2312
Los
2312
Hermann Nitsch
o.T.
1984
Mischtechnik, Blut auf Leinwand; gerahmt
140 x 210 cm
Signiert und datiert rechts unten: Hermann Nitsch 1984
Rückseitig signiert und datiert: Hermann Nitsch 1984
österreichischer Privatbesitz
"Versucht man, einen Überblick über das Schaffen von Hermann Nitsch zu gewinnen, so ist man rasch fassungslos ob seiner Dimension. Wie ein myzelischer Organismus entfaltet es sich, ins Grenzenlose wuchernd, und dennoch von einer Stringenz und Intensität, die seinesgleichen in der Gegenwartskunst sucht." (Hermann Nitsch. Strukturen, Ausstellungskatalog, Leopold Museum, Wien, 2011/2012, S. 6)
Tatsächlich geht das Schaffen Hermann Nitschs über sein zentrales Werk, das Orgien Mysterien Theater, weit hinaus. Im Sinne eines Gesamtkunstwerks, getragen von einem unglaublich philosophischen, theoretisch-konzeptuellen und künstlerischen Ansatz, ergänzen bildnerische und grafische Werke dieses beeindruckend vielfältige Schaffen. Aktionsmalerei, Menstruationsbindenbilder, Aktionsrelikte, Schüttbilder, Kreuzwegstationen, Architekturzeichnungen, Farbskalen und Partituren, sowie ein vielfältiges, druckgrafisches Werk sind in Sammlungen und Museen weltweit zu bewundern.
1984 markiert die Verleihung des Österreichischen Kunstpreises für Bildende Kunst einen Wendepunkt in der öffentlichen Anerkennung Hermann Nitschs. In diesem Jahr ist auch vorliegendes Bild entstanden. Blut als Saft des Lebens, als Sinnbild von Menschwerdung, Liebe, Leidenschaft und Tod ist ein wichtiges Element und wird nicht nur in den Schüttbildern des Orgien Mysterien Theaters vom Künstler gerne als Malfarbe eingesetzt. Hier bildet es mit seinem im getrockneten Zustand typischen Braunton den Hintergrund für ein Lineament aus buntfarbigen Linien, die geometrische Formen wie Rechteck, Oval und Kreis bilden, oder in kurzgesetzten Strichen parallel zueinander verlaufen. Rechts unten im Bild hat Nitsch in Rosa- und Rottönen die Lust an der strengen Geometrie verlassen, hier ufern die gesetzten Streifen ins leicht Expressive aus und scheinen sich nicht mehr an die vorgegebenen Regeln halten zu wollen. Das verweist auch auf die enorme Expressivität des Bildgrundes, die in unglaublichem Kontrast zur bunten Geometrie im Vordergrund steht. Hier versinnbildlicht sich die Dualität von Ordnung und Chaos, die uns auch in der realen Welt umgibt.
(Sophie Cieslar)
Hermann Nitsch
Untitled
1984
mixed media, blood on canvas; framed
140 x 210 cm
signed and dated on the lower right: Hermann Nitsch 1984
signed and dated on the reverse: Hermann Nitsch 1984
private property, Austria
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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Hermann Nitsch
o.T.
1984
Mischtechnik, Blut auf Leinwand; gerahmt
140 x 210 cm
Signiert und datiert rechts unten: Hermann Nitsch 1984
Rückseitig signiert und datiert: Hermann Nitsch 1984
österreichischer Privatbesitz
"Versucht man, einen Überblick über das Schaffen von Hermann Nitsch zu gewinnen, so ist man rasch fassungslos ob seiner Dimension. Wie ein myzelischer Organismus entfaltet es sich, ins Grenzenlose wuchernd, und dennoch von einer Stringenz und Intensität, die seinesgleichen in der Gegenwartskunst sucht." (Hermann Nitsch. Strukturen, Ausstellungskatalog, Leopold Museum, Wien, 2011/2012, S. 6)
Tatsächlich geht das Schaffen Hermann Nitschs über sein zentrales Werk, das Orgien Mysterien Theater, weit hinaus. Im Sinne eines Gesamtkunstwerks, getragen von einem unglaublich philosophischen, theoretisch-konzeptuellen und künstlerischen Ansatz, ergänzen bildnerische und grafische Werke dieses beeindruckend vielfältige Schaffen. Aktionsmalerei, Menstruationsbindenbilder, Aktionsrelikte, Schüttbilder, Kreuzwegstationen, Architekturzeichnungen, Farbskalen und Partituren, sowie ein vielfältiges, druckgrafisches Werk sind in Sammlungen und Museen weltweit zu bewundern.
1984 markiert die Verleihung des Österreichischen Kunstpreises für Bildende Kunst einen Wendepunkt in der öffentlichen Anerkennung Hermann Nitschs. In diesem Jahr ist auch vorliegendes Bild entstanden. Blut als Saft des Lebens, als Sinnbild von Menschwerdung, Liebe, Leidenschaft und Tod ist ein wichtiges Element und wird nicht nur in den Schüttbildern des Orgien Mysterien Theaters vom Künstler gerne als Malfarbe eingesetzt. Hier bildet es mit seinem im getrockneten Zustand typischen Braunton den Hintergrund für ein Lineament aus buntfarbigen Linien, die geometrische Formen wie Rechteck, Oval und Kreis bilden, oder in kurzgesetzten Strichen parallel zueinander verlaufen. Rechts unten im Bild hat Nitsch in Rosa- und Rottönen die Lust an der strengen Geometrie verlassen, hier ufern die gesetzten Streifen ins leicht Expressive aus und scheinen sich nicht mehr an die vorgegebenen Regeln halten zu wollen. Das verweist auch auf die enorme Expressivität des Bildgrundes, die in unglaublichem Kontrast zur bunten Geometrie im Vordergrund steht. Hier versinnbildlicht sich die Dualität von Ordnung und Chaos, die uns auch in der realen Welt umgibt.
(Sophie Cieslar)
Hermann Nitsch
Untitled
1984
mixed media, blood on canvas; framed
140 x 210 cm
signed and dated on the lower right: Hermann Nitsch 1984
signed and dated on the reverse: Hermann Nitsch 1984
private property, Austria
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standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart