557 (VD 16 P 2273), it is quite interesting to note that the emphases of the hymn texts have been heavily revised, apparently to more accurately reflect the intended intonation and to provide better guidance for the Christian worshipper. - Martin Luther (1483-1548) not only reformed the church, but also discovered the power of music as a songwriter and composer. His chorales gave churchgoers a voice and helped spread the ideas of the Reformation. Catchy melodies and easy-to-memorise verses were an ideal combination at a time when most people could read neither texts nor music. When Luther reformed the liturgy, he gave new importance to the sermon and congregational singing, and so-called choral singing was defined as a confession of faith and spiritual commentary on biblical texts (see 'On the Order of Worship in the Congregation' of 1523). - 2 further songs in contemp. ms. on the back endpaper (backings in the margins). - Inside cover with bookplate of the composer Alfred Cortot (1877-1962) and mounted bibliogr. information, some leaves with small marginal tears, somewhat finger- and foxstained, the last leaves with small wormholes, some dampstains, otherwise in overall good condition.
Auction House will ship, at Buyer's expense
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig aufgrund der Aufträge der Einlieferer. Das Auktionshaus handelt als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten), die unbenannt bleiben. Die Aufstellung der Einlieferer befindet sich am Ende des Kataloges. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung oder bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich, per E‑Mail oder telefonisch geboten haben, sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Öffentlichen Institutionen wird ein Zahlungsziel von vier Wochen eingeräumt.
2. Der Ausruf erfolgt in der Regel mit zwei Dritteln des Schätzpreises, wenn dem kein vom Einlieferer gesetzter Mindestverkaufspreis (Limit) entgegensteht. Gesteigert wird um jeweils 5 bis 10 Prozent. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote ohne Begründung zurückzuweisen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen; in letzterem Fall bleibt der Bieter zwei Wochen an sein Gebot gebunden. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und den Gegenstand erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen. Die Versteigerung wird durch eine natürliche Person,die im Besitz einer Versteigerungserlaubnis ist, durchgeführt; die Bestimmung dieser Person obliegt dem Versteigerer. Der Versteigerer bzw. der Auktionator ist berechtigt geeignete Vertreter gemäß § 47 GewO einzusetzen, die die Auktion durchführen. Ansprüche aus der Versteigerung und im Zusammenhang mit dieser bestehen nur gegenüber dem Versteigerer.
4. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 27,95 % zu entrichten, in dem die gesetzliche Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Auf Zuschläge für Katalogpositionen, die mit einem „*“ gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 23,95 %, auf den Rechnungsendbetrag die Mehrwertsteuer von z.Zt. 7 % (ermäßigt bei Büchern) oder 19% zu entrichten (Regelbesteuerung). Für Käufer außerhalb der EU werden 23,95 % Aufgeld auf den Zuschlagspreis veranschlagt (steuerfrei). Auf den Verkaufserlös aller Originalwerke der bildenden Kunst und der Photographie, deren Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ende des Verkaufes verstorben sind, werden anteilig z.Zt. zusätzlich 2 % (Änderung vorbehalten) der Zuschlagspreise für die VG Bild-Kunst berechnet, die nach § 26 UrhG die Urheberrechte bildender Künstler vertritt. Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern und Kunstgegenständen berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung wie bisher in der Regelbesteuerung durchgeführt werden. Ausländischen Käufern außerhalb der EU – und bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. als Nachweis ihrer Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen auch Unternehmen innerhalb der EU – wird keine Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Versand der Ware durch uns vorgenommen wird. Für Käufer außerhalb der EU werden folglich 23,95% Aufgeld (ohne Steuer) auf den Zuschlagspreis veranschlagt. Anderen Käufern aus EU-Ländern muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Bei Selbstmitnahme der Ware muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Korrektur. Irrtum vorbehalten.
5.a. Bei Nutzung des Live-Bietens über Auktionsplattformen werden 3–5% Fremdgebühren zusätzlich zum Aufgeld dem Käufer in Rechnung gestellt.
5 b. Der Versteigerer übernimmt keinerlei Haftung und Gewähr für die dauernde und störungsfreie Verfügbarkeit und Nutzung der Websites, der Internet- und der Telefonverbindung. Der Versteigerer wird während der Versteigerung die ihm vertretbaren Anstrengungen unternehmen, den Telefonbieter unter der von ihm angegebenen Telefonnummer zu erreichen und ihm damit die Möglichkeit des telefonischen Gebots zu geben. Der Versteigerer ist jedoch nicht verantwortlich dafür, dass er den Telefonbieter unter der von ihm angegebenen Nummer nicht erreicht, oder Störungen in der Verbindung auftreten.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Kommissionäre haften diesbezüglich für ihre Auftraggeber. Das Eigentum an dem ersteigerten Gut geht erst mit vollständiger Bezahlung, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.
7. Ersteigertes Gut wird erst nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung der Käufer; die Kosten für Versand, Verpackung und Transportversicherung werden mit der Gesamtrechnung berechnet. Jeglicher Versand ersteigerter Sachen auf Wunsch des Käufers geschieht auf dessen Gefahr und Risiko. Gerahmte Graphiken werden wegen des Bruchrisikos nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Gefahr des Käufers mit Glas und Rahmen versandt. Das Auktionshaus versucht nach Möglichkeit etwaige Versandschäden beim Transporteur für den Kunden geltend zu machen. Nach Anlieferung hat der Käufer, der Unternehmer ist, die Sachen unverzüglich auf Schäden zu untersuchen und diese dem Transportunternehmen anzuzeigen; spätere Reklamationen wegen nicht verdeckter Schäden sind ausgeschlossen. Lehnt das Transportunternehmen oder die Transportversicherung die Schadensregulierung ab, so ist Jeschke van Vliet nicht verpflichtet dem Käufer diesen Betrag zu erstatten. Bei Zahlungsverzug berechnet das Auktionshaus unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche – zu denen auch Rechtsverfolgungskosten gehören – Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses nach §§ 288, 247BGB. Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals angeboten wird und der säumige Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Kauf erlöschen und der zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen wird, für den eventuellen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der erneuten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses aufzukommen hat; auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
8. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht; ihr Erhaltungszustand ist, sofern nicht anders vermerkt, gut und dem Alter entsprechend; auf Besitzvermerke von Vorbesitzern wie z. B. Namenszüge, Exlibris oder Stempel sowie geringfügige altersbedingte Mängel wird nicht in jedem Fall hingewiesen. Sie werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben oder Garantien im kaufrechtlichen Sinne. Zeitschriften, Serienwerke, sowie vielbändige Gesamtausgaben und Konvolute und Sammlungen sind nicht bis ins einzelne kollationiert, unmittelbar festgestellte Mängel jedoch vermerkt. Auf Wunsch des Interessenten abgegebene Zustandsberichte (condition reports) dienen nur der näheren Orientierung über den äußeren Zustand des Objekts nach Einschätzung des Versteigerers. Der Versteigerer übernimmt [gegenüber einem Käufer, der Unternehmer ist] keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten bei der Beschreibung der versteigerten Gegenstände erfüllt hat. Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter versichern, dass die im Auktionskatalog abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Die Jeschke van Vliet Auctions GmbH gibt diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen ab.
9. Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibungen und Erhaltungszustände nicht beanstandet werden; Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Sendung dem Versteigerer schriftlich mitzuteilen. Reklamationen, die bis 5 Wochen nach Auktionsschluss erhoben werden, werden nach Möglichkeit auf dem Kulanzwege geregelt. Bei später vorgetragenen, begründeten Mängelrügen hinsichtlich der Vollständigkeit erklärt der Versteigerer sich bereit, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Zuschlag die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den gezahlten Kaufpreis (einschließlich Aufgeld); ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Eine Rücknahme des ersteigerten Gegenstandes setzt aber jedenfalls voraus, dass dieser sich in unverändertem Zustand seit der Versteigerung befindet.
10. Gebote können vor der Auktion in schriftlicher Form oder per E‑Mail abgegeben werden. Sie werden vom Versteigerer nur in dem Umfange ausgeschöpft, der erforderlich ist, um anderweitige Gebote zu überbieten.
11. Schriftliche Aufträge übernimmt die Firma Jeschke|van Vliet spesenfrei für den Auftraggeber. Telefonische, telegraphische und fernschriftliche Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Telefonische Gebote oder Gebote über das Internet während der Auktion bedürfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. Telefonische Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den ihm zuvor mitgeteilten Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch beim Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt, dass für den Auktionator das Gebot in Höhe des Mindestpreises verbindlich ist. Das Auktionshaus übernimmt jedoch keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Telefon- und Online-Verkehrs und keine Haftung dafür, dass aufgrund technischer oder sonstiger Störungen keine oder unvollständige Angebote abgegeben werden. Für Aufträge, die später als 24 Stunden vor dem angesetzten Auktionstermin oder während der Auktion eingehen, übernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung. Übermittlungsfehler und postalische Verzögerungen gehen zu Lasten der Auftraggeber. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet auf Telefon- und Internet-Gebote keine Anwendung.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin-Mitte. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Diese Bedingungen gelten entsprechend auch für den Nachverkauf, der als Teil der Versteigerung gilt; das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet darauf keine Anwendung.
13. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Mit der Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bestätigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.
DER VERSTEIGERER: Hans-Joachim Jeschke
Stand: Dezember 2022
1. The Auction is voluntary and takes place on the basis of the Vendor's instructions. It is undertaken by us in our own name for the account of third parties. At the back of the Catalogue you will find the list of Consignors.
2. The terms of payment are cash payment in EURO. Invoice is due upon receipt within fortnight. Public institutions and libraries are granted four weeks credit.
3. Bidding commences at approximately two thirds of the estimate, when a higher reserve price has not been set by the Vendor. Bidding will not start below 2/3rds of the estimate. Bids are raised by 10% in each instance. Lots are knocked down to the highest Bidder if no higher bid is received after three times of asking. In the case of two equal bids, the Buyer is determined by drawing lots. If a difference of opinion regarding a hammer price cannot be resolved at once, the lot in question will be resubmitted for auction immediately. The Auctioneer shall be entitled to appoint suitable representatives in accordance with § 47 GewO to conduct the auction. Claims from the auction and in connection with the auction exist only towards the auctioneer.
4. The Auctioneer reserves the right to auction lots out of sequence, to split lots, to combine separate lots, to withdraw lots, and to knock down conditionally. He is entitled to reject bids, either written or verbal, where appropriate security or satisfactory references have not been supplied prior to the Auction. The Auctioneer shall also have the right to submit bids on behalf of the Consignor until a reserve agreed with the Consignor is met and - if necessary - knock down the work of art stating the lot number given in the Catalogue to the Consignor; in such case the work of art shall remain unsold.
5. A premium of 27,95% will be added to the hammer price. This includes the Value Added Tax, calculated according to the Margin Tax Scheme. This tax will not be shown separately on the invoice. For Catalogue items marked with an asterisk (*) or (#) the Value added Tax of 7% (books) or 19% (other items according to German law) will be added to the combined hammer price and premium of 23,95%. The Seller is obliged to pay the droit de suite (resale rights tax) on the sales proceeds of all original works of art and original photographic works whose creators died less than 70 years before completion of the sale. Such works will be charged an extra fee of 2% (current charge, change possible) of hammer price by VG Bild-Kunst, who represent acc. § 26 UrhG the copyrights of artists. Buyers from third countries (i.e. outside the European Union) are not liable to VAT and Trade Buyers from EU-countries who have VAT Identification Number, registered with us before the sale, will be freed from VAT for all trade purposes if the mailing of the goods is handled by us. In this case the premium will be 23,95% (without VAT). All other EU-Buyers are liable to VAT. If the goods are picked personally by the Buyer VAT will be charged. Invoices issued during or immediately after the Auction are temporary and are subject to later control.
5 a. Live bidding through auction platforms will be oncharged with additional 3 -- 5 % auction platform fee.
5 b. The Auctioneer is not responsible for lost telephone and internet communication.
6. The Buyer is liable for acceptance of the goods and for payment. Agents are jointly and severally liable with their principals. Ownership only passes to the Buyer when full payment has been received. The Buyer, however, immediately assumes all risks when the goods are knocked down to him.
7. Auction lots will, without exception, only be handed over after payment has been made. Storage and dispatch for non-local Buyers are at their expense and risk. Charges for dispatch, packing and insurance are billed separately. Dispatch is made only after receipt of payment in full and to the buyers risk only. In case to secure damages of the parcel and the goods the buyer can obtain an insurance from the parcel company through Jeschke van Vliet. If the parcel company refuses to pay the damage Jeschke van Vliet is not obligated to pay the damage amount to the buyer. Jeschke van Vliet indemnify itself from the buyer regarding any compensation for shipping damages. In the event of delayed payment, the Buyer is liable for all resultant damages, in particular interest and exchange losses. If the Buyer fails to make payment in full within two weeks after the final day of the sale, we shall be entitled to charge interest at a rate of 5% for private customers and 8% for commercial customers, or to cancel the sale, to resell the property, to set off any amounts which we may owe the Buyer in any other transactions, and to commence any legal proceedings to the fullest extent permitted under applicable law. In case Jeschke van Vliet is not receiving the full amount of the buyer the company authorized to start a collection procedure against the buyer.
8. All objects put up for Auction can be viewed and examined prior to the Auction at the times made known. Greatest care is taken with the Catalogue descriptions, these however do not grant legal guarantee. The objects are second-hand. The condition, unless otherwise stated, is good and appropriate to the age. Descriptions in the Catalogue are neither assured conditions as defined by § 434, sect. 1 BGB, new wording, nor an assured guarantee as defined by § 443, sect. 1 BGB, new wording. The Auctioneer is not liable for defects as far as he observed due care incumbent on him for description of objects to be auctioned. Traces of previous ownership (Book-plates, signatures, stamps) as well as signs of fair wear and tear (missing clasps, yellowing paper) are not necessarily specifically mentioned. No claims will be accepted in respect of these and they are usually (but not necessarily) included in the Catalogue with the indication of not collated items such as collections (Sammlungen, Konvolute) and "oRR./Waf." (ohne Reklamationsrecht / sold with all faults).
9. Claims must be registered within three days of the receipt of the goods. The Auctioneer accepts no liability for defects. He will however accept responsibility, in respect of properly founded claims for defects made within the term of limitation of twelve months, for making claims for restitution against the vendor. In the event of a successful intervention the Auctioneer will reimburse the payer for the price of purchase.
10. Jeschke · van Vliet will execute written bids for the Buyer at no charge. Telephone, telegraphic, faxed and Internet bids must be confirmed in writing or through online platforms. For absentee/written bids the Buyer authorizes the auctioneer to execute his bids. For telephone bidding during the Auction a staff member will execute the Buyers bids as advised on the telephone. For Post Auction Sales the Buyer will relay his limit price orders for unsold lots either in writing or per telephone. In aforementioned cases the rules for distant selling contracts (§§ 312b-312d BGB) do not apply. The Auctioneer accepts no liability of any nature for bids received later than 24 hours before the commencement of or during the Auction; for bids duly received and through negligence not carried out only to the extent of the estimate. Errors in transmission and postal delays are at the Buyer's risk.
11. The place of fulfillment and jurisdiction is Berlin, Mitte. German law applies exclusively. The provisions of International Business law are expressly excluded.
12. Should one or the other of the above conditions become wholly or partly ineffective, the validity of the remainder remains unaffected. By making a bid, either verbally or written in, the Bidder confirms that he has taken note of the Terms of Sale by Auction and accepts these. In the event of dispute the German version of the above Terms of Sale is valid. The same applies to all Catalogue descriptions.
The Auctioneer: Hans-Joachim Jeschke, December 2022
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Kirchengesanng Teutsch und Lateinisch. In allen Christlichen versamlungen gebreuchlich. Mit Titel in Rot u. Schwarz, allegorischer Holzschnitt-TVignette, Holzschnitt-Noten mit -Initialen, einem 1559 dat. ganzs. Wappen-Holzschnitt von Virgil Solis. Nürnberg, (Johann vom Berg u. Ulrich Neuber), 1560. CXIX, 3 Bl. 4°. Schweinsldr. d. Zt. auf 4 Bünden über Holzdeckeln mit Streicheisenlinien, Rollenstempeln u. Heiligendarstellungen sowie 2 Metallschließen, VDeckel mit Eckbeschlägen u. einem Mittelstück aus Metall (angeschmutzt u. fleckig, Beschläge am Hinterdeckel fehlend, kl. Fehlstellen im Bezug, unterer Rücken u. Rückdeckel alt restauriert).
VD 16 ZV 21307 (Exemplar der Staatibl. Berlin, dem einzigen anderen bekannten Exemplar dieses Drucks), OCLC verzeichnet kein Exemplar dieser oder der Ausgabe von 1557 außerhalb Deutschlands. - Das zweite bekannte Exemplar dieses fein gearbeiteten Drucks von deutschen Chorälen und lateinischen Hymnen, wobei der gedruckte Text gegenüber der Ausgabe von 1557, dem einzigen früheren Druck, erheblich überarbeitet wurde. Enthalten sind 84 deutsche Choräle, darunter 31 von Luther, und 64 lateinische Hymnen, u.a. das vierstimmige Magnificat. Während die gedruckten Noten mit denen der Nürnberger Ausgabe von 1557 (VD 16 P 2273) identisch sind, ist es recht interessant festzustellen, dass die Betonungen der Liedtexte stark überarbeitet wurden, offenbar um die beabsichtigte Intonation genauer wiederzugeben und dem christlichen Beter eine bessere Anleitung zu geben. - Martin Luther (1483-1548) hat nicht nur die Kirche reformiert, sondern auch als Liedermacher und Komponist die Kraft der Musik entdeckt. Seine Choräle gaben den Kirchgängern eine Stimme und halfen, die Ideen der Reformation zu verbreiten. Eingängige Melodien und leicht auswendig zu lernende Verse waren eine ideale Kombination in einer Zeit, in der die meisten Menschen weder Texte noch Noten lesen konnten. Als Luther die Liturgie reformierte, räumte er der Predigt und dem Gemeindegesang eine neue Bedeutung ein, und der sogenannte Chorgesang wurde als Glaubensbekenntnis und geistlicher Kommentar zu biblischen Texten definiert (siehe 'Über die Ordnung des Gottesdienstes in der Gemeinde' von 1523). - 2 weitere Lieder in zeitgenöss. Hs. auf dem hinteren Vorsatz (Hinterlegungen im Rand). - Innendeckel mit Exlibris des Komponisten Alfred Cortot (1877-1962) u. mont. bibliogr. Angabe, Blätter tls. mit kl. Randläsuren, etwas finger- u. stockfleckig, die letzten Blätter mit kl. Wurmsour, tls. feuchtigkeitsrandig, sonst insg. gut erhalten.
With title printed in red and black and allegorical central woodcut, full-page armorial woodcut by Virgil Solis, dated 1559, at end. Contemp. blind-tooled pigskin over wooden boards with two clasps, upper cover with 4 metal corner pieces and one central (those to the rear cover removed, and with a small section of restored pigskin). - The second known copy of this finely crafted printing of German chorales and Latin hymns, with the printed text considerably revised from the 1557 edition, the only earlier printing. Included are 84 German chorales, including 31 by Luther, and 64 Latin hymns, including the four-part Magnificat. While the printed notes are identical to those of the Nuremberg edition of 1557 (VD 16 P 2273), it is quite interesting to note that the emphases of the hymn texts have been heavily revised, apparently to more accurately reflect the intended intonation and to provide better guidance for the Christian worshipper. - Martin Luther (1483-1548) not only reformed the church, but also discovered the power of music as a songwriter and composer. His chorales gave churchgoers a voice and helped spread the ideas of the Reformation. Catchy melodies and easy-to-memorise verses were an ideal combination at a time when most people could read neither texts nor music. When Luther reformed the liturgy, he gave new importance to the sermon and congregational singing, and so-called choral singing was defined as a confession of faith and spiritual commentary on biblical texts (see 'On the Order of Worship in the Congregation' of 1523). - 2 further songs in contemp. ms. on the back endpaper (backings in the margins). - Inside cover with bookplate of the composer Alfred Cortot (1877-1962) and mounted bibliogr. information, some leaves with small marginal tears, somewhat finger- and foxstained, the last leaves with small wormholes, some dampstains, otherwise in overall good condition.
Auction House will ship, at Buyer's expense
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1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig aufgrund der Aufträge der Einlieferer. Das Auktionshaus handelt als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten), die unbenannt bleiben. Die Aufstellung der Einlieferer befindet sich am Ende des Kataloges. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung oder bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich, per E‑Mail oder telefonisch geboten haben, sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Öffentlichen Institutionen wird ein Zahlungsziel von vier Wochen eingeräumt.
2. Der Ausruf erfolgt in der Regel mit zwei Dritteln des Schätzpreises, wenn dem kein vom Einlieferer gesetzter Mindestverkaufspreis (Limit) entgegensteht. Gesteigert wird um jeweils 5 bis 10 Prozent. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote ohne Begründung zurückzuweisen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen; in letzterem Fall bleibt der Bieter zwei Wochen an sein Gebot gebunden. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und den Gegenstand erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen. Die Versteigerung wird durch eine natürliche Person,die im Besitz einer Versteigerungserlaubnis ist, durchgeführt; die Bestimmung dieser Person obliegt dem Versteigerer. Der Versteigerer bzw. der Auktionator ist berechtigt geeignete Vertreter gemäß § 47 GewO einzusetzen, die die Auktion durchführen. Ansprüche aus der Versteigerung und im Zusammenhang mit dieser bestehen nur gegenüber dem Versteigerer.
4. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 27,95 % zu entrichten, in dem die gesetzliche Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Auf Zuschläge für Katalogpositionen, die mit einem „*“ gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 23,95 %, auf den Rechnungsendbetrag die Mehrwertsteuer von z.Zt. 7 % (ermäßigt bei Büchern) oder 19% zu entrichten (Regelbesteuerung). Für Käufer außerhalb der EU werden 23,95 % Aufgeld auf den Zuschlagspreis veranschlagt (steuerfrei). Auf den Verkaufserlös aller Originalwerke der bildenden Kunst und der Photographie, deren Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ende des Verkaufes verstorben sind, werden anteilig z.Zt. zusätzlich 2 % (Änderung vorbehalten) der Zuschlagspreise für die VG Bild-Kunst berechnet, die nach § 26 UrhG die Urheberrechte bildender Künstler vertritt. Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern und Kunstgegenständen berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung wie bisher in der Regelbesteuerung durchgeführt werden. Ausländischen Käufern außerhalb der EU – und bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. als Nachweis ihrer Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen auch Unternehmen innerhalb der EU – wird keine Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Versand der Ware durch uns vorgenommen wird. Für Käufer außerhalb der EU werden folglich 23,95% Aufgeld (ohne Steuer) auf den Zuschlagspreis veranschlagt. Anderen Käufern aus EU-Ländern muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Bei Selbstmitnahme der Ware muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Korrektur. Irrtum vorbehalten.
5.a. Bei Nutzung des Live-Bietens über Auktionsplattformen werden 3–5% Fremdgebühren zusätzlich zum Aufgeld dem Käufer in Rechnung gestellt.
5 b. Der Versteigerer übernimmt keinerlei Haftung und Gewähr für die dauernde und störungsfreie Verfügbarkeit und Nutzung der Websites, der Internet- und der Telefonverbindung. Der Versteigerer wird während der Versteigerung die ihm vertretbaren Anstrengungen unternehmen, den Telefonbieter unter der von ihm angegebenen Telefonnummer zu erreichen und ihm damit die Möglichkeit des telefonischen Gebots zu geben. Der Versteigerer ist jedoch nicht verantwortlich dafür, dass er den Telefonbieter unter der von ihm angegebenen Nummer nicht erreicht, oder Störungen in der Verbindung auftreten.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Kommissionäre haften diesbezüglich für ihre Auftraggeber. Das Eigentum an dem ersteigerten Gut geht erst mit vollständiger Bezahlung, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.
7. Ersteigertes Gut wird erst nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung der Käufer; die Kosten für Versand, Verpackung und Transportversicherung werden mit der Gesamtrechnung berechnet. Jeglicher Versand ersteigerter Sachen auf Wunsch des Käufers geschieht auf dessen Gefahr und Risiko. Gerahmte Graphiken werden wegen des Bruchrisikos nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Gefahr des Käufers mit Glas und Rahmen versandt. Das Auktionshaus versucht nach Möglichkeit etwaige Versandschäden beim Transporteur für den Kunden geltend zu machen. Nach Anlieferung hat der Käufer, der Unternehmer ist, die Sachen unverzüglich auf Schäden zu untersuchen und diese dem Transportunternehmen anzuzeigen; spätere Reklamationen wegen nicht verdeckter Schäden sind ausgeschlossen. Lehnt das Transportunternehmen oder die Transportversicherung die Schadensregulierung ab, so ist Jeschke van Vliet nicht verpflichtet dem Käufer diesen Betrag zu erstatten. Bei Zahlungsverzug berechnet das Auktionshaus unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche – zu denen auch Rechtsverfolgungskosten gehören – Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses nach §§ 288, 247BGB. Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals angeboten wird und der säumige Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Kauf erlöschen und der zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen wird, für den eventuellen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der erneuten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses aufzukommen hat; auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
8. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht; ihr Erhaltungszustand ist, sofern nicht anders vermerkt, gut und dem Alter entsprechend; auf Besitzvermerke von Vorbesitzern wie z. B. Namenszüge, Exlibris oder Stempel sowie geringfügige altersbedingte Mängel wird nicht in jedem Fall hingewiesen. Sie werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben oder Garantien im kaufrechtlichen Sinne. Zeitschriften, Serienwerke, sowie vielbändige Gesamtausgaben und Konvolute und Sammlungen sind nicht bis ins einzelne kollationiert, unmittelbar festgestellte Mängel jedoch vermerkt. Auf Wunsch des Interessenten abgegebene Zustandsberichte (condition reports) dienen nur der näheren Orientierung über den äußeren Zustand des Objekts nach Einschätzung des Versteigerers. Der Versteigerer übernimmt [gegenüber einem Käufer, der Unternehmer ist] keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten bei der Beschreibung der versteigerten Gegenstände erfüllt hat. Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter versichern, dass die im Auktionskatalog abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Die Jeschke van Vliet Auctions GmbH gibt diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen ab.
9. Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibungen und Erhaltungszustände nicht beanstandet werden; Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Sendung dem Versteigerer schriftlich mitzuteilen. Reklamationen, die bis 5 Wochen nach Auktionsschluss erhoben werden, werden nach Möglichkeit auf dem Kulanzwege geregelt. Bei später vorgetragenen, begründeten Mängelrügen hinsichtlich der Vollständigkeit erklärt der Versteigerer sich bereit, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Zuschlag die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den gezahlten Kaufpreis (einschließlich Aufgeld); ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Eine Rücknahme des ersteigerten Gegenstandes setzt aber jedenfalls voraus, dass dieser sich in unverändertem Zustand seit der Versteigerung befindet.
10. Gebote können vor der Auktion in schriftlicher Form oder per E‑Mail abgegeben werden. Sie werden vom Versteigerer nur in dem Umfange ausgeschöpft, der erforderlich ist, um anderweitige Gebote zu überbieten.
11. Schriftliche Aufträge übernimmt die Firma Jeschke|van Vliet spesenfrei für den Auftraggeber. Telefonische, telegraphische und fernschriftliche Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Telefonische Gebote oder Gebote über das Internet während der Auktion bedürfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. Telefonische Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den ihm zuvor mitgeteilten Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch beim Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt, dass für den Auktionator das Gebot in Höhe des Mindestpreises verbindlich ist. Das Auktionshaus übernimmt jedoch keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Telefon- und Online-Verkehrs und keine Haftung dafür, dass aufgrund technischer oder sonstiger Störungen keine oder unvollständige Angebote abgegeben werden. Für Aufträge, die später als 24 Stunden vor dem angesetzten Auktionstermin oder während der Auktion eingehen, übernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung. Übermittlungsfehler und postalische Verzögerungen gehen zu Lasten der Auftraggeber. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet auf Telefon- und Internet-Gebote keine Anwendung.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin-Mitte. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Diese Bedingungen gelten entsprechend auch für den Nachverkauf, der als Teil der Versteigerung gilt; das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet darauf keine Anwendung.
13. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Mit der Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bestätigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.
DER VERSTEIGERER: Hans-Joachim Jeschke
Stand: Dezember 2022
1. The Auction is voluntary and takes place on the basis of the Vendor's instructions. It is undertaken by us in our own name for the account of third parties. At the back of the Catalogue you will find the list of Consignors.
2. The terms of payment are cash payment in EURO. Invoice is due upon receipt within fortnight. Public institutions and libraries are granted four weeks credit.
3. Bidding commences at approximately two thirds of the estimate, when a higher reserve price has not been set by the Vendor. Bidding will not start below 2/3rds of the estimate. Bids are raised by 10% in each instance. Lots are knocked down to the highest Bidder if no higher bid is received after three times of asking. In the case of two equal bids, the Buyer is determined by drawing lots. If a difference of opinion regarding a hammer price cannot be resolved at once, the lot in question will be resubmitted for auction immediately. The Auctioneer shall be entitled to appoint suitable representatives in accordance with § 47 GewO to conduct the auction. Claims from the auction and in connection with the auction exist only towards the auctioneer.
4. The Auctioneer reserves the right to auction lots out of sequence, to split lots, to combine separate lots, to withdraw lots, and to knock down conditionally. He is entitled to reject bids, either written or verbal, where appropriate security or satisfactory references have not been supplied prior to the Auction. The Auctioneer shall also have the right to submit bids on behalf of the Consignor until a reserve agreed with the Consignor is met and - if necessary - knock down the work of art stating the lot number given in the Catalogue to the Consignor; in such case the work of art shall remain unsold.
5. A premium of 27,95% will be added to the hammer price. This includes the Value Added Tax, calculated according to the Margin Tax Scheme. This tax will not be shown separately on the invoice. For Catalogue items marked with an asterisk (*) or (#) the Value added Tax of 7% (books) or 19% (other items according to German law) will be added to the combined hammer price and premium of 23,95%. The Seller is obliged to pay the droit de suite (resale rights tax) on the sales proceeds of all original works of art and original photographic works whose creators died less than 70 years before completion of the sale. Such works will be charged an extra fee of 2% (current charge, change possible) of hammer price by VG Bild-Kunst, who represent acc. § 26 UrhG the copyrights of artists. Buyers from third countries (i.e. outside the European Union) are not liable to VAT and Trade Buyers from EU-countries who have VAT Identification Number, registered with us before the sale, will be freed from VAT for all trade purposes if the mailing of the goods is handled by us. In this case the premium will be 23,95% (without VAT). All other EU-Buyers are liable to VAT. If the goods are picked personally by the Buyer VAT will be charged. Invoices issued during or immediately after the Auction are temporary and are subject to later control.
5 a. Live bidding through auction platforms will be oncharged with additional 3 -- 5 % auction platform fee.
5 b. The Auctioneer is not responsible for lost telephone and internet communication.
6. The Buyer is liable for acceptance of the goods and for payment. Agents are jointly and severally liable with their principals. Ownership only passes to the Buyer when full payment has been received. The Buyer, however, immediately assumes all risks when the goods are knocked down to him.
7. Auction lots will, without exception, only be handed over after payment has been made. Storage and dispatch for non-local Buyers are at their expense and risk. Charges for dispatch, packing and insurance are billed separately. Dispatch is made only after receipt of payment in full and to the buyers risk only. In case to secure damages of the parcel and the goods the buyer can obtain an insurance from the parcel company through Jeschke van Vliet. If the parcel company refuses to pay the damage Jeschke van Vliet is not obligated to pay the damage amount to the buyer. Jeschke van Vliet indemnify itself from the buyer regarding any compensation for shipping damages. In the event of delayed payment, the Buyer is liable for all resultant damages, in particular interest and exchange losses. If the Buyer fails to make payment in full within two weeks after the final day of the sale, we shall be entitled to charge interest at a rate of 5% for private customers and 8% for commercial customers, or to cancel the sale, to resell the property, to set off any amounts which we may owe the Buyer in any other transactions, and to commence any legal proceedings to the fullest extent permitted under applicable law. In case Jeschke van Vliet is not receiving the full amount of the buyer the company authorized to start a collection procedure against the buyer.
8. All objects put up for Auction can be viewed and examined prior to the Auction at the times made known. Greatest care is taken with the Catalogue descriptions, these however do not grant legal guarantee. The objects are second-hand. The condition, unless otherwise stated, is good and appropriate to the age. Descriptions in the Catalogue are neither assured conditions as defined by § 434, sect. 1 BGB, new wording, nor an assured guarantee as defined by § 443, sect. 1 BGB, new wording. The Auctioneer is not liable for defects as far as he observed due care incumbent on him for description of objects to be auctioned. Traces of previous ownership (Book-plates, signatures, stamps) as well as signs of fair wear and tear (missing clasps, yellowing paper) are not necessarily specifically mentioned. No claims will be accepted in respect of these and they are usually (but not necessarily) included in the Catalogue with the indication of not collated items such as collections (Sammlungen, Konvolute) and "oRR./Waf." (ohne Reklamationsrecht / sold with all faults).
9. Claims must be registered within three days of the receipt of the goods. The Auctioneer accepts no liability for defects. He will however accept responsibility, in respect of properly founded claims for defects made within the term of limitation of twelve months, for making claims for restitution against the vendor. In the event of a successful intervention the Auctioneer will reimburse the payer for the price of purchase.
10. Jeschke · van Vliet will execute written bids for the Buyer at no charge. Telephone, telegraphic, faxed and Internet bids must be confirmed in writing or through online platforms. For absentee/written bids the Buyer authorizes the auctioneer to execute his bids. For telephone bidding during the Auction a staff member will execute the Buyers bids as advised on the telephone. For Post Auction Sales the Buyer will relay his limit price orders for unsold lots either in writing or per telephone. In aforementioned cases the rules for distant selling contracts (§§ 312b-312d BGB) do not apply. The Auctioneer accepts no liability of any nature for bids received later than 24 hours before the commencement of or during the Auction; for bids duly received and through negligence not carried out only to the extent of the estimate. Errors in transmission and postal delays are at the Buyer's risk.
11. The place of fulfillment and jurisdiction is Berlin, Mitte. German law applies exclusively. The provisions of International Business law are expressly excluded.
12. Should one or the other of the above conditions become wholly or partly ineffective, the validity of the remainder remains unaffected. By making a bid, either verbally or written in, the Bidder confirms that he has taken note of the Terms of Sale by Auction and accepts these. In the event of dispute the German version of the above Terms of Sale is valid. The same applies to all Catalogue descriptions.
The Auctioneer: Hans-Joachim Jeschke, December 2022