59
Los
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Caravaggio Nachfolger
Tobias heilt seinen blinden Vater
um 1620/30
Öl auf Leinwand
120 x 167 cm
Privatsammlung, Österreich
Die Komposition des vorliegenden Gemäldes ist unter anderem durch ein Werk im Kunsthistorischen Museum Wien bekannt, welches einem niederländischen Caravaggio-Nachfolger, möglicherweise Gérard Douffet (1594-1660), zugeordnet wird (um 1620, 122 x 163,5, Öl auf Leinwand, Inv. Nr. 145). Der flämische Maler Gérard Douffet arbeitete um 1620 in Rom im Umkreis von Valentin, Manfredi und Tournier. Erich Schleier schlug 1972 einen niederländischen oder französischen Autor vor und sah im Wiener Bild eine Replik eines heute nicht bekannten Originals.
Eine weitere Fassung befindet sich in der Gemäldegalerie Berlin (um 1615/20, 117 x 148 cm, Berlin, Gemäldegalerie, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Inv. Nr. 72.1.). Es wird angenommen, dass dies von anderer Hand stammt, jedoch im gleichen römischen Umfeld entstanden ist wie die Version in Wien (vgl. "Caravaggio und der internationale Caravaggismus", Sammlungskatalog des Kunsthistorischen Museums, Band 6, Wien/Milano 2010, S. 117-123).
Auch für vorliegendes Gemälde nimmt Prof. Nicola Spinosa (anhand eines hochaufgelösten Fotos) an, dass es um 1620-1630 entstanden ist und ordnet es einem caravaggesken Maler europäischer Herkunft zu, welcher in Italien tätig war. Das Gemälde unterscheidet sich in einigen Details von den bekannten Darstellungen sowie den Stichen von J. Männl (1699) und J. Kovatsch (1821-28): So ist etwa das Wams des Tobias an den Rändern breiter gestaltet, die Position seines Fingers am Auge des Tobit geringfügig verändert und der Abstand der gefalteten Hände zum Kinn bei der knienden Hanna größer.
Dargestellt ist eine Szene aus dem Buch Tobit des Alten Testaments: Tobias, der Sohn des Tobit, bekam auf einer Wanderung vom Erzengel Raphael den Rat, seinem erblindeten Vater Fischgalle auf die Augen zu streichen. Der Sohn befolgte die Worte des Engels und konnte so die Blindheit heilen. Im italienischen Quattrocento war die Darstellung des reisenden Tobias mit dem Engel Raphael ein beliebtes Motiv, das Bildthema der Blindenheilung durch den Sohn verbreitete sich ab dem 17. Jahrhundert. Vor allem im Einflussbereich der Caravaggisten in Rom wurden die einzelnen Szenen der Tobiasgeschichte auf der Grundlage druckgrafischer Zyklen des 16. Jahrhunderts neu entwickelt.
Das Gemälde schildert den Zeitpunkt der wundersamen Heilung. Der gealterte Tobit sitzt im Zentrum, von links streicht ihm der Sohn die heilende Galle auf die Augen. Hinter ihm steht der Erzengel, ihm das Gefäß mit der Fischgalle reichend. Auf der anderen Seite treten Sara, die Frau des Tobias, und seine Mutter Hanna heran, vom rechten Bildrand aus beobachtet noch eine Magd das Geschehen. Die aus Halb- und Dreiviertelfiguren gebildete Szene vor einem diffusen dunklen Hintergrund wird von einem von links einfallenden Lichtschein beleuchtet.
Caravaggio Nachfolger
Tobias heals his blind father
c. 1620/30
oil on canvas
120 x 167 cm
private collection, Austria
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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Caravaggio Nachfolger
Tobias heilt seinen blinden Vater
um 1620/30
Öl auf Leinwand
120 x 167 cm
Privatsammlung, Österreich
Die Komposition des vorliegenden Gemäldes ist unter anderem durch ein Werk im Kunsthistorischen Museum Wien bekannt, welches einem niederländischen Caravaggio-Nachfolger, möglicherweise Gérard Douffet (1594-1660), zugeordnet wird (um 1620, 122 x 163,5, Öl auf Leinwand, Inv. Nr. 145). Der flämische Maler Gérard Douffet arbeitete um 1620 in Rom im Umkreis von Valentin, Manfredi und Tournier. Erich Schleier schlug 1972 einen niederländischen oder französischen Autor vor und sah im Wiener Bild eine Replik eines heute nicht bekannten Originals.
Eine weitere Fassung befindet sich in der Gemäldegalerie Berlin (um 1615/20, 117 x 148 cm, Berlin, Gemäldegalerie, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Inv. Nr. 72.1.). Es wird angenommen, dass dies von anderer Hand stammt, jedoch im gleichen römischen Umfeld entstanden ist wie die Version in Wien (vgl. "Caravaggio und der internationale Caravaggismus", Sammlungskatalog des Kunsthistorischen Museums, Band 6, Wien/Milano 2010, S. 117-123).
Auch für vorliegendes Gemälde nimmt Prof. Nicola Spinosa (anhand eines hochaufgelösten Fotos) an, dass es um 1620-1630 entstanden ist und ordnet es einem caravaggesken Maler europäischer Herkunft zu, welcher in Italien tätig war. Das Gemälde unterscheidet sich in einigen Details von den bekannten Darstellungen sowie den Stichen von J. Männl (1699) und J. Kovatsch (1821-28): So ist etwa das Wams des Tobias an den Rändern breiter gestaltet, die Position seines Fingers am Auge des Tobit geringfügig verändert und der Abstand der gefalteten Hände zum Kinn bei der knienden Hanna größer.
Dargestellt ist eine Szene aus dem Buch Tobit des Alten Testaments: Tobias, der Sohn des Tobit, bekam auf einer Wanderung vom Erzengel Raphael den Rat, seinem erblindeten Vater Fischgalle auf die Augen zu streichen. Der Sohn befolgte die Worte des Engels und konnte so die Blindheit heilen. Im italienischen Quattrocento war die Darstellung des reisenden Tobias mit dem Engel Raphael ein beliebtes Motiv, das Bildthema der Blindenheilung durch den Sohn verbreitete sich ab dem 17. Jahrhundert. Vor allem im Einflussbereich der Caravaggisten in Rom wurden die einzelnen Szenen der Tobiasgeschichte auf der Grundlage druckgrafischer Zyklen des 16. Jahrhunderts neu entwickelt.
Das Gemälde schildert den Zeitpunkt der wundersamen Heilung. Der gealterte Tobit sitzt im Zentrum, von links streicht ihm der Sohn die heilende Galle auf die Augen. Hinter ihm steht der Erzengel, ihm das Gefäß mit der Fischgalle reichend. Auf der anderen Seite treten Sara, die Frau des Tobias, und seine Mutter Hanna heran, vom rechten Bildrand aus beobachtet noch eine Magd das Geschehen. Die aus Halb- und Dreiviertelfiguren gebildete Szene vor einem diffusen dunklen Hintergrund wird von einem von links einfallenden Lichtschein beleuchtet.
Caravaggio Nachfolger
Tobias heals his blind father
c. 1620/30
oil on canvas
120 x 167 cm
private collection, Austria
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Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart