2033
Los
2033
Leo Putz
Im Garten (Gauting)
um 1925
Öl auf Leinwand
60,5 x 65 cm
Signiert links unten: Leo Putz
österreichischer Privatbesitz
Mit der Jahrhundertwende setzte ein stetig wachsender Erfolg für Leo Putz ein, der sich nach einem malerischen Frühwerk, in dem seine Werke noch ganz dem Münchner Jugendstil verbunden sind, dem Impressionismus zuwandte und damit zahlreiche Preise und Medaillen gewann. Die Königliche Pinakothek München sowie die Staatsgalerie Dresden kauften Werke von ihm an, was sein Renommee enorm steigerte. 1909 erwarb er die bayerische Staatsangehörigkeit und wurde zum Professor ernannt. Bis 1914 verbrachte Putz die Sommermonate gerne bei Schloss Hartmannsberg im Chiemgau. Zusammen mit dem Deutschen Hans Roth und dem Amerikaner Edward Cucuel, die beide seine Schüler waren, wurde plein-air, also an der Luft, im Freien, gemalt. Es entstanden die bekannten Werke seiner sogenannten "Hartmannsberger Zeit" wie die "Kahnbilder" und diverse Akte in der freien Natur. In verschiedensten Varianten widmete sich Putz seinem zentralen Thema: den schönen Frauen, die für ihn in lichtdurchfluteten oder von reizvollen Schattenspielen durchsetzten Gärten und Parks posierten.
Vor einem prachtvollen Staudenbeet posiert eine elegante, schlanke Dame im dunkelgrünen Reformkleid mit hellem Sonnenhut. Die Farben ihrer Kleidung sind raffiniert mit den Grün- und Gelbtönen des hinter ihr wogenden Blütenmeeres abgestimmt, die junge Frau lehnt sich weit ins Beet hinein, als wäre sie selbst Teil der biegsamen Pflanzen. Ihr Oberkörper ist von flammenartigen gelben Blüten umrahmt, wobei Leo Putz vor allem im vorderen Bereich den Schritt in die Abstraktion bewusst nicht scheut. So klar definiert und erkennbar die Fenster und die Struktur der Fassade im Hintergrund noch sind, so viel malerische Freiheit erlaubt sich der Künstler im Bildzentrum: indem er die gelben Blüten feuerartig mit selbstbewussten, heftigen Pinselstrichen in alle Richtungen ausfransen lässt ohne Rücksicht auf Details, kommt eine dramatische Bewegung in die Szene, die zeigt, dass sich Leo Putz neben dem spätimpressionistischen Stil durchaus auch gerne einer moderneren Ausdrucksweise bediente: "Die Besonderheit liegt darin, dass ein erheblicher Anteil von Natur bewahrt ist und doch ein deutliches Maß an Abstraktion stattfindet." (Christian Lenz, Leo Putz in seiner Zeit, in: Leo Putz, Münchner Malerei der Prinzregentenzeit. Sammlung Siegfried Unterberger, Lana 2002, S. 24)
(Ina Waldstein)
Leo Putz
In the garden (Gauting)
c. 1925
oil on canvas
60.5 x 65 cm
signed on the lower left: Leo Putz
private property, Austria
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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Leo Putz
Im Garten (Gauting)
um 1925
Öl auf Leinwand
60,5 x 65 cm
Signiert links unten: Leo Putz
österreichischer Privatbesitz
Mit der Jahrhundertwende setzte ein stetig wachsender Erfolg für Leo Putz ein, der sich nach einem malerischen Frühwerk, in dem seine Werke noch ganz dem Münchner Jugendstil verbunden sind, dem Impressionismus zuwandte und damit zahlreiche Preise und Medaillen gewann. Die Königliche Pinakothek München sowie die Staatsgalerie Dresden kauften Werke von ihm an, was sein Renommee enorm steigerte. 1909 erwarb er die bayerische Staatsangehörigkeit und wurde zum Professor ernannt. Bis 1914 verbrachte Putz die Sommermonate gerne bei Schloss Hartmannsberg im Chiemgau. Zusammen mit dem Deutschen Hans Roth und dem Amerikaner Edward Cucuel, die beide seine Schüler waren, wurde plein-air, also an der Luft, im Freien, gemalt. Es entstanden die bekannten Werke seiner sogenannten "Hartmannsberger Zeit" wie die "Kahnbilder" und diverse Akte in der freien Natur. In verschiedensten Varianten widmete sich Putz seinem zentralen Thema: den schönen Frauen, die für ihn in lichtdurchfluteten oder von reizvollen Schattenspielen durchsetzten Gärten und Parks posierten.
Vor einem prachtvollen Staudenbeet posiert eine elegante, schlanke Dame im dunkelgrünen Reformkleid mit hellem Sonnenhut. Die Farben ihrer Kleidung sind raffiniert mit den Grün- und Gelbtönen des hinter ihr wogenden Blütenmeeres abgestimmt, die junge Frau lehnt sich weit ins Beet hinein, als wäre sie selbst Teil der biegsamen Pflanzen. Ihr Oberkörper ist von flammenartigen gelben Blüten umrahmt, wobei Leo Putz vor allem im vorderen Bereich den Schritt in die Abstraktion bewusst nicht scheut. So klar definiert und erkennbar die Fenster und die Struktur der Fassade im Hintergrund noch sind, so viel malerische Freiheit erlaubt sich der Künstler im Bildzentrum: indem er die gelben Blüten feuerartig mit selbstbewussten, heftigen Pinselstrichen in alle Richtungen ausfransen lässt ohne Rücksicht auf Details, kommt eine dramatische Bewegung in die Szene, die zeigt, dass sich Leo Putz neben dem spätimpressionistischen Stil durchaus auch gerne einer moderneren Ausdrucksweise bediente: "Die Besonderheit liegt darin, dass ein erheblicher Anteil von Natur bewahrt ist und doch ein deutliches Maß an Abstraktion stattfindet." (Christian Lenz, Leo Putz in seiner Zeit, in: Leo Putz, Münchner Malerei der Prinzregentenzeit. Sammlung Siegfried Unterberger, Lana 2002, S. 24)
(Ina Waldstein)
Leo Putz
In the garden (Gauting)
c. 1925
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60.5 x 65 cm
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private property, Austria
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Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart