Los

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Fandor S 0, 1254/0, Kesselwagen, 13,5 cm, Spiel- und Gebrauchsspuren, eine Kupplung fehlt, Z 3 +

In Märklin-Auktion

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Fandor S 0, 1254/0, Kesselwagen, 13,5 cm, Spiel- und Gebrauchsspuren, eine Kupplung fehlt, Z 3 +
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Göppingen
Fandor S 0, 1254/0, Kesselwagen, 13,5 cm, Spiel- und Gebrauchsspuren, eine Kupplung fehlt, Z 3 +
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Märklin-Auktion

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Rosenplatz 11
Göppingen
73033
Germany

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Wichtige Informationen

Nothing important.

AGB

1.  Versteigerungs-Bedingungen

Der Versteigerung liegt deutsches Recht zugrunde. Sie erfolgt freiwillig im Namen und für Rechnung der Auftraggeber. Bei Abgabe eines Gebotes (mündlich, telefonisch oder Handzeichen), eines schriftlichen Gebotes und bei freihändigem Verkauf liegen die folgenden Bedingungen, die mit der Gebotsabgabe akzeptiert werden, zugrunde:

1. Die Gegenstände der Versteigerung können zu den angegebenen Zeiten besichtigt werden. Sie werden in dem Zustand, wie sie bei der Besichtigung vorliegen, versteigert. Der Besichtiger haftet für die von ihm verursachten Schäden, auch bei Fahrlässigkeit.

2. Die Katalogangaben sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden, sie sind keine zugesicherten Eigenschaften nach §§459 ff BGB. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung. Irrtum und Druckfehler sind vorbehalten. Sie werden versteigert wie besichtigt. Funktionen der Versteigerungsgegenstände, insbesondere elektrische Funktionen, sind nicht geprüft. Ebenso nicht sofort sichtbare Veränderungen zum Ursprungszustand. Elektrische Artikel entsprechen nicht den heutigen  Sicherheitsvorschriften. Sie werden nur als Sammelobjekte angeboten und verkauft. Jegliche Haftung für eine anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen.

Aufrufe von Objekten mit Zeichen/Symbolen des Dritten Reiches dienen ausschließlich der staatsbürgerlichen Aufklärung, sind Zeitzeugen und  Lehr- und Anschauungsmaterial zur deutschen Geschichte.

 3. Die Reihenfolge der zur Versteigerung kommenden Gegenstände bestimmt der Versteigerer. In der Regel erfolgt der Aufruf in aufsteigender Folge. Der Versteigerer kann Gegenstände aus der Versteigerung nehmen und/oder zusammenfassen bzw. herausnehmen.

4. Der Aufruf beginnt in der Regel zum Tax.-Preis. Gesteigert wird in circa 10%-Schritten. Bleibt das höchste Gebot nach dreimaliger Wiederholung ohne Übergebot erfolgt der Zuschlag. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter 4 Wochen an sein Gebot gebunden (§ 158 BGB). Es erlischt nach Ablauf der Frist, wenn nicht innerhalb der Frist eine schriftliche Benachrichtigung an den Bieter ergangen ist.

Divergenzen zum Zuschlag sind sofort geltend zu machen. Es liegt im Ermessen des Versteigerers,  dann erneut aufzurufen.

5. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Annahme und Barzahlung des Kaufpreises (Zuschlag plus Aufgeld) an den Versteigerer. Besitz und Gefahr gehen sofort und unmittelbar auf den Ersteigerer über. Der Eigentumsübergang erfolgt erst nach der vollständigen Bezahlung. Schecks werden nur unter der Bedingung angenommen, dass Übereinkunft besteht, die Ware erst nach dem unwiderruflichen Eigentumsübergang des Scheckbetrags an den Versteigerer auszuliefern. Bei Auslandsschecks trägt der Scheckaussteller die entstehenden Gebühren.

6. Der Kaufpreis ergibt sich aus dem Zuschlagspreis zuzüglich des Aufgelds in Höhe von 18,5% plus 19% Mehrwertsteuer  (sie wird nur auf das Aufgeld erhoben).

7. Die Annahme von schriftlichen Aufträgen erfolgt ohne Gewähr. Schriftliche Aufträge müssen am Vortag der Versteigerung bis spätestens 12.00 Uhr beim Versteigerer eingegangen sein. Ebenso die schriftliche Anmeldung zu telefonischen Geboten. Schriftliche Aufträge und die Anmeldungen zu telefonischen Geboten müssen die genaue Angabe der Person/Firma und die Telefonnummer des Bieters enthalten sowie die Katalognummern auf die geboten werden. Der Telefonbieter wird vor Aufruf der von Ihm gewünschten Position angerufen. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen der telefonischen Verbindung und deren störungsfreie Aufrechterhaltung. Telefonische Bieter akzeptieren den Tax.-Preis als Mindestpreis.

Ausgerufen wird zum Tax.-Preis. Wird der Höchstgebotspreis des schriftlichen Auftrags nicht erreicht, erfolgt der Zuschlag für den schriftlichen Bieter eine Bieterstufe höher, circa 10% über dem letzten Saalgebot. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Versteigerer kann die Annahme schriftlicher oder telefonischer Gebote, von zu leistenden Sicherheiten in Höhe des Tax.-Preises auf die zu bietenden Gebote, abhängig machen.

8. Gebote werden nur in vollen Euro akzeptiert. Cent-Beträge werden abgerundet.

9. Der Versand versteigerter Exponate auf Anweisung des Ersteigerers erfolgt auf Gefahr des Ersteigerers. Der Auktionator als Versender haftet nur für grobe Fahrlässigkeit.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Göppingen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) findet keine Anwendung. Die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung im Ausland trägt der Einlieferer, soweit sie nach dem jeweiligen nationalen Recht nicht erstattungsfähig sind.

11. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Vollständige AGBs