Los

26

Zoller.

In Herbstauktion 2020

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München

Zoller.
Der Freundschaft Heilig. Dt. u. französ.
1789
Handschrift auf Papier. Stuttgart, Basel, Göppingen, Esslingen, Memmingen, Passau, Frankf./M., Köln, Lausanne, Zürich, Genf, Bern u. a. 1789-1791. 114:192 mm. 126 Bll. mit 68 Einträgen, 1 blgr. Aquarell, 2 Federzeichgn., 4 (3 getuscht, 1 geschn.) Silhouetten, 1 kolor. Umrißkupfer. Geflammt braun Ldr. d. Zt. mit reicher ornament. Rverg., Rsch., goldgepr. floraler u. ornament. Deckelbord., Steh- u. Innenkantenverg., Marmorpapiervors., Goldschn., marmor. Pp.-Umschl. u. Pp.-Schuber.
Das durch viele Hände gegangene Stammbuch eines Pastorensohnes beginnt mit dem Eintrag des Vaters Johann Friedrich Zoller, Deizisau 1789, gefolgt von seiner Mutter u. dem Bruder Carl August Zoller (1773-1858, 1844 geadelt, Pfarrer, Pädagoge u. Autor). - Joh. Carl Enslin "Von Heilbron". - Georg Frdr. Erdmanndörffer von Nördlingen. - "J: G: Falck aus dem Coburgischen in Sachsen". - Chrn. Gottlieb Foehr von Stuttgart, Basel 10.VIII.1790. - "Gullmann von Lindau im Bodensee". - Carl Louis Hailer, Memmingen 22.II.1790. - "Christ: Ferd. Hochstetter Von Heilbronn". - Max Hubert Lenné "Kölln den 13 Merz 1794". - "Thomas Jacques Moysel Pour Souvenir de Sobernheim au Salatinat". - Luise Heinrich Mohrin Blochingen 13.I.1790. - Christian Gottlieb Schöllkopf aus Esslingen "Basel d.21.May 1790". u. Philip Tobias u. Joh. Gottlob Schöllkopf sowie M. H. Schöllkopfin in Esslingen 1790. - "Joh. Conrad Schirmer auf Herisau". - "Friedrika Schöllin von Strasburg". - "Von Ihrem Freund Schotte aus dem Waldeckischen". - Joh. Christoph Stierlen u. Susanna Christiane Philippine Stierlenin. - Heinr. Jos. Weyer "Cölln 14 Mertz 1794". - Weitere Einträge aus Esslingen, Frankfurt/M., Zürich, Basel, Stuttgart, Genf, Bern, Braunschweig, Regensburg.
Illustriert ist das Album mit vier markanten Silhouetten-Portraits; einem fein ausgeführten Aquarell mit zwei Soldaten u. ihren Pferden, (das folgende Bl. entfernt); einer winzigen Tuschpinsel-Federzeichng. (Städtchen am Wasser); eine blgr. mytholog. Szene in Bleistift (eingeklebt); eine rot-lavierte Federzeichng. (romant. Landschaft mit Tor-Ruine u. Pyramide); kolor. Umrißkupf. von Ebner, num. "N°.54" (Schäferpaar beim Hüten); eine Gouache mit einer Tempelanlage in weiter Landschaft (schmales Rändchen berieben).
Sauberes, frisches Album, die vorgesehenen Reg.-Bll. bleiben weiß. Der dekorative, gut geschützte Einbd. nur gering berieben, kl. Wurmspur am Gelenk. Umschl. beschabt, Schuber bestoßen.





Zoller.
Der Freundschaft Heilig. Dt. u. französ.
1789
Handschrift auf Papier. Stuttgart, Basel, Göppingen, Esslingen, Memmingen, Passau, Frankf./M., Köln, Lausanne, Zürich, Genf, Bern u. a. 1789-1791. 114:192 mm. 126 Bll. mit 68 Einträgen, 1 blgr. Aquarell, 2 Federzeichgn., 4 (3 getuscht, 1 geschn.) Silhouetten, 1 kolor. Umrißkupfer. Geflammt braun Ldr. d. Zt. mit reicher ornament. Rverg., Rsch., goldgepr. floraler u. ornament. Deckelbord., Steh- u. Innenkantenverg., Marmorpapiervors., Goldschn., marmor. Pp.-Umschl. u. Pp.-Schuber.
Das durch viele Hände gegangene Stammbuch eines Pastorensohnes beginnt mit dem Eintrag des Vaters Johann Friedrich Zoller, Deizisau 1789, gefolgt von seiner Mutter u. dem Bruder Carl August Zoller (1773-1858, 1844 geadelt, Pfarrer, Pädagoge u. Autor). - Joh. Carl Enslin "Von Heilbron". - Georg Frdr. Erdmanndörffer von Nördlingen. - "J: G: Falck aus dem Coburgischen in Sachsen". - Chrn. Gottlieb Foehr von Stuttgart, Basel 10.VIII.1790. - "Gullmann von Lindau im Bodensee". - Carl Louis Hailer, Memmingen 22.II.1790. - "Christ: Ferd. Hochstetter Von Heilbronn". - Max Hubert Lenné "Kölln den 13 Merz 1794". - "Thomas Jacques Moysel Pour Souvenir de Sobernheim au Salatinat". - Luise Heinrich Mohrin Blochingen 13.I.1790. - Christian Gottlieb Schöllkopf aus Esslingen "Basel d.21.May 1790". u. Philip Tobias u. Joh. Gottlob Schöllkopf sowie M. H. Schöllkopfin in Esslingen 1790. - "Joh. Conrad Schirmer auf Herisau". - "Friedrika Schöllin von Strasburg". - "Von Ihrem Freund Schotte aus dem Waldeckischen". - Joh. Christoph Stierlen u. Susanna Christiane Philippine Stierlenin. - Heinr. Jos. Weyer "Cölln 14 Mertz 1794". - Weitere Einträge aus Esslingen, Frankfurt/M., Zürich, Basel, Stuttgart, Genf, Bern, Braunschweig, Regensburg.
Illustriert ist das Album mit vier markanten Silhouetten-Portraits; einem fein ausgeführten Aquarell mit zwei Soldaten u. ihren Pferden, (das folgende Bl. entfernt); einer winzigen Tuschpinsel-Federzeichng. (Städtchen am Wasser); eine blgr. mytholog. Szene in Bleistift (eingeklebt); eine rot-lavierte Federzeichng. (romant. Landschaft mit Tor-Ruine u. Pyramide); kolor. Umrißkupf. von Ebner, num. "N°.54" (Schäferpaar beim Hüten); eine Gouache mit einer Tempelanlage in weiter Landschaft (schmales Rändchen berieben).
Sauberes, frisches Album, die vorgesehenen Reg.-Bll. bleiben weiß. Der dekorative, gut geschützte Einbd. nur gering berieben, kl. Wurmspur am Gelenk. Umschl. beschabt, Schuber bestoßen.




Herbstauktion 2020

Auktionsdatum
Lose: 1-1007
Lose: 1008-2176
Ort der Versteigerung
Karolinenplatz 5 a
München
80009
Germany

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Wichtige Informationen

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AGB

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Versteigerungsbedingungen

Die Versteigerung geschieht in eigenem Namen für fremde Rechnung auf Kommissionsbasis gegen sofortige Bezahlung in EURO an den Versteigerer und ist öffentlich. Gesteigert wird um ca. 10%, jedoch um mindestens 5,- €, von 500,- € aufwärts um mindestens 10,- €, von 1000,- € aufwärts um mindestens 50,- €, über 10.000,- € um mindestens 500,- €. Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund vorliegt, zurückziehen.

Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein Überangebot abgegeben wird. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab und wird nach dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot nicht erzielt, so entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, die sofort beim Versteigerer vorzubringen sind, wird der Gegenstand in derselben Versteigerung nochmals ausgeboten.

Auf den Zuschlag ist ein Aufgeld von 28% zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. (Differenzbesteuerung). Für Katalogpositionen, die mit *R gekennzeichnet sind, ist auf den Zuschlag ein Aufgeld von 20%, auf den Rechnungsendbetrag die ermäßigte Mehrwertsteuer von z. Z. 7% (bei Kennzeichnung ** 19%) zu entrichten. (Regelbesteuerung). Für bundesdeutsche Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern, Graphik und Autographen berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch wie bisher nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d. h. außerhalb der EU) und - bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung - auch an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, unter der Voraussetzung, daß sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Alle anderen Käufer aus EU-Ländern unterliegen der Mehrwertsteuer. Ausländischen Käufern außerhalb der Europäischen Union wird die Mehrwertsteuer erstattet, wenn binnen vier Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis erbracht wird. Bei Versand durch uns gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst nach Zahlung des vollen Kaufpreises, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden mit der Erteilung des Zuschlages auf den Ersteigerer über. Ersteigertes Auktionsgut wird ausnahmslos nur nach erfolgter Bezahlung ausgeliefert. Bei Nichterfüllung seiner Lieferpflicht kann der Versteigerer nur bis zur Höhe des Zuschlagspreises - in keinem Fall jedoch für entgangenen Gewinn - in Anspruch genommen werden. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Zinsverlust. Der Versteigerer kann in diesem Falle wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Versteigerer kann den Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären und den Kaufgegenstand auf Kosten des Ersteigerers noch einmal zur Versteigerung bringen. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch. Zu einem Gebot wird er nicht zugelassen. Kommissionäre haften für die Käufe ihrer Auftraggeber.




Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angesetzten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Der Versteigerer ist bereit, zugeschlagene Nummern zurückzunehmen, wenn sich herausstellt, daß gegenüber seinen Katalogangaben wesentliche Abweichungen bestehen. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von spätestens drei Tagen nach Empfang der Sendung geltend gemacht werden, jedoch in keinem Fall später als drei Wochen nach der Auktion. Zeitschriften und Serienwerke, die bei der Katalogaufnahme den Zusatz "Ohne Rückgaberecht" tragen, sowie Konvolute sind nicht bis ins einzelne kollationiert, und können deshalb in keinem Fall zurückgenommen werden. Festgestellte Defekte sind in jedem Falle angegeben. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs der Reklamation ist der Empfang derselben in den Geschäftsräumen des Versteigerers maßgebend. Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissenhafteste erledigt. Sie sind stets schriftlich festzulegen. Aufträge unbekannter Kunden können nur dann angenommen und ausgeführt werden, wenn ein entsprechender Scheck beiliegt oder sonst Deckung nachgewiesen wird.

Eine Haftung für die Aufbewahrung ersteigerter Nummern kann in keiner Weise übernommen werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, soll die gewünschte Versendungsart angegeben werden. Von uns zum Versand gebrachte Objekte werden auf Kosten des Empfängers zum Rechnungsbetrag versichert. Da sich erfahrungsgemäß unmittelbar nach der Auktion der Versand der ersteigerten Stücke staut und verzögert, ist in jedem Falle anzuraten, ersteigertes Auktionsgut entweder persönlich abzuholen oder durch Münchner Beauftragte in Empfang nehmen und versenden zu lassen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren, ist München. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechts und die Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden keine Anwendung. Vorstehende Bedingungen gelten entsprechend auch für Nachverkäufe aus dem Versteigerungskatalog. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungs-Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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