2014
Los
2014
Oskar Kokoschka
Kniendes Mädchen
um 1920
Aquarell auf Papier
66 × 50,7 cm
Signiert rechts unten: OKokoschka
Kunsthandel, Wien;
österreichischer Privatbesitz
Oskar Kokoschka, Expressionist, Migrant, Europäer. Eine Retrospektive, Ausstellungskatalog Kunsthaus Zürich und Leopold Museum, Zürich und Wien 2018, Abb. S. 145
Das reine Aquarell (ohne Vermischung mit Deckweiß) taucht in Kokoschkas Werk erst während seiner Zeit als Professor an der Dresdener Akademie auf. In den Jahren 1920 bis 1924 entstanden herausragende Arbeiten. Er befasste sich intensiv mit der schwierigen Technik der Aquarellmalerei, die keinen Fehler verzeiht und ein späteres Nachbessern kaum zulässt. Im Zentrum der Arbeiten stand der Mensch. Meist verwendete Kokoschka sehr saugfähige Papiere, um eine matte stumpfe Farbwirkung zu erzeugen. Der lasierte Farbauftrag lässt den Malgrund als wesentliches Gestaltungsmittel mitwirken.
Die Darstellung des knienden Mädchens gehört zu eben jener Reihe autonomer Aquarelle, die Kokoschka während seiner Zeit in Dresden malte. Hier definiert er die Form des Körpers mit wenigen, breiten Pinselstrichen. Sie verlaufen entlang der einzelnen Körperpartien in vorwiegend vertikal angelegten Linien. Die erdigen Farben sind an einigen Stellen übereinander gelegt und vermischen sich zu neuen Farbakzenten. An den Knien und Kniekehlen, im Bereich des Kinns und der Augen, ebenso der Haare verstärkt Kokoschka die Konturen durch schwarze Striche. Besonders die Mimik des Mädchens – mit einem distanziert abwartenden Blick - fing Kokoschka hier mit wenigen gezielt angelegten Pinselzügen ein.
Kokoschka hatte die Fähigkeit spezielle Details – im Blick und in der Haltung - seiner Modelle wahrzunehmen und daraus lebendige eindringliche Momentaufnahmen für den Betrachter zu schaffen. Die Aquarelle um 1920 bestechen durch die mutig und frei gesetzten expressiven Farbflächen, die den Blick lenken und sich harmonisch zu einer Einheit verbinden.
Erst in seiner Spätzeit, ab Ende der 50er Jahre, widmete sich Kokoschka wieder intensiv dem Aquarell. Tiere und Blumen wurden dann zu seinen bevorzugten Themen.
(Christa Armann)
Oskar Kokoschka
Kneeling girl
c. 1920
watercolour on paper
66 × 50.7 cm
signed on the lower right: OKokoschka
art dealer, Vienna;
private property, Austria
Oskar Kokoschka, Expressionist, Migrant, Europäer. Eine Retrospektive, exhibition catalogue Kunsthaus Zürich und Leopold Museum, Zurich and Vienna 2018, ill. p. 145
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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Oskar Kokoschka
Kniendes Mädchen
um 1920
Aquarell auf Papier
66 × 50,7 cm
Signiert rechts unten: OKokoschka
Kunsthandel, Wien;
österreichischer Privatbesitz
Oskar Kokoschka, Expressionist, Migrant, Europäer. Eine Retrospektive, Ausstellungskatalog Kunsthaus Zürich und Leopold Museum, Zürich und Wien 2018, Abb. S. 145
Das reine Aquarell (ohne Vermischung mit Deckweiß) taucht in Kokoschkas Werk erst während seiner Zeit als Professor an der Dresdener Akademie auf. In den Jahren 1920 bis 1924 entstanden herausragende Arbeiten. Er befasste sich intensiv mit der schwierigen Technik der Aquarellmalerei, die keinen Fehler verzeiht und ein späteres Nachbessern kaum zulässt. Im Zentrum der Arbeiten stand der Mensch. Meist verwendete Kokoschka sehr saugfähige Papiere, um eine matte stumpfe Farbwirkung zu erzeugen. Der lasierte Farbauftrag lässt den Malgrund als wesentliches Gestaltungsmittel mitwirken.
Die Darstellung des knienden Mädchens gehört zu eben jener Reihe autonomer Aquarelle, die Kokoschka während seiner Zeit in Dresden malte. Hier definiert er die Form des Körpers mit wenigen, breiten Pinselstrichen. Sie verlaufen entlang der einzelnen Körperpartien in vorwiegend vertikal angelegten Linien. Die erdigen Farben sind an einigen Stellen übereinander gelegt und vermischen sich zu neuen Farbakzenten. An den Knien und Kniekehlen, im Bereich des Kinns und der Augen, ebenso der Haare verstärkt Kokoschka die Konturen durch schwarze Striche. Besonders die Mimik des Mädchens – mit einem distanziert abwartenden Blick - fing Kokoschka hier mit wenigen gezielt angelegten Pinselzügen ein.
Kokoschka hatte die Fähigkeit spezielle Details – im Blick und in der Haltung - seiner Modelle wahrzunehmen und daraus lebendige eindringliche Momentaufnahmen für den Betrachter zu schaffen. Die Aquarelle um 1920 bestechen durch die mutig und frei gesetzten expressiven Farbflächen, die den Blick lenken und sich harmonisch zu einer Einheit verbinden.
Erst in seiner Spätzeit, ab Ende der 50er Jahre, widmete sich Kokoschka wieder intensiv dem Aquarell. Tiere und Blumen wurden dann zu seinen bevorzugten Themen.
(Christa Armann)
Oskar Kokoschka
Kneeling girl
c. 1920
watercolour on paper
66 × 50.7 cm
signed on the lower right: OKokoschka
art dealer, Vienna;
private property, Austria
Oskar Kokoschka, Expressionist, Migrant, Europäer. Eine Retrospektive, exhibition catalogue Kunsthaus Zürich und Leopold Museum, Zurich and Vienna 2018, ill. p. 145
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Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart