1051
Los
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F. M. Siegmund von Purgau
Distel mit Gimpel, Distelfink, Schlange und Schmetterlingen
1730/40er Jahre
Öl auf Leinwand
120 x 85 cm
Dorotheum, Wien, 16. Mai 1984, Lot 443, Taf. 27;
deutsche Sammlung;
Dorotheum, Wien, 24. April 2007, Lot 442;
österreichische Privatsammlung
Barbara Dossi, Ein Distelstillleben Franz Michael Burgaus, in: Stadtmuseum Linz (Hg.), Kunstjahrbuch der Stadt Linz, Wien/München, 1990/91, S. 199-200, S. 201 (Farbabb.)
Wald- und Wiesenstücke der Sottobosco-Maler Otto Marseus van Schrieck und Matthias Withoos erfreuten sich im süddeutschen und österreichischen Raum großer Beliebtheit und beeinflussten die Naturausschnitte des Barockmalers Franz von Purgau und seiner Malerkollegen enorm.
Der in der Literatur auch als Franz von Burgau überlieferte Künstler variierte seine Wald- bzw. Unterholzstillleben häufig. Die vorliegende Wiedergabe einer hochgewachsenen Distelpflanze "in so prominenter, isolierter Position, die durch den kaum definierten, dunklen Hintergrund betont wird" stellt Dossi zufolge jedoch eine Besonderheit im Œuvre des Künstlers dar (Dossi S. 199). In ihrem Aufsatz ordnet sie das Gemälde in die 30er oder 40er Jahre des 18.Jahrhunderts ein (Dossi ebda.).
Vergleichbar ist das Distelstück mit den Pflanzendarstellungen in den kleinformatigen Pendants der Österreichischen Galerie Belvedere in Wien "Rasenstück mit Erdbeeren und Grille" (Inv.-Nr.5591) und "Rasenstück mit Distel, Fröschen und Libelle" (Inv.-Nr. 5592) sowie dem "Stillleben mit Distel, Vögel und Schmetterlingen", zuletzt im Bestand des Prager Strahov Klosters (Inv.-Nr. 0715).
Purgau ist bei der Darstellung einzelner Motive um größtmögliche Naturnähe bemüht, was auf naturkundliches Interesse und Wissen schließen lässt. Wie in anderen seiner Waldbodenstillleben dokumentiert auch hier der Maler die Tier- und Pflanzenvielfalt sichtlich anhand von Kabinettstücken, Präparaten, Florilegien und Naturstudien.
F. M. Siegmund von Purgau
Thistle with bullfinch, goldfinch, snake and butterflies
1730/40s
oil on canvas
120 x 85 cm
Dorotheum, Vienna, 16 May 1984, lot 443, pl. 27;
German collection;
Dorotheum, Vienna, 24 April 2007, lot 442;
private collection, Austria
Barbara Dossi, Ein Distelstillleben Franz Michael Burgaus, in: Stadtmuseum Linz (ed.), Kunstjahrbuch der Stadt Linz, Vienna/Munich, 1990/91, p. 199-200, p. 201 (colour-ill.)
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standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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F. M. Siegmund von Purgau
Distel mit Gimpel, Distelfink, Schlange und Schmetterlingen
1730/40er Jahre
Öl auf Leinwand
120 x 85 cm
Dorotheum, Wien, 16. Mai 1984, Lot 443, Taf. 27;
deutsche Sammlung;
Dorotheum, Wien, 24. April 2007, Lot 442;
österreichische Privatsammlung
Barbara Dossi, Ein Distelstillleben Franz Michael Burgaus, in: Stadtmuseum Linz (Hg.), Kunstjahrbuch der Stadt Linz, Wien/München, 1990/91, S. 199-200, S. 201 (Farbabb.)
Wald- und Wiesenstücke der Sottobosco-Maler Otto Marseus van Schrieck und Matthias Withoos erfreuten sich im süddeutschen und österreichischen Raum großer Beliebtheit und beeinflussten die Naturausschnitte des Barockmalers Franz von Purgau und seiner Malerkollegen enorm.
Der in der Literatur auch als Franz von Burgau überlieferte Künstler variierte seine Wald- bzw. Unterholzstillleben häufig. Die vorliegende Wiedergabe einer hochgewachsenen Distelpflanze "in so prominenter, isolierter Position, die durch den kaum definierten, dunklen Hintergrund betont wird" stellt Dossi zufolge jedoch eine Besonderheit im Œuvre des Künstlers dar (Dossi S. 199). In ihrem Aufsatz ordnet sie das Gemälde in die 30er oder 40er Jahre des 18.Jahrhunderts ein (Dossi ebda.).
Vergleichbar ist das Distelstück mit den Pflanzendarstellungen in den kleinformatigen Pendants der Österreichischen Galerie Belvedere in Wien "Rasenstück mit Erdbeeren und Grille" (Inv.-Nr.5591) und "Rasenstück mit Distel, Fröschen und Libelle" (Inv.-Nr. 5592) sowie dem "Stillleben mit Distel, Vögel und Schmetterlingen", zuletzt im Bestand des Prager Strahov Klosters (Inv.-Nr. 0715).
Purgau ist bei der Darstellung einzelner Motive um größtmögliche Naturnähe bemüht, was auf naturkundliches Interesse und Wissen schließen lässt. Wie in anderen seiner Waldbodenstillleben dokumentiert auch hier der Maler die Tier- und Pflanzenvielfalt sichtlich anhand von Kabinettstücken, Präparaten, Florilegien und Naturstudien.
F. M. Siegmund von Purgau
Thistle with bullfinch, goldfinch, snake and butterflies
1730/40s
oil on canvas
120 x 85 cm
Dorotheum, Vienna, 16 May 1984, lot 443, pl. 27;
German collection;
Dorotheum, Vienna, 24 April 2007, lot 442;
private collection, Austria
Barbara Dossi, Ein Distelstillleben Franz Michael Burgaus, in: Stadtmuseum Linz (ed.), Kunstjahrbuch der Stadt Linz, Vienna/Munich, 1990/91, p. 199-200, p. 201 (colour-ill.)
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standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart