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Florentiner Meister (Antonio Veneziano ?) : Der Heilige Andreas

In Große Sommerauktion

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Vienna
Florentiner Meister (Antonio Veneziano ?)
Der Heilige Andreas
um 1370-1380
Tempera und Gold auf Holz
46 x 26 cm
Privatbesitz, Wien
Die vorliegende Tafel zeigt die Halbfigur des bärtigen und weißhaarigen Apostels Andreas, welcher durch das Kreuz, Symbol seines Martyriums, in seiner Rechten und das Evangelium in seiner anderen Hand identifiziert wird. Die Komposition verweist darauf, dass das Werk – seiner Entstehungszeit entsprechend – Teil eines Altarensembles war und der Heilige seinen Blick auf die Mitteltafel, vermutlich eine Madonna mit Kind, gerichtet hatte.
Das Gemälde ist stilistisch und zeitlich in die Tradition der aus Maso di Banco und Bernardo Daddi hervorgegangenen florentinischen Malergeneration, tätig zwischen 1350-1375, zu verorten – zu nennen sind hier Giottino, Giovanni da Milano oder die Brüder Andrea und Nardo di Cione. Die Figur steht beispielsweise dem Kopf eines greisen Bischofs aus Giottinos Beweinung Christi aus San Remigio in Florenz (um 1350, Florenz, Uffizien) oder einem Apostel aus Giovanni da Milanos Tafel in der Galleria Sabauda in Turin (um 1365-1369) nahe.
Auch wenn spätere Veränderungen, wie beispielsweise die Hinzufügung des oberen Rundbogens und Restaurierungen (wohl aus dem 19. Jahrhundert), die Bestimmung einer konkreten Künstlerhand heute erschweren, verweist Prof. Gaudenz Freuler auf eine mögliche Zuschreibung an Antonio Veneziano. Die Vermutung wird unterstützt angesichts der punzierten Nimbendekoration des Heiligen, die sich präzise mit der Praxis des zu dieser Zeit und später in Florenz wirkenden Antonio Veneziano verbindet. Das Innere des Heiligenscheins besteht aus einer von Rosetten unterbrochenen Blattranke, in der Art wie sie für die Nimbendekoration bereits Jahrzehnte früher im Œuvre des Bernardo Daddi (z.B. Madonna der Himmelfahrt, um 1336/38, Metropolitan Museum, New York) auf ähnliche Weise vorgebildet ist. Eingefasst wird das breite Ornamentband weiter von zwei mit dem Stichel gepunkteten Reifen, wobei entlang des äußersten Rings peripherisch noch ein weiterer mit jeweils einer gestichelten Dreierkonfiguration zu erkennen ist. Diese Anordnung findet sich auf verblüffend analoge Weise in Antonio Venezianos Madonna mit Kind im Museum of Fine Arts in Boston und in etwas modifizierter Form auf zwei Tafeln mit den Heiligen Jakobus Maior und Maria Magdalena desselben Malers in der Pinacoteca Vaticana in Rom (vgl. Prof. Gaudenz Freuler, Zürich, April 2022).
Florentine Master (Antonio Veneziano ?)
Saint Andrew
c. 1370-1380
tempera and gold on panel
46 x 26 cm
private property, Vienna
Florentiner Meister (Antonio Veneziano ?)
Der Heilige Andreas
um 1370-1380
Tempera und Gold auf Holz
46 x 26 cm
Privatbesitz, Wien
Die vorliegende Tafel zeigt die Halbfigur des bärtigen und weißhaarigen Apostels Andreas, welcher durch das Kreuz, Symbol seines Martyriums, in seiner Rechten und das Evangelium in seiner anderen Hand identifiziert wird. Die Komposition verweist darauf, dass das Werk – seiner Entstehungszeit entsprechend – Teil eines Altarensembles war und der Heilige seinen Blick auf die Mitteltafel, vermutlich eine Madonna mit Kind, gerichtet hatte.
Das Gemälde ist stilistisch und zeitlich in die Tradition der aus Maso di Banco und Bernardo Daddi hervorgegangenen florentinischen Malergeneration, tätig zwischen 1350-1375, zu verorten – zu nennen sind hier Giottino, Giovanni da Milano oder die Brüder Andrea und Nardo di Cione. Die Figur steht beispielsweise dem Kopf eines greisen Bischofs aus Giottinos Beweinung Christi aus San Remigio in Florenz (um 1350, Florenz, Uffizien) oder einem Apostel aus Giovanni da Milanos Tafel in der Galleria Sabauda in Turin (um 1365-1369) nahe.
Auch wenn spätere Veränderungen, wie beispielsweise die Hinzufügung des oberen Rundbogens und Restaurierungen (wohl aus dem 19. Jahrhundert), die Bestimmung einer konkreten Künstlerhand heute erschweren, verweist Prof. Gaudenz Freuler auf eine mögliche Zuschreibung an Antonio Veneziano. Die Vermutung wird unterstützt angesichts der punzierten Nimbendekoration des Heiligen, die sich präzise mit der Praxis des zu dieser Zeit und später in Florenz wirkenden Antonio Veneziano verbindet. Das Innere des Heiligenscheins besteht aus einer von Rosetten unterbrochenen Blattranke, in der Art wie sie für die Nimbendekoration bereits Jahrzehnte früher im Œuvre des Bernardo Daddi (z.B. Madonna der Himmelfahrt, um 1336/38, Metropolitan Museum, New York) auf ähnliche Weise vorgebildet ist. Eingefasst wird das breite Ornamentband weiter von zwei mit dem Stichel gepunkteten Reifen, wobei entlang des äußersten Rings peripherisch noch ein weiterer mit jeweils einer gestichelten Dreierkonfiguration zu erkennen ist. Diese Anordnung findet sich auf verblüffend analoge Weise in Antonio Venezianos Madonna mit Kind im Museum of Fine Arts in Boston und in etwas modifizierter Form auf zwei Tafeln mit den Heiligen Jakobus Maior und Maria Magdalena desselben Malers in der Pinacoteca Vaticana in Rom (vgl. Prof. Gaudenz Freuler, Zürich, April 2022).
Florentine Master (Antonio Veneziano ?)
Saint Andrew
c. 1370-1380
tempera and gold on panel
46 x 26 cm
private property, Vienna

Große Sommerauktion

Auktionsdatum
Lose: 1-151
Lose: 201-386
Lose: 1001-1349
Lose: 1401-1654
Lose: 2001-2147
Lose: 2201-2441
Ort der Versteigerung
Freyung 4
Vienna
1010
Austria
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Wichtige Informationen

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AGB

standard | 11-2019



Gebühren für Käufer

Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.

Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.

Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.

Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.

Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.

Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.

Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.


Auktionsbedingungen

Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.

Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.

Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.

Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.

Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.

Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.

Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.

Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.

Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart

Vollständige AGBs