Los

2003

Gustav KlimtWeibliche Gestalt in langem Gewand, Studie für "Weltliche und kirchliche Musik"

In Große Sommerauktion

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Vienna

Gustav Klimt

Weibliche Gestalt in langem Gewand, Studie für "Weltliche und kirchliche Musik"

1896

Schwarze Kreide auf Papier

45,4 x 31,8 cm

Verso von Hermine Klimt bestätigt: Nachlaß meines Bruders Gustav. Hermine Klimt

Verso Studie zu einer sitzenden Gewandfigur

aus dem Nachlass des Künstlers;

Serge Sabarsky Gallery, New York;

Shepherd Gallery, New York;

Galerie Ariadne Wien;

Privatsammlung, Norddeutschland;

Ketterer Kunst München, 27.04.2012, Nr. 600;

Privatbesitz, Österreich

1972 München, Galerie Arnoldi-Livie, Gustav Klimt, Nr. 11 (ohne Katalog)

Gustav Klimt one hundred drawings with an introduction by A. Werner, New York 1972, Nr. 6 (Abb.);

Alice Strobl, Gustav Klimt, Die Zeichnungen 1878-1903, Band I, Salzburg 1980, WV-Nr. 285, Abb. S. 99

Wie Alice Strobl aufdecken konnte, entstand die zarte Studie einer musizierenden, mit langem Gewand bekleideten Gestalt im Zusammenhang mit einer 1896 entstandenen Allegorie der weltlichen und der kirchlichen Musik. Diese als Aquarell ausgeführte Arbeit befand sich in der Albertina, ging jedoch zusammen mit zwei relevanten Skizzen nach 1920 verloren; von keinem dieser Werke sind uns Abbildungen bekannt (Strobl, Bd. I, S. 92; die drei Blätter sind im Inventar der aus der Albertina ausgeschiedenen und 1920 Erzherzog Friedrich abgetretenen Werke angeführt.). Eine Reihe von kleinen Entwurfsskizzen zur Allegorie, die sich auf den Rückseiten von einigen Figurenstudien befinden, führen aber vor, welche Überlegungen Klimt zu den beiden Personifikationen angestellt hat (Ebenda, Nr. 282a -283). Die weltliche Musik tritt als antike Gewandfigur in Erscheinung und spielt ein großes Saiteninstrument; die stehende Frontalgestalt der kirchlichen Musik zeigt sich mit einem Nimbus.

In der vorliegenden Studie konzentriert Klimt sich auf die musizierenden Hände und auf das seitwärts geneigte, verträumt blickende Antlitz; das Instrument deutet er nur in den Grundzügen an. Die geheimnisvolle Art, in der die statische, ab den Knien sichtbare Figur aus dem dicht schraffierten Hintergrund auftaucht, verweist auf Klimts intensive Auseinandersetzung mit dem Symbolismus, insbesondere mit den Werken des Belgiers Fernand Khnopff. Letzterer sollte in den ersten Ausstellungen der 1897 gegründeten Secession große Erfolge feiern. Mit dem Motiv der altgriechisch inspirierten, musizierenden Gestalt hat Klimt sich bis zur berühmten "Poesie" im "Beethovenfries" (1901/02) wiederholt befasst. Letztere spielt eine Kithara, ein großes Saiteninstrument, das Klimt auch seiner Gestalt der "weltlichen Musik" bereits in die Hände gelegt haben mag.

(Marian Bisanz-Prakken)

Gustav Klimt

Female figure in a robe, study for "Weltliche und kirchliche Musik"

1896

black chalk on paper

45.4 x 31.8 cm

verso confirmation by Hermine Klimt: Nachlaß meines Bruders Gustav. Hermine Klimt;

verso study of a seated figure in a robe

from the estate of the artist;

Serge Sabarsky Gallery, New York;

Shepherd Gallery, New York;

Galerie Ariadne Vienna;

private collection, North Germany;

Ketterer Kunst Munich, 27.04.2012, no. 600;

private property, Austria

1972 Munich, Galerie Arnoldi-Livie, Gustav Klimt, no. 11 (without catalogue)

Gustav Klimt one hundred drawings with an introduction by A. Werner, New York 1972, no. 6 (ill.);

Alice Strobl, Gustav Klimt, Die Zeichnungen 1878-1903, Band I, Salzburg 1980, cat.-no. 285, ill. p. 99

Gustav Klimt

Weibliche Gestalt in langem Gewand, Studie für "Weltliche und kirchliche Musik"

1896

Schwarze Kreide auf Papier

45,4 x 31,8 cm

Verso von Hermine Klimt bestätigt: Nachlaß meines Bruders Gustav. Hermine Klimt

Verso Studie zu einer sitzenden Gewandfigur

aus dem Nachlass des Künstlers;

Serge Sabarsky Gallery, New York;

Shepherd Gallery, New York;

Galerie Ariadne Wien;

Privatsammlung, Norddeutschland;

Ketterer Kunst München, 27.04.2012, Nr. 600;

Privatbesitz, Österreich

1972 München, Galerie Arnoldi-Livie, Gustav Klimt, Nr. 11 (ohne Katalog)

Gustav Klimt one hundred drawings with an introduction by A. Werner, New York 1972, Nr. 6 (Abb.);

Alice Strobl, Gustav Klimt, Die Zeichnungen 1878-1903, Band I, Salzburg 1980, WV-Nr. 285, Abb. S. 99

Wie Alice Strobl aufdecken konnte, entstand die zarte Studie einer musizierenden, mit langem Gewand bekleideten Gestalt im Zusammenhang mit einer 1896 entstandenen Allegorie der weltlichen und der kirchlichen Musik. Diese als Aquarell ausgeführte Arbeit befand sich in der Albertina, ging jedoch zusammen mit zwei relevanten Skizzen nach 1920 verloren; von keinem dieser Werke sind uns Abbildungen bekannt (Strobl, Bd. I, S. 92; die drei Blätter sind im Inventar der aus der Albertina ausgeschiedenen und 1920 Erzherzog Friedrich abgetretenen Werke angeführt.). Eine Reihe von kleinen Entwurfsskizzen zur Allegorie, die sich auf den Rückseiten von einigen Figurenstudien befinden, führen aber vor, welche Überlegungen Klimt zu den beiden Personifikationen angestellt hat (Ebenda, Nr. 282a -283). Die weltliche Musik tritt als antike Gewandfigur in Erscheinung und spielt ein großes Saiteninstrument; die stehende Frontalgestalt der kirchlichen Musik zeigt sich mit einem Nimbus.

In der vorliegenden Studie konzentriert Klimt sich auf die musizierenden Hände und auf das seitwärts geneigte, verträumt blickende Antlitz; das Instrument deutet er nur in den Grundzügen an. Die geheimnisvolle Art, in der die statische, ab den Knien sichtbare Figur aus dem dicht schraffierten Hintergrund auftaucht, verweist auf Klimts intensive Auseinandersetzung mit dem Symbolismus, insbesondere mit den Werken des Belgiers Fernand Khnopff. Letzterer sollte in den ersten Ausstellungen der 1897 gegründeten Secession große Erfolge feiern. Mit dem Motiv der altgriechisch inspirierten, musizierenden Gestalt hat Klimt sich bis zur berühmten "Poesie" im "Beethovenfries" (1901/02) wiederholt befasst. Letztere spielt eine Kithara, ein großes Saiteninstrument, das Klimt auch seiner Gestalt der "weltlichen Musik" bereits in die Hände gelegt haben mag.

(Marian Bisanz-Prakken)

Gustav Klimt

Female figure in a robe, study for "Weltliche und kirchliche Musik"

1896

black chalk on paper

45.4 x 31.8 cm

verso confirmation by Hermine Klimt: Nachlaß meines Bruders Gustav. Hermine Klimt;

verso study of a seated figure in a robe

from the estate of the artist;

Serge Sabarsky Gallery, New York;

Shepherd Gallery, New York;

Galerie Ariadne Vienna;

private collection, North Germany;

Ketterer Kunst Munich, 27.04.2012, no. 600;

private property, Austria

1972 Munich, Galerie Arnoldi-Livie, Gustav Klimt, no. 11 (without catalogue)

Gustav Klimt one hundred drawings with an introduction by A. Werner, New York 1972, no. 6 (ill.);

Alice Strobl, Gustav Klimt, Die Zeichnungen 1878-1903, Band I, Salzburg 1980, cat.-no. 285, ill. p. 99

Große Sommerauktion

Auktionsdatum
Lose: 1 - 499
Lose: 500 - 999
Lose: 1000 - 1199
Lose: 1201 - 1499
Lose: 2001 - 2300
Lose: 2301 - 2700
Ort der Versteigerung
Freyung 4
Vienna
1010
Austria
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Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

AGB

standard | 11-2019



Gebühren für Käufer

Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.

Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.

Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.

Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.

Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.

Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.

Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.


Auktionsbedingungen

Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.

Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.

Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.

Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.

Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.

Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.

Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.

Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.

Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart

Vollständige AGBs