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Frans Francken der Jüngere Werkstatt: Höfische Tanzgesellschaft

In Große Sommerauktion

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Vienna

Frans Francken der Jüngere Werkstatt
Höfische Tanzgesellschaft
Öl auf Holz; parkettiert
58,5 x 92 cm
Rückseitig auf Tafel Inventarnummer der gräflich Attems'schen Gemäldesammlung: F.C. 107.

seit mindestens 1733 Palais Attems, Sackstraße, Graz (siehe Verlassenschaftsinventar nach Ignaz Maria Graf von Attems, 1652-1732);
in den 1960er Jahren direkt von der Familie Attems erworben;
seither Privatbesitz, Österreich
Inventare der Sammlung Attems veröffentlicht in: Georg Lechner, Der Barockmaler Franz Carl Remp (1675–1718), phil. Diss., Wien 2010:
(Q 25) 1733: Auszüge aus dem Verlassenschaftsinventar nach Ignaz Maria Grafen von Attems (b) Verzeichnis der Gemälde im Palais der Sackstraße …), S. 233, Nr. 107 (als "Eine Holländische Gesellschafft")
(Q 27) 2. Viertel 19. Jahrhundert: Galerieverzeichnis der gräflich Attems’schen Sammlung (Auszüge aus der von P. Laurenz Doberschiz verfassten Beschreibung des mathematischen Turmes in Kremsmünster und der dort befindlichen Sammlungen), S. 246, Nr. 107 (als "Eine holländische Gesellschaft")
(Q 28) 1879: Verzeichnis der Gemälde des Ignaz Maria Graf Attems’schen Primo Genitur Fidei-Commisses (Aufgenommen im Auftrag des k.k. Landes-Gerichtes dto Graz, 1. April 1879), S. 255, Nr. 107 (als "Eine Tanzunterhaltung im 17. Jh., Leinwand (falsch), 59 x 92, 50 (Gulden)")
Die vielfigurige Komposition zeigt eine vornehme Tanzgesellschaft in einem Ballsaal. Diese Art der Inszenierung einer höfischen Tanzveranstaltung in einem geschlossenen Interieur wurde um 1600 im Antwerpener Atelier der Francken-Familie entwickelt, wohl angeregt von Hieronymus Franken dem Älteren (ca. 1540-1610), der im späten 16. Jahrhundert am französischen Hof tätig war und durch die vielen dort abgehaltenen Bälle inspiriert wurde.
Ein vornehm gekleidetes Paar tanzt zu Ehren der im Hintergrund platzierten Braut, in Weiß, auf. Besonderes Augenmerk liegt in der vorliegenden Szene auf den außerordentlich fein gestalteten Kleidern und Kostümen der Figuren. Herausragend ausgeführt sind die im Licht changierenden, weich fallenden Stoffe, auch die filigrane Brokatverzierung am Saum des Kleides der Tänzerin oder die zarte, durchscheinende Spitze am Tuch in ihren Händen.
Zur gleichen Zeit dringt durch die Türe rechts hinten eine Gruppe von aufwendig kostümierten und maskierten Gauklern in den Saal ein, um die anwesende Gesellschaft zu erschrecken und damit zum Amusement beizutragen - dies war Teil der traditionellen höfischen Unterhaltung, des "goest et playsir", wie sie am Spanischen Hof in Erzherzogin Isabellas Jugend gepflegt wurde. Gegenüber des Tanzpaares sitzt ein Paar im Vordergrund, das als Philipp Wilhelm von Oranien und Eleonore von Bourbon zu identifizieren ist (zur Ikonographie und den Dargestellten siehe: Ursula Härting, Frans Francken II. - un peintre étonnamment inventif, in: Ausst.-Kat. La Dynastie Francken, Cassel 2020/21, S. 45-46).
Die vorliegende Komposition entspricht, mit geringen Abweichungen, der von Frans Francken dem Jüngeren signierten Fassung, die sich heute in einer Privatsammlung befindet. (Vgl.: Ursula Härting, Frans Francken der Jüngere 1581–1642. Die Gemälde mit kritischem Œuvrekatalog, Freren 1989, S. 366, Nr. 434, S. 34, Abb. 36)

Studio of Frans Francken the Younger
A courtly company music-making and dancing in an interior
oil on panel; parqueted
58.5 x 92 cm
on the reverse of the plate inv.-no. of the count of Attems' collection: F.C. 107.
since at least 1733 Palais Attems, Sackstraße, Graz (see estate inventory by Ignaz Maria Graf von Attems, 1652-1732);
in 1960s directly aquired from the Attems family;
since then private property, Austria
inventory of the collection Attems published in: Georg Lechner, Der Barockmaler Franz Carl Remp (1675–1718), phil. diss., Vienna 2010:
(Q 25) 1733: Auszüge aus dem Verlassenschaftsinventar nach Ignaz Maria Grafen von Attems (b) Verzeichnis der Gemälde im Palais der Sackstraße …), p. 233, no. 107 (als "Eine Holländische Gesellschafft")
(Q 27) 2nd quarter of the 19th century: Galerieverzeichnis der gräflich Attems’schen Sammlung (Auszüge aus der von P. Laurenz Doberschiz verfassten Beschreibung des mathematischen Turmes in Kremsmünster und der dort befindlichen Sammlungen), p. 246, no. 107 (als "Eine holländische Gesellschaft")
(Q 28) 1879: Verzeichnis der Gemälde des Ignaz Maria Graf Attems’schen Primo Genitur Fidei-Commisses (Aufgenommen im Auftrag des k.k. Landes-Gerichtes dto Graz, 1. April 1879), p. 255, no. 107 (als "Eine Tanzunterhaltung im 17. Jh., Leinwand (falsch), 59 x 92, 50 (Gulden)")

Frans Francken der Jüngere Werkstatt
Höfische Tanzgesellschaft
Öl auf Holz; parkettiert
58,5 x 92 cm
Rückseitig auf Tafel Inventarnummer der gräflich Attems'schen Gemäldesammlung: F.C. 107.

seit mindestens 1733 Palais Attems, Sackstraße, Graz (siehe Verlassenschaftsinventar nach Ignaz Maria Graf von Attems, 1652-1732);
in den 1960er Jahren direkt von der Familie Attems erworben;
seither Privatbesitz, Österreich
Inventare der Sammlung Attems veröffentlicht in: Georg Lechner, Der Barockmaler Franz Carl Remp (1675–1718), phil. Diss., Wien 2010:
(Q 25) 1733: Auszüge aus dem Verlassenschaftsinventar nach Ignaz Maria Grafen von Attems (b) Verzeichnis der Gemälde im Palais der Sackstraße …), S. 233, Nr. 107 (als "Eine Holländische Gesellschafft")
(Q 27) 2. Viertel 19. Jahrhundert: Galerieverzeichnis der gräflich Attems’schen Sammlung (Auszüge aus der von P. Laurenz Doberschiz verfassten Beschreibung des mathematischen Turmes in Kremsmünster und der dort befindlichen Sammlungen), S. 246, Nr. 107 (als "Eine holländische Gesellschaft")
(Q 28) 1879: Verzeichnis der Gemälde des Ignaz Maria Graf Attems’schen Primo Genitur Fidei-Commisses (Aufgenommen im Auftrag des k.k. Landes-Gerichtes dto Graz, 1. April 1879), S. 255, Nr. 107 (als "Eine Tanzunterhaltung im 17. Jh., Leinwand (falsch), 59 x 92, 50 (Gulden)")
Die vielfigurige Komposition zeigt eine vornehme Tanzgesellschaft in einem Ballsaal. Diese Art der Inszenierung einer höfischen Tanzveranstaltung in einem geschlossenen Interieur wurde um 1600 im Antwerpener Atelier der Francken-Familie entwickelt, wohl angeregt von Hieronymus Franken dem Älteren (ca. 1540-1610), der im späten 16. Jahrhundert am französischen Hof tätig war und durch die vielen dort abgehaltenen Bälle inspiriert wurde.
Ein vornehm gekleidetes Paar tanzt zu Ehren der im Hintergrund platzierten Braut, in Weiß, auf. Besonderes Augenmerk liegt in der vorliegenden Szene auf den außerordentlich fein gestalteten Kleidern und Kostümen der Figuren. Herausragend ausgeführt sind die im Licht changierenden, weich fallenden Stoffe, auch die filigrane Brokatverzierung am Saum des Kleides der Tänzerin oder die zarte, durchscheinende Spitze am Tuch in ihren Händen.
Zur gleichen Zeit dringt durch die Türe rechts hinten eine Gruppe von aufwendig kostümierten und maskierten Gauklern in den Saal ein, um die anwesende Gesellschaft zu erschrecken und damit zum Amusement beizutragen - dies war Teil der traditionellen höfischen Unterhaltung, des "goest et playsir", wie sie am Spanischen Hof in Erzherzogin Isabellas Jugend gepflegt wurde. Gegenüber des Tanzpaares sitzt ein Paar im Vordergrund, das als Philipp Wilhelm von Oranien und Eleonore von Bourbon zu identifizieren ist (zur Ikonographie und den Dargestellten siehe: Ursula Härting, Frans Francken II. - un peintre étonnamment inventif, in: Ausst.-Kat. La Dynastie Francken, Cassel 2020/21, S. 45-46).
Die vorliegende Komposition entspricht, mit geringen Abweichungen, der von Frans Francken dem Jüngeren signierten Fassung, die sich heute in einer Privatsammlung befindet. (Vgl.: Ursula Härting, Frans Francken der Jüngere 1581–1642. Die Gemälde mit kritischem Œuvrekatalog, Freren 1989, S. 366, Nr. 434, S. 34, Abb. 36)

Studio of Frans Francken the Younger
A courtly company music-making and dancing in an interior
oil on panel; parqueted
58.5 x 92 cm
on the reverse of the plate inv.-no. of the count of Attems' collection: F.C. 107.
since at least 1733 Palais Attems, Sackstraße, Graz (see estate inventory by Ignaz Maria Graf von Attems, 1652-1732);
in 1960s directly aquired from the Attems family;
since then private property, Austria
inventory of the collection Attems published in: Georg Lechner, Der Barockmaler Franz Carl Remp (1675–1718), phil. diss., Vienna 2010:
(Q 25) 1733: Auszüge aus dem Verlassenschaftsinventar nach Ignaz Maria Grafen von Attems (b) Verzeichnis der Gemälde im Palais der Sackstraße …), p. 233, no. 107 (als "Eine Holländische Gesellschafft")
(Q 27) 2nd quarter of the 19th century: Galerieverzeichnis der gräflich Attems’schen Sammlung (Auszüge aus der von P. Laurenz Doberschiz verfassten Beschreibung des mathematischen Turmes in Kremsmünster und der dort befindlichen Sammlungen), p. 246, no. 107 (als "Eine holländische Gesellschaft")
(Q 28) 1879: Verzeichnis der Gemälde des Ignaz Maria Graf Attems’schen Primo Genitur Fidei-Commisses (Aufgenommen im Auftrag des k.k. Landes-Gerichtes dto Graz, 1. April 1879), p. 255, no. 107 (als "Eine Tanzunterhaltung im 17. Jh., Leinwand (falsch), 59 x 92, 50 (Gulden)")

Große Sommerauktion

Auktionsdatum
Lose: 1-151
Lose: 201-386
Lose: 1001-1349
Lose: 1401-1654
Lose: 2001-2147
Lose: 2201-2441
Ort der Versteigerung
Freyung 4
Vienna
1010
Austria
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Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

AGB

standard | 11-2019



Gebühren für Käufer

Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.

Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.

Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.

Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.

Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.

Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.

Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.


Auktionsbedingungen

Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.

Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.

Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.

Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.

Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.

Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.

Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.

Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.

Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart

Vollständige AGBs