1256
Los
1256
Friedrich Gauermann
Eberfamilie
1856
Öl auf Leinwand
97 x 84 cm
Bezeichnet und datiert von fremder Hand rechts unten: Gauermann / 1856
Rückseitig handschriftlicher Vermerk: "Vervielfältigungsrecht in jeder Art vorbehalten. F. Paterno. Wien 4' Octob. 856 F. P."
1856 Friedrich Paterno, Wien;
Dorotheum Wien, 7.12.1988, Nr. 402, Taf. 50;
seither österreichische Privatsammlung
Vgl. Rupert Feuchtmüller, Friedrich Gauermann. 1807-1862, Rosenheim 1987, S. 304, Abb. 318a
Friedrich Gauermann wurde 1807 auf dem elterlichen Gut in Scheuchenstein geboren. Sein Vater, Jakob Gauermann, war Maler. Er stammte aus Württemberg und wurde durch eine Erbschaft ins südliche Niederösterreich verschlagen. Wie sein drei Jahre älterer, früh verstorbener Bruder Carl sollte auch Friedrich Maler werden – und wie bei diesem war der erste Lehrer der Vater.
1825 ging der junge Gauermann nach Wien an die Akademie. Dass seine Ausbildung schon sehr weit fortgeschritten war, dafür spricht, dass er bereits 1827 sein Austrittsattest erhielt. Gemeinsam mit den Landschaftsmalern Josef Feid, Anton Hansch, Josef Höger und Johann Fischbach wurden Reisen durch Norditalien, Südtirol und ins Salzkammergut unternommen, wo Skizzen und Studien für spätere Ölgemälde angefertigt wurden. Der junge Künstler erkannte den eigenen Stellenwert sehr schnell, und er stellte sein Licht nicht unter den Scheffel. Die Landschaft, die ländliche Idylle, vor allem aber die Tierdarstellung, in der er eine wahre Meisterschaft erreichte, waren seine Themen.
Auch in unserem Gemälde sind Tiere die Protagonisten. Eine Wildschweinfamilie, bestehend aus Eber, Bache und drei Frischlingen, lagert unter einem Baum am Ufer eines Gewässers. Aus dem Schilf im Hintergrund lugt der Kopf eines Wolfes hervor. Der Eber hat bereits die Witterung aufgenommen, und steht bereit, seine Familie zu verteidigen. Dieses Sujet hat sich großer Beliebtheit erfreut, sogar im Besitz des Kaisers befand sich eine Fassung der Eberfamilie. Eine Lithografie, die im Verlag von Paterno erschienen ist, sorgte für eine weite Verbreitung und trug zusätzlich zur Popularität des Motivs bei. Die Beschriftung auf der Rückseite gibt auch den Hinweis dazu, dass unser Bild die Vorlage für diese Drucke bildete. (MS)
Friedrich Gauermann
Boar family
1856
oil on canvas
97 x 84 cm
inscribed and dated by another hand on the lower right: Gauermann / 1856
handwritten note on the reverse: "Vervielfältigungsrecht in jeder Art vorbehalten. F. Paterno. Wien 4' Octob. 856 F. P."
1856 Friedrich Paterno, Vienna;
Dorotheum Vienna, 7.12.1988, no. 402, pl. 50;
since then private collection, Austria
cf. Rupert Feuchtmüller, Friedrich Gauermann. 1807-1862, Rosenheim 1987, p. 304, ill. 318a
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standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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Friedrich Gauermann
Eberfamilie
1856
Öl auf Leinwand
97 x 84 cm
Bezeichnet und datiert von fremder Hand rechts unten: Gauermann / 1856
Rückseitig handschriftlicher Vermerk: "Vervielfältigungsrecht in jeder Art vorbehalten. F. Paterno. Wien 4' Octob. 856 F. P."
1856 Friedrich Paterno, Wien;
Dorotheum Wien, 7.12.1988, Nr. 402, Taf. 50;
seither österreichische Privatsammlung
Vgl. Rupert Feuchtmüller, Friedrich Gauermann. 1807-1862, Rosenheim 1987, S. 304, Abb. 318a
Friedrich Gauermann wurde 1807 auf dem elterlichen Gut in Scheuchenstein geboren. Sein Vater, Jakob Gauermann, war Maler. Er stammte aus Württemberg und wurde durch eine Erbschaft ins südliche Niederösterreich verschlagen. Wie sein drei Jahre älterer, früh verstorbener Bruder Carl sollte auch Friedrich Maler werden – und wie bei diesem war der erste Lehrer der Vater.
1825 ging der junge Gauermann nach Wien an die Akademie. Dass seine Ausbildung schon sehr weit fortgeschritten war, dafür spricht, dass er bereits 1827 sein Austrittsattest erhielt. Gemeinsam mit den Landschaftsmalern Josef Feid, Anton Hansch, Josef Höger und Johann Fischbach wurden Reisen durch Norditalien, Südtirol und ins Salzkammergut unternommen, wo Skizzen und Studien für spätere Ölgemälde angefertigt wurden. Der junge Künstler erkannte den eigenen Stellenwert sehr schnell, und er stellte sein Licht nicht unter den Scheffel. Die Landschaft, die ländliche Idylle, vor allem aber die Tierdarstellung, in der er eine wahre Meisterschaft erreichte, waren seine Themen.
Auch in unserem Gemälde sind Tiere die Protagonisten. Eine Wildschweinfamilie, bestehend aus Eber, Bache und drei Frischlingen, lagert unter einem Baum am Ufer eines Gewässers. Aus dem Schilf im Hintergrund lugt der Kopf eines Wolfes hervor. Der Eber hat bereits die Witterung aufgenommen, und steht bereit, seine Familie zu verteidigen. Dieses Sujet hat sich großer Beliebtheit erfreut, sogar im Besitz des Kaisers befand sich eine Fassung der Eberfamilie. Eine Lithografie, die im Verlag von Paterno erschienen ist, sorgte für eine weite Verbreitung und trug zusätzlich zur Popularität des Motivs bei. Die Beschriftung auf der Rückseite gibt auch den Hinweis dazu, dass unser Bild die Vorlage für diese Drucke bildete. (MS)
Friedrich Gauermann
Boar family
1856
oil on canvas
97 x 84 cm
inscribed and dated by another hand on the lower right: Gauermann / 1856
handwritten note on the reverse: "Vervielfältigungsrecht in jeder Art vorbehalten. F. Paterno. Wien 4' Octob. 856 F. P."
1856 Friedrich Paterno, Vienna;
Dorotheum Vienna, 7.12.1988, no. 402, pl. 50;
since then private collection, Austria
cf. Rupert Feuchtmüller, Friedrich Gauermann. 1807-1862, Rosenheim 1987, p. 304, ill. 318a
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Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart