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Hans von Aachen Umkreis

In 134. Auktion Weihnachtsauktion

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Hans von Aachen Umkreis
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Vienna




Hans von Aachen Umkreis
Geschwister Maria und Catharina von Rottkirchen im Alter von fünf und einem Jahr, 1608

Öl auf Holz, parkettiert, 99,5 x 76 cm
Mittig ein Allianzwappen (wohl Rottkirchen & Pilgrum) und die Datierung: Anno Domini / M. D. C. VIII
Jeweils über den Dargestellten die Identifizierung: ANNA MARIA VON ROTTKIRCHEN. AETATIS SVA V. & CATARINA VON ROTTKIRCHEN. AETATIS SVA I 1/2
Privatsammlung, Deutschland
Gutachten von Prof. Justus Müller Hofstede, Bonn, 28. April 1978, liegt als Kopie bei.
Bei den Dargestellten handelt es sich laut Inschrift um Catharina von Rottkirchen, geboren August 1602, und Anna Maria von Rottkirchen, geboren 2. Juni 1607, später verheiratet mit Bertram von Lutzerath. Die angesehene Familie Rottkirchen stellte im 17. Jahrhundert mehrere Bürgermeister von Köln und war im Besitz des Rittersitzes Isenburg (Porz). Sowohl der Vater der Dargestellten, Jacob von Rottkirchen (1574-1650) als auch dessen Bruder Johannes von Rottkirchen (gest. 1676) waren mehrere Jahre lang Bürgermeister von Köln. Jacob von Rottkirchen war verheiratet mit Richmudis Pilgrum (1589-1630), so dass es sich bei dem dargestellten Allianzwappen, wohl um jenes der Familien Rottkirchen und Pilgrum handelt.





Circle of Hans von Aachen
Siblings Maria and Catharina von Rottkirchen, 1608

oil on panel, parqueted, 99.5 x 76 cmalliance coat of arms on the upper center (probably Rottkirchen & Pilgrum) and
dated: Anno Domini / M. D. C. VIII
identification above each of the depicted children: ANNA MARIA VON ROTTKIRCHEN. AETATIS SVA V. & CATARINA VON ROTTKIRCHEN. AETATIS SVA I 1/2
private collection, Germany
Certificate by Prof. Justus Müller Hofstede, Bonn, 28th April 1978, is enclosed as a copy.






Hans von Aachen Umkreis
Geschwister Maria und Catharina von Rottkirchen im Alter von fünf und einem Jahr, 1608

Öl auf Holz, parkettiert, 99,5 x 76 cm
Mittig ein Allianzwappen (wohl Rottkirchen & Pilgrum) und die Datierung: Anno Domini / M. D. C. VIII
Jeweils über den Dargestellten die Identifizierung: ANNA MARIA VON ROTTKIRCHEN. AETATIS SVA V. & CATARINA VON ROTTKIRCHEN. AETATIS SVA I 1/2
Privatsammlung, Deutschland
Gutachten von Prof. Justus Müller Hofstede, Bonn, 28. April 1978, liegt als Kopie bei.
Bei den Dargestellten handelt es sich laut Inschrift um Catharina von Rottkirchen, geboren August 1602, und Anna Maria von Rottkirchen, geboren 2. Juni 1607, später verheiratet mit Bertram von Lutzerath. Die angesehene Familie Rottkirchen stellte im 17. Jahrhundert mehrere Bürgermeister von Köln und war im Besitz des Rittersitzes Isenburg (Porz). Sowohl der Vater der Dargestellten, Jacob von Rottkirchen (1574-1650) als auch dessen Bruder Johannes von Rottkirchen (gest. 1676) waren mehrere Jahre lang Bürgermeister von Köln. Jacob von Rottkirchen war verheiratet mit Richmudis Pilgrum (1589-1630), so dass es sich bei dem dargestellten Allianzwappen, wohl um jenes der Familien Rottkirchen und Pilgrum handelt.





Circle of Hans von Aachen
Siblings Maria and Catharina von Rottkirchen, 1608

oil on panel, parqueted, 99.5 x 76 cmalliance coat of arms on the upper center (probably Rottkirchen & Pilgrum) and
dated: Anno Domini / M. D. C. VIII
identification above each of the depicted children: ANNA MARIA VON ROTTKIRCHEN. AETATIS SVA V. & CATARINA VON ROTTKIRCHEN. AETATIS SVA I 1/2
private collection, Germany
Certificate by Prof. Justus Müller Hofstede, Bonn, 28th April 1978, is enclosed as a copy.



134. Auktion Weihnachtsauktion

Auktionsdatum
Lose: 1-418
Lose: 501-1240
Lose: 1301-1905
Ort der Versteigerung
Freyung 4
Vienna
1010
Austria

Generelle Versandinformationen vom Auktionshaus verfügbar

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The price for transport and insurance is arranged directly with the shipping company.
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Wichtige Informationen

Die Auktion wurde auf den 15.-17.12. verschoben

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

AGB

standard | 11-2019



Gebühren für Käufer

Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.

Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.

Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.

Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.

Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.

Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.

Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.


Auktionsbedingungen

Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.

Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.

Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.

Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.

Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.

Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.

Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.

Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.

Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart

Vollständige AGBs