2035
Los
2035
Norbertine Bresslern-Roth
Frühlingssonne
Mitte der 1970er Jahre
Öl auf Jute
50 x 70 cm
Signiert rechts unten: B. Roth
Rückseitig auf Etikett am Keilrahmen bezeichnet: "Frülingssonne" [sic] (Öl), / Bresslern-Roth, Graz
österreichischer Privatbesitz
Vgl.: Christa Steinle (Hg.), Norbertine Bresslern-Roth. Tiermalerin, Ausstellungskatalog Neue Galerie Graz Universalmuseum Joanneum, 26.10.2016-17.04.2017, Graz 2016, WVG 467 (s/w-Abb.) und WVG 517 (Abb.) mit Abb. S. 199
Die Grazer Tiermalerin Norbertine Bresslern-Roth wählte für ihre Gemälde oftmals sehr dichterische Titel, die ihre volle Wirkung nicht immer auf den ersten – mit Sicherheit aber auf den zweiten Blick – entfalten. In "Frühlingssonne" wird die wohltuende Wärme der ersten Sonnenstrahlen nach der kalten Jahreszeit behandelt. Zur Vermittlung bediente sich die Künstlerin dem Motiv zweier Katzen, die sie gegensätzlich zueinander in Szene setzte. So bilden sie mit deren Körpern ein stimmiges Ineinander, ähnlich einem Yin-Yang-Symbol. Während die hintere Katze im Schatten ist, wird die andere vom warmen Licht beschienen. Das dadurch entstehende Wohlgefühl drückt sich in einem entspannten Nickerchen der vorderen Katze aus, während die hintere Katze ihren wachen Blick aus dem Fenster schweifen lässt. Was sich draußen befindet, weiß nur sie – denn der Betrachterin bzw. dem Betrachter bleibt der Blick aus dem Fenster verwehrt. Neben dem Licht- und Schattenspiel, welches sich fast wie ein Muster auf der Fensterbank auflöst, sind besonders die bernsteinfarbenen Augen der Katze in dem Gemälde markant.
Ihre Virtuosität stellte Bresslern-Roth auch in der Zeichnung des Felles unter Beweis. Durch die Streifen des Tigerkätzchens wird ihr Körperbau deutlich herausgearbeitet. Die Beherrschung der Anatomie dieser Tiere kommt dabei zu tragen.
Die Genauigkeit, mit der Bresslern-Roth Tiere malte, ist ihren zahlreichen Studien vor dem Original zu verdanken. Neben Skizzen von Haustieren bzw. heimischen Tieren, fertigte sie zahlreiche Blätter während ihrer Wiener Studienzeit an, die auch exotische Tierarten zeigen. Von 1911 bis 1917 studierte sie bei Ferdinand Schmutzer zuerst an der Damenakademie, später in seiner Akademieklasse. Während sie bei Schmutzer in Malerei und in grafischen Techniken ausgebildet wurde, hielt sie sich in ihrer Freizeit häufig im Tiergarten Schönbrunn auf. Dort zeichnete sie vor dem lebenden Modell, hielt Posen und Bewegungsabläufe unterschiedlichster Tierarten fest.
Vor ihrer Zeit in Wien hatte sie bei Alfred Schrötter-Kristelli an der Landeskunstschule in Graz und bei Hans von Hayek in Dachau (Künstlerkolonie) studiert. 1917 kehrte sie nach Graz zurück, wo sie bis zu ihrem Lebensende blieb.
(Petra Hammer-Maier)
Norbertine Bresslern-Roth
"Frühlingssonne"
mid-1970s
oil on jute
50 x 70 cm
signed on the lower right: B. Roth
inscribed on a label on the reverse on the stretcher: "Frülingssonne" [sic] (Öl), / Bresslern-Roth, Graz
private property, Austria
cf.: Christa Steinle (ed.), Norbertine Bresslern-Roth. Tiermalerin, exhibition catalogue Neue Galerie Graz Universalmuseum Joanneum, 26.10.2016-17.04.2017, Graz 2016, WVG 467 (b/w-ill.) and WVG 517 (ill.) with ill. p. 199
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standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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Norbertine Bresslern-Roth
Frühlingssonne
Mitte der 1970er Jahre
Öl auf Jute
50 x 70 cm
Signiert rechts unten: B. Roth
Rückseitig auf Etikett am Keilrahmen bezeichnet: "Frülingssonne" [sic] (Öl), / Bresslern-Roth, Graz
österreichischer Privatbesitz
Vgl.: Christa Steinle (Hg.), Norbertine Bresslern-Roth. Tiermalerin, Ausstellungskatalog Neue Galerie Graz Universalmuseum Joanneum, 26.10.2016-17.04.2017, Graz 2016, WVG 467 (s/w-Abb.) und WVG 517 (Abb.) mit Abb. S. 199
Die Grazer Tiermalerin Norbertine Bresslern-Roth wählte für ihre Gemälde oftmals sehr dichterische Titel, die ihre volle Wirkung nicht immer auf den ersten – mit Sicherheit aber auf den zweiten Blick – entfalten. In "Frühlingssonne" wird die wohltuende Wärme der ersten Sonnenstrahlen nach der kalten Jahreszeit behandelt. Zur Vermittlung bediente sich die Künstlerin dem Motiv zweier Katzen, die sie gegensätzlich zueinander in Szene setzte. So bilden sie mit deren Körpern ein stimmiges Ineinander, ähnlich einem Yin-Yang-Symbol. Während die hintere Katze im Schatten ist, wird die andere vom warmen Licht beschienen. Das dadurch entstehende Wohlgefühl drückt sich in einem entspannten Nickerchen der vorderen Katze aus, während die hintere Katze ihren wachen Blick aus dem Fenster schweifen lässt. Was sich draußen befindet, weiß nur sie – denn der Betrachterin bzw. dem Betrachter bleibt der Blick aus dem Fenster verwehrt. Neben dem Licht- und Schattenspiel, welches sich fast wie ein Muster auf der Fensterbank auflöst, sind besonders die bernsteinfarbenen Augen der Katze in dem Gemälde markant.
Ihre Virtuosität stellte Bresslern-Roth auch in der Zeichnung des Felles unter Beweis. Durch die Streifen des Tigerkätzchens wird ihr Körperbau deutlich herausgearbeitet. Die Beherrschung der Anatomie dieser Tiere kommt dabei zu tragen.
Die Genauigkeit, mit der Bresslern-Roth Tiere malte, ist ihren zahlreichen Studien vor dem Original zu verdanken. Neben Skizzen von Haustieren bzw. heimischen Tieren, fertigte sie zahlreiche Blätter während ihrer Wiener Studienzeit an, die auch exotische Tierarten zeigen. Von 1911 bis 1917 studierte sie bei Ferdinand Schmutzer zuerst an der Damenakademie, später in seiner Akademieklasse. Während sie bei Schmutzer in Malerei und in grafischen Techniken ausgebildet wurde, hielt sie sich in ihrer Freizeit häufig im Tiergarten Schönbrunn auf. Dort zeichnete sie vor dem lebenden Modell, hielt Posen und Bewegungsabläufe unterschiedlichster Tierarten fest.
Vor ihrer Zeit in Wien hatte sie bei Alfred Schrötter-Kristelli an der Landeskunstschule in Graz und bei Hans von Hayek in Dachau (Künstlerkolonie) studiert. 1917 kehrte sie nach Graz zurück, wo sie bis zu ihrem Lebensende blieb.
(Petra Hammer-Maier)
Norbertine Bresslern-Roth
"Frühlingssonne"
mid-1970s
oil on jute
50 x 70 cm
signed on the lower right: B. Roth
inscribed on a label on the reverse on the stretcher: "Frülingssonne" [sic] (Öl), / Bresslern-Roth, Graz
private property, Austria
cf.: Christa Steinle (ed.), Norbertine Bresslern-Roth. Tiermalerin, exhibition catalogue Neue Galerie Graz Universalmuseum Joanneum, 26.10.2016-17.04.2017, Graz 2016, WVG 467 (b/w-ill.) and WVG 517 (ill.) with ill. p. 199
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Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart