2048
Los
2048
Kurt Absolon
Liegender Akt
1950
Öl auf Leinwand
48 x 66 cm
Signiert und datiert rechts unten: Kurt / 1950
österreichischer Privatbesitz
"Er war der Begabteste von uns allen!" (Kurt Moldovan, zitiert in: Otto Breicha (Hg.), Kurt Absolon. Der Zeichner mit der Grasharfe, Graz 1989, S. 23), urteilt ein großer Zeichner über den anderen. In vorliegendem Werk erweist sich Kurt Absolon als Meister der Ölmalerei. Auch hier zeigt sich sein Gefühl für räumliche Spannungen, das im überlegten Platzieren der einzelnen Farbwerte und dem Kontrastieren von definierten und undefinierten Raumzonen seinen Niederschlag findet. Dominiert in vielen seiner Arbeiten das "chimärisch-expressive", so ist es hier das "lebensvoll-vitale" (Breicha, S. 24), das der Künstler zum Ausdruck bringen möchte.
Eine junge Frau liegt ausgestreckt auf roten Pölstern, auf einem opulenten Diwan, den rechten Arm über dem Kopf, um ein Kissen zu halten, das das Haupt stützt. Im Gesicht vereint der Künstler unterschiedliche Perspektiven, in der rechten Hälfte eine Draufsicht, in der linken die Frontalansicht, was dem Antlitz einen fremdartigen, maskenartigen Ausdruck verleiht und für eine unerklärliche Irritation sorgt. Der nackte Körper der Frau wirkt an manchen Stellen eigentümlich flach, die dem Betrachter zugewandte Vorderseite hingegen ist mit dickem, pastos-expressivem Farbauftrag in grellem Gelb ausgestaltet und zieht unweigerlich den Blick des Betrachters auf sich.
Motivisch spannt sich hier ein Bogen von den Venusdarstellungen des Tizian zu den Haremsdamen des Eugène Delacroix und Jean-Auguste-Dominique Ingres bis hin zu den Odalisken des Henri Matisse. Jene Konkubinen des Harems, unbekleidet oder nur von leichten Schleiern verhüllt, dienten seit jeher als Projektionsflächen für eine durch eine vorherrschende Sexualmoral eingeengte Gesellschaft, wie auch die liegende Venus als eine Idealisierung unerreichbarer Weiblichkeit interpretiert werden kann. Schon bei Henri Matisse findet ein Wandel des Frauenbildes statt. Die Dargestellten präsentieren in selbstbewusster Pose ihre Weiblichkeit, sind sich des Betrachters wohl bewusst, fordern ihn heraus. Kurt Absolons Akt ist ein Wesen mit rätselhaften Zügen, aufreizend herausfordernd und abwesend gleichgültig zugleich. Der Künstler vereint das Farbempfinden der Fauves mit surrealen Elementen, auf der Suche nach einer "inneren Wahrheit" (Breicha S. 24).
"Das Kunstwerk hat keinen Zweck, ist keine Antwort, keine Lösung und niemals ein Genußobjekt, sondern einfach das Produkt menschlichen Geistes und menschlicher Schöpferkraft, entsprungen aus der Sehnsucht, dem Dasein Dauer zu verleihen und den Tod durch ein Werk zu besiegen, nicht den leiblichen, wohl aber den geistigen, das Aufgehen in ein Nichts durch ein Zeugnis des Hiergewesenseins zu überwinden." (Kurt Absolon, zitiert in: Matthias Boeckl, Zeugnisse des Hiergewesenseins. Kurt Absolons pure Zeichenkunst, einmal mehr in Erinnerung gerufen, in: Parnass, Heft 2, Wien 1996, S. 40)
(Sophie Cieslar)
Kurt Absolon
Lying nude
1950
oil on canvas
48 x 66 cm
signed and dated on the lower right: Kurt / 1950
private property, Austria
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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Kurt Absolon
Liegender Akt
1950
Öl auf Leinwand
48 x 66 cm
Signiert und datiert rechts unten: Kurt / 1950
österreichischer Privatbesitz
"Er war der Begabteste von uns allen!" (Kurt Moldovan, zitiert in: Otto Breicha (Hg.), Kurt Absolon. Der Zeichner mit der Grasharfe, Graz 1989, S. 23), urteilt ein großer Zeichner über den anderen. In vorliegendem Werk erweist sich Kurt Absolon als Meister der Ölmalerei. Auch hier zeigt sich sein Gefühl für räumliche Spannungen, das im überlegten Platzieren der einzelnen Farbwerte und dem Kontrastieren von definierten und undefinierten Raumzonen seinen Niederschlag findet. Dominiert in vielen seiner Arbeiten das "chimärisch-expressive", so ist es hier das "lebensvoll-vitale" (Breicha, S. 24), das der Künstler zum Ausdruck bringen möchte.
Eine junge Frau liegt ausgestreckt auf roten Pölstern, auf einem opulenten Diwan, den rechten Arm über dem Kopf, um ein Kissen zu halten, das das Haupt stützt. Im Gesicht vereint der Künstler unterschiedliche Perspektiven, in der rechten Hälfte eine Draufsicht, in der linken die Frontalansicht, was dem Antlitz einen fremdartigen, maskenartigen Ausdruck verleiht und für eine unerklärliche Irritation sorgt. Der nackte Körper der Frau wirkt an manchen Stellen eigentümlich flach, die dem Betrachter zugewandte Vorderseite hingegen ist mit dickem, pastos-expressivem Farbauftrag in grellem Gelb ausgestaltet und zieht unweigerlich den Blick des Betrachters auf sich.
Motivisch spannt sich hier ein Bogen von den Venusdarstellungen des Tizian zu den Haremsdamen des Eugène Delacroix und Jean-Auguste-Dominique Ingres bis hin zu den Odalisken des Henri Matisse. Jene Konkubinen des Harems, unbekleidet oder nur von leichten Schleiern verhüllt, dienten seit jeher als Projektionsflächen für eine durch eine vorherrschende Sexualmoral eingeengte Gesellschaft, wie auch die liegende Venus als eine Idealisierung unerreichbarer Weiblichkeit interpretiert werden kann. Schon bei Henri Matisse findet ein Wandel des Frauenbildes statt. Die Dargestellten präsentieren in selbstbewusster Pose ihre Weiblichkeit, sind sich des Betrachters wohl bewusst, fordern ihn heraus. Kurt Absolons Akt ist ein Wesen mit rätselhaften Zügen, aufreizend herausfordernd und abwesend gleichgültig zugleich. Der Künstler vereint das Farbempfinden der Fauves mit surrealen Elementen, auf der Suche nach einer "inneren Wahrheit" (Breicha S. 24).
"Das Kunstwerk hat keinen Zweck, ist keine Antwort, keine Lösung und niemals ein Genußobjekt, sondern einfach das Produkt menschlichen Geistes und menschlicher Schöpferkraft, entsprungen aus der Sehnsucht, dem Dasein Dauer zu verleihen und den Tod durch ein Werk zu besiegen, nicht den leiblichen, wohl aber den geistigen, das Aufgehen in ein Nichts durch ein Zeugnis des Hiergewesenseins zu überwinden." (Kurt Absolon, zitiert in: Matthias Boeckl, Zeugnisse des Hiergewesenseins. Kurt Absolons pure Zeichenkunst, einmal mehr in Erinnerung gerufen, in: Parnass, Heft 2, Wien 1996, S. 40)
(Sophie Cieslar)
Kurt Absolon
Lying nude
1950
oil on canvas
48 x 66 cm
signed and dated on the lower right: Kurt / 1950
private property, Austria
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Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart