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Los
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Anton Faistauer
Damenbildnis (des Künstlers Schwester Anna)
um 1917/18
Öl auf Leinwand
85 x 66 cm
Familie des Künstlers;
dort erworben, Privatbesitz, Steiermark
Franz Fuhrmann, Anton Faistauer 1887-1930, mit einem Werkverzeichnis der Gemälde, Salzburg 1972, WV-Nr. 153, S. 139 (mit s/w-Abb.)
Anton Faistauer zählte zu den bedeutendsten Künstlerpersönlichkeiten der Moderne. Als Gründungsmitglied der "Neukunstgruppe" gehörte er neben Egon Schiele und Oskar Kokoschka zu den Vorreitern des österreichischen Farbexpressionismus. Unter dem Einfluss von Paul Cézanne räumte Faistauer der Farbe und ihrer Wirkung einen besonderen Stellenwert ein. Mit seiner Malerei schaffte der Salzburger den kühnen Spagat zwischen Moderne und Tradition. Neben Landschaften, Stillleben und großformatigen Freskomalereien widmete sich Faistauer intensiv der Porträtkunst. Abseits von prominenten Porträts wie dem Schriftsteller Hugo von Hofmannsthal, dem Kammersänger Richard Mayr oder Kronprinz Rupprecht von Bayern, richtete sich sein künstlerischer Fokus auf die eigene Familie. So auch in dem "Damenbildnis (des Künstlers Schwester Anna)" um 1917/18. Als drittes von zehn Kindern hatte Faistauer ein inniges Verhältnis zu seiner ein Jahr jüngeren Schwester Anna. Die angebliche Lieblingsschwester heiratete in die Steiermark nach Kornberg (verheiratet Sonnberger), wo Faistauer sich immer wieder aufhielt.
Das Ölbild seiner Schwester geht auf die Zeit des Ersten Weltkriegs zurück, als Faistauer kriegsbedingt von Wien in seinen Heimatort Maishofen übersiedelte. Von den Schrecken des Krieges ist im intimen Sujet nichts zu spüren. Faistauer zeigt seine Schwester im Dreiviertelporträt in sitzender Pose und aufgestütztem Arm am Tisch vor neutralem Hintergrund. Nachdenklich und in sich gekehrt erscheint die Dargestellte mit blauen Augen, dunkelrotem Kleid und goldener Brosche. Dabei konzentriert sich Faistauer auf eine expressive Malweise in gedämpften und warmen Erdtönen. Als Meister der Farbe und in Anlehnung an die modernen Kompositionen eines Paul Cézannes oder Adolphe Monticellis, gelingt es Faistauer die charakteristischen Wesenszüge seiner Schwester auf subtile Weise einzufangen und in eine eigene künstlerische Interpretation zu verwandeln.
(Stefan Üner)
Anton Faistauer
Portrait of a woman (the artist's sister Anna)
c. 1917/18
oil on canvas
85 x 66 cm
from the family of the artist;
acquired from the above, private property, Styria
Franz Fuhrmann, Anton Faistauer 1887-1930, mit einem Werkverzeichnis der Gemälde, Salzburg 1972, cat.-no. 153, p. 139 (with b/w-ill.)
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 35 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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Anton Faistauer
Damenbildnis (des Künstlers Schwester Anna)
um 1917/18
Öl auf Leinwand
85 x 66 cm
Familie des Künstlers;
dort erworben, Privatbesitz, Steiermark
Franz Fuhrmann, Anton Faistauer 1887-1930, mit einem Werkverzeichnis der Gemälde, Salzburg 1972, WV-Nr. 153, S. 139 (mit s/w-Abb.)
Anton Faistauer zählte zu den bedeutendsten Künstlerpersönlichkeiten der Moderne. Als Gründungsmitglied der "Neukunstgruppe" gehörte er neben Egon Schiele und Oskar Kokoschka zu den Vorreitern des österreichischen Farbexpressionismus. Unter dem Einfluss von Paul Cézanne räumte Faistauer der Farbe und ihrer Wirkung einen besonderen Stellenwert ein. Mit seiner Malerei schaffte der Salzburger den kühnen Spagat zwischen Moderne und Tradition. Neben Landschaften, Stillleben und großformatigen Freskomalereien widmete sich Faistauer intensiv der Porträtkunst. Abseits von prominenten Porträts wie dem Schriftsteller Hugo von Hofmannsthal, dem Kammersänger Richard Mayr oder Kronprinz Rupprecht von Bayern, richtete sich sein künstlerischer Fokus auf die eigene Familie. So auch in dem "Damenbildnis (des Künstlers Schwester Anna)" um 1917/18. Als drittes von zehn Kindern hatte Faistauer ein inniges Verhältnis zu seiner ein Jahr jüngeren Schwester Anna. Die angebliche Lieblingsschwester heiratete in die Steiermark nach Kornberg (verheiratet Sonnberger), wo Faistauer sich immer wieder aufhielt.
Das Ölbild seiner Schwester geht auf die Zeit des Ersten Weltkriegs zurück, als Faistauer kriegsbedingt von Wien in seinen Heimatort Maishofen übersiedelte. Von den Schrecken des Krieges ist im intimen Sujet nichts zu spüren. Faistauer zeigt seine Schwester im Dreiviertelporträt in sitzender Pose und aufgestütztem Arm am Tisch vor neutralem Hintergrund. Nachdenklich und in sich gekehrt erscheint die Dargestellte mit blauen Augen, dunkelrotem Kleid und goldener Brosche. Dabei konzentriert sich Faistauer auf eine expressive Malweise in gedämpften und warmen Erdtönen. Als Meister der Farbe und in Anlehnung an die modernen Kompositionen eines Paul Cézannes oder Adolphe Monticellis, gelingt es Faistauer die charakteristischen Wesenszüge seiner Schwester auf subtile Weise einzufangen und in eine eigene künstlerische Interpretation zu verwandeln.
(Stefan Üner)
Anton Faistauer
Portrait of a woman (the artist's sister Anna)
c. 1917/18
oil on canvas
85 x 66 cm
from the family of the artist;
acquired from the above, private property, Styria
Franz Fuhrmann, Anton Faistauer 1887-1930, mit einem Werkverzeichnis der Gemälde, Salzburg 1972, cat.-no. 153, p. 139 (with b/w-ill.)
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Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 35 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart