Los

2060

Georg Mayer-Marton, Hafenlandschaft

In Große Weihnachtsauktion

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Vienna
Georg Mayer-Marton

Hafenlandschaft

1951

Öl auf Hartfaserplatte

48,5 x 66 cm

Monogrammiert und datiert rechts unten: M.M. 51

österreichischer Privatbesitz

Peter Chrastek (u.a.), Expressiv, Neusachlich, Verboten - Hagenbund und seine Künstler, Wien 1900-1938, Wien 2016, Abb. S. 180

Georg Mayer-Marton war aus politischen Gründen gezwungen 1938 Österreich zu verlassen und emigrierte nach England. Dort musste er sich erst an die, für ihn so ungewohnte, dunkle und nebelerfüllte Landschaft gewöhnen. Das Malen half Mayer-Marton sich in sein neues Umfeld einzugewöhnen. Aber nicht das Kopieren der Hügel, Felder und Häuser waren sein Ziel, sondern die Umsetzung des Gesehenen in "bewegte Bilder". Dies gelang ihm mit Hilfe der, in den 50er und 60er Jahren populär gewordenen Kinetischen Kunst. Die Bewegung wird zum integralen ästhetischen Bestandteil des Kunstobjektes. Sei es deshalb, weil sich das Objekt scheinbar verändert, weil sich der Betrachter bewegt oder auch weil eine Illusion eine Bewegung vortäuscht. Diese Entwicklung zeigt sich deutlich in dem hier gezeigten Bild "Hafenlandschaft" von 1952. Der Hafen und der Himmel sind eingetaucht in die verschiedensten Grauschattierungen. Lediglich im Hintergrund kann man die saftigen, grünen Wiesen Englands erahnen. Das blaue Boot mit dem roten Segel ist der Mittelpunkt des Bildes – alles dreht sich um dieses zentrale Geschehen. Das Wasser scheint eine Art Sog um den Schiffskörper zu bilden. Man kann die starken Wellen und die Bewegung des Wassers deutlich erkennen und hofft, dass sich das kleine Segelboot – eingeklemmt zwischen Hafenmauer und Dampfer - behaupten kann und keinen Schiffbruch erleidet.
Georg Mayer-Marton

Harbour landscape

1951

oil on hardboard

48.5 x 66 cm

monogrammed and dated on the lower right: M.M. 51

private property, Austria

Peter Chrastek (et al.), Expressiv, Neusachlich, Verboten - Hagenbund und seine Künstler, Vienna 1900-1938, Vienna 2016, ill. p. 180
Georg Mayer-Marton

Hafenlandschaft

1951

Öl auf Hartfaserplatte

48,5 x 66 cm

Monogrammiert und datiert rechts unten: M.M. 51

österreichischer Privatbesitz

Peter Chrastek (u.a.), Expressiv, Neusachlich, Verboten - Hagenbund und seine Künstler, Wien 1900-1938, Wien 2016, Abb. S. 180

Georg Mayer-Marton war aus politischen Gründen gezwungen 1938 Österreich zu verlassen und emigrierte nach England. Dort musste er sich erst an die, für ihn so ungewohnte, dunkle und nebelerfüllte Landschaft gewöhnen. Das Malen half Mayer-Marton sich in sein neues Umfeld einzugewöhnen. Aber nicht das Kopieren der Hügel, Felder und Häuser waren sein Ziel, sondern die Umsetzung des Gesehenen in "bewegte Bilder". Dies gelang ihm mit Hilfe der, in den 50er und 60er Jahren populär gewordenen Kinetischen Kunst. Die Bewegung wird zum integralen ästhetischen Bestandteil des Kunstobjektes. Sei es deshalb, weil sich das Objekt scheinbar verändert, weil sich der Betrachter bewegt oder auch weil eine Illusion eine Bewegung vortäuscht. Diese Entwicklung zeigt sich deutlich in dem hier gezeigten Bild "Hafenlandschaft" von 1952. Der Hafen und der Himmel sind eingetaucht in die verschiedensten Grauschattierungen. Lediglich im Hintergrund kann man die saftigen, grünen Wiesen Englands erahnen. Das blaue Boot mit dem roten Segel ist der Mittelpunkt des Bildes – alles dreht sich um dieses zentrale Geschehen. Das Wasser scheint eine Art Sog um den Schiffskörper zu bilden. Man kann die starken Wellen und die Bewegung des Wassers deutlich erkennen und hofft, dass sich das kleine Segelboot – eingeklemmt zwischen Hafenmauer und Dampfer - behaupten kann und keinen Schiffbruch erleidet.
Georg Mayer-Marton

Harbour landscape

1951

oil on hardboard

48.5 x 66 cm

monogrammed and dated on the lower right: M.M. 51

private property, Austria

Peter Chrastek (et al.), Expressiv, Neusachlich, Verboten - Hagenbund und seine Künstler, Vienna 1900-1938, Vienna 2016, ill. p. 180

Große Weihnachtsauktion

Auktionsdatum
Lose: 1-127
Lose: 201-431
Lose: 1001-1312
Lose: 1401-1682
Lose: 2001-2204
Lose: 3001-3415
Ort der Versteigerung
Freyung 4
Vienna
1010
Austria
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Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

AGB

standard | 11-2019



Gebühren für Käufer

Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.

Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.

Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.

Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.

Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.

Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.

Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.


Auktionsbedingungen

Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.

Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.

Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.

Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.

Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.

Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.

Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.

Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.

Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart

Vollständige AGBs