1006
Los
1006
Otto Marseus van Schrieck
Waldbodenstillleben mit Mohnblume, Eidechse und Schlange
um 1670
Öl auf Leinwand
76 x 61 cm
Sammlung Dr. Fritz Clemm, Berlin;
Versteigerung von dessen Sammlung, Lepke, Berlin, 3.-5. Dezember 1907, Lot 227, Tafel 60 (als Jan van Huysum, Maße 75 x 57 cm);
Privatsammlung Österreich
Susanna Steensma, Otto Marseus van Schrieck. Leben und Werk, Hildesheim/Zürich/New York 1999, S. 144, WV-Nr. B1.70, S.321 (SW-Abb. 94)
Otto Marseus van Schrieck gilt als prägender Ideengeber für die Entwicklung des sog. "Sottoboscos", einer Untergattung innerhalb der niederländischen Stilllebenmalerei in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts. "Den größten Teil seines künstlerischen Schaffens widmet Schrieck der Darstellung eines Waldausschnittes mit der darin vorkommenden Flora und Fauna (…) und schafft damit ein neues Genre, welches auf neuartige Weise Stillleben mit Landschaft, Illustration mit Malerei und Wissenschaft mit Unterhaltung verknüpft" (Steensma S. 31)
Im Vordergrund wird das Mohngewächs mit Hilfe einer beinah scheinwerferartigen Lichtquelle in Szene gesetzt. Die hell erleuchteten Mohnblüten mit wild bewegten, gar distelähnlichen Blättern, stehen im kontrastreichen Helldunkel zum pilzbewachsenen Erdreich. Im Hintergrund dominieren ebenso dunkle Braun- und Grüntöne, die Landschaft und Bäume sind nur schemenhaft dargestellt. Schrieck erschafft durch diese charakteristische Lichtführung und Farbgebung eine gelungene Atmosphäre im Mikrokosmos des Waldbodens.
Aus der Ecke des mit Geißblattblüten bedeckten, massiven Steinsockels nähert sich eine Natter einer Eidechse. Einzelne Schuppen der Tiere, Adern der Blätter sowie Tautropfen darauf sind minutiös ausgeführt. Eben dieses Bestreben, Naturbeobachtungen detailliert und wirklichkeitsgetreu wiederzugeben zeichnen die Werke Schriecks besonders aus. Der Maler folgt in seiner Zusammenstellung verschiedenster Tier- und Pflanzenarten aber auch künstlerischen Intentionen. Zugleich ist die Wiedergabe einiger Motive, beispielsweise die Darstellung welker Blüten oder einer jagenden Schlange, oft mit einer religiös-moralischen Symbolik behaftet. Es herrscht ein Spiel mit verschiedenen Bedeutungsebenen, welches vor allem im Zeitalter der Kunst- und Wunderkammern besonders geschätzt wurde.
Varianten dieser Komposition finden sich im Museum of Fine Arts in Boston (Öl auf Holz, 62,9 x 49,5 cm, Inv.-Nr. 1990.622) sowie im Metropolitan Museum of Art, New York (Öl auf Leinwand, 68,3 x 52,7 cm, Inv.-Nr. 53.155).
Otto Marseus van Schrieck
Forest floor still life with poppy, lizard and snake
c. 1670
oil on canvas
76 x 61 cm
collection Dr. Fritz Clemm, Berlin;
auction of his collection, Lepke, Berlin, 3rd-5th December 1907, lot 227, pl. 60 (as Jan van Huysum, size 75 x 57 cm);
private collection Austria
Susanna Steensma, Otto Marseus van Schrieck. Leben und Werk, Hildesheim/Zürich/New York 1999, p. 144, cat.-no. B1.70, p.321 (b/w. ill. 94)
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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Otto Marseus van Schrieck
Waldbodenstillleben mit Mohnblume, Eidechse und Schlange
um 1670
Öl auf Leinwand
76 x 61 cm
Sammlung Dr. Fritz Clemm, Berlin;
Versteigerung von dessen Sammlung, Lepke, Berlin, 3.-5. Dezember 1907, Lot 227, Tafel 60 (als Jan van Huysum, Maße 75 x 57 cm);
Privatsammlung Österreich
Susanna Steensma, Otto Marseus van Schrieck. Leben und Werk, Hildesheim/Zürich/New York 1999, S. 144, WV-Nr. B1.70, S.321 (SW-Abb. 94)
Otto Marseus van Schrieck gilt als prägender Ideengeber für die Entwicklung des sog. "Sottoboscos", einer Untergattung innerhalb der niederländischen Stilllebenmalerei in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts. "Den größten Teil seines künstlerischen Schaffens widmet Schrieck der Darstellung eines Waldausschnittes mit der darin vorkommenden Flora und Fauna (…) und schafft damit ein neues Genre, welches auf neuartige Weise Stillleben mit Landschaft, Illustration mit Malerei und Wissenschaft mit Unterhaltung verknüpft" (Steensma S. 31)
Im Vordergrund wird das Mohngewächs mit Hilfe einer beinah scheinwerferartigen Lichtquelle in Szene gesetzt. Die hell erleuchteten Mohnblüten mit wild bewegten, gar distelähnlichen Blättern, stehen im kontrastreichen Helldunkel zum pilzbewachsenen Erdreich. Im Hintergrund dominieren ebenso dunkle Braun- und Grüntöne, die Landschaft und Bäume sind nur schemenhaft dargestellt. Schrieck erschafft durch diese charakteristische Lichtführung und Farbgebung eine gelungene Atmosphäre im Mikrokosmos des Waldbodens.
Aus der Ecke des mit Geißblattblüten bedeckten, massiven Steinsockels nähert sich eine Natter einer Eidechse. Einzelne Schuppen der Tiere, Adern der Blätter sowie Tautropfen darauf sind minutiös ausgeführt. Eben dieses Bestreben, Naturbeobachtungen detailliert und wirklichkeitsgetreu wiederzugeben zeichnen die Werke Schriecks besonders aus. Der Maler folgt in seiner Zusammenstellung verschiedenster Tier- und Pflanzenarten aber auch künstlerischen Intentionen. Zugleich ist die Wiedergabe einiger Motive, beispielsweise die Darstellung welker Blüten oder einer jagenden Schlange, oft mit einer religiös-moralischen Symbolik behaftet. Es herrscht ein Spiel mit verschiedenen Bedeutungsebenen, welches vor allem im Zeitalter der Kunst- und Wunderkammern besonders geschätzt wurde.
Varianten dieser Komposition finden sich im Museum of Fine Arts in Boston (Öl auf Holz, 62,9 x 49,5 cm, Inv.-Nr. 1990.622) sowie im Metropolitan Museum of Art, New York (Öl auf Leinwand, 68,3 x 52,7 cm, Inv.-Nr. 53.155).
Otto Marseus van Schrieck
Forest floor still life with poppy, lizard and snake
c. 1670
oil on canvas
76 x 61 cm
collection Dr. Fritz Clemm, Berlin;
auction of his collection, Lepke, Berlin, 3rd-5th December 1907, lot 227, pl. 60 (as Jan van Huysum, size 75 x 57 cm);
private collection Austria
Susanna Steensma, Otto Marseus van Schrieck. Leben und Werk, Hildesheim/Zürich/New York 1999, p. 144, cat.-no. B1.70, p.321 (b/w. ill. 94)
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Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart