2047
Los
2047
Werner Berg
Der Kinderfresser
1934
Aquarell auf Papier
48,7 x 63 cm
Monogrammiert rechts unten: W. B.
Rückseitig betitelt und datiert: "Der Kinderfresser" / 1934
österreichischer Privatbesitz
Franz Smola (Hg.), Explosion der Farbe, Aquarelle der Sammlung Leopold, (Kat. Ausst., Werner Berg Museum Bleiburg/Pliberk, Bleiburg/Pliberk 2011), Mohorjeva Hermagoras, Klagenfurt 2011, S. 96, Abb. S. 97
Wenngleich einige der frühen Aquarelle Werner Bergs auch als Vorstudien für Ölbilder anzusehen sind, sind die Mehrheit der um 1930 entstandenen Arbeiten auf Papier völlig autonome Kunstwerke, bar jeglicher dienender Funktion. Dies zeigt sich etwa in der Wahl einiger höchst origineller Motive, die ausschließlich für die Darstellung im Aquarell reserviert sind.
Wie bei kaum einem anderen Maler waren bei Werner Berg privates und künstlerisches Leben untrennbar miteinander verbunden. So gut wie alle seine Motive schöpfte der Künstler aus seinem unmittelbaren Lebensbereich, der von der schweren Arbeit am Rutarhof sowie von der ständig wachsenden Schar seiner Kinder ausgefüllt war. So besitzen viele Darstellungen, in denen vor allem seine Kinder auftreten, anekdotischen Charakter, so etwa auch im dargestellten Blatt. Hinter dem furchterregenden Titel "Der Kinderfresser" verbirgt sich ein harmloser Spaß, den sich der Freund der Familie, Curt Sachsse erlaubte, indem er gegenüber den Kindern ein gruseliges Gehabe vortäuschte, um diese zu erschrecken. Werner Berg unterstreicht das Humorvolle und zugleich Furchterregende dieser Szene durch die Übersteigerung der Mimiken. Wie in einem Comic rückt Berg das Motiv überdeutlich und nahsichtig an den Betrachter heran und erzielt durch die Übertreibung und zugleich Reduktion der Gestaltungsmittel eine humorvolle Pointe. Gerade in ihrer gestalterischen Unbekümmertheit und bewussten Annäherung an die Trivialkunst wirken diese Aquarelle auf den heutigen Betrachter besonders modern.
(Franz Smola in: "Explosion der Farbe, Aquarelle der Sammlung Leopold", Mohorjeva Hermagoras, Werner Berg Museum Bleiburg/Pliberk, 2011, S. 92 und 96.)
Werner Berg
"Der Kinderfresser"
1934
watercolour on paper
48.7 x 63 cm
monogrammed on the lower right: W. B.
titled and dated on the reverse: "Der Kinderfresser" / 1934
private property, Austria
Franz Smola (ed.), Explosion der Farbe, Aquarelle der Sammlung Leopold, (exhibition catalogue, Werner Berg Museum Bleiburg/Pliberk, Bleiburg/Pliberk 2011), Mohorjeva Hermagoras, Klagenfurt 2011, p. 96, ill. p. 97
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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Werner Berg
Der Kinderfresser
1934
Aquarell auf Papier
48,7 x 63 cm
Monogrammiert rechts unten: W. B.
Rückseitig betitelt und datiert: "Der Kinderfresser" / 1934
österreichischer Privatbesitz
Franz Smola (Hg.), Explosion der Farbe, Aquarelle der Sammlung Leopold, (Kat. Ausst., Werner Berg Museum Bleiburg/Pliberk, Bleiburg/Pliberk 2011), Mohorjeva Hermagoras, Klagenfurt 2011, S. 96, Abb. S. 97
Wenngleich einige der frühen Aquarelle Werner Bergs auch als Vorstudien für Ölbilder anzusehen sind, sind die Mehrheit der um 1930 entstandenen Arbeiten auf Papier völlig autonome Kunstwerke, bar jeglicher dienender Funktion. Dies zeigt sich etwa in der Wahl einiger höchst origineller Motive, die ausschließlich für die Darstellung im Aquarell reserviert sind.
Wie bei kaum einem anderen Maler waren bei Werner Berg privates und künstlerisches Leben untrennbar miteinander verbunden. So gut wie alle seine Motive schöpfte der Künstler aus seinem unmittelbaren Lebensbereich, der von der schweren Arbeit am Rutarhof sowie von der ständig wachsenden Schar seiner Kinder ausgefüllt war. So besitzen viele Darstellungen, in denen vor allem seine Kinder auftreten, anekdotischen Charakter, so etwa auch im dargestellten Blatt. Hinter dem furchterregenden Titel "Der Kinderfresser" verbirgt sich ein harmloser Spaß, den sich der Freund der Familie, Curt Sachsse erlaubte, indem er gegenüber den Kindern ein gruseliges Gehabe vortäuschte, um diese zu erschrecken. Werner Berg unterstreicht das Humorvolle und zugleich Furchterregende dieser Szene durch die Übersteigerung der Mimiken. Wie in einem Comic rückt Berg das Motiv überdeutlich und nahsichtig an den Betrachter heran und erzielt durch die Übertreibung und zugleich Reduktion der Gestaltungsmittel eine humorvolle Pointe. Gerade in ihrer gestalterischen Unbekümmertheit und bewussten Annäherung an die Trivialkunst wirken diese Aquarelle auf den heutigen Betrachter besonders modern.
(Franz Smola in: "Explosion der Farbe, Aquarelle der Sammlung Leopold", Mohorjeva Hermagoras, Werner Berg Museum Bleiburg/Pliberk, 2011, S. 92 und 96.)
Werner Berg
"Der Kinderfresser"
1934
watercolour on paper
48.7 x 63 cm
monogrammed on the lower right: W. B.
titled and dated on the reverse: "Der Kinderfresser" / 1934
private property, Austria
Franz Smola (ed.), Explosion der Farbe, Aquarelle der Sammlung Leopold, (exhibition catalogue, Werner Berg Museum Bleiburg/Pliberk, Bleiburg/Pliberk 2011), Mohorjeva Hermagoras, Klagenfurt 2011, p. 96, ill. p. 97
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Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart