18
Los
18
Wilhelm Thöny
Bunter Strauß mit Gladiolen
um 1925
Öl auf Leinwand
50 x 39 cm
Signiert links unten: W. Thöny
österreichischer Privatbesitz;
Auktionshaus im Kinsky, 30.09.1997, Nr. 101;
österreichischer Privatbesitz
Christa Steinle/Günther Holler-Schuster (Hg.), Wilhelm Thöny. Im Sog der Moderne, Ausstellungskatalog, Neue Galerie Graz, Universalmuseum Joanneum, Graz 2013, WV-Nr. 154 (mit Abb.)
Mit scheinbarer Leichtigkeit vereinte der Künstler radikale Neuerungen in diesem wundervollen Blumenstilleben. Die Formensprache des Expressionismus mit ihrer ausdrucksstarken Farbigkeit kombinierte er mit einer neuartigen Raumauffassung, die auf der von Paul Cézanne entwickelten Modulation aufbaute. Durch das gekonnte Setzen abgestufter Farbtöne wird eine Illusion von Raum geschaffen und dieser so in seiner Dimension erfassbar. Hier ist es das prachtvolle Kolorit des üppigen Blumenbouquets, das den Umgebungsraum erfahrbar macht und der Darstellung Tiefe verleiht. Eine Tiefe, die sich auch im Inhaltlichen widerspiegelt. Die Schönheit, aber auch Vergänglichkeit der Natur, sind das große Thema dieses Bildes.
Das vorliegende Blumenstilleben enstand um 1925 in Graz. Das Bild ist ein schönes Beispiel für Wilhelm Thönys Weg in die Moderne, ein Zeugnis seiner malerischen Virtuosität. Es ist eine spannende, aber auch verwirrende Zeit für junge Maler, die mit einer Fülle an neuen Kunstströmungen konfrontiert, ihren eigenen Weg zu gehen versuchen. Wilhelm Thöny beschreibt das äußerst treffend: "Da wurde es dem stillen Betrachter wohl klar: Dieses Treiben muß zur Verwirrung führen. Sie kam auch und stieg von Tag zu Tag. Ich habe in einer Zeitspanne von zwölf Jahren erlebt: den Impressionismus, den Kubismus, den Futurismus, den Dadaismus, den Expressionismus, den Neoexpressionismus, den Neoklassizismus, den Primitivismus, und die Neue Sachlichkeit." (Wilhelm Thöny. Im Sog der Moderne, Ausstellungskatalog, Neue Galerie Graz, Universalmuseum Joanneum, Graz 2013, S. 18)
Der berühmte Kunsthistoriker und spätere Direktor der Österreichischen Galerie Belvedere, Bruno Grimschitz, schrieb 1925 über die malerische Kraft Thönys: "Sie ist eine Entdeckung. Sie bedeutet für die österreichische Malerei eine neue Hoffnung. Denn in ihr binden sich Farbe und Räumliches, Wirklichkeit und Phantasie zu einer reifen Persönlichkeit. In den Bildern lebt die Fülle malerischer Kultur."
(Sophie Cieslar)
Wilhelm Thöny
Colourful bouquet with gladiolas
c. 1925
oil on canvas
50 x 39 cm
signed on the lower left: W. Thöny
private property, Austria;
Auktionshaus im Kinsky, 30 September 1997, lot 101;
private property, Austria
Christa Steinle/Günther Holler-Schuster (ed.), Wilhelm Thöny. Im Sog der Moderne, exhibition catalogue, Neue Galerie Graz, Universalmuseum Joanneum, Graz 2013, cat.-no. 154 (with ill.)
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 35 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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Wilhelm Thöny
Bunter Strauß mit Gladiolen
um 1925
Öl auf Leinwand
50 x 39 cm
Signiert links unten: W. Thöny
österreichischer Privatbesitz;
Auktionshaus im Kinsky, 30.09.1997, Nr. 101;
österreichischer Privatbesitz
Christa Steinle/Günther Holler-Schuster (Hg.), Wilhelm Thöny. Im Sog der Moderne, Ausstellungskatalog, Neue Galerie Graz, Universalmuseum Joanneum, Graz 2013, WV-Nr. 154 (mit Abb.)
Mit scheinbarer Leichtigkeit vereinte der Künstler radikale Neuerungen in diesem wundervollen Blumenstilleben. Die Formensprache des Expressionismus mit ihrer ausdrucksstarken Farbigkeit kombinierte er mit einer neuartigen Raumauffassung, die auf der von Paul Cézanne entwickelten Modulation aufbaute. Durch das gekonnte Setzen abgestufter Farbtöne wird eine Illusion von Raum geschaffen und dieser so in seiner Dimension erfassbar. Hier ist es das prachtvolle Kolorit des üppigen Blumenbouquets, das den Umgebungsraum erfahrbar macht und der Darstellung Tiefe verleiht. Eine Tiefe, die sich auch im Inhaltlichen widerspiegelt. Die Schönheit, aber auch Vergänglichkeit der Natur, sind das große Thema dieses Bildes.
Das vorliegende Blumenstilleben enstand um 1925 in Graz. Das Bild ist ein schönes Beispiel für Wilhelm Thönys Weg in die Moderne, ein Zeugnis seiner malerischen Virtuosität. Es ist eine spannende, aber auch verwirrende Zeit für junge Maler, die mit einer Fülle an neuen Kunstströmungen konfrontiert, ihren eigenen Weg zu gehen versuchen. Wilhelm Thöny beschreibt das äußerst treffend: "Da wurde es dem stillen Betrachter wohl klar: Dieses Treiben muß zur Verwirrung führen. Sie kam auch und stieg von Tag zu Tag. Ich habe in einer Zeitspanne von zwölf Jahren erlebt: den Impressionismus, den Kubismus, den Futurismus, den Dadaismus, den Expressionismus, den Neoexpressionismus, den Neoklassizismus, den Primitivismus, und die Neue Sachlichkeit." (Wilhelm Thöny. Im Sog der Moderne, Ausstellungskatalog, Neue Galerie Graz, Universalmuseum Joanneum, Graz 2013, S. 18)
Der berühmte Kunsthistoriker und spätere Direktor der Österreichischen Galerie Belvedere, Bruno Grimschitz, schrieb 1925 über die malerische Kraft Thönys: "Sie ist eine Entdeckung. Sie bedeutet für die österreichische Malerei eine neue Hoffnung. Denn in ihr binden sich Farbe und Räumliches, Wirklichkeit und Phantasie zu einer reifen Persönlichkeit. In den Bildern lebt die Fülle malerischer Kultur."
(Sophie Cieslar)
Wilhelm Thöny
Colourful bouquet with gladiolas
c. 1925
oil on canvas
50 x 39 cm
signed on the lower left: W. Thöny
private property, Austria;
Auktionshaus im Kinsky, 30 September 1997, lot 101;
private property, Austria
Christa Steinle/Günther Holler-Schuster (ed.), Wilhelm Thöny. Im Sog der Moderne, exhibition catalogue, Neue Galerie Graz, Universalmuseum Joanneum, Graz 2013, cat.-no. 154 (with ill.)
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Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 35 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart