2045
Los
2045
Anton Mahringer
Winterlicher Dobratsch
1958
Öl auf Leinwand
70 x 76 cm
Monogrammiert rechts unten: AM 58
Etikett Württembergischer Kunstverein Stuttgart verso am Keilrahmen
Atelier Anton Mahringer, St. Georgen;
deutsche Privatsammlung
Gerbert Frodl und Elisabeth Brandstötter (Hg.), Anton Mahringer, Salzburg 2004, WVAM 763, Abb. S. 338
Im Jahr 1932 wurde das Gailtal in Kärnten für den Künstler Anton Mahringer, der aus Stuttgart kam, zum ständigen Wohnort, wo er mit seiner Malerei in den nächsten Jahrzehnten das Schaffen des Nötscher Kreises bereicherte und sich zu einem der bedeutendsten Landschaftsmalern des 20. Jahrhunderts in Österreich entwickelte.
Beeindruckt von der Landschaft der Gegend waren es wenige ausgewählte Orte in der Umgebung, die er immer wieder zu unterschiedlichsten Stimmungen des Tages sowie im Wechsel der Jahreszeiten auf Papier, Leinwand oder Holztafeln brachte. Die Silhouetten des Dobratsch und der Karnischen Alpen mit dem nahen Oisternig in Verbindung mit dem für das Gailtal so typischen, südlichen Licht, die Dörfer Labientschach und St. Georgen oder auch die Obstgärten in der Umgebung seines Wohnhauses boten einen unendlichen Fundus an Bildthemen für den Künstler.
Seine Ansichten gehen stets von der gesehenen Realität aus. Wesentlich dabei ist jedoch die subjektive Wahrnehmung des Künstlers. Die wiederholte Abbildung eines Landschaftsmotivs, wie des massiven Felsstocks Dobratsch, stellt der Künstler, auch wenn es aus der gleichen Perspektive gemalt wurde, immer wieder anders dar. Für die unterschiedlichen Darstellungen ausschlaggebend sind äußere Faktoren wie Lichtstimmung, Tageszeit oder Witterung, aber auch die Atmosphäre der Situation, die innere Verfassung und die generelle Gemütslage des Künstlers.
In seinen früheren Arbeiten hielt sich Mahringer noch stärker an das Abbild der Natur. Später vereinfachte der Künstler in seinen Landschaften die Komposition durch den Einsatz von größeren Flächen und Linien. Das Gemälde "Winterlicher Dobratsch" ist ein schönes Beispiel dafür. Mahringers Malstil zeichnet sich durch eine große Ruhe und harmonische Ausgewogenheit von Fläche und Strich aus. Der Farbauftrag ist fein, die Ölfarbe wirkt leichthändig aufgetragen. Der Künstler überträgt die Eigenschaften der Aquarellmalerei, wie das Ineinanderfließen der Farben, den dünnen Farbauftrag oder die Spontaneität, auf das Ölbild. Die eingesetzten Farben sind gekonnt aufeinander abgestimmt. Der Vordergrund des Bildes zeigt einen weitgehend freien, verschneiten Landschaftszug, lediglich strukturiert von vereinzelten winterlichen Bäumen. Vor dem großen Bergmassiv sind kaum wahrnehmbar in die Natur eingebettet Häuser oder Kirchtürme. Hier verzichtet der Künstler auf eine detailgetreue Darstellung. Dahinter erhebt sich der mächtige Dobratsch in einem schönen Farbklang, der im Himmel seine Fortsetzung findet.
(Sophie Höfer)
Anton Mahringer
Wintry Dobratsch
1958
oil on canvas
70 x 76 cm
monogrammed on the lower right: AM 58
label of the Württembergische Kunstverein Stuttgart on the stretcher verso
atelier Anton Mahringer, St. Georgen;
private collection, Germany
Gerbert Frodl and Elisabeth Brandstötter (ed.), Anton Mahringer, Salzburg 2004, WVAM 763, ill. p. 338
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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Anton Mahringer
Winterlicher Dobratsch
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Öl auf Leinwand
70 x 76 cm
Monogrammiert rechts unten: AM 58
Etikett Württembergischer Kunstverein Stuttgart verso am Keilrahmen
Atelier Anton Mahringer, St. Georgen;
deutsche Privatsammlung
Gerbert Frodl und Elisabeth Brandstötter (Hg.), Anton Mahringer, Salzburg 2004, WVAM 763, Abb. S. 338
Im Jahr 1932 wurde das Gailtal in Kärnten für den Künstler Anton Mahringer, der aus Stuttgart kam, zum ständigen Wohnort, wo er mit seiner Malerei in den nächsten Jahrzehnten das Schaffen des Nötscher Kreises bereicherte und sich zu einem der bedeutendsten Landschaftsmalern des 20. Jahrhunderts in Österreich entwickelte.
Beeindruckt von der Landschaft der Gegend waren es wenige ausgewählte Orte in der Umgebung, die er immer wieder zu unterschiedlichsten Stimmungen des Tages sowie im Wechsel der Jahreszeiten auf Papier, Leinwand oder Holztafeln brachte. Die Silhouetten des Dobratsch und der Karnischen Alpen mit dem nahen Oisternig in Verbindung mit dem für das Gailtal so typischen, südlichen Licht, die Dörfer Labientschach und St. Georgen oder auch die Obstgärten in der Umgebung seines Wohnhauses boten einen unendlichen Fundus an Bildthemen für den Künstler.
Seine Ansichten gehen stets von der gesehenen Realität aus. Wesentlich dabei ist jedoch die subjektive Wahrnehmung des Künstlers. Die wiederholte Abbildung eines Landschaftsmotivs, wie des massiven Felsstocks Dobratsch, stellt der Künstler, auch wenn es aus der gleichen Perspektive gemalt wurde, immer wieder anders dar. Für die unterschiedlichen Darstellungen ausschlaggebend sind äußere Faktoren wie Lichtstimmung, Tageszeit oder Witterung, aber auch die Atmosphäre der Situation, die innere Verfassung und die generelle Gemütslage des Künstlers.
In seinen früheren Arbeiten hielt sich Mahringer noch stärker an das Abbild der Natur. Später vereinfachte der Künstler in seinen Landschaften die Komposition durch den Einsatz von größeren Flächen und Linien. Das Gemälde "Winterlicher Dobratsch" ist ein schönes Beispiel dafür. Mahringers Malstil zeichnet sich durch eine große Ruhe und harmonische Ausgewogenheit von Fläche und Strich aus. Der Farbauftrag ist fein, die Ölfarbe wirkt leichthändig aufgetragen. Der Künstler überträgt die Eigenschaften der Aquarellmalerei, wie das Ineinanderfließen der Farben, den dünnen Farbauftrag oder die Spontaneität, auf das Ölbild. Die eingesetzten Farben sind gekonnt aufeinander abgestimmt. Der Vordergrund des Bildes zeigt einen weitgehend freien, verschneiten Landschaftszug, lediglich strukturiert von vereinzelten winterlichen Bäumen. Vor dem großen Bergmassiv sind kaum wahrnehmbar in die Natur eingebettet Häuser oder Kirchtürme. Hier verzichtet der Künstler auf eine detailgetreue Darstellung. Dahinter erhebt sich der mächtige Dobratsch in einem schönen Farbklang, der im Himmel seine Fortsetzung findet.
(Sophie Höfer)
Anton Mahringer
Wintry Dobratsch
1958
oil on canvas
70 x 76 cm
monogrammed on the lower right: AM 58
label of the Württembergische Kunstverein Stuttgart on the stretcher verso
atelier Anton Mahringer, St. Georgen;
private collection, Germany
Gerbert Frodl and Elisabeth Brandstötter (ed.), Anton Mahringer, Salzburg 2004, WVAM 763, ill. p. 338
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart