2018
Los
2018
Pierre-Auguste Renoir
Mutter und Kind auf dem Lande
1895
Öl auf Leinwand
18,5 x 22,5 cm
Monogrammiert links unten: R
Rückseitig auf Keilrahmen altes Etikett: Galerie A. Vol. / 7337
Ambroise Vollard, Inv. No. 7337 (Etikett verso), direkt vom Künstler;
Privatsammlung, Schweiz;
Galerie Salis, Salzburg;
dort von der Mutter der gegenwärtigen Eigentümerin am 05.02.1991 erworben, seither österreichischer Privatbesitz
Das Gemälde gehörte früher, wie sich aus dem auf der Rückseite angebrachten Etikett ergibt, zu der Kollektion des berühmten Kunsthändlers Ambroise Vollard. Von dort gelangte es über eine Schweizer Privatsammlung in den Besitz des Salzburger Kunsthändlers Mag. Thomas Salis-Samaden, der auf den Handel und die Beurteilung von Kunstwerken des französischen Impressionismus spezialisiert ist. Mag. Salis-Samaden hat beim Verkauf des Kunstwerkes an die nunmehrige Eigentümerin garantiert, dass es sich bei dem Gemälde um ein echtes Gemälde des Pierre-Auguste Renoir handelt. Wir sind nach zeitaufwändigen, umfangreichen Recherchen davon überzeugt, dass die Beurteilung durch Mag. Thomas Salis-Samaden richtig, das Kunstwerk mithin echt ist. Wir wollen allerdings darauf hinweisen, dass das mit der Erstellung eines Werkverzeichnisses befasste Wildenstein Plattner Institute der Eigentümerin vor Kurzem bekanntgegeben hat, dass es das Gemälde nicht in sein Werkverzeichnis aufzunehmen beabsichtigt.
Ergänzung: Der Eigentümer der beiden Gemälde Pierre-Auguste Renoirs Lot-Nr. 2017 und 2018 hat uns im Hinblick auf die Stellungnahme des Wildenstein Plattner Institutes ersucht, bekanntzugeben, dass er keine Gewähr dafür übernimmt, dass die Gemälde tatsächlich von Renoir geschaffen worden sind.
Daher kann auch das Auktionshaus im Kinsky keine Garantie für die Echtheit der beiden Bilder übernehmen.
Pierre-Auguste Renoir
Mother and child in the country
1895
oil on canvas
18.5 x 22.5 cm
monogrammed on the lower left: R
old label on the reverse on the stretcher: Galerie A. Vol. / 7337
Ambroise Vollard, inv. no. 7337 (label verso), directly from the artist;
private collection, Switzerland;
Galerie Salis, Salzburg;
acquired from the above by the mother of the present owner on 05 February 1991, since then private property, Austria
The painting used to belong to the collection of the famous art dealer Ambroise Vollard, as can be gathered from the label affixed to the back. Via a Swiss private collection, it passed into the possession of the Salzburg art dealer Mag. Thomas Salis-Samaden, who specialises in the trade and appraisal of French Impressionist works of art. When selling the work of art to the current owner, Mag. Salis-Samaden guaranteed that the painting was a genuine painting by Pierre-Auguste Renoir. After time-consuming and extensive research, we are convinced that the assessment by Thomas Salis-Samaden is correct and that the work of art is genuine. However, we should like to expressly point out that the Wildenstein Plattner Institute, which is in charge of compiling a catalogue raisonné, recently announced to the owner that it does not intend to include the painting in its catalogue raisonné.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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Pierre-Auguste Renoir
Mutter und Kind auf dem Lande
1895
Öl auf Leinwand
18,5 x 22,5 cm
Monogrammiert links unten: R
Rückseitig auf Keilrahmen altes Etikett: Galerie A. Vol. / 7337
Ambroise Vollard, Inv. No. 7337 (Etikett verso), direkt vom Künstler;
Privatsammlung, Schweiz;
Galerie Salis, Salzburg;
dort von der Mutter der gegenwärtigen Eigentümerin am 05.02.1991 erworben, seither österreichischer Privatbesitz
Das Gemälde gehörte früher, wie sich aus dem auf der Rückseite angebrachten Etikett ergibt, zu der Kollektion des berühmten Kunsthändlers Ambroise Vollard. Von dort gelangte es über eine Schweizer Privatsammlung in den Besitz des Salzburger Kunsthändlers Mag. Thomas Salis-Samaden, der auf den Handel und die Beurteilung von Kunstwerken des französischen Impressionismus spezialisiert ist. Mag. Salis-Samaden hat beim Verkauf des Kunstwerkes an die nunmehrige Eigentümerin garantiert, dass es sich bei dem Gemälde um ein echtes Gemälde des Pierre-Auguste Renoir handelt. Wir sind nach zeitaufwändigen, umfangreichen Recherchen davon überzeugt, dass die Beurteilung durch Mag. Thomas Salis-Samaden richtig, das Kunstwerk mithin echt ist. Wir wollen allerdings darauf hinweisen, dass das mit der Erstellung eines Werkverzeichnisses befasste Wildenstein Plattner Institute der Eigentümerin vor Kurzem bekanntgegeben hat, dass es das Gemälde nicht in sein Werkverzeichnis aufzunehmen beabsichtigt.
Ergänzung: Der Eigentümer der beiden Gemälde Pierre-Auguste Renoirs Lot-Nr. 2017 und 2018 hat uns im Hinblick auf die Stellungnahme des Wildenstein Plattner Institutes ersucht, bekanntzugeben, dass er keine Gewähr dafür übernimmt, dass die Gemälde tatsächlich von Renoir geschaffen worden sind.
Daher kann auch das Auktionshaus im Kinsky keine Garantie für die Echtheit der beiden Bilder übernehmen.
Pierre-Auguste Renoir
Mother and child in the country
1895
oil on canvas
18.5 x 22.5 cm
monogrammed on the lower left: R
old label on the reverse on the stretcher: Galerie A. Vol. / 7337
Ambroise Vollard, inv. no. 7337 (label verso), directly from the artist;
private collection, Switzerland;
Galerie Salis, Salzburg;
acquired from the above by the mother of the present owner on 05 February 1991, since then private property, Austria
The painting used to belong to the collection of the famous art dealer Ambroise Vollard, as can be gathered from the label affixed to the back. Via a Swiss private collection, it passed into the possession of the Salzburg art dealer Mag. Thomas Salis-Samaden, who specialises in the trade and appraisal of French Impressionist works of art. When selling the work of art to the current owner, Mag. Salis-Samaden guaranteed that the painting was a genuine painting by Pierre-Auguste Renoir. After time-consuming and extensive research, we are convinced that the assessment by Thomas Salis-Samaden is correct and that the work of art is genuine. However, we should like to expressly point out that the Wildenstein Plattner Institute, which is in charge of compiling a catalogue raisonné, recently announced to the owner that it does not intend to include the painting in its catalogue raisonné.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart