1008
Los
1008
Hans Von Aachen Umkreis
Dido
um 1610/20
Öl auf Holz
51 x 38,5 cm
Inschrift links oben: DIDO.
Rückseitig bezeichnet: F. Floris f.
Franz von Matsch (1861-1942), Wien;
im Erbgang an dessen Töchter Theresie von Matsch und Hilde von Matsch;
österreichische Privatsammlung
Das Gemälde ist ein typisches Beispiel für die ganz eigenständige, am Hofe Kaiser Rudolphs II. in Prag entwickelte Stilrichtung der Malerei um 1600. Es ist in größter Nähe zu Hans von Aachen, dem kaiserlichen Kammermaler und einem der bedeutendsten rudolphinischen Künstler, zu verorten. Trotz seines internationalen Ansehens wird der Werkstattbetrieb Hans von Aachens jedoch heute nur als sehr klein beurteilt. Neben dem flämisch geprägten Pieter Isaacsz (1568-1625) ist der aus dem Dresdner Umfeld stammende Hans Christoph Schürer (um 1590 geboren) einer der wenigen namentlich bekannten Künstler, die als Schüler Hans von Aachens Erwähnung finden. Letzterem ist möglicherweise auch vorliegendes, die antike Frauengestalt der ‚Dido‘ personifizierendes Gemälde zuzuordnen.
Wie die jüngsten Forschungen von Dr. Thomas Fusenig zu Hans Christoph Schürer unterstreichen, sind diesem aus dem Dresdner Raum stammenden Maler eine Reihe bislang unidentifizierter Werke mit Prager Einfluss zuzuordnen, welche sowohl kompositorisch, ikonographisch und stilistisch als auch maltechnisch mit der Hand des Schöpfers des vorliegenden Gemäldes übereinstimmen. Besonders vergleichbar ist dabei eine Serie von Schürer zugordneten Sinnes-Darstellungen, die sich heute in Museen in Stockholm und Bamberg befinden (siehe Thomas Fusenig, Gemälde aus dem Umkreis von Hans von Aachen - Hans Christoph Schürer?, in: Studia Rudolphina, Bd. 14 2014, S. 129-138).
Charakteristisch erscheint die Inszenierung der sich vor einem schwarzen Hintergrund abhebenden erotisierenden Frauengestalt mit hellem Inkarnat. Aber auch der Farbauftrag der Lasuren und die gekonnt gesetzten Höhungen der Lichtreflexe in den zarten Stoffen, den Perlen und den weiteren Schmuckstücken sind bemerkenswert. Diese sind ebenso in zahlreichen Werken Hans von Aachens zu finden, wie beispielsweise "Bacchus, Venus und Amor" (Kunsthistorisches Museum, Wien, Inv.-Nr. 1132) oder auch dem um 1612 entstandenen "Mädchenbildnis" (Prag, Sbirky Prazsheko hradu, Inv. O 138).
Hans Von Aachen Umkreis
Dido
c. 1610/20
oil on panel
51 x 38.5 cm
inscription on the upper left: DIDO.
inscribed on the reverse: F. Floris f.
Franz von Matsch (1861-1942), Vienna;
inherited by his daughters Theresie von Matsch and Hilde von Matsch;
private collection, Austria
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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um 1610/20
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Rückseitig bezeichnet: F. Floris f.
Franz von Matsch (1861-1942), Wien;
im Erbgang an dessen Töchter Theresie von Matsch und Hilde von Matsch;
österreichische Privatsammlung
Das Gemälde ist ein typisches Beispiel für die ganz eigenständige, am Hofe Kaiser Rudolphs II. in Prag entwickelte Stilrichtung der Malerei um 1600. Es ist in größter Nähe zu Hans von Aachen, dem kaiserlichen Kammermaler und einem der bedeutendsten rudolphinischen Künstler, zu verorten. Trotz seines internationalen Ansehens wird der Werkstattbetrieb Hans von Aachens jedoch heute nur als sehr klein beurteilt. Neben dem flämisch geprägten Pieter Isaacsz (1568-1625) ist der aus dem Dresdner Umfeld stammende Hans Christoph Schürer (um 1590 geboren) einer der wenigen namentlich bekannten Künstler, die als Schüler Hans von Aachens Erwähnung finden. Letzterem ist möglicherweise auch vorliegendes, die antike Frauengestalt der ‚Dido‘ personifizierendes Gemälde zuzuordnen.
Wie die jüngsten Forschungen von Dr. Thomas Fusenig zu Hans Christoph Schürer unterstreichen, sind diesem aus dem Dresdner Raum stammenden Maler eine Reihe bislang unidentifizierter Werke mit Prager Einfluss zuzuordnen, welche sowohl kompositorisch, ikonographisch und stilistisch als auch maltechnisch mit der Hand des Schöpfers des vorliegenden Gemäldes übereinstimmen. Besonders vergleichbar ist dabei eine Serie von Schürer zugordneten Sinnes-Darstellungen, die sich heute in Museen in Stockholm und Bamberg befinden (siehe Thomas Fusenig, Gemälde aus dem Umkreis von Hans von Aachen - Hans Christoph Schürer?, in: Studia Rudolphina, Bd. 14 2014, S. 129-138).
Charakteristisch erscheint die Inszenierung der sich vor einem schwarzen Hintergrund abhebenden erotisierenden Frauengestalt mit hellem Inkarnat. Aber auch der Farbauftrag der Lasuren und die gekonnt gesetzten Höhungen der Lichtreflexe in den zarten Stoffen, den Perlen und den weiteren Schmuckstücken sind bemerkenswert. Diese sind ebenso in zahlreichen Werken Hans von Aachens zu finden, wie beispielsweise "Bacchus, Venus und Amor" (Kunsthistorisches Museum, Wien, Inv.-Nr. 1132) oder auch dem um 1612 entstandenen "Mädchenbildnis" (Prag, Sbirky Prazsheko hradu, Inv. O 138).
Hans Von Aachen Umkreis
Dido
c. 1610/20
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51 x 38.5 cm
inscription on the upper left: DIDO.
inscribed on the reverse: F. Floris f.
Franz von Matsch (1861-1942), Vienna;
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Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart