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Los
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Josef Hoffmann
Rauchgarnitur mit Zündholzhalter
Messing, getrieben, leichter Hammerschlagdekor; bestehend aus: 1 Anbietetasse, 1 Zigarrenschale, 1 Zigarettenschale, 2 Aschenschalen, 1 Zündholzhalter; alle Teile auf der Unterseite gemarkt: Entwerfermonogramm "JH", "WIENER/WERK/STÄTTE"; seitlich gemarkt: "MADE/IN/AUSTRIA", Entwerfermonogramm "JH", "WIENER/WERK/STÄTTE" (Zündholzhalter)
Dm. 31 cm (Anbietetasse); H. 11 cm, Dm. 11,7 cm (Zigarrenschale); H. 6,9 cm, Dm. 9,6 cm (Zigarettenschale); H. 4,4 cm, Dm. 9,1 cm (Aschenschalen); H. 12,2 cm, Dm. 11 cm (Zündholzhalter)
Wiener Werkstätte-Archiv, MAK Wien: Modellnr. M ga 2-1 - M 3674, M ga 2-2 - M 3673, M ga 2-3 - M 3671, M ga 2-4 - M 3675; Inv.-Nr. WWF 114-9-3 (Zeitgenössisches Foto); Verkaufskatalog der Wiener Werkstätte G.m.b.H, Wien 1928, S. 401
Josef Hoffmann entwarf diese Rauchgarnitur Anfang der 1920er Jahre. Sie ist ein charakteristisches Beispiel seiner klassizistischen Schaffensperiode nach 1914 und wird in unserer Zusammenstellung durch einen von Hoffmann im passenden Stil entworfenen Zündholzhalter ergänzt. Die Garnitur besteht aus vier Schalen, die einander in Form und Aufbau - abgesehen von leichten Abwandlungen - gleichen, sowie einer Anbietetasse. In ihrer Form wurden die Objekte auf das Wesentliche reduziert – ihre Funktion wird lediglich durch die Größenverhältnisse erkennbar. Die besondere Dynamik der Garnitur erreichte Hoffmann durch den Einsatz von Kontrast. Die Wandungen der Schalen wurden in einer Rechtsdrehung getrieben, die bei ihren Sockeln abrupt endet und sich im dynamischen Gegenspiel zu der in einer Linksdrehung getriebenen Tassenwandung befindet. Auch der für Hoffmanns Entwürfe typische Einsatz verschiedener Oberflächenbearbeitungen verstärkt die bewegte Wirkung. Rauchgarnituren nach diesem Entwurf waren kommerziell sehr erfolgreich. In dieser Vollständigkeit sind sie jedoch, trotz ihrer hohen Auflage, heute nur ausgesprochen selten zu finden. (AS)
Josef Hoffmann
Smoking set with match holder
brass; consisting of: 1 tray, 1 cigar tray, 1 cigarette tray, 2 ash trays, 1 match holder; all pieces marked on the lower surface: designer's monogram "JH", "WIENER/WERK/STÄTTE"; marked on the side: "MADE/IN/AUSTRIA", designer's monogram "JH", "WIENER/WERK/STÄTTE" (match holder)
dm. 31 cm (tray); h. 11 cm, dm. 11.7 cm (cigar tray); h. 6.9 cm, dm. 9.6 cm (cigarette tray); h. 4.4 cm, dm. 9.1 cm (ash tray); h. 12.2 cm, dm. 11 cm (match holder)
Wiener Werkstätte-archive, MAK Vienna: model no. M ga 2-1 - M 3674, M ga 2-2 - M 3673, M ga 2-3 - M 3671, M ga 2-4 - M 3675; inv.-no. WWF 114-9-3 (contemporary photograph); Verkaufskatalog der Wiener Werkstätte G.m.b.H, Vienna 1928, p. 401
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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Josef Hoffmann
Rauchgarnitur mit Zündholzhalter
Messing, getrieben, leichter Hammerschlagdekor; bestehend aus: 1 Anbietetasse, 1 Zigarrenschale, 1 Zigarettenschale, 2 Aschenschalen, 1 Zündholzhalter; alle Teile auf der Unterseite gemarkt: Entwerfermonogramm "JH", "WIENER/WERK/STÄTTE"; seitlich gemarkt: "MADE/IN/AUSTRIA", Entwerfermonogramm "JH", "WIENER/WERK/STÄTTE" (Zündholzhalter)
Dm. 31 cm (Anbietetasse); H. 11 cm, Dm. 11,7 cm (Zigarrenschale); H. 6,9 cm, Dm. 9,6 cm (Zigarettenschale); H. 4,4 cm, Dm. 9,1 cm (Aschenschalen); H. 12,2 cm, Dm. 11 cm (Zündholzhalter)
Wiener Werkstätte-Archiv, MAK Wien: Modellnr. M ga 2-1 - M 3674, M ga 2-2 - M 3673, M ga 2-3 - M 3671, M ga 2-4 - M 3675; Inv.-Nr. WWF 114-9-3 (Zeitgenössisches Foto); Verkaufskatalog der Wiener Werkstätte G.m.b.H, Wien 1928, S. 401
Josef Hoffmann entwarf diese Rauchgarnitur Anfang der 1920er Jahre. Sie ist ein charakteristisches Beispiel seiner klassizistischen Schaffensperiode nach 1914 und wird in unserer Zusammenstellung durch einen von Hoffmann im passenden Stil entworfenen Zündholzhalter ergänzt. Die Garnitur besteht aus vier Schalen, die einander in Form und Aufbau - abgesehen von leichten Abwandlungen - gleichen, sowie einer Anbietetasse. In ihrer Form wurden die Objekte auf das Wesentliche reduziert – ihre Funktion wird lediglich durch die Größenverhältnisse erkennbar. Die besondere Dynamik der Garnitur erreichte Hoffmann durch den Einsatz von Kontrast. Die Wandungen der Schalen wurden in einer Rechtsdrehung getrieben, die bei ihren Sockeln abrupt endet und sich im dynamischen Gegenspiel zu der in einer Linksdrehung getriebenen Tassenwandung befindet. Auch der für Hoffmanns Entwürfe typische Einsatz verschiedener Oberflächenbearbeitungen verstärkt die bewegte Wirkung. Rauchgarnituren nach diesem Entwurf waren kommerziell sehr erfolgreich. In dieser Vollständigkeit sind sie jedoch, trotz ihrer hohen Auflage, heute nur ausgesprochen selten zu finden. (AS)
Josef Hoffmann
Smoking set with match holder
brass; consisting of: 1 tray, 1 cigar tray, 1 cigarette tray, 2 ash trays, 1 match holder; all pieces marked on the lower surface: designer's monogram "JH", "WIENER/WERK/STÄTTE"; marked on the side: "MADE/IN/AUSTRIA", designer's monogram "JH", "WIENER/WERK/STÄTTE" (match holder)
dm. 31 cm (tray); h. 11 cm, dm. 11.7 cm (cigar tray); h. 6.9 cm, dm. 9.6 cm (cigarette tray); h. 4.4 cm, dm. 9.1 cm (ash tray); h. 12.2 cm, dm. 11 cm (match holder)
Wiener Werkstätte-archive, MAK Vienna: model no. M ga 2-1 - M 3674, M ga 2-2 - M 3673, M ga 2-3 - M 3671, M ga 2-4 - M 3675; inv.-no. WWF 114-9-3 (contemporary photograph); Verkaufskatalog der Wiener Werkstätte G.m.b.H, Vienna 1928, p. 401
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart