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Günderrode, Hector von.
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München

URKUNDEN. – Günderrode, Hector von. Urkunde von Ludwig II., König von Bayern, die Verleihung eines Adelsdiploms an Hector von Closen, Gebürtiger von Günderrode betreffend u. dessen Antrag, sich Hector von Closen-Günderrode nennen zu dürfen. Deutsche Kanzlei-Handschrift auf Pergament. O. O. u. J. (ca. 1875). 380:285 mm. Gest. Titel, verso hs. Text in Tinte, wie auch auf 4 weiteren beids. beschriebenen SS., alle in gest. Bordüre u. mit vielen in Gold u. Farben eingemalten Zier-Initialen, 1 S. mit Wappenmalerei in Gold u. Farben, in breiter gest. hellgrün kolor. Bordüre, auf ges. 2 (1 inkpl.) losen Bogen u. 1 mittig eingefügtem Bl., Transparentpapier-Schutz. Umschl.-Bogen aus weißem Moiree-Seidenpapier.
Ludwig II. bestätigt zunächst die Verleihung des Adelsdiploms am 17. Juni 1869 „von Closen“ auf testamentarischen Wunsch des letzten Trägers dieses Adelsnamens an seinen noch minderjährigen Großneffen Hector von Günderrode, da sonst das Geschlecht derer von Closen erlischt. Des weiteren stellt nun der erwachsen gewordene Hector von Closen den Antrag, auch wieder den Namen „von Günderrode“ tragen zu dürfen. Mit dieser Urkunde, worin die Geschichte aufgerollt wird, bestätigt ihm der König, er dürfe sich „fortan in erblicher Weise: Freiherr von Closen-Günderrode nennen und schreiben“. Gleichzeitig verfügt Ludwig II. ein neues vereintes erbliches Wappen, das ausführlich beschrieben wird u. dessen Abbildung, eine Wappenmalerei von Watzelberger, das letzte Blatt recto ziert. – Es fehlt das le. Bl. des 2. Bogens mit Text (weitere Wappen-Beschreibung) sowie Ort, Datum u. Unterschrift des Königs. Im Bug jeweils 3 Löcher, wohl von einstiger Heftung durch ein Zierband. Der vord. Umschl. mit geknickter ob. Ecke u. minim. eingerissen. Im übrigen wohlerhalten, auch das besonders schön ausgeführte „freiherrlich vereinigte Familien-Wappen“.

URKUNDEN. – Günderrode, Hector von. Urkunde von Ludwig II., König von Bayern, die Verleihung eines Adelsdiploms an Hector von Closen, Gebürtiger von Günderrode betreffend u. dessen Antrag, sich Hector von Closen-Günderrode nennen zu dürfen. Deutsche Kanzlei-Handschrift auf Pergament. O. O. u. J. (ca. 1875). 380:285 mm. Gest. Titel, verso hs. Text in Tinte, wie auch auf 4 weiteren beids. beschriebenen SS., alle in gest. Bordüre u. mit vielen in Gold u. Farben eingemalten Zier-Initialen, 1 S. mit Wappenmalerei in Gold u. Farben, in breiter gest. hellgrün kolor. Bordüre, auf ges. 2 (1 inkpl.) losen Bogen u. 1 mittig eingefügtem Bl., Transparentpapier-Schutz. Umschl.-Bogen aus weißem Moiree-Seidenpapier.
Ludwig II. bestätigt zunächst die Verleihung des Adelsdiploms am 17. Juni 1869 „von Closen“ auf testamentarischen Wunsch des letzten Trägers dieses Adelsnamens an seinen noch minderjährigen Großneffen Hector von Günderrode, da sonst das Geschlecht derer von Closen erlischt. Des weiteren stellt nun der erwachsen gewordene Hector von Closen den Antrag, auch wieder den Namen „von Günderrode“ tragen zu dürfen. Mit dieser Urkunde, worin die Geschichte aufgerollt wird, bestätigt ihm der König, er dürfe sich „fortan in erblicher Weise: Freiherr von Closen-Günderrode nennen und schreiben“. Gleichzeitig verfügt Ludwig II. ein neues vereintes erbliches Wappen, das ausführlich beschrieben wird u. dessen Abbildung, eine Wappenmalerei von Watzelberger, das letzte Blatt recto ziert. – Es fehlt das le. Bl. des 2. Bogens mit Text (weitere Wappen-Beschreibung) sowie Ort, Datum u. Unterschrift des Königs. Im Bug jeweils 3 Löcher, wohl von einstiger Heftung durch ein Zierband. Der vord. Umschl. mit geknickter ob. Ecke u. minim. eingerissen. Im übrigen wohlerhalten, auch das besonders schön ausgeführte „freiherrlich vereinigte Familien-Wappen“.

Auktion 150 – WERTVOLLE BÜCHER · Manuskripte · Autographen · Graphik

Auktionsdatum
Lose: 1-477
Lose: 478-833
Lose: 1001-1126
Ort der Versteigerung
Karolinenplatz 5 a
München
80009
Germany

Eine Haftung für die Aufbewahrung ersteigerter Nummern kann in keiner Weise übernommen werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, soll die gewünschte Versendungsart angegeben werden. Von uns zum Versand gebrachte Objekte werden auf Kosten des Empfängers zum Rechnungsbetrag versichert. Da sich erfahrungsgemäß unmittelbar nach der Auktion der Versand der ersteigerten Stücke staut und verzögert, ist in jedem Falle anzuraten, ersteigertes Auktionsgut entweder persönlich abzuholen oder durch Münchner Beauftragte in Empfang nehmen und versenden zu lassen.

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Aufgeld 28% inkl. USt., zzgl. 3,57 % Live-Bieten (inkl. USt.)

AGB

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Versteigerungsbedingungen

Die Versteigerung geschieht in eigenem Namen für fremde Rechnung auf Kommissionsbasis gegen sofortige Bezahlung in EURO an den Versteigerer und ist öffentlich. Gesteigert wird um ca. 10%, jedoch um mindestens 5,- €, von 500,- € aufwärts um mindestens 10,- €, von 1000,- € aufwärts um mindestens 50,- €, über 10.000,- € um mindestens 500,- €. Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund vorliegt, zurückziehen.

Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein Überangebot abgegeben wird. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab und wird nach dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot nicht erzielt, so entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, die sofort beim Versteigerer vorzubringen sind, wird der Gegenstand in derselben Versteigerung nochmals ausgeboten.

Auf den Zuschlag ist ein Aufgeld von 28% zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. (Differenzbesteuerung). Für Katalogpositionen, die mit *R gekennzeichnet sind, ist auf den Zuschlag ein Aufgeld von 20%, auf den Rechnungsendbetrag die ermäßigte Mehrwertsteuer von z. Z. 7% (bei Kennzeichnung ** 19%) zu entrichten. (Regelbesteuerung). Für bundesdeutsche Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern, Graphik und Autographen berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch wie bisher nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d. h. außerhalb der EU) und - bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung - auch an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, unter der Voraussetzung, daß sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Alle anderen Käufer aus EU-Ländern unterliegen der Mehrwertsteuer. Ausländischen Käufern außerhalb der Europäischen Union wird die Mehrwertsteuer erstattet, wenn binnen vier Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis erbracht wird. Bei Versand durch uns gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst nach Zahlung des vollen Kaufpreises, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden mit der Erteilung des Zuschlages auf den Ersteigerer über. Ersteigertes Auktionsgut wird ausnahmslos nur nach erfolgter Bezahlung ausgeliefert. Bei Nichterfüllung seiner Lieferpflicht kann der Versteigerer nur bis zur Höhe des Zuschlagspreises - in keinem Fall jedoch für entgangenen Gewinn - in Anspruch genommen werden. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Zinsverlust. Der Versteigerer kann in diesem Falle wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Versteigerer kann den Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären und den Kaufgegenstand auf Kosten des Ersteigerers noch einmal zur Versteigerung bringen. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch. Zu einem Gebot wird er nicht zugelassen. Kommissionäre haften für die Käufe ihrer Auftraggeber.

Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angesetzten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Der Versteigerer ist bereit, zugeschlagene Nummern zurückzunehmen, wenn sich herausstellt, daß gegenüber seinen Katalogangaben wesentliche Abweichungen bestehen. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von spätestens drei Tagen nach Empfang der Sendung geltend gemacht werden, jedoch in keinem Fall später als drei Wochen nach der Auktion. Zeitschriften und Serienwerke, die bei der Katalogaufnahme den Zusatz "Ohne Rückgaberecht" tragen, sowie Konvolute sind nicht bis ins einzelne kollationiert, und können deshalb in keinem Fall zurückgenommen werden. Festgestellte Defekte sind in jedem Falle angegeben. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs der Reklamation ist der Empfang derselben in den Geschäftsräumen des Versteigerers maßgebend. Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissenhafteste erledigt. Sie sind stets schriftlich festzulegen. Aufträge unbekannter Kunden können nur dann angenommen und ausgeführt werden, wenn ein entsprechender Scheck beiliegt oder sonst Deckung nachgewiesen wird.

Eine Haftung für die Aufbewahrung ersteigerter Nummern kann in keiner Weise übernommen werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, soll die gewünschte Versendungsart angegeben werden. Von uns zum Versand gebrachte Objekte werden auf Kosten des Empfängers zum Rechnungsbetrag versichert. Da sich erfahrungsgemäß unmittelbar nach der Auktion der Versand der ersteigerten Stücke staut und verzögert, ist in jedem Falle anzuraten, ersteigertes Auktionsgut entweder persönlich abzuholen oder durch Münchner Beauftragte in Empfang nehmen und versenden zu lassen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren, ist München. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechts und die Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden keine Anwendung. Vorstehende Bedingungen gelten entsprechend auch für Nachverkäufe aus dem Versteigerungskatalog. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungs-Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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