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Los
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Adolf Loos
Wanduhr
Messingrahmen, gegossen; Glas, facettiert; Werk, Ziffernblatt, Pendelscheibe und -schaft aus Messing; schwarz gemalte Ziffern und Stahlzeiger; Aufhängung oben, 2 seitliche Abstandhalter; vorne schließbare Türe; Monatswerk; Werk vollständig und funktionstüchtig
42,5 x 39,9 x 21,4 cm (ohne Aufhängungen)
Privatbesitz, Frankreich
Seit der Gründung unseres Auktionshauses haben wir etwa ein Dutzend von Adolf Loos entworfene Uhren versteigert und weitere zehn begutachtet. Dabei handelte es sich immer um Bodenstanduhren – in verschiedenen Höhen – und um Kamin- oder Kommodenuhren. Aber eine zur Montage an einer Wand bestimmte Uhr haben wir bisher noch nie zu Gesicht bekommen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei unserer Uhr um einen von Adolf Loos für die Villa Helene Reitler, 1130 Wien, Elßlergasse 9 entworfenen Einrichtungsgegenstand gehandelt hat, der von dem Architekten nur ein einziges Mal realisiert worden ist. (Diese Annahme beruht auf einem Hinweis Burkhardt Rukschcios, des Nestors der österreichischen Adolf Loos-Forschung, dem wir dafür herzlich danken.)
Die Gehäuse aller von Loos entworfenen Uhren waren immer nach dem gleichen Prinzip konstruiert: Schmale, gegossene Metallprofile sind miteinander zu einem von allen Seiten leicht einzusehenden Kasten verlötet. Alle Flächen, auch die Rückseite, sind verglast. Das Uhrwerk ist unmittelbar hinter dem Zifferblatt montiert und gemeinsam mit diesem an der Rückseite des Uhrkastens – von vorne nicht sichtbar – fixiert. Die Stand- und Kommodenuhren stehen auf rhomboiden Füßen. Auf diese Weise hat Loos die radikale Schlichtheit der von ihm entworfenen Uhrkästen ein wenig "gestört" und dekorative, scheinbar nicht dazu passende Elemente hinzugefügt.
Bei unserer Wanduhr übernehmen die an der oberen Kante angebrachte Aufhängevorrichtung und die seitlich hervorragenden Abstandhalter/Stellschrauben diesen optischen Eindruck des "Irritierens" – bei gleichzeitiger Funktionalität.
Über eine der von uns versteigerten Loos-Bodenstanduhr haben wir vor etwa 15 Jahren geschrieben:
Kaum ein Objekt veranschaulicht besser die allgemeinen Tendenzen des Wiener "konstruktiven" Jugendstils und die besondere Einstellung Adolf Loos‘ zu den von ihm entworfenen Einrichtungsgegenständen, wie diese Uhren: Sie sind, sieht man von den rhombischen Füßen ab, völlig schmucklos, ihre einzelnen Bestandteile sind konstruktiv und technisch bedingt; die konstruktiven Detaillösungen sind deutlich sichtbar; das gesamte Objekt ist aus funktionsbedingten, stereometrischen Grundformen zusammengesetzt. Der Uhrkasten sollte, anders, als überkommene historische Vorbilder, zu nichts anderem dienen, als das Uhrwerk zu tragen und es vor Verunreinigungen zu schützen. Der Uhrkasten ist daher auf ein Minimum reduziert, um einen uneingeschränkten Blick auf Uhr, Uhrwerk und Halterung zu ermöglichen. Die Uhr sollte den Eindruck erwecken, nicht in einem Uhrkasten eingesperrt zu sein, sondern frei zu schweben.
Dem ist bei Betrachtung unserer Wanduhr nichts hinzuzufügen. Außer dass die zuvor erwähnten rhombischen Füße durch seitlich abstehende Justiereinrichtungen und eine unauffällige Aufhängevorrichtung ersetzt sind. (EP)
Adolf Loos
Clock
brass frame; glass, faceted; clockwork complete and functioning
42.5 x 39.9 x 21.4 cm (without mounting)
private property, France
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
Ihre Anfrage wurde an das Auktionshaus geschickt
Entschuldigung, es gab eine Fehlermeldung bei der Sendung Ihrer Anfrage. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Adolf Loos
Wanduhr
Messingrahmen, gegossen; Glas, facettiert; Werk, Ziffernblatt, Pendelscheibe und -schaft aus Messing; schwarz gemalte Ziffern und Stahlzeiger; Aufhängung oben, 2 seitliche Abstandhalter; vorne schließbare Türe; Monatswerk; Werk vollständig und funktionstüchtig
42,5 x 39,9 x 21,4 cm (ohne Aufhängungen)
Privatbesitz, Frankreich
Seit der Gründung unseres Auktionshauses haben wir etwa ein Dutzend von Adolf Loos entworfene Uhren versteigert und weitere zehn begutachtet. Dabei handelte es sich immer um Bodenstanduhren – in verschiedenen Höhen – und um Kamin- oder Kommodenuhren. Aber eine zur Montage an einer Wand bestimmte Uhr haben wir bisher noch nie zu Gesicht bekommen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei unserer Uhr um einen von Adolf Loos für die Villa Helene Reitler, 1130 Wien, Elßlergasse 9 entworfenen Einrichtungsgegenstand gehandelt hat, der von dem Architekten nur ein einziges Mal realisiert worden ist. (Diese Annahme beruht auf einem Hinweis Burkhardt Rukschcios, des Nestors der österreichischen Adolf Loos-Forschung, dem wir dafür herzlich danken.)
Die Gehäuse aller von Loos entworfenen Uhren waren immer nach dem gleichen Prinzip konstruiert: Schmale, gegossene Metallprofile sind miteinander zu einem von allen Seiten leicht einzusehenden Kasten verlötet. Alle Flächen, auch die Rückseite, sind verglast. Das Uhrwerk ist unmittelbar hinter dem Zifferblatt montiert und gemeinsam mit diesem an der Rückseite des Uhrkastens – von vorne nicht sichtbar – fixiert. Die Stand- und Kommodenuhren stehen auf rhomboiden Füßen. Auf diese Weise hat Loos die radikale Schlichtheit der von ihm entworfenen Uhrkästen ein wenig "gestört" und dekorative, scheinbar nicht dazu passende Elemente hinzugefügt.
Bei unserer Wanduhr übernehmen die an der oberen Kante angebrachte Aufhängevorrichtung und die seitlich hervorragenden Abstandhalter/Stellschrauben diesen optischen Eindruck des "Irritierens" – bei gleichzeitiger Funktionalität.
Über eine der von uns versteigerten Loos-Bodenstanduhr haben wir vor etwa 15 Jahren geschrieben:
Kaum ein Objekt veranschaulicht besser die allgemeinen Tendenzen des Wiener "konstruktiven" Jugendstils und die besondere Einstellung Adolf Loos‘ zu den von ihm entworfenen Einrichtungsgegenständen, wie diese Uhren: Sie sind, sieht man von den rhombischen Füßen ab, völlig schmucklos, ihre einzelnen Bestandteile sind konstruktiv und technisch bedingt; die konstruktiven Detaillösungen sind deutlich sichtbar; das gesamte Objekt ist aus funktionsbedingten, stereometrischen Grundformen zusammengesetzt. Der Uhrkasten sollte, anders, als überkommene historische Vorbilder, zu nichts anderem dienen, als das Uhrwerk zu tragen und es vor Verunreinigungen zu schützen. Der Uhrkasten ist daher auf ein Minimum reduziert, um einen uneingeschränkten Blick auf Uhr, Uhrwerk und Halterung zu ermöglichen. Die Uhr sollte den Eindruck erwecken, nicht in einem Uhrkasten eingesperrt zu sein, sondern frei zu schweben.
Dem ist bei Betrachtung unserer Wanduhr nichts hinzuzufügen. Außer dass die zuvor erwähnten rhombischen Füße durch seitlich abstehende Justiereinrichtungen und eine unauffällige Aufhängevorrichtung ersetzt sind. (EP)
Adolf Loos
Clock
brass frame; glass, faceted; clockwork complete and functioning
42.5 x 39.9 x 21.4 cm (without mounting)
private property, France
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart