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Jan van Kessel der ÄltereBlumenstrauß in Glasvase mit Eidechse

In Große Sommerauktion

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Jan van Kessel der ÄltereBlumenstrauß in Glasvase mit Eidechse
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Vienna

Jan van Kessel der Ältere

Blumenstrauß in Glasvase mit Eidechse

1650er Jahre

Öl auf Kupfer

55 x 40 cm

Privatbesitz, Österreich

Vor einem diffus dunklen Hintergrund kommen die Farben der einzelnen großen Blüten – wie die rosa, weißen und roten Rosen, die rot-weiß gestromten Tulpen, die rot-weißen Nelken und die hellblaue Iris – besonders gut zur Geltung. Diese malerische Idee hat Jan van Kessel der Ältere, wie so viele andere Künstler vor und nach ihm, von dem großen Vorbild Jan Brueghel d.Ä. übernommen (vgl. Ertz/Nitze-Ertz, Jan Brueghel d.Ä., 2008-10, Band III). Die kleinen blauen, gelben, roten und weißen Blüten im Strauß sowie die Blätter und Stängelchen geben diesem seine Tiefe und Dreidimensionalität. Obwohl das zu begutachtende Blumenstillleben nicht signiert ist, bestehen an der Zuschreibung an van Kessel d.Ä. keinerlei Zweifel, da der Vergleich mit signierten Bildern signifikant ist. Den Großteil seiner Blumenbilder hat van Kessel in den 1650er-Jahren gemalt. Da das zu begutachtende diesen in Komposition, Farbigkeit und Detailgenauigkeit vergleichbar ist (vgl. Ertz, K./Nitze-Ertz, Ch., Jan van Kessel d.Ä., d.J., d.A., Kritische Kataloge der Gemälde, Flämische Maler im Umkreis der großen Meister, Band 8, Lingen 2012, Kat. 513-539), kann dieses Stillleben ebenfalls in die 1650er-Jahre datiert werden. Als Nachfolger und Mitglied der Brueghel-Familie (Jan Brueghel d.Ä. war sein Großvater und Vorbild; Jan Brueghel d.J. sein Onkel) ist Jan van Kessel d.Ä. in seinen Blumenbildern seinem Onkel ebenbürtig und hat sich mit seinen Blumenbildern in der Brueghel-Tradition einen festen Platz erobert. Jeder Blumenstrauß ist auch ein Vanitas-Symbol, worauf die kleinen Wassertropfen auf der Tischplatte und die daneben liegenden einzelnen Blüten, die bereits aus den Blumen herausgefallen sind, hinweisen. (vgl. Kurz-Gutachten Dr. Klaus Ertz)

Jan van Kessel the Elder

Bouquet of flowers in glass vase with lizard

1650s

oil on copper

55 x 40 cm

private property, Austria

Jan van Kessel der Ältere

Blumenstrauß in Glasvase mit Eidechse

1650er Jahre

Öl auf Kupfer

55 x 40 cm

Privatbesitz, Österreich

Vor einem diffus dunklen Hintergrund kommen die Farben der einzelnen großen Blüten – wie die rosa, weißen und roten Rosen, die rot-weiß gestromten Tulpen, die rot-weißen Nelken und die hellblaue Iris – besonders gut zur Geltung. Diese malerische Idee hat Jan van Kessel der Ältere, wie so viele andere Künstler vor und nach ihm, von dem großen Vorbild Jan Brueghel d.Ä. übernommen (vgl. Ertz/Nitze-Ertz, Jan Brueghel d.Ä., 2008-10, Band III). Die kleinen blauen, gelben, roten und weißen Blüten im Strauß sowie die Blätter und Stängelchen geben diesem seine Tiefe und Dreidimensionalität. Obwohl das zu begutachtende Blumenstillleben nicht signiert ist, bestehen an der Zuschreibung an van Kessel d.Ä. keinerlei Zweifel, da der Vergleich mit signierten Bildern signifikant ist. Den Großteil seiner Blumenbilder hat van Kessel in den 1650er-Jahren gemalt. Da das zu begutachtende diesen in Komposition, Farbigkeit und Detailgenauigkeit vergleichbar ist (vgl. Ertz, K./Nitze-Ertz, Ch., Jan van Kessel d.Ä., d.J., d.A., Kritische Kataloge der Gemälde, Flämische Maler im Umkreis der großen Meister, Band 8, Lingen 2012, Kat. 513-539), kann dieses Stillleben ebenfalls in die 1650er-Jahre datiert werden. Als Nachfolger und Mitglied der Brueghel-Familie (Jan Brueghel d.Ä. war sein Großvater und Vorbild; Jan Brueghel d.J. sein Onkel) ist Jan van Kessel d.Ä. in seinen Blumenbildern seinem Onkel ebenbürtig und hat sich mit seinen Blumenbildern in der Brueghel-Tradition einen festen Platz erobert. Jeder Blumenstrauß ist auch ein Vanitas-Symbol, worauf die kleinen Wassertropfen auf der Tischplatte und die daneben liegenden einzelnen Blüten, die bereits aus den Blumen herausgefallen sind, hinweisen. (vgl. Kurz-Gutachten Dr. Klaus Ertz)

Jan van Kessel the Elder

Bouquet of flowers in glass vase with lizard

1650s

oil on copper

55 x 40 cm

private property, Austria

Große Sommerauktion

Auktionsdatum
Lose: 1 - 499
Lose: 500 - 999
Lose: 1000 - 1199
Lose: 1201 - 1499
Lose: 2001 - 2300
Lose: 2301 - 2700
Ort der Versteigerung
Freyung 4
Vienna
1010
Austria
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Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

AGB

standard | 11-2019



Gebühren für Käufer

Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.

Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.

Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.

Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.

Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.

Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.

Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.


Auktionsbedingungen

Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.

Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.

Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.

Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.

Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.

Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.

Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.

Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.

Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart

Vollständige AGBs