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Los
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Inkunabeln - Musik - - Spechtshart von Reutlingen, Hugo. Flores musicae. Mit einem Textholzschnitt und einer gefaltetet Tafel und zahlr. Quadratnotationen in Holzschnitt im Text, sowie rubrizierten Intitialen Strasburg, Johann Prüss, 1488. Gotische Type (18-30 Zeilen). 2 Bll (in Faksimile)., 98 Bll., letzte Bll. leer (Sign.: (*2), A - M8). HPrgt. d. Zt. auf Holzdeckel mit Streicheisenlinien und geprägten Ornamenten und Schließe in spät. Chemise und Schuber (Rücken defekt, Bindung aber fest).
Bibliothek des Klosters Buxheim, (aufgelöst 1803) an Graf Ostein (S. A1 (G.W.B.D.), wohl Gräflich von Waldbott-Bassenheim'sche Domanialverwaltung, William Hayman Cummings (1831-1915) (ex libris) und Alfred Cortot, Pianist (Ex Libris) ISTC : is00637250, Goff F217, BMC I 121, BSB-Ink S-502, GW M42916, Polain (B) 2036, Wolffheim 1044. Der Band verfügt über eine Exportlizenz für Kulturgut der Republik Frankreich vom 29.10.2019. - Bedeutende musikalische Abhandlung über den gregorianischen Gesang, bestehend aus vier Kapiteln Solmisation (die Guidonische Hand), das Monochord, die Intervalle und die kirchlichen Modi. Zweite Inkunabelausgabe dieser berühmten musikalischen Abhandlung, mit einem der früheste Beispiele für holzgeschnittene Musiknotationen. - Die erste Ausgabe erschien in 1485 in Venedig, ist aber nach heutigen Stand nur in einem einzigen Exemplar erhalten. Das Buch diente zum Unterricht junger Chorsänger, es wurde im Folgenden sehr popoulär und bis zum 19. Jahrhundert vielfach aufgelegt. Seine lateinischen Schriften, die überwiegend in Versform geschrieben sind, sind wichtige Zeugnisse der Musikerziehung im Mittelalter. - "Hugo Spechtshart von Reutlingen ist das älteste nachweisbare Glied der bis zum 16. Jh. in Reutlingen erwähnten Familie Spechtshart. Nach seinen vermutlich in Prag absolvierten Studien wirkte er als Frühmesser seiner Vaterstadt. Die Urkunden nennen ihn zum ersten Mal 1329. Außerdem war er Kaplan an der Marienkirche. 1331 kaufte er den Widemhof zu Unterhausen und erwarb gleichzeitig das noch 1353-55 ausgeübte Patronatsrecht über die dortige Kirche. 1348 wurde H. in Ulm durch Bischof Friedrich von Bamberg vom Bann gelöst, dem er während des Kampfes zwischen Ludwig dem Bayern und den Päpsten verfallen war, da er trotz des Interdiktes die Messe gesungen hatte. Am 12.5.1359 nennen ihn die Akten zum letzten Mal im Zusammenhang mit einer Stiftung an die 2. Präbende der Reutlinger St. Nikolauskapelle. - H.s Bedeutung gründet auf einem vielseitigen, ausschließlich für Unterrichtszwecke verfaßten Schrifttum, das zu den wertvollsten Quellen der Schul- und Musikgeschichte des 14. Jh. zählt. Er schrieb alles in leoninischen Hexametern. Seine zahlreich überlieferten und von anderen Autoren häufig benutzten "Flores musicae" vermitteln den Stoff der traditionellen Chorallehre." (Vgl. NDB (1974), S. 23-24). - Bedeutende Musikinkunabel des 15. Jahrhunderts. Kein Exemplar von uns im internationalen Antiquariatshandel nachweisbar. Erste zwei Blätter in Faksimile (Die Druckbuchstaben fachmännisch gemalt und rubriziert). Eine von zwei Varianten des Druckes. Hier ohne den anderen Variante zusätzlichen Holzschnitt am Ende, Das letzte Blatt leer (wie bespw. die Exemplare der UB Freiburg (INKA 23003334) oder Biblioteca Nazionale Centrale di Firenze (BNC-in1-00000531-001). Von größter Seltenheit.
Important musical incunabula of the 15th century. - With one text woodcut and a folded plate and numerous square notations in woodcut in the text and rubricated initials. Gothic type (18-30 lines). Half vellum on wooden cover with stroke iron lines and embossed ornaments and clasp in late chemise and slipcase (back defect, binding but still strong). The volume has an export licence for cultural property of the Republic of France dated 29.10.2019. - Important musical treatise on Gregorian chant, consisting of four chapters Solmisation (the Guidonian hand), the monochord, the intervals and the ecclesiastical modes Second incunabulum edition of this famous musical treatise, with one of the earliest examples of woodcut musical notation. - The first edition was published in Venice in 1485, but only a single copy has survived to this day. The book was used for teaching young choir singers, it became very popular in the following years and was widely published until the 19th century. His Latin writings, which are mostly written in verse, are important testimonies of musical education in the Middle Ages. - "Hugo Spechtshart von Reutlingen is the oldest demonstrable member of the Spechtshart family mentioned in Reutlingen up to the 16th century. After his studies, presumably completed in Prague, he worked as an early knife of his hometown. The documents mention him for the first time in 1329 and he was also chaplain at the Marienkirche. In 1331 he bought the Widemhof in Unterhausen and at the same time acquired the patronage rights over the church there, which he still exercised in 1353-55. In 1348 H. was released from his ban in Ulm by Bishop Friedrich von Bamberg, to whom he had fallen under during the fight between Ludwig the Bavarian and the Popes, because he had sung mass despite the interdict. On 12.5.1359 the records mention him for the last time in connection with a donation to the 2nd Prebend of the Reutlingen St. Nicholas Chapel. - H.'s importance is based on a multifaceted body of writings written exclusively for educational purposes, which is one of the most valuable sources of school and music history of the 14th century. He wrote everything in Leonine hexameters. His "Flores musicae", which have been handed down in large numbers and are frequently used by other authors, convey the material of traditional choral teaching". (Cf. NDB (1974), pp. 23-24). - First two leaves in facsimile (The printed letters expertly painted and rubbed). One of two variants of the print. Here without the other variant additional woodcut at the end, the last leaf empty (as for example the copies of the UB Freiburg (INKA 23003334) or Biblioteca Nazionale Centrale di Firenze (BNC-in1-00000531-001). Important musical incunabulum of the 15th century.
Für Jeschke, van Vliet Buch- und Kunstauktionen GmbH Versandinformtation bitte wählen Sie +49 30 22 66 77 00.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig aufgrund der Aufträge der Einlieferer. Das Auktionshaus handelt als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten), die unbenannt bleiben. Die Aufstellung der Einlieferer befindet sich am Ende des Kataloges.
2. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung oder bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich, per E-Mail oder telefonisch geboten haben, sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Öffentlichen Institutionen wird ein Zahlungsziel von vier Wochen eingeräumt.
3. Der Ausruf erfolgt in der Regel mit zwei Dritteln des Schätzpreises, wenn dem kein vom Einlieferer gesetzter Mindestverkaufspreis (Limit) entgegensteht. Gesteigert wird um jeweils 5 bis 10 Prozent. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote ohne Begründung zurückzuweisen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen; in letzterem Fall bleibt der Bieter zwei Wochen an sein Gebot gebunden. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und den Gegenstand erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
4. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen.
5. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 27,95 % zu entrichten, in dem die gesetzliche Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Auf Zuschläge für Katalogpositionen, die mit einem „*“ gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 22,75 %, auf den Rechnungsendbetrag die Mehrwertsteuer von z.Zt. 7 % (ermäßigt bei Büchern) oder 19% zu entrichten (Regelbesteuerung). Für Käufer außerhalb der EU werden 22,75 % Aufgeld auf den Zuschlagspreis veranschlagt (steuerfrei). Auf den Verkaufserlös aller Originalwerke der bildenden Kunst und der Photographie, deren Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ende des Verkaufes verstorben sind, werden anteilig z.Zt. zusätzlich 2 % (Änderung vorbehalten) der Zuschlagspreise für die VG Bild-Kunst berechnet, die nach § 26 UrhG die Urheberrechte bildender Künstler vertritt. Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern und Kunstgegenständen berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung wie bisher in der Regelbesteuerung durchgeführt werden. Ausländischen Käufern außerhalb der EU – und bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. als Nachweis ihrer Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen auch Unternehmen innerhalb der EU – wird keine Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Versand der Ware durch uns vorgenommen wird. Für Käufer außerhalb der EU werden folglich 22,7 5% Aufgeld (ohne Steuer) auf den Zuschlagspreis veranschlagt. Anderen Käufern aus EU-Ländern muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Bei Selbstmitnahme der Ware muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen der komplizierten Kriterien und der Belastung der Buchführung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Korrektur! Irrtum vorbehalten.
