2030
Los
2030
Max Oppenheimer
Stillleben 'Eier'
1924
Öl auf Leinwand
65 x 50 cm
Monogrammiert links unten: MOPP
Rückseitig am Keilrahmen altes Etikett der Galerie Caspari mit Bezeichnung: Eier 1927, Nr. 19 sowie Reste eines Künstlerhaus-Etiketts (.../1925)
ehemals Eugen Sachs, Berlin;
Kunsthandel Peter Kovacek, Wien;
österreichischer Privatbesitz
1924 Wien, Künstlerbund Hagen, Kollektivausstellung Max Oppenheimer, Nr. 32;
1924 Prag, Kunstverein für Böhmen in Prag, Künstlerhaus Rudolphinum - Parlament, Sonderausstellung Max Oppenheimer u.a., Nr. 23;
1925 Wien, VI Kunstschau. Bund österreichischer Künstler, Nr. 18;
1925/26 München, Galerie Caspari, Max Oppenheimer (MOPP), Nr. 19;
1926 Berlin, Paul Cassirer, Sonderausstellung Max Oppenheimer (MOPP), Nr. 22
Georg Jacob Wolf, Max Oppenheimer, in: Die Kunst, Bd. 53, 1926, Abb. S. 214;
Veröffentlichungen des Kunstarchivs Nr. 25/26, MOPP. Max Oppenheimer, Berlin 1926, Abb. S. 41;
Heinz Graumann, Max Oppenheimer, in: Die Horen, Jg. 3, 1926/27, Abb. S. 573;
Mopp. Max Oppenheimer 1885-1954, Ausst.-Katalog Jüdisches Museum der Stadt Wien, 23. Juni bis 18. September 1994, Wien 1994, s/w-Abb. S. 176;
Marie-Agnes von Puttkamer, Max Oppenheimer - MOPP (1885-1954). Leben und malerisches Werk mit einem Werkverzeichnis der Gemälde, Köln / Weimar 1999, WV-Nr. 154, s/w-Abb. S. 260
Seit dem Jahr 1924, in dem das Gemälde "Eier" entstand, widmete sich Max Oppenheimer einem neuen Themenkreis. Nach dem Abschluss seines monumentalen Orchesterbildes für zwei Jahre wieder in seine Heimatstadt Wien zurückgekehrt, bevor es ihn in die damalige Kunstmetropole Berlin zog, wandte er sich einer Reihe Stillleben in kleinerem Format mit Darstellungen von Gegenständen des Alltags zu, ein typisches Motiv der sich gerade entwickelnden Stilrichtung der Neuen Sachlichkeit.
"Er gehört nicht zu den modernen Gegenstandslosen, die es für überflüssig halten, erst einmal zeichnen zu lernen." schrieb später 1932 der damalige Berliner Dezernent für Kunst Friedrich C.A. Lange über ihn. So bilden das Thema dieser Darstellung, auf graufarbenem Untergrund in Aufsicht locker verteilt, ein Körbchen mit braunen Rettichen und auf dem Rand liegender weißer Serviette, darunter ein Teller mit Eiern, rechts und links davon einige gelbe Zwiebeln und rote Radieschen in einer weißen Schale. Oppenheimer selbst wählte dieses Stillleben für zahlreiche Ausstellungsbeteiligungen aus, vor allem für alle seine seit 1924 stattfindenden großen Einzelausstellungen, so die Präsentationen im Wiener Hagenbund, in der Galerie Caspari, München, und zum letzten Mal 1926 für seinen Werküberblick bei Paul Cassirer, Berlin. In einem Katalogexemplar dieser Ausstellung wurde es handschriftlich noch als verkäuflich vermerkt. Dort wohl erwarb es der Berliner Sammler Eugen Sachs, aus dessen Besitz in der "Zweiten Ausstellung Deutscher Nach-Impressionistischer Kunst aus Berliner Privatbesitz" in der Berliner Nationalgalerie 1928 zwei Gemälde, ein Bild Oppenheimers "Küchen-Stilleben" – vielleicht dieses Bild mit anderer Bezeichnung – und ein Gemälde von Otto Dix, 1922 entstanden, gezeigt wurden.
(© Dr. Marie-Agnes v. Puttkamer, Berlin 2021)
Max Oppenheimer
Still-life 'Eier'
1924
oil on canvas
65 x 50 cm
monogrammed on the lower left: MOPP
old label of the gallery Caspari with an inscription on the reverse on the stretcher: Eier 1927, no. 19 as well as remains of a Künstlerhaus label (.../1925)
formerly Eugen Sachs, Berlin;
art dealer Peter Kovacek, Vienna;
private property, Austria
1924 Vienna, Künstlerbund Hagen, Kollektivausstellung Max Oppenheimer, no. 32;
1924 Prague, Kunstverein für Böhmen in Prag, Künstlerhaus Rudolphinum - Parlament, Sonderausstellung Max Oppenheimer et al., no. 23;
1925 Vienna, VI Kunstschau. Bund österreichischer Künstler, no. 18;
1925/26 Munich, Galerie Caspari, Max Oppenheimer (MOPP), no. 19;
1926 Berlin, Paul Cassirer, Sonderausstellung Max Oppenheimer (MOPP), no. 22
Georg Jacob Wolf, Max Oppenheimer, in: Die Kunst, vol. 53, 1926, ill. p. 214;
Veröffentlichungen des Kunstarchivs no. 25/26, MOPP. Max Oppenheimer, Berlin 1926, ill. p. 41;
Heinz Graumann, Max Oppenheimer, in: Die Horen, Jg. 3, 1926/27, ill. p. 573;
Mopp. Max Oppenheimer 1885-1954, exh. cat. Jüdisches Museum Vienna, June 23 to September 18, 1994, Vienna 1994, b/w-ill. p. 176;
Marie-Agnes von Puttkamer, Max Oppenheimer - MOPP (1885-1954). Leben und malerisches Werk mit einem Werkverzeichnis der Gemälde, Cologne / Weimar 1999, cat.-no. 154, b/w-ill. p. 260
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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Max Oppenheimer
Stillleben 'Eier'
1924
Öl auf Leinwand
65 x 50 cm
Monogrammiert links unten: MOPP
Rückseitig am Keilrahmen altes Etikett der Galerie Caspari mit Bezeichnung: Eier 1927, Nr. 19 sowie Reste eines Künstlerhaus-Etiketts (.../1925)
ehemals Eugen Sachs, Berlin;
Kunsthandel Peter Kovacek, Wien;
österreichischer Privatbesitz
1924 Wien, Künstlerbund Hagen, Kollektivausstellung Max Oppenheimer, Nr. 32;
1924 Prag, Kunstverein für Böhmen in Prag, Künstlerhaus Rudolphinum - Parlament, Sonderausstellung Max Oppenheimer u.a., Nr. 23;
1925 Wien, VI Kunstschau. Bund österreichischer Künstler, Nr. 18;
1925/26 München, Galerie Caspari, Max Oppenheimer (MOPP), Nr. 19;
1926 Berlin, Paul Cassirer, Sonderausstellung Max Oppenheimer (MOPP), Nr. 22
Georg Jacob Wolf, Max Oppenheimer, in: Die Kunst, Bd. 53, 1926, Abb. S. 214;
Veröffentlichungen des Kunstarchivs Nr. 25/26, MOPP. Max Oppenheimer, Berlin 1926, Abb. S. 41;
Heinz Graumann, Max Oppenheimer, in: Die Horen, Jg. 3, 1926/27, Abb. S. 573;
Mopp. Max Oppenheimer 1885-1954, Ausst.-Katalog Jüdisches Museum der Stadt Wien, 23. Juni bis 18. September 1994, Wien 1994, s/w-Abb. S. 176;
Marie-Agnes von Puttkamer, Max Oppenheimer - MOPP (1885-1954). Leben und malerisches Werk mit einem Werkverzeichnis der Gemälde, Köln / Weimar 1999, WV-Nr. 154, s/w-Abb. S. 260
Seit dem Jahr 1924, in dem das Gemälde "Eier" entstand, widmete sich Max Oppenheimer einem neuen Themenkreis. Nach dem Abschluss seines monumentalen Orchesterbildes für zwei Jahre wieder in seine Heimatstadt Wien zurückgekehrt, bevor es ihn in die damalige Kunstmetropole Berlin zog, wandte er sich einer Reihe Stillleben in kleinerem Format mit Darstellungen von Gegenständen des Alltags zu, ein typisches Motiv der sich gerade entwickelnden Stilrichtung der Neuen Sachlichkeit.
"Er gehört nicht zu den modernen Gegenstandslosen, die es für überflüssig halten, erst einmal zeichnen zu lernen." schrieb später 1932 der damalige Berliner Dezernent für Kunst Friedrich C.A. Lange über ihn. So bilden das Thema dieser Darstellung, auf graufarbenem Untergrund in Aufsicht locker verteilt, ein Körbchen mit braunen Rettichen und auf dem Rand liegender weißer Serviette, darunter ein Teller mit Eiern, rechts und links davon einige gelbe Zwiebeln und rote Radieschen in einer weißen Schale. Oppenheimer selbst wählte dieses Stillleben für zahlreiche Ausstellungsbeteiligungen aus, vor allem für alle seine seit 1924 stattfindenden großen Einzelausstellungen, so die Präsentationen im Wiener Hagenbund, in der Galerie Caspari, München, und zum letzten Mal 1926 für seinen Werküberblick bei Paul Cassirer, Berlin. In einem Katalogexemplar dieser Ausstellung wurde es handschriftlich noch als verkäuflich vermerkt. Dort wohl erwarb es der Berliner Sammler Eugen Sachs, aus dessen Besitz in der "Zweiten Ausstellung Deutscher Nach-Impressionistischer Kunst aus Berliner Privatbesitz" in der Berliner Nationalgalerie 1928 zwei Gemälde, ein Bild Oppenheimers "Küchen-Stilleben" – vielleicht dieses Bild mit anderer Bezeichnung – und ein Gemälde von Otto Dix, 1922 entstanden, gezeigt wurden.
(© Dr. Marie-Agnes v. Puttkamer, Berlin 2021)
Max Oppenheimer
Still-life 'Eier'
1924
oil on canvas
65 x 50 cm
monogrammed on the lower left: MOPP
old label of the gallery Caspari with an inscription on the reverse on the stretcher: Eier 1927, no. 19 as well as remains of a Künstlerhaus label (.../1925)
formerly Eugen Sachs, Berlin;
art dealer Peter Kovacek, Vienna;
private property, Austria
1924 Vienna, Künstlerbund Hagen, Kollektivausstellung Max Oppenheimer, no. 32;
1924 Prague, Kunstverein für Böhmen in Prag, Künstlerhaus Rudolphinum - Parlament, Sonderausstellung Max Oppenheimer et al., no. 23;
1925 Vienna, VI Kunstschau. Bund österreichischer Künstler, no. 18;
1925/26 Munich, Galerie Caspari, Max Oppenheimer (MOPP), no. 19;
1926 Berlin, Paul Cassirer, Sonderausstellung Max Oppenheimer (MOPP), no. 22
Georg Jacob Wolf, Max Oppenheimer, in: Die Kunst, vol. 53, 1926, ill. p. 214;
Veröffentlichungen des Kunstarchivs no. 25/26, MOPP. Max Oppenheimer, Berlin 1926, ill. p. 41;
Heinz Graumann, Max Oppenheimer, in: Die Horen, Jg. 3, 1926/27, ill. p. 573;
Mopp. Max Oppenheimer 1885-1954, exh. cat. Jüdisches Museum Vienna, June 23 to September 18, 1994, Vienna 1994, b/w-ill. p. 176;
Marie-Agnes von Puttkamer, Max Oppenheimer - MOPP (1885-1954). Leben und malerisches Werk mit einem Werkverzeichnis der Gemälde, Cologne / Weimar 1999, cat.-no. 154, b/w-ill. p. 260
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Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
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Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart