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Los
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Jakob Duck
Elegantes Paar bei der Wahrsagerin, um 1640
Öl auf Holz, 60 x 46 cm
Privatsammlung Schweiz;
seit 2008 europäische Privatsammlung
Nanette Salomon, Jacob Duck and the gentrification of Dutch genre painting, Doornspijk 1998, S. 129 bzw. 147, Kat. Nr. 26, Tafel 121 (S/W-Abb.)
Jakob Duck wurde um 1621 in der Utrechter St. Lukas Gilde verzeichnet. Zwischen 1631 und 1649 arbeitete er in Utrecht, Haarlem und Umgebung, 1656 zog er nach Den Haag, wo er um 1667 verstarb. Er spezialisierte sich auf Genredarstellungen des alltäglichen Lebens. Neben derben Soldaten- und Bordellszenen legte er einen weiteren Schwerpunkt auf die Darstellung der eleganten Gesellschaft mit einer detailgenauen Beschreibung von Stofflichkeiten und Interieurs.
Vorliegendes Gemälde vereint beide Seiten der Gesellschaft. Ein elegant gekleidetes Paar – sie im schimmernden Seidenkleid und er mit Hut und Kragen – trifft auf eine alte Frau in braunen Umhängen und gestreiftem Tuch. Die aus den untersten Schichten stammende Alte soll dem noblen Pärchen die Zukunft vorhersagen. Es ist der entscheidende Moment dargestellt, in welchem die Wahrsagerin nach der Hand der noch verhaltenen Dame greift. Ihr Begleiter redet ihr dabei zu, die Neugierde über die Furcht, vor dem was sie zu hören bekommt, siegen zu lassen.
Jacob Duck behandelt das Thema der Wahrsagerin erstmals in einem um 1630/35 entstandenen, ovalformatigen Werk, welches sich heute im Metropolitan Museum, New York, befindet und von Jean Augustin Patour gestochen wurde (vgl. Nanette Salomon, Doornspijk 1998, Tafel 120; vgl. Walter Liedtke, Dutch Paintings in the Metropolitan Museum of Art, New Haven/London, 2007, S. 182- 184). Vorliegendes Gemälde ist wohl einige Jahre nach dem Oval in New York entstanden. Es behandelt das Thema noch eindringlicher, da sich die Dargestellten mit noch mehr Emotion ganz der Wahrsagerin zuwenden (vgl. Nanette Salomon, Doornspijk 1998, Tafel 120). Eine Zeichnung Jacob Ducks in den Museen für Kunst und Kulturgeschichte, Lübeck, gibt die Wahrsagerin exakt in Haltung und Mimik wieder und gilt wohl als vorbereitende Figurenstudie für vorliegendes Gemälde (vgl. Nanette Salomon, Doornspijk 1998, Tafel 119).
Jakob Duck
Elegant couple consulting a fortune teller, c. 1640
oil on panel, 60 x 46 cmprivate collection, Switzerland;
since 2008 private collection, Europe
Nanette Salomon, Jacob Duck and the gentrification of Dutch genre painting, Doornspijk 1998, p. 129 resp. 147, cat.-no. 26, pl. 121 (b/w-ill.)
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If you would like to take advantage of this delivery option, contact the logistics department, after you have paid the purchase price, T +43 1 5324200-18 or r.mayr@imkinsky.com
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Die Auktion wurde auf den 15.-17.12. verschoben
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standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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Jakob Duck
Elegantes Paar bei der Wahrsagerin, um 1640
Öl auf Holz, 60 x 46 cm
Privatsammlung Schweiz;
seit 2008 europäische Privatsammlung
Nanette Salomon, Jacob Duck and the gentrification of Dutch genre painting, Doornspijk 1998, S. 129 bzw. 147, Kat. Nr. 26, Tafel 121 (S/W-Abb.)
Jakob Duck wurde um 1621 in der Utrechter St. Lukas Gilde verzeichnet. Zwischen 1631 und 1649 arbeitete er in Utrecht, Haarlem und Umgebung, 1656 zog er nach Den Haag, wo er um 1667 verstarb. Er spezialisierte sich auf Genredarstellungen des alltäglichen Lebens. Neben derben Soldaten- und Bordellszenen legte er einen weiteren Schwerpunkt auf die Darstellung der eleganten Gesellschaft mit einer detailgenauen Beschreibung von Stofflichkeiten und Interieurs.
Vorliegendes Gemälde vereint beide Seiten der Gesellschaft. Ein elegant gekleidetes Paar – sie im schimmernden Seidenkleid und er mit Hut und Kragen – trifft auf eine alte Frau in braunen Umhängen und gestreiftem Tuch. Die aus den untersten Schichten stammende Alte soll dem noblen Pärchen die Zukunft vorhersagen. Es ist der entscheidende Moment dargestellt, in welchem die Wahrsagerin nach der Hand der noch verhaltenen Dame greift. Ihr Begleiter redet ihr dabei zu, die Neugierde über die Furcht, vor dem was sie zu hören bekommt, siegen zu lassen.
Jacob Duck behandelt das Thema der Wahrsagerin erstmals in einem um 1630/35 entstandenen, ovalformatigen Werk, welches sich heute im Metropolitan Museum, New York, befindet und von Jean Augustin Patour gestochen wurde (vgl. Nanette Salomon, Doornspijk 1998, Tafel 120; vgl. Walter Liedtke, Dutch Paintings in the Metropolitan Museum of Art, New Haven/London, 2007, S. 182- 184). Vorliegendes Gemälde ist wohl einige Jahre nach dem Oval in New York entstanden. Es behandelt das Thema noch eindringlicher, da sich die Dargestellten mit noch mehr Emotion ganz der Wahrsagerin zuwenden (vgl. Nanette Salomon, Doornspijk 1998, Tafel 120). Eine Zeichnung Jacob Ducks in den Museen für Kunst und Kulturgeschichte, Lübeck, gibt die Wahrsagerin exakt in Haltung und Mimik wieder und gilt wohl als vorbereitende Figurenstudie für vorliegendes Gemälde (vgl. Nanette Salomon, Doornspijk 1998, Tafel 119).
Jakob Duck
Elegant couple consulting a fortune teller, c. 1640
oil on panel, 60 x 46 cmprivate collection, Switzerland;
since 2008 private collection, Europe
Nanette Salomon, Jacob Duck and the gentrification of Dutch genre painting, Doornspijk 1998, p. 129 resp. 147, cat.-no. 26, pl. 121 (b/w-ill.)
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Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
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Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart