2301
Los
2301
Hermann Nitsch
Schüttbild
2013
Acryl auf Leinwand; ungerahmt
200 x 300 cm
Rückseitig signiert und datiert: Hermann Nitsch 2013
österreichischer Privatbesitz
Hermann Nitsch wurde 1938 in Wien geboren. An der Graphischen Lehr- und Versuchsanstalt in Wien erwarb er sein Diplom und arbeitete ab 1957 für einige Zeit im Technischen Museum als Gebrauchsgrafiker. Als Aktionist, Maler, Komponist und Bühnenbildner zählt er zu den vielseitigsten österreichischen Künstlern der Nachkriegszeit.
Durch die Ausstellung "Junge Maler der Gegenwart" (1959) inspiriert, begann er 1960 erstmals mit der Produktion von Schüttbildern. Die Ablösung der Malerei von ihrer traditionellen erzählerischen, abbildenden Funktion löste eine intensive Beschäftigung mit den Möglichkeiten des Rinnens, Schüttens und Schmierens aus. Nitsch begann mit seinem ganzen Körper und der Impulsivität von Gefühlseruptionen Leinwände zu bearbeiten. Die Farbe wurde flüssig oder pastos aufgetragen, mit dem Pinsel gemalt, geschüttet, gespritzt oder mit der Hand verschmiert, um dem Unbewussten in einem sinnlich-erregten Produktionsvorgang Ausdruck zu geben.
Gemeinsam mit Günter Brus, Otto Muehl und Rudolf Schwarzkogler gründete Nitsch den "Wiener Aktionismus". Aktionen wie »Die Blutorgel« sorgten dafür, dass er bald zu einer der umstrittensten Künstlerpersönlichkeiten Österreichs wurde, was ihn in steten Konflikt mit den Behörden und mehrfach ins Gefängnis brachte. Das Publikum reagierte sowohl begeistert als auch schockiert und angewidert. In seinem "Orgien Mysterien Theater" vereinigte Nitsch Malerei, Aktion, Theater und Konzert und forderte den Einsatz aller fünf Sinne. Er interpretierte das Leben als Passion, den Malprozess als verdichtetes Leben und damit als Inbegriff der Passion. Der Betrachter sollte sich mit dem Malvorgang identifizieren und ins Bild eintreten. Diese religiös-überhöhte Deutung führte aber auch zu Ablehnung bei einigen seiner Kollegen.
Ab 1983 nahm Nitsch die Malerei wieder auf. Neben der stets wichtigsten Farbe Rot – Sinnbild für Liebe, Fleisch, Blut und Tod – verwendete er nun auch Schwarz, Gelb sowie die liturgischen Farben Violett, Blau, Grün und Weiß, deren Symbolcharakter er bewusst einsetzte. Die Malerei blieb bei Nitsch jedoch stets eng verbunden mit den eigentlichen theatralischen Aktionen.
(Ina Waldstein)
Hermann Nitsch
"Schüttbild"
2013
acrylic on canvas; unframed
200 x 300 cm
signed and dated on the reverse: Hermann Nitsch 2013
private property, Austria
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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Hermann Nitsch
Schüttbild
2013
Acryl auf Leinwand; ungerahmt
200 x 300 cm
Rückseitig signiert und datiert: Hermann Nitsch 2013
österreichischer Privatbesitz
Hermann Nitsch wurde 1938 in Wien geboren. An der Graphischen Lehr- und Versuchsanstalt in Wien erwarb er sein Diplom und arbeitete ab 1957 für einige Zeit im Technischen Museum als Gebrauchsgrafiker. Als Aktionist, Maler, Komponist und Bühnenbildner zählt er zu den vielseitigsten österreichischen Künstlern der Nachkriegszeit.
Durch die Ausstellung "Junge Maler der Gegenwart" (1959) inspiriert, begann er 1960 erstmals mit der Produktion von Schüttbildern. Die Ablösung der Malerei von ihrer traditionellen erzählerischen, abbildenden Funktion löste eine intensive Beschäftigung mit den Möglichkeiten des Rinnens, Schüttens und Schmierens aus. Nitsch begann mit seinem ganzen Körper und der Impulsivität von Gefühlseruptionen Leinwände zu bearbeiten. Die Farbe wurde flüssig oder pastos aufgetragen, mit dem Pinsel gemalt, geschüttet, gespritzt oder mit der Hand verschmiert, um dem Unbewussten in einem sinnlich-erregten Produktionsvorgang Ausdruck zu geben.
Gemeinsam mit Günter Brus, Otto Muehl und Rudolf Schwarzkogler gründete Nitsch den "Wiener Aktionismus". Aktionen wie »Die Blutorgel« sorgten dafür, dass er bald zu einer der umstrittensten Künstlerpersönlichkeiten Österreichs wurde, was ihn in steten Konflikt mit den Behörden und mehrfach ins Gefängnis brachte. Das Publikum reagierte sowohl begeistert als auch schockiert und angewidert. In seinem "Orgien Mysterien Theater" vereinigte Nitsch Malerei, Aktion, Theater und Konzert und forderte den Einsatz aller fünf Sinne. Er interpretierte das Leben als Passion, den Malprozess als verdichtetes Leben und damit als Inbegriff der Passion. Der Betrachter sollte sich mit dem Malvorgang identifizieren und ins Bild eintreten. Diese religiös-überhöhte Deutung führte aber auch zu Ablehnung bei einigen seiner Kollegen.
Ab 1983 nahm Nitsch die Malerei wieder auf. Neben der stets wichtigsten Farbe Rot – Sinnbild für Liebe, Fleisch, Blut und Tod – verwendete er nun auch Schwarz, Gelb sowie die liturgischen Farben Violett, Blau, Grün und Weiß, deren Symbolcharakter er bewusst einsetzte. Die Malerei blieb bei Nitsch jedoch stets eng verbunden mit den eigentlichen theatralischen Aktionen.
(Ina Waldstein)
Hermann Nitsch
"Schüttbild"
2013
acrylic on canvas; unframed
200 x 300 cm
signed and dated on the reverse: Hermann Nitsch 2013
private property, Austria
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Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart