1090
Los
1090
Jan Anthonie van der Baren
Blumenstrauß in einer Glasvase
Öl auf Leinwand
59 x 41,5 cm
Signiert rechts unten: A. VAN DER BAREN
wohl Sammlung Erzherzog Leopold Wilhelm von Österreich, Brüssel/Wien 1659;
Sammlung Allard de la Court, Leiden 1743;
Sammlung Gustave Baron de Rothschild (1829-1911), Paris 1904;
Privatsammlung, Wien;
Galerie Friederike Pallamar, Wien, Gemälde bedeutender Niederländischer Meister des 17.Jahrhunderts, 18. November - 31. Dezember 1968, Nr. 2;
Privatsammlung, Los Angeles;
Galerie Friederike Pallamar, Wien, Niederländische Meisterwerke des 17. Jahrhunderts, 16. Oktober - 30. November 1989, S. 12f.;
österreichische Privatsammlung
Marie-Louise Hairs, Jan Anton van der Baren. Monographie, Wien 1970, S. 29, Nr. 7
Marie-Louise Hairs, Jan Anton van der Baren, in: The Flemish flower painters in the XVIIth Century, Brüssel 1986, S. 311-312, Nr. 104 (Farbabb.)
Jan van der Baren traf mit seinen Blumenstillleben den Geschmack der Zeit und feierte mit seinen Werken schon zu Lebzeiten große Erfolge. Um 1650 wurde Baren zum Hofkaplan und später Kunstberater der umfangreichen Sammlung Erzherzogs Leopold Wilhelm von Österreich ernannt. Aus den Inventaren der Sammlung ist bekannt, dass diese auch mehrere Werke des Blumenstilllebenmalers selbst umfasste (vgl. Viktor Fleischer, Johannes Antonius van der Baren, in: Max Dvorák (Hg.), Kunstgeschichtliches Jahrbuch, Beiblatt zum Band II, Wien 1908, S. 62-94).
Vorliegendes Gemälde ist eines der seltenen voll signierten Werke des Malers und es wird daher angenommen, dass sich auch unser Gemälde möglicherweise im Bestand der erzherzoglichen Sammlung befunden hat (vgl. Hairs 1970 und 1986).
Jan Anthonie van der Baren
Bouquet of flowers in a glass vase
oil on canvas
59 x 41.5 cm
signed on the lower right: A. VAN the BAREN
probably collection Archduke Leopold Wilhelm of Austria, Brussels/Vienna 1659;
collection Allard de la Court, Leiden 1743;
collection Gustave Baron de Rothschild (1829-1911), Paris 1904;
private collection, Vienna;
Galerie Friederike Pallamar, Vienna, Gemälde bedeutender Niederländischer Meister des 17.Jahrhunderts (paintings by important Dutch masters of the 17th century), November 18 - December 31, 1968, no. 2;
private collection, Los Angeles;
Galerie Friederike Pallamar, Vienna, Niederländische Meisterwerke des 17. Jahrhunderts (Dutch masterpieces of the 17th century), October 16 - November 30, 1989, p. 12f.;
private collection, Austria
Marie-Louise Hairs, Jan Anton van the Baren. Monographie, Vienna 1970, p. 29, no. 7
Marie-Louise Hairs, Jan Anton van the Baren, in: The Flemish flower painters in the XVIIth Century, Brussels 1986, p. 311-312, no. 104 (colour ill.)
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standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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Jan Anthonie van der Baren
Blumenstrauß in einer Glasvase
Öl auf Leinwand
59 x 41,5 cm
Signiert rechts unten: A. VAN DER BAREN
wohl Sammlung Erzherzog Leopold Wilhelm von Österreich, Brüssel/Wien 1659;
Sammlung Allard de la Court, Leiden 1743;
Sammlung Gustave Baron de Rothschild (1829-1911), Paris 1904;
Privatsammlung, Wien;
Galerie Friederike Pallamar, Wien, Gemälde bedeutender Niederländischer Meister des 17.Jahrhunderts, 18. November - 31. Dezember 1968, Nr. 2;
Privatsammlung, Los Angeles;
Galerie Friederike Pallamar, Wien, Niederländische Meisterwerke des 17. Jahrhunderts, 16. Oktober - 30. November 1989, S. 12f.;
österreichische Privatsammlung
Marie-Louise Hairs, Jan Anton van der Baren. Monographie, Wien 1970, S. 29, Nr. 7
Marie-Louise Hairs, Jan Anton van der Baren, in: The Flemish flower painters in the XVIIth Century, Brüssel 1986, S. 311-312, Nr. 104 (Farbabb.)
Jan van der Baren traf mit seinen Blumenstillleben den Geschmack der Zeit und feierte mit seinen Werken schon zu Lebzeiten große Erfolge. Um 1650 wurde Baren zum Hofkaplan und später Kunstberater der umfangreichen Sammlung Erzherzogs Leopold Wilhelm von Österreich ernannt. Aus den Inventaren der Sammlung ist bekannt, dass diese auch mehrere Werke des Blumenstilllebenmalers selbst umfasste (vgl. Viktor Fleischer, Johannes Antonius van der Baren, in: Max Dvorák (Hg.), Kunstgeschichtliches Jahrbuch, Beiblatt zum Band II, Wien 1908, S. 62-94).
Vorliegendes Gemälde ist eines der seltenen voll signierten Werke des Malers und es wird daher angenommen, dass sich auch unser Gemälde möglicherweise im Bestand der erzherzoglichen Sammlung befunden hat (vgl. Hairs 1970 und 1986).
Jan Anthonie van der Baren
Bouquet of flowers in a glass vase
oil on canvas
59 x 41.5 cm
signed on the lower right: A. VAN the BAREN
probably collection Archduke Leopold Wilhelm of Austria, Brussels/Vienna 1659;
collection Allard de la Court, Leiden 1743;
collection Gustave Baron de Rothschild (1829-1911), Paris 1904;
private collection, Vienna;
Galerie Friederike Pallamar, Vienna, Gemälde bedeutender Niederländischer Meister des 17.Jahrhunderts (paintings by important Dutch masters of the 17th century), November 18 - December 31, 1968, no. 2;
private collection, Los Angeles;
Galerie Friederike Pallamar, Vienna, Niederländische Meisterwerke des 17. Jahrhunderts (Dutch masterpieces of the 17th century), October 16 - November 30, 1989, p. 12f.;
private collection, Austria
Marie-Louise Hairs, Jan Anton van the Baren. Monographie, Vienna 1970, p. 29, no. 7
Marie-Louise Hairs, Jan Anton van the Baren, in: The Flemish flower painters in the XVIIth Century, Brussels 1986, p. 311-312, no. 104 (colour ill.)
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Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart