Los

1261

Rudolf von AltWolfgangsee in Oberösterreich

In Große Sommerauktion

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Rudolf von AltWolfgangsee in Oberösterreich
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Vienna

Rudolf von Alt

Wolfgangsee in Oberösterreich

1831

Öl auf Leinwand

42,5 x 58 cm

Signiert und datiert unten mittig: Rudolph Alt / 1831

Privatsammlung, Wien

1832 Wien, Akademie der bildenden Künste, Nr. 190

Thieme/Becker (Hg.), Allgemeines Lexikon der bildenden Künstler von der Antike bis zur Gegenwart, Bd. I, S. 343;

Marianne Hussl-Hörmann, Rudolf von Alt. Die Ölgemälde, Auktionshaus im Kinsky (Hg.), Wien 2011, S. 104-105, WV-Nr. 2 (Farbabb.)

1829 reiste Rudolf Alt gemeinsam mit seinem Vater zum ersten Mal ins Salzkammergut. In diesem Jahr entstand eine Bleistiftstudie, die nur zum Teil in Aquarell ausgeführt wurde und sich heute in der Wiener Albertina (Inv. Nr. 32.494) befindet. Diese frühe Papierarbeit zeigt schon alle Stärken des jungen Künstlers. So ist seine Fähigkeit einzelne Bildmotive harmonisch, aber doch spannungsvoll zu einer gelungenen Komposition zusammenzufügen, bereits voll ausgeprägt.



Vorliegendes Ölgemälde ist mit 1831 datiert und das Albertina-Blatt diente mit Sicherheit als Vorlage, wurde doch die Komposition detailgetreu übernommen. Der Blick des Betrachters wird über die Dachlandschaft des Ortes St. Wolfgang mit der markanten Kirche und dem dahinterliegenden See bis hin zu den gegenüberliegenden Gipfeln geführt. In der Malweise orientierte sich Alt hier noch an der Wiener Biedermeiermalerei. Durch das gekonnte Einsetzen von Licht und Schatten, wie es sich in den reizvollen Lichtspielen auf dem Dach des Hauses neben der Kirche oder an den Lichtreflexen im Wasser manifestiert, geht er jedoch einen Schritt weiter, und konnte so bereits in jungen Jahren mit seinem Können überzeugen. (MS)

Rudolf von Alt

Lake Wolfgangsee in Upper Austria

1831

oil on canvas

42.5 x 58 cm

signed and dated lower center: Rudolph Alt / 1831

private collection, Vienna

1832 Vienna, Akademie der bildenden Künste, no. 190

Thieme/Becker (ed.), Allgemeines Lexikon der bildenden Künstler von der Antike bis zur Gegenwart, vol. I, p. 343;

Marianne Hussl-Hörmann, Rudolf von Alt (ed.), Die Ölgemälde, Auktionshaus im Kinsky, Vienna 2011, p. 104-105, WV-no. 2 (colour ill.)

Rudolf von Alt

Wolfgangsee in Oberösterreich

1831

Öl auf Leinwand

42,5 x 58 cm

Signiert und datiert unten mittig: Rudolph Alt / 1831

Privatsammlung, Wien

1832 Wien, Akademie der bildenden Künste, Nr. 190

Thieme/Becker (Hg.), Allgemeines Lexikon der bildenden Künstler von der Antike bis zur Gegenwart, Bd. I, S. 343;

Marianne Hussl-Hörmann, Rudolf von Alt. Die Ölgemälde, Auktionshaus im Kinsky (Hg.), Wien 2011, S. 104-105, WV-Nr. 2 (Farbabb.)

1829 reiste Rudolf Alt gemeinsam mit seinem Vater zum ersten Mal ins Salzkammergut. In diesem Jahr entstand eine Bleistiftstudie, die nur zum Teil in Aquarell ausgeführt wurde und sich heute in der Wiener Albertina (Inv. Nr. 32.494) befindet. Diese frühe Papierarbeit zeigt schon alle Stärken des jungen Künstlers. So ist seine Fähigkeit einzelne Bildmotive harmonisch, aber doch spannungsvoll zu einer gelungenen Komposition zusammenzufügen, bereits voll ausgeprägt.



Vorliegendes Ölgemälde ist mit 1831 datiert und das Albertina-Blatt diente mit Sicherheit als Vorlage, wurde doch die Komposition detailgetreu übernommen. Der Blick des Betrachters wird über die Dachlandschaft des Ortes St. Wolfgang mit der markanten Kirche und dem dahinterliegenden See bis hin zu den gegenüberliegenden Gipfeln geführt. In der Malweise orientierte sich Alt hier noch an der Wiener Biedermeiermalerei. Durch das gekonnte Einsetzen von Licht und Schatten, wie es sich in den reizvollen Lichtspielen auf dem Dach des Hauses neben der Kirche oder an den Lichtreflexen im Wasser manifestiert, geht er jedoch einen Schritt weiter, und konnte so bereits in jungen Jahren mit seinem Können überzeugen. (MS)

Rudolf von Alt

Lake Wolfgangsee in Upper Austria

1831

oil on canvas

42.5 x 58 cm

signed and dated lower center: Rudolph Alt / 1831

private collection, Vienna

1832 Vienna, Akademie der bildenden Künste, no. 190

Thieme/Becker (ed.), Allgemeines Lexikon der bildenden Künstler von der Antike bis zur Gegenwart, vol. I, p. 343;

Marianne Hussl-Hörmann, Rudolf von Alt (ed.), Die Ölgemälde, Auktionshaus im Kinsky, Vienna 2011, p. 104-105, WV-no. 2 (colour ill.)

Große Sommerauktion

Auktionsdatum
Lose: 1 - 499
Lose: 500 - 999
Lose: 1000 - 1199
Lose: 1201 - 1499
Lose: 2001 - 2300
Lose: 2301 - 2700
Ort der Versteigerung
Freyung 4
Vienna
1010
Austria
  1. If you do not wish to collect your pieces from us yourself, we will arrange delivery for you. Our specialist business partners are professionals in packing, insurance and delivery and will provide these services at advantageous rates.
  2. If you would like to take advantage of this delivery option, contact the logistics department, after you have paid the purchase price, T +43 1 5324200-18 or mayr@imkinsky.com
    When you place your order, your details will be sent to the appropriate shipping company. You will be contacted by our business partner to arrange a delivery date.
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Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

AGB

standard | 11-2019



Gebühren für Käufer

Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.

Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.

Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.

Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.

Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.

Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.

Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.


Auktionsbedingungen

Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.

Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.

Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.

Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.

Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.

Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.

Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.

Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.

Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart

Vollständige AGBs