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Inkunabeln - Biblia latina - - Johannes Herbort von Seligenstadt (Hrsg.) Hieronymus (Übe

In Aus Adelsnachlässen und bürgerlichem Besitz, W...

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Inkunabeln - Biblia latina - - Johannes Herbort von Seligenstadt (Hrsg.) Hieronymus (Übe
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Berlin

Inkunabeln - Biblia latina - - Johannes Herbort von Seligenstadt (Hrsg.) Hieronymus (Übersetz.). Biblia Latina. Mit zahlreichen rubrizierten und farbigen Initialen und Fleuronnée. Venedig, Johannis dicti magni: Herbort de Selgenstat alemani (Johannes Herbort von Seligenstadt), Maji 1484 (30. April 1484). a2-b8 c12 d-g8 (h-i)12 k-t8 v12 x-y8 z2 A-N8 O6 P-Z8 ZZ12 aa-dd8. (407) Blätter (von 408). 4°. Blindgeprägter Lederband auf Holzdeckel (datiert 1557) und 5 Bünden. Metallbeschlag einer Originalschließe erhalten (am hinteren Deckel angenietet).

Goff B58. BMC V 304 (IA. 21573). - Bod-inc B-288; GW 4255. - Zweite Herbort Ausgabe. - Johannes Herbort begann seine Druckerkarriere 1475 in Padua und zog 1481 nach Venedig, wo er mithilfe der von Johannes de Colonia und Nicolaus Jenson et Socii zur Verfügung gestellten Mittel zu drucken anfing. Insgesamt druckte er etwa 50 Inkunabeln. Dieses Exemplar erschien ein Jahr vor seinem Tod. Herborts erste Ausgabe der "Biblia Latina" erschien 1483 als Folio und wurde oft in zwei Bänden gebunden. - Ausgabe Fontibus ex grecis: Im ersten Jahrhundert wurden die Heiligen Schriften (Altes Testament) vor allem aus der Septuaginta, einer griechischen Übersetzung der hebräischen Bibel, ins Lateinische übersetzt. Es wurden viele lateinische Übersetzungen angefertigt und, obwohl es sich um Wort-für-Wort-Übersetzungen (Interlinearversion) handelte, variierten sie doch recht stark. Eine davon fand weite Verbreitung und wurde als Vetus Latina oder Itala bekannt. Die altlateinische Version wurde zum Kanon, aber sie war verwirrend (an manchen Stellen fast unverständlich), da sie sich zwei Sprachen aus dem ursprünglichen Hebräisch entfernte und ohne Rücksicht auf die Bedeutung übersetzt wurde. Aus diesem Grund beauftragte Papst Damasus um das Jahr 383 einen gelehrten Priester namens Hieronymus (Eusebius Sophronius Hieronymus), eine ganz neue lateinische Übersetzung des Alten und Neuen Testaments unter Verwendung seiner Kenntnisse des Hebräischen, Griechischen und Lateinischen vorzunehmen. Zunächst übersetzte Hieronymus die vier Evangelien aus griechischen Quellen. Als nächstes beschäftigte er sich mit den Psalmen, mit denen er sich im Laufe der Jahre mehrmals auseinandersetzte. Einige wenige Bücher wurden in ihrem altlateinischen Original übernommen. Später verbrachte er 15 Jahre in Bethlehem und übersetzte den größten Teil des Alten Testaments vor allem aus althebräischen und mithilfe aramäischer Originalmanuskripte, die heute verloren sind. Seine Transkriptionen hebräischer Wörter, die er während seines Studiums bei jüdischen Lehrern (Bar-Hanina, Nikodemus, Lyddäus, Chaldäus) anfertigte, sind bis heute eine Hauptquelle für die Aussprache dieser Zeit, und einige seiner Schriften bewahren Midraschim, die später verloren gingen. Hyeronimus Übersetzung wurde als Vulgata- oder Fontibus ex Graecis-Ausgabe bekannt. (Vulgata bedeutet "allgemein bekannt" oder "in der Volkssprache geschrieben", und Fontibus ex grecis hebreos "was aus dem Griechischen und Hebräischen stammt"). Seine Übersetzung, insbesondere des Alten Testaments, ist nach wie vor ein bedeutender Beitrag zur christlichen Bibel. Obwohl er für sein Werk viel Kritik erhielt, wurde es im sechsten Jahrhundert zur akzeptierten Version der Bibel (außer in Afrika, wo das Altlateinische bevorzugt wurde). Sie wurde schließlich zur Standardbibel der westlichen Kirche. - Italienische Inkunabel aus dem Jahr 1484 gedruckt mit beweglichen Lettern in gebrochener Schrift. Reichlich verziert mit Hunderten von in Rot und Blau von Hand gemalten Initialen, einige sehr modern, andere spätmittelalterlich. Marginalien aus der Zeit. Besitzeiuntragungen und Liste der Besitzer ab 1585. - Hieronymus' Vulgata, Ausgabe Fontibus ex Graecis. Enthält alle 24 Bücher des Tanach (Altes Testament: Thora, Nev'im und Ketuvim) mit Vorwort, Apokryphen, Neues Testament und zwei Zusätzen: Registrum und Interpretationes hebraicorum nominu. - Die Inkunabel von Herbort, die nur 29 Jahre nach dem ersten mit beweglichen Lettern gedruckten Buch (der Gutenberg-Bibel) gedruckt wurde, gehört zur zweiten Gruppe gedruckter lateinischer Bibeln, die als Fontibus ex Graecis-Ausgaben bekannt sind. Die erste dieser Ausgaben kann auf 1478 datiert werden oder die 1479 Ausgabe sein, die Johannes de Amerbach zugeschrieben wird. Die Vulgata Fontibus ex Graecis ist eine revolutionäre Übersetzung ins Lateinische, die direkt aus heute verlorenen althebräischen und aramäischen Manuskripten (und einigen griechischen Quellen) in den Jahren zwischen 382 und 405 von dem als Hieronymus (Eusebius Hieronymus) bekannten Gelehrten und Kirchenvater angefertigt wurde. - Zwei längere Eintragungen von Vorbesitzern: auf dem ersten lose Vorsatzblatt (datiert 1585) und auf dem fliegendem Vorsatz (datiert 1637). Handschriftliche Liste anderer Besitzer unterhalb des Kolophons, mit Daten zwischen 1614 und 1913. - Durchgehend Marginalien der Zeit. Zwei handschriftliche Korrekturen von Überschriftsfehlern in der Kopfzeile: zwei Seiten in Ezekiel wurden fälschlicherweise als Jeremia gedruckt. Die Kustoden in gemischten arabischen und römischen Ziffern. Doppelspaltig gedruckt, in Absatzform, ohne Versnummern. 56 Zeilen pro Spalte und Kopfzeile. Titel mittig oben. Kapitel in römischen Zahlen nummeriert. Interpretes Hebraicorum nominu(m) in 3 Spalten gedruckt. - Einband an den Kanten stark berieben. Kapitale mit Fehlstellen und abgebrochen. Rücken u. Deckel etwas wurmstichig. Vorsatz abgelöst und stark angerändert. Vorderer Rand des fliegenden Vorsatzblattes hinterlegt. Erstes Blatt (a-1) fehlt. Erste Initiale verwaschen. Blätter a2-a8 an der unteren Ecke wurmstichig (Text nicht betroffen). Obere Hälfte der Seiten a2-(g4) mit Wasserrand. Blätter (g5)-k mit leichtem Wasserrand im Falz. Blatt (o5) in der Mitte abgerissen und mit Fehlstelle (Textverlust). Blätter A-ZZ12 am inneren Rand mäßig wasserfleckig. Seiten aa-dd8 wasserranding und minimal wurmstichig. Letztes Blatt am unteren Rand abgeschnitten und mit Fehlstelle (Text nicht betroffen). Durchgehend sporadisch stockfleckig. - Text in Latein. Einband insg. in ordentlichem Zustand. Erste und letzte Blätter in ordentlichem Zustand, sonst innen in gutem bzw. sehr gutem Zustand.

Jerome (translator), Johann Herbort (publisher). Biblia Latina. Incunable. - Second Herbort edition. - Quarto (9 3/4 x 7"). a2-b8 c12 d-g8 (h-i)12 k-t8 v12 x-y8 z2 A-N8 O6 P-Z8 ZZ12 aa-dd8. 407 leaves (out of 408). Blind-stamped calf over wood, dated 1557. Five raised bands. One plate of original clasp remaining (riveted to back board). - Goff B58. BMC V 304 (IA. 21573). Bod-inc B-288; GW 4255. Biblia Sacra Iuxta Vulgatam Versionem. The Catholic Encyclopedia. Encyclopaedia Biblica. Encyclopedia Judaica. Darlow & Moule: Historical Catalogue of the Printed Editions of Holy Scripture. Copinger: Incunabula Biblica or the First Half Century of the Latin Bible Being a Biblical Account of the Various Editions of the Latin Bible Between 1450 and 1500. The International Standard Bible Encyclopedia. The New Catholic Encyclopedia. - Johannes Herbort began his printing career in Padua in 1475 and moved to Venice in 1481 where he engaged in printing through funds provided by Johannes de Colonia and Nicolaus Jenson et Socii. Later he pursued printing independently. In total he printed about 50 incunables. Our copy was published one year be

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Inkunabeln - Biblia latina - - Johannes Herbort von Seligenstadt (Hrsg.) Hieronymus (Übersetz.). Biblia Latina. Mit zahlreichen rubrizierten und farbigen Initialen und Fleuronnée. Venedig, Johannis dicti magni: Herbort de Selgenstat alemani (Johannes Herbort von Seligenstadt), Maji 1484 (30. April 1484). a2-b8 c12 d-g8 (h-i)12 k-t8 v12 x-y8 z2 A-N8 O6 P-Z8 ZZ12 aa-dd8. (407) Blätter (von 408). 4°. Blindgeprägter Lederband auf Holzdeckel (datiert 1557) und 5 Bünden. Metallbeschlag einer Originalschließe erhalten (am hinteren Deckel angenietet).

Goff B58. BMC V 304 (IA. 21573). - Bod-inc B-288; GW 4255. - Zweite Herbort Ausgabe. - Johannes Herbort begann seine Druckerkarriere 1475 in Padua und zog 1481 nach Venedig, wo er mithilfe der von Johannes de Colonia und Nicolaus Jenson et Socii zur Verfügung gestellten Mittel zu drucken anfing. Insgesamt druckte er etwa 50 Inkunabeln. Dieses Exemplar erschien ein Jahr vor seinem Tod. Herborts erste Ausgabe der "Biblia Latina" erschien 1483 als Folio und wurde oft in zwei Bänden gebunden. - Ausgabe Fontibus ex grecis: Im ersten Jahrhundert wurden die Heiligen Schriften (Altes Testament) vor allem aus der Septuaginta, einer griechischen Übersetzung der hebräischen Bibel, ins Lateinische übersetzt. Es wurden viele lateinische Übersetzungen angefertigt und, obwohl es sich um Wort-für-Wort-Übersetzungen (Interlinearversion) handelte, variierten sie doch recht stark. Eine davon fand weite Verbreitung und wurde als Vetus Latina oder Itala bekannt. Die altlateinische Version wurde zum Kanon, aber sie war verwirrend (an manchen Stellen fast unverständlich), da sie sich zwei Sprachen aus dem ursprünglichen Hebräisch entfernte und ohne Rücksicht auf die Bedeutung übersetzt wurde. Aus diesem Grund beauftragte Papst Damasus um das Jahr 383 einen gelehrten Priester namens Hieronymus (Eusebius Sophronius Hieronymus), eine ganz neue lateinische Übersetzung des Alten und Neuen Testaments unter Verwendung seiner Kenntnisse des Hebräischen, Griechischen und Lateinischen vorzunehmen. Zunächst übersetzte Hieronymus die vier Evangelien aus griechischen Quellen. Als nächstes beschäftigte er sich mit den Psalmen, mit denen er sich im Laufe der Jahre mehrmals auseinandersetzte. Einige wenige Bücher wurden in ihrem altlateinischen Original übernommen. Später verbrachte er 15 Jahre in Bethlehem und übersetzte den größten Teil des Alten Testaments vor allem aus althebräischen und mithilfe aramäischer Originalmanuskripte, die heute verloren sind. Seine Transkriptionen hebräischer Wörter, die er während seines Studiums bei jüdischen Lehrern (Bar-Hanina, Nikodemus, Lyddäus, Chaldäus) anfertigte, sind bis heute eine Hauptquelle für die Aussprache dieser Zeit, und einige seiner Schriften bewahren Midraschim, die später verloren gingen. Hyeronimus Übersetzung wurde als Vulgata- oder Fontibus ex Graecis-Ausgabe bekannt. (Vulgata bedeutet "allgemein bekannt" oder "in der Volkssprache geschrieben", und Fontibus ex grecis hebreos "was aus dem Griechischen und Hebräischen stammt"). Seine Übersetzung, insbesondere des Alten Testaments, ist nach wie vor ein bedeutender Beitrag zur christlichen Bibel. Obwohl er für sein Werk viel Kritik erhielt, wurde es im sechsten Jahrhundert zur akzeptierten Version der Bibel (außer in Afrika, wo das Altlateinische bevorzugt wurde). Sie wurde schließlich zur Standardbibel der westlichen Kirche. - Italienische Inkunabel aus dem Jahr 1484 gedruckt mit beweglichen Lettern in gebrochener Schrift. Reichlich verziert mit Hunderten von in Rot und Blau von Hand gemalten Initialen, einige sehr modern, andere spätmittelalterlich. Marginalien aus der Zeit. Besitzeiuntragungen und Liste der Besitzer ab 1585. - Hieronymus' Vulgata, Ausgabe Fontibus ex Graecis. Enthält alle 24 Bücher des Tanach (Altes Testament: Thora, Nev'im und Ketuvim) mit Vorwort, Apokryphen, Neues Testament und zwei Zusätzen: Registrum und Interpretationes hebraicorum nominu. - Die Inkunabel von Herbort, die nur 29 Jahre nach dem ersten mit beweglichen Lettern gedruckten Buch (der Gutenberg-Bibel) gedruckt wurde, gehört zur zweiten Gruppe gedruckter lateinischer Bibeln, die als Fontibus ex Graecis-Ausgaben bekannt sind. Die erste dieser Ausgaben kann auf 1478 datiert werden oder die 1479 Ausgabe sein, die Johannes de Amerbach zugeschrieben wird. Die Vulgata Fontibus ex Graecis ist eine revolutionäre Übersetzung ins Lateinische, die direkt aus heute verlorenen althebräischen und aramäischen Manuskripten (und einigen griechischen Quellen) in den Jahren zwischen 382 und 405 von dem als Hieronymus (Eusebius Hieronymus) bekannten Gelehrten und Kirchenvater angefertigt wurde. - Zwei längere Eintragungen von Vorbesitzern: auf dem ersten lose Vorsatzblatt (datiert 1585) und auf dem fliegendem Vorsatz (datiert 1637). Handschriftliche Liste anderer Besitzer unterhalb des Kolophons, mit Daten zwischen 1614 und 1913. - Durchgehend Marginalien der Zeit. Zwei handschriftliche Korrekturen von Überschriftsfehlern in der Kopfzeile: zwei Seiten in Ezekiel wurden fälschlicherweise als Jeremia gedruckt. Die Kustoden in gemischten arabischen und römischen Ziffern. Doppelspaltig gedruckt, in Absatzform, ohne Versnummern. 56 Zeilen pro Spalte und Kopfzeile. Titel mittig oben. Kapitel in römischen Zahlen nummeriert. Interpretes Hebraicorum nominu(m) in 3 Spalten gedruckt. - Einband an den Kanten stark berieben. Kapitale mit Fehlstellen und abgebrochen. Rücken u. Deckel etwas wurmstichig. Vorsatz abgelöst und stark angerändert. Vorderer Rand des fliegenden Vorsatzblattes hinterlegt. Erstes Blatt (a-1) fehlt. Erste Initiale verwaschen. Blätter a2-a8 an der unteren Ecke wurmstichig (Text nicht betroffen). Obere Hälfte der Seiten a2-(g4) mit Wasserrand. Blätter (g5)-k mit leichtem Wasserrand im Falz. Blatt (o5) in der Mitte abgerissen und mit Fehlstelle (Textverlust). Blätter A-ZZ12 am inneren Rand mäßig wasserfleckig. Seiten aa-dd8 wasserranding und minimal wurmstichig. Letztes Blatt am unteren Rand abgeschnitten und mit Fehlstelle (Text nicht betroffen). Durchgehend sporadisch stockfleckig. - Text in Latein. Einband insg. in ordentlichem Zustand. Erste und letzte Blätter in ordentlichem Zustand, sonst innen in gutem bzw. sehr gutem Zustand.

Jerome (translator), Johann Herbort (publisher). Biblia Latina. Incunable. - Second Herbort edition. - Quarto (9 3/4 x 7"). a2-b8 c12 d-g8 (h-i)12 k-t8 v12 x-y8 z2 A-N8 O6 P-Z8 ZZ12 aa-dd8. 407 leaves (out of 408). Blind-stamped calf over wood, dated 1557. Five raised bands. One plate of original clasp remaining (riveted to back board). - Goff B58. BMC V 304 (IA. 21573). Bod-inc B-288; GW 4255. Biblia Sacra Iuxta Vulgatam Versionem. The Catholic Encyclopedia. Encyclopaedia Biblica. Encyclopedia Judaica. Darlow & Moule: Historical Catalogue of the Printed Editions of Holy Scripture. Copinger: Incunabula Biblica or the First Half Century of the Latin Bible Being a Biblical Account of the Various Editions of the Latin Bible Between 1450 and 1500. The International Standard Bible Encyclopedia. The New Catholic Encyclopedia. - Johannes Herbort began his printing career in Padua in 1475 and moved to Venice in 1481 where he engaged in printing through funds provided by Johannes de Colonia and Nicolaus Jenson et Socii. Later he pursued printing independently. In total he printed about 50 incunables. Our copy was published one year be

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Aus Adelsnachlässen und bürgerlichem Besitz, Wertvolle Bücher, Klassische Kunst, Kunstgewerbe

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Lehrter Str. 57,
Berlin
10557
Germany

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1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig aufgrund der Aufträge der Einlieferer. Das Auktionshaus handelt als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber
(Kommittenten), die unbenannt bleiben. Die Aufstellung der Einlieferer befindet sich am Ende des Kataloges. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung oder bankbestätigten
Scheck. Zahlungen auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich, per E-Mail oder telefonisch geboten haben, sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Öffentlichen Institutionen wird
ein Zahlungsziel von vier Wochen eingeräumt.

2. Der Ausruf erfolgt in der Regel mit zwei Dritteln des Schätzpreises, wenn dem kein vom Einlieferer gesetzter Mindestverkaufspreis (Limit) entgegensteht. Gesteigert wird um jeweils 5 bis
10 Prozent. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote ohne Begründung zurückzuweisen
oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen; in letzterem Fall bleibt der Bieter zwei Wochen an sein Gebot gebunden. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot abgeben und nach
dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und den Gegenstand erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein
rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.

3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen. Die Versteigerung
wird durch eine natürliche Person,die im Besitz einer Versteigerungserlaubnis ist, durchgeführt; die Bestimmung dieser Person obliegt dem Versteigerer. Der Versteigerer bzw. der
Auktionator ist berechtigt geeignete Vertreter gemäß § 47 GewO einzusetzen, die die Auktion durchführen. Ansprüche aus der Versteigerung und im Zusammenhang mit dieser bestehen
nur gegenüber dem Versteigerer.

4. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 27,95 % zu entrichten, in dem die gesetzliche Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Auf Zuschläge
für Katalogpositionen, die mit einem „*“ gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 22,95 %, auf den Rechnungsendbetrag die Mehrwertsteuer von z.Zt. 7 % (ermäßigt bei Büchern) oder
19% zu entrichten (Regelbesteuerung). Für Käufer außerhalb der EU werden 22,95 % Aufgeld auf den Zuschlagspreis veranschlagt (steuerfrei). Auf den Verkaufserlös aller Originalwerke
der bildenden Kunst und der Photographie, deren Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ende des Verkaufes verstorben sind, werden anteilig z.Zt. zusätzlich 2 % (Änderung vorbehalten)
der Zuschlagspreise für die VG Bild-Kunst berechnet, die nach § 26 UrhG die Urheberrechte bildender Künstler vertritt. Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern
und Kunstgegenständen berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung wie bisher in der Regelbesteuerung durchgeführt werden. Ausländischen Käufern außerhalb der EU – und
bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. als Nachweis ihrer Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen auch Unternehmen innerhalb der EU – wird keine
Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Versand der Ware durch uns vorgenommen wird. Für Käufer außerhalb der EU werden folglich 22,95% Aufgeld (ohne Steuer) auf den Zuschlagspreis
veranschlagt. Anderen Käufern aus EU-Ländern muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Bei Selbstmitnahme der Ware muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Während oder

unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Korrektur. Irrtum vorbehalten.
5.a. Bei Nutzung des Live-Bietens über Auktionsplattformen werden 3-5 % Fremdgebühren zusätzlich zum Aufgeld dem Käufer in Rechnung gestellt.
5 b. Der Versteigerer übernimmt keinerlei Haftung und Gewähr für die dauernde und störungsfreie Verfügbarkeit und Nutzung der Websites, der Internet- und der Telefonverbindung. Der
Versteigerer wird während der Versteigerung die ihm vertretbaren Anstrengungen unternehmen, den Telefonbieter unter der von ihm angegebenen Telefonnummer zu erreichen und ihm
damit die Möglichkeit des telefonischen Gebots zu geben. Der Versteigerer ist jedoch nicht verantwortlich dafür, dass er den Telefonbieter unter der von ihm angegebenen Nummer nicht

erreicht, oder Störungen in der Verbindung auftreten.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Kommissionäre haften diesbezüglich für ihre Auftraggeber. Das Eigentum an dem ersteigerten Gut geht erst mit vollständiger
Bezahlung, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.

7. Ersteigertes Gut wird erst nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung der Käufer; die Kosten für Versand, Verpackung und
Transportversicherung werden mit der Gesamtrechnung berechnet. Jeglicher Versand ersteigerter Sachen auf Wunsch des Käufers geschieht auf dessen Gefahr und Risiko. Gerahmte
Graphiken werden wegen des Bruchrisikos nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Gefahr des Käufers mit Glas und Rahmen versandt. Das Auktionshaus versucht nach Möglichkeit
etwaige Versandschäden beim Transporteur für den Kunden geltend zu machen. Nach Anlieferung hat der Käufer, der Unternehmer ist, die Sachen unverzüglich auf Schäden zu
untersuchen und diese dem Transportunternehmen anzuzeigen; spätere Reklamationen wegen nicht verdeckter Schäden sind ausgeschlossen. Lehnt das Transportunternehmen oder
die Transportversicherung die Schadensregulierung ab, so ist Jeschke van Vliet nicht verpflichtet dem Käufer diesen Betrag zu erstatten. Bei Zahlungsverzug berechnet das Auktionshaus
unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche – zu denen auch Rechtsverfolgungskosten gehören – Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes, mindestens jedoch
in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses nach §§ 288, 247 BGB. Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals angeboten wird
und der säumige Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Kauf erlöschen und der zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen wird, für den eventuellen Mindererlös gegenüber
der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der erneuten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses aufzukommen hat; auf einen eventuellen Mehrerlös
hat er keinen Anspruch.

8. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht; ihr
Erhaltungszustand ist, sofern nicht anders vermerkt, gut und dem Alter entsprechend; auf Besitzvermerke von Vorbesitzern wie z. B. Namenszüge, Exlibris oder Stempel sowie geringfügige
altersbedingte Mängel wird nicht in jedem Fall hingewiesen. Sie werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen
und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben oder Garantien im kaufrechtlichen Sinne. Zeitschriften, Serienwerke, sowie
vielbändige Gesamtausgaben und Konvolute und Sammlungen sind nicht bis ins einzelne kollationiert, unmittelbar festgestellte Mängel jedoch vermerkt. Auf Wunsch des Interessenten
abgegebene Zustandsberichte (condition reports) dienen nur der näheren Orientierung über den äußeren Zustand des Objekts nach Einschätzung des Versteigerers. Der Versteigerer
übernimmt [gegenüber einem Käufer, der Unternehmer ist] keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten bei der Beschreibung der versteigerten
Gegenstände erfüllt hat. Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter versichern, dass die im Auktionskatalog abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu
Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über
Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Die Jeschke van Vliet Auctions GmbH gibt diese Gegenstände nur unter
diesen Voraussetzungen ab.

9. Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibungen und Erhaltungszustände nicht beanstandet werden; Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb von 5 Tagen nach
Erhalt der Sendung dem Versteigerer schriftlich mitzuteilen. Reklamationen, die bis 5 Wochen nach Auktionsschluss erhoben werden, werden nach Möglichkeit auf dem Kulanzwege
geregelt. Bei später vorgetragenen, begründeten Mängelrügen hinsichtlich der Vollständigkeit erklärt der Versteigerer sich bereit, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten nach
Zuschlag die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den
gezahlten Kaufpreis (einschließlich Aufgeld); ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Eine Rücknahme des ersteigerten Gegenstandes setzt aber jedenfalls voraus, dass
dieser sich in unverändertem Zustand seit der Versteigerung befindet.

10. Gebote können vor der Auktion in schriftlicher Form oder per E-Mail abgegeben werden. Sie werden vom Versteigerer nur in dem Umfange ausgeschöpft, der erforderlich ist, um
anderweitige Gebote zu überbieten.

11. Schriftliche Aufträge übernimmt die Firma Jeschke|van Vliet spesenfrei für den Auftraggeber. Telefonische, telegraphische und fernschriftliche Aufträge bedürfen der schriftlichen
Bestätigung. Telefonische Gebote oder Gebote über das Internet während der Auktion bedürfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. Telefonische
Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den ihm zuvor mitgeteilten Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch beim Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt,
dass für den Auktionator das Gebot in Höhe des Mindestpreises verbindlich ist. Das Auktionshaus übernimmt jedoch keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Telefon- und Online-Verkehrs
und keine Haftung dafür, dass aufgrund technischer oder sonstiger Störungen keine oder unvollständige Angebote abgegeben werden. Für Aufträge, die später als 24 Stunden vor dem
angesetzten Auktionstermin oder während der Auktion eingehen, übernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung. Übermittlungsfehler und postalische Verzögerungen gehen zu Lasten der
Auftraggeber. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet auf Telefon- und Internet-Gebote keine Anwendung.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin-Mitte. Es gilt ausschließlich
deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Diese Bedingungen gelten entsprechend auch für den Nachverkauf,
der als Teil der Versteigerung gilt; das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet darauf keine Anwendung.

13. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Mit der Abgabe eines mündlichen oder
schriftlichen Gebotes bestätigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.

DER VERSTEIGERER: Hans-Joachim Jeschke
Stand: März 2021

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