5.a. Bei Nutzung des Live-Bietens über Auktionsplattformen werden 3-5 % Fremdgebühren zusätzlich zum Aufgeld dem Käufer in Rechnung gestellt.
5 b. Der Versteigerer übernimmt keinerlei Haftung und Gewähr für die dauernde und störungsfreie Verfügbarkeit und Nutzung der Websites, der Internet- und der Telefonverbindung. Der Versteigerer wird während der Versteigerung die ihm vertretbaren Anstrengungen unternehmen, den Telefonbieter unter der von ihm angegebenen Telefonnummer zu erreichen und ihm damit die Möglichkeit des telefonischen Gebots zu geben. Der Versteigerer ist jedoch nicht verantwortlich dafür, dass er den Telefonbieter unter der von ihm angegebenen Nummer nicht erreicht, oder Störungen in der Verbindung auftreten.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Kommissionäre haften diesbezüglich für ihre Auftraggeber. Das Eigentum an dem ersteigerten Gut geht erst mit vollständiger Bezahlung, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.
7. Ersteigertes Gut wird erst nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung der Käufer; die Kosten für Versand, Verpackung und Transportversicherung werden mit der Gesamtrechnung berechnet. Jeglicher Versand ersteigerter Sachen auf Wunsch des Käufers geschieht auf dessen Gefahr und Risiko. Gerahmte Graphiken werden wegen des Bruchrisikos nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Gefahr des Käufers mit Glas und Rahmen versandt. Das Auktionshaus versucht nach Möglichkeit etwaige Versandschäden beim Transporteur für den Kunden geltend zu machen. Nach Anlieferung hat der Käufer, der Unternehmer ist, die Sachen unverzüglich auf Schäden zu untersuchen und diese dem Transportunternehmen anzuzeigen; spätere Reklamationen wegen nicht verdeckter Schäden sind ausgeschlossen. Lehnt das Transportunternehmen oder die Transportversicherung die Schadensregulierung ab, so ist Jeschke van Vliet nicht verpflichtet dem Käufer diesen Betrag zu erstatten. Bei Zahlungsverzug berechnet das Auktionshaus unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche – zu denen auch Rechtsverfolgungskosten gehören – Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses nach §§ 288, 247 BGB. Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals angeboten wird und der säumige Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Kauf erlöschen und der zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen wird, für den eventuellen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der erneuten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses aufzukommen hat; auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
8. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht; ihr Erhaltungszustand ist, sofern nicht anders vermerkt, gut und dem Alter entsprechend; auf Besitzvermerke von Vorbesitzern wie z. B. Namenszüge, Exlibris oder Stempel sowie geringfügige altersbedingte Mängel wird nicht in jedem Fall hingewiesen. Sie werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben oder Garantien im kaufrechtlichen Sinne. Zeitschriften, Serienwerke, sowie vielbändige Gesamtausgaben und Konvolute und Sammlungen sind nicht bis ins einzelne kollationiert, unmittelbar festgestellte Mängel jedoch vermerkt. Auf Wunsch des Interessenten abgegebene Zustandsberichte (condition reports) dienen nur der näheren Orientierung über den äußeren Zustand des Objekts nach Einschätzung des Versteigerers. Der Versteigerer übernimmt [gegenüber einem Käufer, der Unternehmer ist] keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten bei der Beschreibung der versteigerten Gegenstände erfüllt hat. Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter versichern, dass die im Auktionskatalog abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Die Jeschke van Vliet Auctions GmbH gibt diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen ab.
9. Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibungen und Erhaltungszustände nicht beanstandet werden; Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Sendung dem Versteigerer schriftlich mitzuteilen. Reklamationen, die bis 5 Wochen nach Auktionsschluss erhoben werden, werden nach Möglichkeit auf dem Kulanzwege geregelt. Bei später vorgetragenen, begründeten Mängelrügen hinsichtlich der Vollständigkeit erklärt der Versteigerer sich bereit, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Zuschlag die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den gezahlten Kaufpreis (einschließlich Aufgeld); ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Eine Rücknahme des ersteigerten Gegenstandes setzt aber jedenfalls voraus, dass dieser sich in unverändertem Zustand seit der Versteigerung befindet.
10. Gebote können vor der Auktion in schriftlicher Form oder per E-Mail abgegeben werden. Sie werden vom Versteigerer nur in dem Umfange ausgeschöpft, der erforderlich ist, um anderweitige Gebote zu überbieten.
11. Schriftliche Aufträge übernimmt die Firma Jeschke|van Vliet spesenfrei für den Auftraggeber. Telefonische, telegraphische und fernschriftliche Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Telefonische Gebote oder Gebote über das Internet während der Auktion bedürfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. Telefonische Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den ihm zuvor mitgeteilten Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch beim Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt, dass für den Auktionator das Gebot in Höhe des Mindestpreises verbindlich ist. Das Auktionshaus übernimmt jedoch keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Telefon- und Online-Verkehrs und keine Haftung dafür, dass aufgrund technischer oder sonstiger Störungen keine oder unvollständige Angebote abgegeben werden. Für Aufträge, die später als 24 Stunden vor dem angesetzten Auktionstermin oder während der Auktion eingehen, übernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung. Übermittlungsfehler und postalische Verzögerungen gehen zu Lasten der Auftraggeber. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet auf Telefon- und Internet-Gebote keine Anwendung.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin-Mitte. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Diese Bedingungen gelten entsprechend auch für den Nachverkauf, der als Teil der Versteigerung gilt; das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet darauf keine Anwendung.
13. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Mit der Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bestätigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.
DER VERSTEIGERER: Hans-Joachim Jeschke Stand: März 2020
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Inkunabeln - Musik - - Spechtshart von Reutlingen, Hugo. Flores musicae. Mit einem Textholzschnitt und einer gefaltetet Tafel und zahlr. Quadratnotationen in Holzschnitt im Text, sowie rubrizierten Intitialen Strasburg, Johann Prüss, 1488. Gotische Type (18-30 Zeilen). 2 Bll (in Faksimile)., 98 Bll., letzte Bll. leer (Sign.: (*2), A - M8). HPrgt. d. Zt. auf Holzdeckel mit Streicheisenlinien und geprägten Ornamenten und Schließe in spät. Chemise und Schuber (Rücken defekt, Bindung aber fest).
Bibliothek des Klosters Buxheim, (aufgelöst 1803) an Graf Ostein (S. A1 (G.W.B.D.), wohl Gräflich von Waldbott-Bassenheim'sche Domanialverwaltung, William Hayman Cummings (1831-1915) (ex libris) und Alfred Cortot, Pianist (Ex Libris) ISTC : is00637250, Goff F217, BMC I 121, BSB-Ink S-502, GW M42916, Polain (B) 2036, Wolffheim 1044. Der Band verfügt über eine Exportlizenz für Kulturgut der Republik Frankreich vom 29.10.2019. - Bedeutende musikalische Abhandlung über den gregorianischen Gesang, bestehend aus vier Kapiteln Solmisation (die Guidonische Hand), das Monochord, die Intervalle und die kirchlichen Modi. Zweite Inkunabelausgabe dieser berühmten musikalischen Abhandlung, mit einem der früheste Beispiele für holzgeschnittene Musiknotationen. - Die erste Ausgabe erschien in 1485 in Venedig, ist aber nach heutigen Stand nur in einem einzigen Exemplar erhalten. Das Buch diente zum Unterricht junger Chorsänger, es wurde im Folgenden sehr popoulär und bis zum 19. Jahrhundert vielfach aufgelegt. Seine lateinischen Schriften, die überwiegend in Versform geschrieben sind, sind wichtige Zeugnisse der Musikerziehung im Mittelalter. - "Hugo Spechtshart von Reutlingen ist das älteste nachweisbare Glied der bis zum 16. Jh. in Reutlingen erwähnten Familie Spechtshart. Nach seinen vermutlich in Prag absolvierten Studien wirkte er als Frühmesser seiner Vaterstadt. Die Urkunden nennen ihn zum ersten Mal 1329. Außerdem war er Kaplan an der Marienkirche. 1331 kaufte er den Widemhof zu Unterhausen und erwarb gleichzeitig das noch 1353-55 ausgeübte Patronatsrecht über die dortige Kirche. 1348 wurde H. in Ulm durch Bischof Friedrich von Bamberg vom Bann gelöst, dem er während des Kampfes zwischen Ludwig dem Bayern und den Päpsten verfallen war, da er trotz des Interdiktes die Messe gesungen hatte. Am 12.5.1359 nennen ihn die Akten zum letzten Mal im Zusammenhang mit einer Stiftung an die 2. Präbende der Reutlinger St. Nikolauskapelle. - H.s Bedeutung gründet auf einem vielseitigen, ausschließlich für Unterrichtszwecke verfaßten Schrifttum, das zu den wertvollsten Quellen der Schul- und Musikgeschichte des 14. Jh. zählt. Er schrieb alles in leoninischen Hexametern. Seine zahlreich überlieferten und von anderen Autoren häufig benutzten "Flores musicae" vermitteln den Stoff der traditionellen Chorallehre." (Vgl. NDB (1974), S. 23-24). - Bedeutende Musikinkunabel des 15. Jahrhunderts. Kein Exemplar von uns im internationalen Antiquariatshandel nachweisbar. Erste zwei Blätter in Faksimile (Die Druckbuchstaben fachmännisch gemalt und rubriziert). Eine von zwei Varianten des Druckes. Hier ohne den anderen Variante zusätzlichen Holzschnitt am Ende, Das letzte Blatt leer (wie bespw. die Exemplare der UB Freiburg (INKA 23003334) oder Biblioteca Nazionale Centrale di Firenze (BNC-in1-00000531-001). Von größter Seltenheit.
Important musical incunabula of the 15th century. - With one text woodcut and a folded plate and numerous square notations in woodcut in the text and rubricated initials. Gothic type (18-30 lines). Half vellum on wooden cover with stroke iron lines and embossed ornaments and clasp in late chemise and slipcase (back defect, binding but still strong). The volume has an export licence for cultural property of the Republic of France dated 29.10.2019. - Important musical treatise on Gregorian chant, consisting of four chapters Solmisation (the Guidonian hand), the monochord, the intervals and the ecclesiastical modes Second incunabulum edition of this famous musical treatise, with one of the earliest examples of woodcut musical notation. - The first edition was published in Venice in 1485, but only a single copy has survived to this day. The book was used for teaching young choir singers, it became very popular in the following years and was widely published until the 19th century. His Latin writings, which are mostly written in verse, are important testimonies of musical education in the Middle Ages. - "Hugo Spechtshart von Reutlingen is the oldest demonstrable member of the Spechtshart family mentioned in Reutlingen up to the 16th century. After his studies, presumably completed in Prague, he worked as an early knife of his hometown. The documents mention him for the first time in 1329 and he was also chaplain at the Marienkirche. In 1331 he bought the Widemhof in Unterhausen and at the same time acquired the patronage rights over the church there, which he still exercised in 1353-55. In 1348 H. was released from his ban in Ulm by Bishop Friedrich von Bamberg, to whom he had fallen under during the fight between Ludwig the Bavarian and the Popes, because he had sung mass despite the interdict. On 12.5.1359 the records mention him for the last time in connection with a donation to the 2nd Prebend of the Reutlingen St. Nicholas Chapel. - H.'s importance is based on a multifaceted body of writings written exclusively for educational purposes, which is one of the most valuable sources of school and music history of the 14th century. He wrote everything in Leonine hexameters. His "Flores musicae", which have been handed down in large numbers and are frequently used by other authors, convey the material of traditional choral teaching". (Cf. NDB (1974), pp. 23-24). - First two leaves in facsimile (The printed letters expertly painted and rubbed). One of two variants of the print. Here without the other variant additional woodcut at the end, the last leaf empty (as for example the copies of the UB Freiburg (INKA 23003334) or Biblioteca Nazionale Centrale di Firenze (BNC-in1-00000531-001). Important musical incunabulum of the 15th century.
Für Jeschke, van Vliet Buch- und Kunstauktionen GmbH Versandinformtation bitte wählen Sie +49 30 22 66 77 00.
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1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig aufgrund der Aufträge der Einlieferer. Das Auktionshaus handelt als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten), die unbenannt bleiben. Die Aufstellung der Einlieferer befindet sich am Ende des Kataloges.
2. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung oder bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich, per E-Mail oder telefonisch geboten haben, sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Öffentlichen Institutionen wird ein Zahlungsziel von vier Wochen eingeräumt.
3. Der Ausruf erfolgt in der Regel mit zwei Dritteln des Schätzpreises, wenn dem kein vom Einlieferer gesetzter Mindestverkaufspreis (Limit) entgegensteht. Gesteigert wird um jeweils 5 bis 10 Prozent. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote ohne Begründung zurückzuweisen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen; in letzterem Fall bleibt der Bieter zwei Wochen an sein Gebot gebunden. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und den Gegenstand erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
4. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen.
5. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 27,95 % zu entrichten, in dem die gesetzliche Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Auf Zuschläge für Katalogpositionen, die mit einem „*“ gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 22,75 %, auf den Rechnungsendbetrag die Mehrwertsteuer von z.Zt. 7 % (ermäßigt bei Büchern) oder 19% zu entrichten (Regelbesteuerung). Für Käufer außerhalb der EU werden 22,75 % Aufgeld auf den Zuschlagspreis veranschlagt (steuerfrei). Auf den Verkaufserlös aller Originalwerke der bildenden Kunst und der Photographie, deren Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ende des Verkaufes verstorben sind, werden anteilig z.Zt. zusätzlich 2 % (Änderung vorbehalten) der Zuschlagspreise für die VG Bild-Kunst berechnet, die nach § 26 UrhG die Urheberrechte bildender Künstler vertritt. Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern und Kunstgegenständen berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung wie bisher in der Regelbesteuerung durchgeführt werden. Ausländischen Käufern außerhalb der EU – und bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. als Nachweis ihrer Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen auch Unternehmen innerhalb der EU – wird keine Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Versand der Ware durch uns vorgenommen wird. Für Käufer außerhalb der EU werden folglich 22,7 5% Aufgeld (ohne Steuer) auf den Zuschlagspreis veranschlagt. Anderen Käufern aus EU-Ländern muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Bei Selbstmitnahme der Ware muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen der komplizierten Kriterien und der Belastung der Buchführung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Korrektur! Irrtum vorbehalten.
5.a. Bei Nutzung des Live-Bietens über Auktionsplattformen werden 3-5 % Fremdgebühren zusätzlich zum Aufgeld dem Käufer in Rechnung gestellt.
5 b. Der Versteigerer übernimmt keinerlei Haftung und Gewähr für die dauernde und störungsfreie Verfügbarkeit und Nutzung der Websites, der Internet- und der Telefonverbindung. Der Versteigerer wird während der Versteigerung die ihm vertretbaren Anstrengungen unternehmen, den Telefonbieter unter der von ihm angegebenen Telefonnummer zu erreichen und ihm damit die Möglichkeit des telefonischen Gebots zu geben. Der Versteigerer ist jedoch nicht verantwortlich dafür, dass er den Telefonbieter unter der von ihm angegebenen Nummer nicht erreicht, oder Störungen in der Verbindung auftreten.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Kommissionäre haften diesbezüglich für ihre Auftraggeber. Das Eigentum an dem ersteigerten Gut geht erst mit vollständiger Bezahlung, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.
7. Ersteigertes Gut wird erst nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung der Käufer; die Kosten für Versand, Verpackung und Transportversicherung werden mit der Gesamtrechnung berechnet. Jeglicher Versand ersteigerter Sachen auf Wunsch des Käufers geschieht auf dessen Gefahr und Risiko. Gerahmte Graphiken werden wegen des Bruchrisikos nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Gefahr des Käufers mit Glas und Rahmen versandt. Das Auktionshaus versucht nach Möglichkeit etwaige Versandschäden beim Transporteur für den Kunden geltend zu machen. Nach Anlieferung hat der Käufer, der Unternehmer ist, die Sachen unverzüglich auf Schäden zu untersuchen und diese dem Transportunternehmen anzuzeigen; spätere Reklamationen wegen nicht verdeckter Schäden sind ausgeschlossen. Lehnt das Transportunternehmen oder die Transportversicherung die Schadensregulierung ab, so ist Jeschke van Vliet nicht verpflichtet dem Käufer diesen Betrag zu erstatten. Bei Zahlungsverzug berechnet das Auktionshaus unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche – zu denen auch Rechtsverfolgungskosten gehören – Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses nach §§ 288, 247 BGB. Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals angeboten wird und der säumige Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Kauf erlöschen und der zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen wird, für den eventuellen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der erneuten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses aufzukommen hat; auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
8. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht; ihr Erhaltungszustand ist, sofern nicht anders vermerkt, gut und dem Alter entsprechend; auf Besitzvermerke von Vorbesitzern wie z. B. Namenszüge, Exlibris oder Stempel sowie geringfügige altersbedingte Mängel wird nicht in jedem Fall hingewiesen. Sie werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben oder Garantien im kaufrechtlichen Sinne. Zeitschriften, Serienwerke, sowie vielbändige Gesamtausgaben und Konvolute und Sammlungen sind nicht bis ins einzelne kollationiert, unmittelbar festgestellte Mängel jedoch vermerkt. Auf Wunsch des Interessenten abgegebene Zustandsberichte (condition reports) dienen nur der näheren Orientierung über den äußeren Zustand des Objekts nach Einschätzung des Versteigerers. Der Versteigerer übernimmt [gegenüber einem Käufer, der Unternehmer ist] keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten bei der Beschreibung der versteigerten Gegenstände erfüllt hat. Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter versichern, dass die im Auktionskatalog abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Die Jeschke van Vliet Auctions GmbH gibt diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen ab.
9. Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibungen und Erhaltungszustände nicht beanstandet werden; Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Sendung dem Versteigerer schriftlich mitzuteilen. Reklamationen, die bis 5 Wochen nach Auktionsschluss erhoben werden, werden nach Möglichkeit auf dem Kulanzwege geregelt. Bei später vorgetragenen, begründeten Mängelrügen hinsichtlich der Vollständigkeit erklärt der Versteigerer sich bereit, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Zuschlag die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den gezahlten Kaufpreis (einschließlich Aufgeld); ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Eine Rücknahme des ersteigerten Gegenstandes setzt aber jedenfalls voraus, dass dieser sich in unverändertem Zustand seit der Versteigerung befindet.
10. Gebote können vor der Auktion in schriftlicher Form oder per E-Mail abgegeben werden. Sie werden vom Versteigerer nur in dem Umfange ausgeschöpft, der erforderlich ist, um anderweitige Gebote zu überbieten.
11. Schriftliche Aufträge übernimmt die Firma Jeschke|van Vliet spesenfrei für den Auftraggeber. Telefonische, telegraphische und fernschriftliche Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Telefonische Gebote oder Gebote über das Internet während der Auktion bedürfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. Telefonische Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den ihm zuvor mitgeteilten Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch beim Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt, dass für den Auktionator das Gebot in Höhe des Mindestpreises verbindlich ist. Das Auktionshaus übernimmt jedoch keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Telefon- und Online-Verkehrs und keine Haftung dafür, dass aufgrund technischer oder sonstiger Störungen keine oder unvollständige Angebote abgegeben werden. Für Aufträge, die später als 24 Stunden vor dem angesetzten Auktionstermin oder während der Auktion eingehen, übernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung. Übermittlungsfehler und postalische Verzögerungen gehen zu Lasten der Auftraggeber. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet auf Telefon- und Internet-Gebote keine Anwendung.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin-Mitte. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Diese Bedingungen gelten entsprechend auch für den Nachverkauf, der als Teil der Versteigerung gilt; das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet darauf keine Anwendung.
13. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Mit der Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bestätigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.
DER VERSTEIGERER: Hans-Joachim Jeschke Stand: März 2020