2325
Los
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Hans Bischoffshausen
Versuch zu einem Weltklavier
1973
PVC und Goldlack auf Sperrholz; gerahmt
40 x 40 cm
Rückseitig signiert, datiert und bezeichnet: Bischoffshausen 73 Versuch zu einem Weltklavier
österreichischer Privatbesitz
Schon in Bischoffshausens streng monochromer Phase in Paris war Gold neben Schwarz und Weiß eine jener drei "Farben", deren Verwendung er sich gestattete. Durch die strikte Monochromie der Bilder und die Reduktion der Palette auf ausschließlich drei Farben, wollte er "den künstlerischen Bildraum von allen vorfabrizierten Gefühlswelten aus Farbtuben und -töpfen" reinigen (zit. nach A. Rohsmann, Bischoffshausen. Klagenfurt 1991, S. 81) und lehnte in der Konsequenz auch jegliche symbolische Interpretation "seiner" Farben ab. Arnulf Rohsmann umschreibt das in seiner Monografie folgendermaßen: "Weiß, Schwarz und Gold fungieren nicht als Sinnbild, wo kein Sinn vorliegt. Das Weiß steht auch nicht für die Reinheit, das Schwarz nicht für die Dunkelheit und das Gold nicht für das Strahlen – sie sind die Reinheit, die Dunkelheit und das Strahlen." (ebd., S. 84)
Auch wenn es von Bischoffshausen also schon aus der Pariser Zeit einige goldene Werke gibt (teilweise wurden weiße Bilder dieser Zeit auch erst nachträglich von ihm golden gefärbt), gewann die "Farbe" Gold in seinem Schaffen erst mit seiner Rückkehr nach Kärnten 1972 massiv an Bedeutung. So entstand in der ersten Hälfte der 1970er Jahre eine Reihe reingoldener Bilder (wie auch dem Vorliegenden), die noch stark an sein Pariser Schaffen anknüpfen (insbesondere an die "Apparition"-Serie). Aber auch in den ersten Werken, in denen Bischoffshausen sich mittels zweifarbiger Gliederungen wieder der Polychromie öffnete, war eine der beiden Farbzonen sehr oft golden.
"Gold strahlt auch noch im Dunkeln" konstatierte Bischoffshausen gegenüber Arnulf Rohsmann 1977, einem Zeitpunkt zu dem der Maler bereits praktisch blind war (ebd., S. 92). Auf viele seiner kleinen Papierarbeiten der 1980er applizierte er Zellzementkrater oder -grate und übersprühte sie mit Goldlack – wie Reminiszenzen an sein früheres Schaffen oder Erkennungsmale seiner selbst prangen sie auf dem Papier. War in ihnen für Bischoffshausen die Essenz seines Schaffens konzentriert?
(Clara Kaufmann)
Hans Bischoffshausen
"Versuch zu einem Weltklavier"
1973
PVC and gold lacquer on plywood; framed
40 x 40 cm
signed, dated and inscribed on the reverse: Bischoffshausen 73 Versuch zu einem Weltklavier
private property, Austria
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
Ihre Anfrage wurde an das Auktionshaus geschickt
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Hans Bischoffshausen
Versuch zu einem Weltklavier
1973
PVC und Goldlack auf Sperrholz; gerahmt
40 x 40 cm
Rückseitig signiert, datiert und bezeichnet: Bischoffshausen 73 Versuch zu einem Weltklavier
österreichischer Privatbesitz
Schon in Bischoffshausens streng monochromer Phase in Paris war Gold neben Schwarz und Weiß eine jener drei "Farben", deren Verwendung er sich gestattete. Durch die strikte Monochromie der Bilder und die Reduktion der Palette auf ausschließlich drei Farben, wollte er "den künstlerischen Bildraum von allen vorfabrizierten Gefühlswelten aus Farbtuben und -töpfen" reinigen (zit. nach A. Rohsmann, Bischoffshausen. Klagenfurt 1991, S. 81) und lehnte in der Konsequenz auch jegliche symbolische Interpretation "seiner" Farben ab. Arnulf Rohsmann umschreibt das in seiner Monografie folgendermaßen: "Weiß, Schwarz und Gold fungieren nicht als Sinnbild, wo kein Sinn vorliegt. Das Weiß steht auch nicht für die Reinheit, das Schwarz nicht für die Dunkelheit und das Gold nicht für das Strahlen – sie sind die Reinheit, die Dunkelheit und das Strahlen." (ebd., S. 84)
Auch wenn es von Bischoffshausen also schon aus der Pariser Zeit einige goldene Werke gibt (teilweise wurden weiße Bilder dieser Zeit auch erst nachträglich von ihm golden gefärbt), gewann die "Farbe" Gold in seinem Schaffen erst mit seiner Rückkehr nach Kärnten 1972 massiv an Bedeutung. So entstand in der ersten Hälfte der 1970er Jahre eine Reihe reingoldener Bilder (wie auch dem Vorliegenden), die noch stark an sein Pariser Schaffen anknüpfen (insbesondere an die "Apparition"-Serie). Aber auch in den ersten Werken, in denen Bischoffshausen sich mittels zweifarbiger Gliederungen wieder der Polychromie öffnete, war eine der beiden Farbzonen sehr oft golden.
"Gold strahlt auch noch im Dunkeln" konstatierte Bischoffshausen gegenüber Arnulf Rohsmann 1977, einem Zeitpunkt zu dem der Maler bereits praktisch blind war (ebd., S. 92). Auf viele seiner kleinen Papierarbeiten der 1980er applizierte er Zellzementkrater oder -grate und übersprühte sie mit Goldlack – wie Reminiszenzen an sein früheres Schaffen oder Erkennungsmale seiner selbst prangen sie auf dem Papier. War in ihnen für Bischoffshausen die Essenz seines Schaffens konzentriert?
(Clara Kaufmann)
Hans Bischoffshausen
"Versuch zu einem Weltklavier"
1973
PVC and gold lacquer on plywood; framed
40 x 40 cm
signed, dated and inscribed on the reverse: Bischoffshausen 73 Versuch zu einem Weltklavier
private property, Austria
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Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart