25
Los
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Hieronymus Bosch Nachfolger
Limbus – Abstieg Christi in die Unterwelt
16. Jahrhundert
Öl auf Holz, parkettiert
96 x 132 cm
(laut Auskunft der Einbringer):
aus dem Besitz der Grafen Sandor von Szlavnicza;
Adalbert von Sandor von Szlavnicza (1889-1972), Oberregierungsrat und Rittmeister, Wien;
seither durch Erbschaft in Privatbesitz, Wien
Hieronymus Bosch gilt als Erfinder und Inbegriff des Skurrilen, Abstrusen, Dämonischen und Monströsen. Seine phantasievollen, anziehenden und gleichzeitig abschreckenden Wesen begeisterten nicht nur damals wie heute die Betrachter, sondern beeinflussten schon ab ihrer Entstehung im ausgehenden 15. und beginnenden 16. Jahrhundert die Künstlerschaft bis in die Gegenwart. Viele von Boschs zeitnahen Anhängern sind heute namentlich nicht mehr bekannt. Neben den als klassische Bosch-Nachfolger geltenden Künstlern, wie Jan Mandyn (ca. 1502-1560), Pieter Huys (ca. 1519-1584) oder Jan Wellens de Cock (ca. 1475/80-1528), sind es auch hochberühmte Antwerpener Meister, die sich von ihm inspirieren ließen. Allen voran ist hier Pieter Brueghel der Ältere (1525/30-1569) zu nennen, z.B. in seinen Blättern der (Kupferstich-)Serie "Die sieben Todsünden" von 1558 (vgl. Michael Philipp, Verkehrte Welt. Das Jahrhundert von Hieronymus Bosch, Ausst. Kat. Bucerius Kunst Forum, Hamburg 2016, S. 122-129).
Besonders die Darstellungen der Hölle, welche dem Menschen nur als unvorstellbares Szenario erscheint, ließen dem Künstler kreativen Raum für seine Phantasiewesen, die er zumeist aus Versatzstücken menschlicher und tierischer Körper konzipierte. Gerade die Kombination mit dem Bekannten, Menschlichen, möglichst in der Idealvorstellung, erhöht jedoch die Spannung und Identifikation des Betrachters, so z.B. in Boschs Garten der Lüste (um 1490/1500, Prado, Madrid, Inv.Nr. P002823). Während die Mehrheit der aus der Bosch-Nachfolge überlieferten Limbus-Darstellungen sich nur auf den Teil der Unterwelt konzentriert, z.B. jene eines flämischen Meisters in der Sammlung des Kunsthistorischen Museums, Wien (vgl. Gerd Unverfehrt, Hieronymus Bosch. Die Rezeption seiner Kunst im frühen 16. Jahrhundert, Berlin 1980, Abb. 192; KHM Inv. Nr. 2715), findet sich ebendiese emotionssteigernde Zweiteilung auch in vorliegendem Gemälde.
Es zeigt den Abstieg Christi in die Unterwelt ("Höllenfahrt Christi"), welchen er gemäß der Überlieferung in der Nacht nach seiner Kreuzigung unternommen haben soll, um jene Seelen zu befreien, die bislang ohne eigenes Verschulden vom Himmel ausgeschlossen waren. Der auch als Vorhölle bekannte "Limbus" wurde als der Teil der Hölle verstanden, in welchem sich im Gegensatz zu den Verdammten ungetaufte Kinder (Limbus puerorum), aber auch die Seelen der Frommen seit Adam und Eva bis vor Christi Geburt befanden (Limbus patrum).
Die rechte, mit einer glühenden Feuersbrunst hinterfangene Bildhälfte repräsentiert die Hölle, Ort der ‚verlorenen‘ Seelen, in der ein von monströsen Wesen beherrschter Phantasieraum geschaffen wurde. Einzelne Elemente verweisen auf den Ideengeber Hieronymus Bosch, z.B. das Mühlrad als Foltermaschine oder Teufel, welche den Gequälten Speisen oder Getränke einflößen. Sie werden jedoch nicht nur malerisch, mit lockerem Duktus, sondern auch kompositorisch auf neue Weise inszeniert. Das Motiv des "tierischen Teufels", eine Leiter emporklimmend, findet sich bei Bosch immer wieder, jedoch zumeist sehr kleinteilig, beispielsweise im Heuwagen-Triptychon (um 1512-1515, Prado, Madrid, Inv.Nr. P002052), (Abb 2.). In vorliegendem Gemälde bildet er, dazuhin noch einen Menschen kopfüber verschleppend, das zentrale Bildelement. Diesem verleiht der Künstler zudem Nachdruck, indem der Dämon mit männlichen und weiblichen Merkmalen, sowie katzenartigem Gesicht, den Betrachter mit direktem Blick in seinen Bann zieht.
Als kompositorisches Gegengewicht erscheint die hell erleuchtete Christusfigur samt Kreuz, welche links des Mittelturms auf die Mischgestalt zuzuschweben scheint. Er ermöglicht es den Erlösten, das Höllentor zu durchbrechen, während sie von den oberhalb positionierten Kreaturen verhöhnt werden. Das linke Drittel erweitert die meisten traditionellen Bosch-Interpretationen jedoch um die ikonographische Besonderheit der aus dem ‚Limbus patrum‘ befreiten Seelen. So sind am unteren Bildrand, auf der Seite der Erlösten, die Hauptprotagonisten des Alten Testaments dargestellt. Sie werden identifiziert durch ebenso detail- und phantasiereich gestaltete Attribute: Adam und Eva, Moses mit den Gesetzestafeln, Noah seine Arche schulternd, Jona und der Walfisch, sowie König David samt unter ihm liegender Harfe. Im nun zu freundlicher Helligkeit übergehenden Hintergrund ist vor einer Stadt, wohl Jerusalem, die neutestamentarische Heilsgeschichte mit Kreuzigung und Auferstehung ganz am linken Bildrand dargestellt. Mit seiner herausragenden Komposition stellt das Gemälde somit eine Simultangeschichte von Erde, Himmel und Hölle dar – eine Thematik, die bis heute Nichts an ihrer Aktualität eingebüßt hat.
Follower of Hieronymus Bosch
Limbus – Christ's descent into the underworld
16th century
oil on panel, parqueted
96 x 132 cm
(according to information provided by the consignors):
from the estate of the Counts Sandor of Szlavnicza;
Adalbert von Sandor von Szlavnicza (1889-1972), senior civil servant and cavalry captain, Vienna;
since then in private possession through inheritance, Vienna
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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Hieronymus Bosch Nachfolger
Limbus – Abstieg Christi in die Unterwelt
16. Jahrhundert
Öl auf Holz, parkettiert
96 x 132 cm
(laut Auskunft der Einbringer):
aus dem Besitz der Grafen Sandor von Szlavnicza;
Adalbert von Sandor von Szlavnicza (1889-1972), Oberregierungsrat und Rittmeister, Wien;
seither durch Erbschaft in Privatbesitz, Wien
Hieronymus Bosch gilt als Erfinder und Inbegriff des Skurrilen, Abstrusen, Dämonischen und Monströsen. Seine phantasievollen, anziehenden und gleichzeitig abschreckenden Wesen begeisterten nicht nur damals wie heute die Betrachter, sondern beeinflussten schon ab ihrer Entstehung im ausgehenden 15. und beginnenden 16. Jahrhundert die Künstlerschaft bis in die Gegenwart. Viele von Boschs zeitnahen Anhängern sind heute namentlich nicht mehr bekannt. Neben den als klassische Bosch-Nachfolger geltenden Künstlern, wie Jan Mandyn (ca. 1502-1560), Pieter Huys (ca. 1519-1584) oder Jan Wellens de Cock (ca. 1475/80-1528), sind es auch hochberühmte Antwerpener Meister, die sich von ihm inspirieren ließen. Allen voran ist hier Pieter Brueghel der Ältere (1525/30-1569) zu nennen, z.B. in seinen Blättern der (Kupferstich-)Serie "Die sieben Todsünden" von 1558 (vgl. Michael Philipp, Verkehrte Welt. Das Jahrhundert von Hieronymus Bosch, Ausst. Kat. Bucerius Kunst Forum, Hamburg 2016, S. 122-129).
Besonders die Darstellungen der Hölle, welche dem Menschen nur als unvorstellbares Szenario erscheint, ließen dem Künstler kreativen Raum für seine Phantasiewesen, die er zumeist aus Versatzstücken menschlicher und tierischer Körper konzipierte. Gerade die Kombination mit dem Bekannten, Menschlichen, möglichst in der Idealvorstellung, erhöht jedoch die Spannung und Identifikation des Betrachters, so z.B. in Boschs Garten der Lüste (um 1490/1500, Prado, Madrid, Inv.Nr. P002823). Während die Mehrheit der aus der Bosch-Nachfolge überlieferten Limbus-Darstellungen sich nur auf den Teil der Unterwelt konzentriert, z.B. jene eines flämischen Meisters in der Sammlung des Kunsthistorischen Museums, Wien (vgl. Gerd Unverfehrt, Hieronymus Bosch. Die Rezeption seiner Kunst im frühen 16. Jahrhundert, Berlin 1980, Abb. 192; KHM Inv. Nr. 2715), findet sich ebendiese emotionssteigernde Zweiteilung auch in vorliegendem Gemälde.
Es zeigt den Abstieg Christi in die Unterwelt ("Höllenfahrt Christi"), welchen er gemäß der Überlieferung in der Nacht nach seiner Kreuzigung unternommen haben soll, um jene Seelen zu befreien, die bislang ohne eigenes Verschulden vom Himmel ausgeschlossen waren. Der auch als Vorhölle bekannte "Limbus" wurde als der Teil der Hölle verstanden, in welchem sich im Gegensatz zu den Verdammten ungetaufte Kinder (Limbus puerorum), aber auch die Seelen der Frommen seit Adam und Eva bis vor Christi Geburt befanden (Limbus patrum).
Die rechte, mit einer glühenden Feuersbrunst hinterfangene Bildhälfte repräsentiert die Hölle, Ort der ‚verlorenen‘ Seelen, in der ein von monströsen Wesen beherrschter Phantasieraum geschaffen wurde. Einzelne Elemente verweisen auf den Ideengeber Hieronymus Bosch, z.B. das Mühlrad als Foltermaschine oder Teufel, welche den Gequälten Speisen oder Getränke einflößen. Sie werden jedoch nicht nur malerisch, mit lockerem Duktus, sondern auch kompositorisch auf neue Weise inszeniert. Das Motiv des "tierischen Teufels", eine Leiter emporklimmend, findet sich bei Bosch immer wieder, jedoch zumeist sehr kleinteilig, beispielsweise im Heuwagen-Triptychon (um 1512-1515, Prado, Madrid, Inv.Nr. P002052), (Abb 2.). In vorliegendem Gemälde bildet er, dazuhin noch einen Menschen kopfüber verschleppend, das zentrale Bildelement. Diesem verleiht der Künstler zudem Nachdruck, indem der Dämon mit männlichen und weiblichen Merkmalen, sowie katzenartigem Gesicht, den Betrachter mit direktem Blick in seinen Bann zieht.
Als kompositorisches Gegengewicht erscheint die hell erleuchtete Christusfigur samt Kreuz, welche links des Mittelturms auf die Mischgestalt zuzuschweben scheint. Er ermöglicht es den Erlösten, das Höllentor zu durchbrechen, während sie von den oberhalb positionierten Kreaturen verhöhnt werden. Das linke Drittel erweitert die meisten traditionellen Bosch-Interpretationen jedoch um die ikonographische Besonderheit der aus dem ‚Limbus patrum‘ befreiten Seelen. So sind am unteren Bildrand, auf der Seite der Erlösten, die Hauptprotagonisten des Alten Testaments dargestellt. Sie werden identifiziert durch ebenso detail- und phantasiereich gestaltete Attribute: Adam und Eva, Moses mit den Gesetzestafeln, Noah seine Arche schulternd, Jona und der Walfisch, sowie König David samt unter ihm liegender Harfe. Im nun zu freundlicher Helligkeit übergehenden Hintergrund ist vor einer Stadt, wohl Jerusalem, die neutestamentarische Heilsgeschichte mit Kreuzigung und Auferstehung ganz am linken Bildrand dargestellt. Mit seiner herausragenden Komposition stellt das Gemälde somit eine Simultangeschichte von Erde, Himmel und Hölle dar – eine Thematik, die bis heute Nichts an ihrer Aktualität eingebüßt hat.
Follower of Hieronymus Bosch
Limbus – Christ's descent into the underworld
16th century
oil on panel, parqueted
96 x 132 cm
(according to information provided by the consignors):
from the estate of the Counts Sandor of Szlavnicza;
Adalbert von Sandor von Szlavnicza (1889-1972), senior civil servant and cavalry captain, Vienna;
since then in private possession through inheritance, Vienna
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart