2357
Los
2357
Josef Pillhofer
Maxim
1958
Bronze
H. 97 cm
Bronzeabguss der Steinskulptur aus dem Jahr 1958
Auflage: 6 Stück + 1 Künstlerguss mit Signatur P
Dieses Exemplar ist nicht signiert.
österreichischer Privatbesitz
Die intensive Auseinandersetzung mit der menschlichen Figur ist Josef Pillhofers Plastiken aus übereinander angeordneten, kubischen Elementen eingeschrieben. Durch vor- und zurückspringende Formen, durch Flächen, Kanten und Ecken, definiert Pillhofer differenzierte Körperposen und Bewegungstendenzen, und er tut dies stets im Sinne einer Reduktion auf das Wesentliche.
Pillhofers bildhauerischer Arbeit geht ein genaues Observieren und detailliertes Skizzieren des Naturvorbilds voraus. Dabei ist ihm ein zentrales Anliegen, die innere Gestalt, das Wesen des Darzustellenden, zu erfassen und wiederzugeben. Dem Betrachter wird eine intensive Rezeption der kubisch-tektonischen Strukturen abverlangt, um die Wesenheit begreifen zu können. Ein wiederholtes Umrunden der Figur ist erforderlich, sowie ein ausgeprägtes räumliches Vorstellungsvermögen.
Die Referenz auf die Natur zeigt sich als Konstante im Werk Pillhofers – sowohl in den Arbeiten, in denen er ein kubistisches Formenvokabular anwendet, als auch in seinen realistischen Darstellungen. Beide Darstellungsmodi verortet Pillhofer als gleichwertig. Der unbekümmerte Wechsel zwischen den scheinbar konträren Polen Abstraktion und Realismus stellt einen signifikanten Wesenszug in Pillhofers Œuvre dar und verleiht ihm eine singuläre Position unter seinen Zeitgenossen.
Geprägt wird Pillhofer einerseits von Fritz Wotruba, dessen Schüler er war, andererseits von den französischen Wegbereitern der Moderne Henri Laurens, Ossip Zadkine, Alberto Giacometti und Constantin Brancusi, mit denen er während eines längeren Aufenthalts in Paris Anfang der 1950er Jahre regen Austausch pflegt. Pillhofer studiert die Arbeiten der Avantgardisten Aristide Maillol, Paul Cezanne, Henri Matisse und Pablo Picasso, an dessen kubistisches Erbe er anknüpft.
Die 1950er und 1960er Jahre stellen für Pillhofer eine bewegte und produktive Zeit dar: Zwei Jahre nach seiner Rückkehr aus Paris nimmt er 1954 einen Lehrauftrag an der Akademie der bildenden Künste an. 1955 wird er Mitglied der Wiener Secession. 1957 erhält Pillhofer ein dreimonatiges Rom-Stipendium. 1959 gründet er gemeinsam mit Heimo Kuchling die "Gruppe 59", zu der auch Oswald Oberhuber, Otto Muehl und Joannis Avramidis zählen. Pillhofer zeigt seine Arbeiten damals nicht nur in ganz Österreich – er ist international präsent, etwa bei Ausstellungen in der Schweiz, in den Niederlanden, in Belgien, in Frankreich, in Kanada, in den USA und in Italien bei der Biennale in Venedig. 1964 nimmt Pillhofer an den Weltausstellungen in New York und in Paris teil.
(Isabell Kneidinger)
Josef Pillhofer
"Maxim"
1958
bronze
h. 97 cm
bronze cast of the stone sculpture from 1958
edition: 6 pieces + 1 artist's cast with signature P
This copy is not signed.
private property, Austria
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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Josef Pillhofer
Maxim
1958
Bronze
H. 97 cm
Bronzeabguss der Steinskulptur aus dem Jahr 1958
Auflage: 6 Stück + 1 Künstlerguss mit Signatur P
Dieses Exemplar ist nicht signiert.
österreichischer Privatbesitz
Die intensive Auseinandersetzung mit der menschlichen Figur ist Josef Pillhofers Plastiken aus übereinander angeordneten, kubischen Elementen eingeschrieben. Durch vor- und zurückspringende Formen, durch Flächen, Kanten und Ecken, definiert Pillhofer differenzierte Körperposen und Bewegungstendenzen, und er tut dies stets im Sinne einer Reduktion auf das Wesentliche.
Pillhofers bildhauerischer Arbeit geht ein genaues Observieren und detailliertes Skizzieren des Naturvorbilds voraus. Dabei ist ihm ein zentrales Anliegen, die innere Gestalt, das Wesen des Darzustellenden, zu erfassen und wiederzugeben. Dem Betrachter wird eine intensive Rezeption der kubisch-tektonischen Strukturen abverlangt, um die Wesenheit begreifen zu können. Ein wiederholtes Umrunden der Figur ist erforderlich, sowie ein ausgeprägtes räumliches Vorstellungsvermögen.
Die Referenz auf die Natur zeigt sich als Konstante im Werk Pillhofers – sowohl in den Arbeiten, in denen er ein kubistisches Formenvokabular anwendet, als auch in seinen realistischen Darstellungen. Beide Darstellungsmodi verortet Pillhofer als gleichwertig. Der unbekümmerte Wechsel zwischen den scheinbar konträren Polen Abstraktion und Realismus stellt einen signifikanten Wesenszug in Pillhofers Œuvre dar und verleiht ihm eine singuläre Position unter seinen Zeitgenossen.
Geprägt wird Pillhofer einerseits von Fritz Wotruba, dessen Schüler er war, andererseits von den französischen Wegbereitern der Moderne Henri Laurens, Ossip Zadkine, Alberto Giacometti und Constantin Brancusi, mit denen er während eines längeren Aufenthalts in Paris Anfang der 1950er Jahre regen Austausch pflegt. Pillhofer studiert die Arbeiten der Avantgardisten Aristide Maillol, Paul Cezanne, Henri Matisse und Pablo Picasso, an dessen kubistisches Erbe er anknüpft.
Die 1950er und 1960er Jahre stellen für Pillhofer eine bewegte und produktive Zeit dar: Zwei Jahre nach seiner Rückkehr aus Paris nimmt er 1954 einen Lehrauftrag an der Akademie der bildenden Künste an. 1955 wird er Mitglied der Wiener Secession. 1957 erhält Pillhofer ein dreimonatiges Rom-Stipendium. 1959 gründet er gemeinsam mit Heimo Kuchling die "Gruppe 59", zu der auch Oswald Oberhuber, Otto Muehl und Joannis Avramidis zählen. Pillhofer zeigt seine Arbeiten damals nicht nur in ganz Österreich – er ist international präsent, etwa bei Ausstellungen in der Schweiz, in den Niederlanden, in Belgien, in Frankreich, in Kanada, in den USA und in Italien bei der Biennale in Venedig. 1964 nimmt Pillhofer an den Weltausstellungen in New York und in Paris teil.
(Isabell Kneidinger)
Josef Pillhofer
"Maxim"
1958
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Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart