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1. Allgemeines
1.1 Hargesheimer Kunstauktionen Düsseldorf GmbH (im folgenden „Hargesheimer“) führt Kaufanträge/Bestellungen in Form von so genannten Internet-Auktionen unter dem Internet-Portal https://www.lot-tissimo.com/ ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einschließlich der entsprechenden „Widerrufsbelehrung“ durch. Hargesheimer bietet Kunstgegenstände im eigenen Namen, jedoch für Rechnung der Einlieferer (Kommissionsvertrag zwischen Hargesheimer und dem Einlieferer) an. Die Auftraggeber bleiben
dabei unbenannt.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den Verkauf von Waren durch Hargesheimer verbindlich. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Hargesheimer erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Bieters/Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten Hargesheimer nur, wenn sich Hargesheimer ausdrücklich mit ihnen einverstanden erklärt. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware aus der ersten Bestellung gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für klassische Versteigerungen, die Hargesheimer durchführt. Dies gilt ausdrücklich auch für den Nachverkauf. Für Versteigerungen und den Nachverkauf im Rahmen dieser Versteigerungen sind die jeweils gültigen Einlieferungs- und Versteigerungsbedingungen ausschließlich maßgeblich.
2. Kaufvertrag
2.1 Die von Hargesheimer im Internet angebotenen Gegenstände stellen ein Verkaufsangebot dar. Dabei bestimmt Hargesheimer einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot des Höchstbietenden bei Fristablauf angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Gebots-Funktion an. Das Gebot hat so lange Gültigkeit und erlischt erst, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Mit Ende der Angebotsfrist, gleich durch Ablauf der Frist oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch Hargesheimer, kommt zwischen Hargesheimer und dem Höchstbietenden ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Bieter war gesetzlich dazu berechtigt, seine Gebote zurückzunehmen. In diesem Fall (berechtigte Gebotsrücknahme), kommt der Kaufvertrag mit dem ursprünglichen Höchstbietenden zustande, dessen Gebot dem Bieter betragsgemäß unmittelbar vorausgegangen ist. Ein abgegebenes Kaufangebot ist für den Kunden bindend.
2.2 Jeder Bieter kann bei einer Auktion ein Maximalgebot abgeben. Dies entspricht dem Höchstbetrag, den er maximal für den Artikel bereit ist, zu bezahlen. Weitere Bieter sind nicht in der Lage, dieses Höchstgebot einzusehen. Bieten weitere Interessenten auf den Artikel, so wird das jeweils aktuelle Gebot automatisch schrittweise erhöht, so dass der Bieter, der ein Maximalangebot angegeben hat, so lange Höchstbietender bleibt, bis sein Maximalgebot von einem anderen Bieter überboten wurde.
2.3 Hargesheimer kann Angebote auch zu einem Festkaufpreis mit der Option Sofort-Kaufen versehen. Dieses Angebot kann von jedem Bieter angenommen werden, jedoch nur so lange entweder noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde oder die Gebote einen von Hargesheimer festgelegten Mindestpreis noch nicht erreicht haben. In diesem Fall kommt ein Vertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig von der Dauer der Angebotszeit und ohne Durch- bzw. Fortführung der Auktion bereits dann zum angebotenen Festpreis zustande, wenn der Bieter/Käufer diese Option wirksam ausübt.
2.4 Die als „Online Only“ oder „Timed Auction“ bezeichnete Verkaufsaktion stellt keine Versteigerung gem. § 34 b GewO, § 156 BGB dar. Die „Internet-Auktion“ stellt auch keine öffentlich zugängliche Versteigerung gem. § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar.
2.5 Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B. so genannten „Sniper“-Programmen) ist verboten.
2.6 Für den Fall, dass es, gleich aus welchem Grunde nicht zu einem Vollzug des Vertragsabschlusses zwischen Hargesheimer und dem Käufer kommt, der Mindestpreis nicht erreicht wurde, ist Hargesheimer berechtigt, so genannten Unterbietern ein Angebot zum Kauf des Artikels zu einem Festpreis zu unterbreiten.
2.7 Zahlungen sind per Überweisung in EUR (€) an Hargesheimer zu leisten. Hat sich Hargesheimer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle Kosten und Gebühren der Überweisung (inkl. Hargesheimer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers.
3. Übergabe/Lieferung
3.1 Nach Bezahlung wird der Kaufgegenstand dem Käufer versichert zugesandt, wenn nicht ein Fall der Ziffer 3.2 vorliegt. Die Kosten der Übergabe, der Abnahme und der Versendung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort sind in Ziffer 4.6 (zusätzliche Transportkosten) geregelt. Durch den Versand können weitere Entgelte, insbesondere Nachnahmekosten oder Zollgebühren entstehen, die direkt durch die Transportfirma erhoben und beim Empfänger bei Aushändigung des Versandguts eingezogen werden. Solche Entgelte sind nicht in den Versandkosten von Hargesheimer enthalten und vom Käufer ggf. zusätzlich zu entrichten, soweit sie nicht unter die Kosten fallen, die von Hargesheimer gem. § 270a BGB zwingend zu tragen sind.
3.2 Alternativ besteht die Möglichkeit der Abholung des Kaufgegenstands durch den Käufer. Nach entsprechender Mitteilung und Voranmeldung kann der Käufer den Kaufgegenstand bei Hargesheimer abholen. Die Abholung hat unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Angebotsende und Erwerb durch den Käufer statt zu finden. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt eine Abholung trotz Fristsetzung nicht oder verweigert der Käufer ernsthaft und endgültig die Abholung, kann Hargesheimer vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals verkaufen und seinen Schaden in derselben Weise wie bei Zahlungsverzug des Käufers geltend machen kann (siehe Ziffer 7), ohne dass dem Käufer ein Mehrerlös aus einem erneuten Verkauf zusteht. Darüber hinaus schuldet der Käufer im Falle des Verzugs auch angemessenen Ersatz aller durch den Verzug bedingter Beitreibungskosten. Ob er Abholung oder Versendung wünscht, wählt der Käufer nach Ersteigerung.
3.3 Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes des Kaufgegenstandes während der Versendung trägt der Käufer, sofern er beabsichtigt, den Kaufgegenstand im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an das den Transport ausführende Unternehmen bzw. deren Vertreter übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von Hargesheimer verlassen hat. Bei Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB (zur Definition siehe Ziffer 8.3) geht die Gefahr der gekauften Sache erst über, wenn sie den Besitz über die gekaufte Sache erlangt haben, es sei denn der Käufer (Verbraucher) hat den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt, und der Unternehmer dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat (§ 475 Abs. 2 BGB).
3.4 Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen können Zahlungen nur von dem registrierten Bieter akzeptiert werden. Nach Ausstellung und Prüfung der Rechnung ist eine Umschreibung auf einen Dritten nicht mehr möglich.
4. Kaufpreis / Fälligkeit / Abgaben /sonstige Kosten / Zusammensetzung des Endpreises
4.1 Der Kaufpreis ist mit dem Höchstgebot bei Zeitablauf fällig.
4.2 Zahlungen des Käufers sind grundsätzlich nur durch Überweisung an Hargesheimer auf das angegebene Konto zu leisten. Die Erfüllungswirkung der Zahlung tritt erst mit endgültiger Gutschrift auf dem Konto des Anbieters ein.
Alle Kosten und Gebühren der Überweisung (inkl. der Hargesheimer abgezogenen Bankspesen) gehen zu Lasten des Käufers, soweit gesetzlich zulässig und nicht unter das Verbot des § 270a BGB fallend.
4.3 Es wird, je nach Vorgabe des Einlieferers, differenz- oder regelbesteuert verkauft. Die Besteuerungsart wird dem Bietenden regelmäßig vor der Abgabe des Gebots auf der Gebotsseite bekanntgegeben.
4.4 Käuferaufgeld und Folgerechtsvergütung
4.4.1 Differenzbesteuerte Kunstgegenstände
Bei der Differenzbesteuerung wird pro Einzelobjekt ein Aufgeld von 32% erhoben. In dem Kaufpreis ist jeweils die Umsatzsteuer, derzeit in Höhe von 19 %, enthalten.
4.4.2 Kunstgegenstände, die in der Darstellung mit "N" gekennzeichnet sind, wurden zum Verkauf in die EU eingeführt. Diese werden differenzbesteuert angeboten. Bei diesen wird zusätzlich zum Aufgeld die von Hargesheimer verauslagte Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von derzeit 7% der Rechnungssumme erhoben.
4.4.3 Regelbesteuerte Kunstgegenstände.
Bei der Regelbesteuerung wird pro Einzelobjekt ein Aufgeld von 28% erhoben. Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % erhoben. Für Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Kunst und Antiquitäten berechtigt sind, kann die Regelbesteuerung angewendet werden.
4.5 Ausfuhrlieferungen in EU-Länder sind bei Vorlage der VAT-Nummer von der Umsatzsteuer befreit. Ausfuhrlieferungen in Drittländer (außerhalb der EU) sind von der Mehrwertsteuer befreit; werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer ausgeführt, wird diesem die Umsatzsteuer erstattet, sobald Hargesheimer der Ausfuhrnachweis vorliegt.
4.6 Zusätzliche Transportkosten fallen je nach Lieferort, Gewicht und Größe des Objektes in unterschiedlicher Höhe an und sind vom Käufer zusätzlich zu bezahlen.
4.7 Für Katalogpositionen, die mit zwei Sternen (**) gekennzeichnet sind, ist wegen der Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts § 26 UrhG eine pauschale Umlage von 2% auf den Zuschlagspreis zu entrichten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Hargesheimer ist nicht verpflichtet, den Gegenstand vor Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben.
5.2 Das Eigentum am Kaufgegenstand geht erst mit vollständiger Bezahlung des geschuldeten Rechnungsbetrags auf den Käufer über. Falls der Käufer den Kaufgegenstand zu einem Zeitpunkt bereits weiterveräußert hat, zu dem er den Rechnungsbetrag des Anbieters noch nicht oder nicht vollständig bezahlt hat, tritt der Käufer sämtliche Forderungen aus diesem Weiterverkauf bis zur Höhe des noch offenen Rechnungsbetrages an Hargesheimer ab. Hargesheimer nimmt diese Abtretung an.
5.3 Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen Hargesheimers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung und weiteren Verkaufsgegenständen bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf Hargesheimer zustehenden Forderungen.
6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
6.1 Der Käufer kann gegenüber Hargesheimer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6.2 Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers, der nicht Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, sind nur dann ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
7. Zahlungsverzug, Rücktritt, Ersatzansprüche des Anbieters
7.1 Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, kann Hargesheimer unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite verlangen, mindestens jedoch in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Verzugszins nach §§ 288, 247 BGB.
7.2 Verlangt Hargesheimer wegen der verspäteten Zahlung Schadensersatz statt der Leistung und wird der Gegenstand nochmals verkauft, so haftet der ursprüngliche Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag erlöschen, auf den dadurch entstandenen Schaden, wie z.B. Lagerhaltungskosten, Ausfall und entgangenen Gewinn. Er hat auf einen eventuellen Mehrerlös, der auf den nochmaligen Verkauf erzielt wird, keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Angebot nicht zugelassen.
8. Gewährleistung
8.1 Beim Vertragsgegenstand handelt es sich um einen gebrauchten Gegenstand. Die nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten Katalogbeschreibungen und –abbildungen, sowie Darstellungen in sonstigen Medien des Verkäufers (Internet, sonstige Bewerbungen u.a.) begründen keine Garantie und sind keine vertraglich vereinbarten Beschaffenheiten i.S.d. § 434 BGB, sondern dienen lediglich der Information des Käufers, es sei denn, eine Garantie wird von Hargesheimer für die entsprechende Beschaffenheit bzw. Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich übernommen, bzw. aus nachfolgender Ziffer 8.3 ergibt sich, insb. für negative Beschaffenheitsmerkmale dazu etwas abweichendes. Dies gilt auch für Expertisen. Die Tatsache einer Begutachtung durch Hargesheimer oder eines beauftragten Unternehmens/eines Gutachters als solche stellt keine Beschaffenheit bzw. Eigenschaft des Kaufgegenstands dar.
8.2 Gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB wird die Gewährleistung für jegliche Mängel an den verkauften Waren ausgeschlossen. Hargesheimer verpflichtet sich jedoch gegenüber dem Käufer bei Sachmängeln, welche den Wert oder die Tauglichkeit des Objekts aufheben oder nicht unerheblich mindern und die der Käufer ihm gegenüber innerhalb von 12 Monaten nach Angebotsende und Erwerb geltend macht, seine daraus resultierenden Ansprüche gegenüber dem Einlieferer abzutreten bzw., sollte der Käufer das Angebot auf Abtretung nicht annehmen, diese selbst gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers durch Hargesheimer, kehrt Hargesheimer dem Käufer den daraus erzielten Betrag bis ausschließlich zur Höhe des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Gegenstandes aus. Zur Rückgabe des Gegenstandes ist der Käufer gegenüber Hargesheimer dann nicht verpflichtet, wenn Hargesheimer selbst im Rahmen der Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem Einlieferer oder einem sonstigen Berechtigten nicht zur Rückgabe des Gegenstandes verpflichtet ist. Diese Rechte (Abtretung oder Inanspruchnahme des Einlieferers und Auskehrung des Erlöses) stehen dem Käufer nur zu, soweit er die Rechnung Hargesheimers vollständig bezahlt hat. Zur Wirksamkeit der Geltendmachung eines Sachmangels gegenüber Hargesheimer ist seitens des Käufers die Vorlage eines Gutachtens eines anerkannten Sachverständigen (oder des Erstellers des Werkverzeichnisses, der Erklärung des Künstlers selbst oder der Stiftung des Künstlers) erforderlich, welches den Mangel nachweist.
8.3 Verbrauchern gem. § 13 BGB stehen die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte nach § 437 BGB, vorbehaltlich nachfolgender Regelungen, ansonsten unbeschränkt zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Sofern der Käufer Verbraucher gem. § 13 BGB ist, wird er auf folgendes ausdrücklich hingewiesen und erklärt vor Abgabe seines verbindlichen Kaufangebots folgendes:
Auf die Angaben zum jeweiligen Werk, insbesondere dessen Objektbeschreibung ist er hingewiesen worden und hat diese zur Kenntnis genommen. Sollten sich aus diesen Angaben sogenannte negative Beschaffenheitsmerkmale ergeben, die insbesondere von objektiven Anforderungen an das Objekt abweichen oder abweichen könnten, wie z.B.: Restaurierung, Retuschen, Besonderheiten bzgl. Qualität des Blattes oder Bildträgers stimmt er diesen ausdrücklich zu.
Gleichzeitig hat der Käufer Kenntnis davon, dass der Verkäufer die Gewährleistung bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn begrenzt und stimmt dieser ausdrücklich zu. Im Übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.
8.4. Die im Rahmen der Online-Plattform verkauften Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht. Sie haben einen ihrem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand. Beanstandungen des Erhaltungszustandes werden in unserer Beschreibung nur erwähnt, wenn sie nach unserer Auffassung den optischen Gesamteindruck des Gegenstandes maßgeblich beeinträchtigen. Das Fehlen von Angaben zum Erhaltungszustand hat damit keinerlei Erklärungswirkung und begründet insbesondere keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung im kaufrechtlichen Sinne. Gleiches gilt für Auskünfte jedweder Art, sei es mündlich oder schriftlich. In allen Fällen ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Gegenstands zum Zeitpunkt seines Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434ff BGB). Alle Angaben zum Gegenstand beruhen auf den im Zeitpunkt der Veröffentlichung oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
9. Haftung
Sämtliche Schadensersatzansprüche des Käufers gegen Hargesheimer, ihre gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sind - gleich aus welchem Rechtsgrund und auch im Fall des Rücktritts Hargesheimers nach Ziffer 7.3 - ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten Hargesheimers, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenfalls gilt der Haftungsausschluss nicht bei der Übernahme einer Garantie oder der fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch Hargesheimer, jedoch in letzterem Fall der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
10. Störung / Ausfall des Systems
Es ist grundsätzlich nach allgemeinem Stand der Technik nicht möglich, Soft- und Hardware vollständig fehlerfrei zu entwickeln und zu unterhalten. Ebenso ist es nicht möglich, Störungen und Beeinträchtigungen im Internetverkehr zu 100 % auszuschließen. Demzufolge kann der Hargesheimer keine Haftung und Gewähr für die dauernde und störungsfreie Verfügbarkeit und Nutzung der Websites übernehmen, vorausgesetzt dass er diese Störung nicht selbst zu vertreten hat. Hargesheimer übernimmt daher unter diesen Voraussetzungen auch keine Haftung dafür, dass aufgrund vorbezeichneter Störung ggfls. keine oder nur unvollständige, bzw. verspätete Gebote abgegeben werden, die ohne Störung zu einem Vertragsabschluss geführt hätten. Hargesheimer übernimmt demgemäß auch keine Kosten des Bieters, die ihm aufgrund dieser Störung entstanden sind. Sollten aufgrund einer Systemstörung keine Gebote auf Artikel abgegeben werden können, so wird die seit Eintritt der Störung bis zum eigentlichen Auktionsende verbleibende Restzeit festgehalten und nach Behebung der Störung entsprechend aufgeschlagen, so dass sich das ursprünglich festgelegte Auktionsende entsprechend um die Dauer der Störung verschiebt. Nach Behebung der Störung wird die Auktion mit exakt den Geboten und dem Verfahrensstand bei Eintritt der Störung fortgesetzt.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher mit Widerrufsbelehrung
Der Verbraucher nach § 13 BGB hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem er oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.
Um das Widerrufsrecht wirksam auszuüben, muss der Verbraucher gegenüber Hargesheimer Kunstauktionen Düsseldorf GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 11+12, 40210 Düsseldorf, Telefax: 0211 – 30 200 119, Email: info@kunstauktionen-duesseldorf.de – mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierfür kann er das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Käufer diesen Vertrag widerruft, hat Hargesheimer ihm alle Zahlungen, die er vom Käufer erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten innerhalb der EU (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Käufer eine andere Art der Lieferung als die vom angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt habt), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Hargesheimer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Hargesheimer dasselbe Zahlungsmittel, das der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Käufer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Nicht paketversandfähige Waren werden von Hargesheimer abgeholt. Im Falle paketversandfähiger Waren kann Hargesheimer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Käufer den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Paketversandfähige Waren hat der Käufer unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er Hargesheimer über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an
Hargesheimer Kunstauktionen Düsseldorf
Friedrich-Ebert-Straße 11+12
40210 Düsseldorf
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Käufer die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Er muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
12.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlichem - rechtlichem Sondervermögen wird zusätzlich vereinbart, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand (inkl. Scheck- und Wechselklagen) Düsseldorf ist. Düsseldorf ist ferner stets dann Gerichtsstand, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
12.3 Für die Rechtsbeziehungen zwischen Hargesheimer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Es gilt § 306 Abs. 2 BGB.12.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Deutsch verfügbar.
Stand Juni 2022
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1. Allgemeines
1.1 Hargesheimer Kunstauktionen Düsseldorf GmbH (im folgenden „Hargesheimer“) führt Kaufanträge/Bestellungen in Form von so genannten Internet-Auktionen unter dem Internet-Portal https://www.lot-tissimo.com/ ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einschließlich der entsprechenden „Widerrufsbelehrung“ durch. Hargesheimer bietet Kunstgegenstände im eigenen Namen, jedoch für Rechnung der Einlieferer (Kommissionsvertrag zwischen Hargesheimer und dem Einlieferer) an. Die Auftraggeber bleiben
dabei unbenannt.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den Verkauf von Waren durch Hargesheimer verbindlich. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Hargesheimer erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Bieters/Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten Hargesheimer nur, wenn sich Hargesheimer ausdrücklich mit ihnen einverstanden erklärt. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware aus der ersten Bestellung gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für klassische Versteigerungen, die Hargesheimer durchführt. Dies gilt ausdrücklich auch für den Nachverkauf. Für Versteigerungen und den Nachverkauf im Rahmen dieser Versteigerungen sind die jeweils gültigen Einlieferungs- und Versteigerungsbedingungen ausschließlich maßgeblich.
2. Kaufvertrag
2.1 Die von Hargesheimer im Internet angebotenen Gegenstände stellen ein Verkaufsangebot dar. Dabei bestimmt Hargesheimer einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot des Höchstbietenden bei Fristablauf angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Gebots-Funktion an. Das Gebot hat so lange Gültigkeit und erlischt erst, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Mit Ende der Angebotsfrist, gleich durch Ablauf der Frist oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch Hargesheimer, kommt zwischen Hargesheimer und dem Höchstbietenden ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Bieter war gesetzlich dazu berechtigt, seine Gebote zurückzunehmen. In diesem Fall (berechtigte Gebotsrücknahme), kommt der Kaufvertrag mit dem ursprünglichen Höchstbietenden zustande, dessen Gebot dem Bieter betragsgemäß unmittelbar vorausgegangen ist. Ein abgegebenes Kaufangebot ist für den Kunden bindend.
2.2 Jeder Bieter kann bei einer Auktion ein Maximalgebot abgeben. Dies entspricht dem Höchstbetrag, den er maximal für den Artikel bereit ist, zu bezahlen. Weitere Bieter sind nicht in der Lage, dieses Höchstgebot einzusehen. Bieten weitere Interessenten auf den Artikel, so wird das jeweils aktuelle Gebot automatisch schrittweise erhöht, so dass der Bieter, der ein Maximalangebot angegeben hat, so lange Höchstbietender bleibt, bis sein Maximalgebot von einem anderen Bieter überboten wurde.
2.3 Hargesheimer kann Angebote auch zu einem Festkaufpreis mit der Option Sofort-Kaufen versehen. Dieses Angebot kann von jedem Bieter angenommen werden, jedoch nur so lange entweder noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde oder die Gebote einen von Hargesheimer festgelegten Mindestpreis noch nicht erreicht haben. In diesem Fall kommt ein Vertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig von der Dauer der Angebotszeit und ohne Durch- bzw. Fortführung der Auktion bereits dann zum angebotenen Festpreis zustande, wenn der Bieter/Käufer diese Option wirksam ausübt.
2.4 Die als „Online Only“ oder „Timed Auction“ bezeichnete Verkaufsaktion stellt keine Versteigerung gem. § 34 b GewO, § 156 BGB dar. Die „Internet-Auktion“ stellt auch keine öffentlich zugängliche Versteigerung gem. § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar.
2.5 Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B. so genannten „Sniper“-Programmen) ist verboten.
2.6 Für den Fall, dass es, gleich aus welchem Grunde nicht zu einem Vollzug des Vertragsabschlusses zwischen Hargesheimer und dem Käufer kommt, der Mindestpreis nicht erreicht wurde, ist Hargesheimer berechtigt, so genannten Unterbietern ein Angebot zum Kauf des Artikels zu einem Festpreis zu unterbreiten.
2.7 Zahlungen sind per Überweisung in EUR (€) an Hargesheimer zu leisten. Hat sich Hargesheimer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle Kosten und Gebühren der Überweisung (inkl. Hargesheimer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers.
3. Übergabe/Lieferung
3.1 Nach Bezahlung wird der Kaufgegenstand dem Käufer versichert zugesandt, wenn nicht ein Fall der Ziffer 3.2 vorliegt. Die Kosten der Übergabe, der Abnahme und der Versendung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort sind in Ziffer 4.6 (zusätzliche Transportkosten) geregelt. Durch den Versand können weitere Entgelte, insbesondere Nachnahmekosten oder Zollgebühren entstehen, die direkt durch die Transportfirma erhoben und beim Empfänger bei Aushändigung des Versandguts eingezogen werden. Solche Entgelte sind nicht in den Versandkosten von Hargesheimer enthalten und vom Käufer ggf. zusätzlich zu entrichten, soweit sie nicht unter die Kosten fallen, die von Hargesheimer gem. § 270a BGB zwingend zu tragen sind.
3.2 Alternativ besteht die Möglichkeit der Abholung des Kaufgegenstands durch den Käufer. Nach entsprechender Mitteilung und Voranmeldung kann der Käufer den Kaufgegenstand bei Hargesheimer abholen. Die Abholung hat unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Angebotsende und Erwerb durch den Käufer statt zu finden. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt eine Abholung trotz Fristsetzung nicht oder verweigert der Käufer ernsthaft und endgültig die Abholung, kann Hargesheimer vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals verkaufen und seinen Schaden in derselben Weise wie bei Zahlungsverzug des Käufers geltend machen kann (siehe Ziffer 7), ohne dass dem Käufer ein Mehrerlös aus einem erneuten Verkauf zusteht. Darüber hinaus schuldet der Käufer im Falle des Verzugs auch angemessenen Ersatz aller durch den Verzug bedingter Beitreibungskosten. Ob er Abholung oder Versendung wünscht, wählt der Käufer nach Ersteigerung.
3.3 Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes des Kaufgegenstandes während der Versendung trägt der Käufer, sofern er beabsichtigt, den Kaufgegenstand im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an das den Transport ausführende Unternehmen bzw. deren Vertreter übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von Hargesheimer verlassen hat. Bei Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB (zur Definition siehe Ziffer 8.3) geht die Gefahr der gekauften Sache erst über, wenn sie den Besitz über die gekaufte Sache erlangt haben, es sei denn der Käufer (Verbraucher) hat den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt, und der Unternehmer dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat (§ 475 Abs. 2 BGB).
3.4 Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen können Zahlungen nur von dem registrierten Bieter akzeptiert werden. Nach Ausstellung und Prüfung der Rechnung ist eine Umschreibung auf einen Dritten nicht mehr möglich.
4. Kaufpreis / Fälligkeit / Abgaben /sonstige Kosten / Zusammensetzung des Endpreises
4.1 Der Kaufpreis ist mit dem Höchstgebot bei Zeitablauf fällig.
4.2 Zahlungen des Käufers sind grundsätzlich nur durch Überweisung an Hargesheimer auf das angegebene Konto zu leisten. Die Erfüllungswirkung der Zahlung tritt erst mit endgültiger Gutschrift auf dem Konto des Anbieters ein.
Alle Kosten und Gebühren der Überweisung (inkl. der Hargesheimer abgezogenen Bankspesen) gehen zu Lasten des Käufers, soweit gesetzlich zulässig und nicht unter das Verbot des § 270a BGB fallend.
4.3 Es wird, je nach Vorgabe des Einlieferers, differenz- oder regelbesteuert verkauft. Die Besteuerungsart wird dem Bietenden regelmäßig vor der Abgabe des Gebots auf der Gebotsseite bekanntgegeben.
4.4 Käuferaufgeld und Folgerechtsvergütung
4.4.1 Differenzbesteuerte Kunstgegenstände
Bei der Differenzbesteuerung wird pro Einzelobjekt ein Aufgeld von 32% erhoben. In dem Kaufpreis ist jeweils die Umsatzsteuer, derzeit in Höhe von 19 %, enthalten.
4.4.2 Kunstgegenstände, die in der Darstellung mit "N" gekennzeichnet sind, wurden zum Verkauf in die EU eingeführt. Diese werden differenzbesteuert angeboten. Bei diesen wird zusätzlich zum Aufgeld die von Hargesheimer verauslagte Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von derzeit 7% der Rechnungssumme erhoben.
4.4.3 Regelbesteuerte Kunstgegenstände.
Bei der Regelbesteuerung wird pro Einzelobjekt ein Aufgeld von 28% erhoben. Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % erhoben. Für Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Kunst und Antiquitäten berechtigt sind, kann die Regelbesteuerung angewendet werden.
4.5 Ausfuhrlieferungen in EU-Länder sind bei Vorlage der VAT-Nummer von der Umsatzsteuer befreit. Ausfuhrlieferungen in Drittländer (außerhalb der EU) sind von der Mehrwertsteuer befreit; werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer ausgeführt, wird diesem die Umsatzsteuer erstattet, sobald Hargesheimer der Ausfuhrnachweis vorliegt.
4.6 Zusätzliche Transportkosten fallen je nach Lieferort, Gewicht und Größe des Objektes in unterschiedlicher Höhe an und sind vom Käufer zusätzlich zu bezahlen.
4.7 Für Katalogpositionen, die mit zwei Sternen (**) gekennzeichnet sind, ist wegen der Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts § 26 UrhG eine pauschale Umlage von 2% auf den Zuschlagspreis zu entrichten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Hargesheimer ist nicht verpflichtet, den Gegenstand vor Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben.
5.2 Das Eigentum am Kaufgegenstand geht erst mit vollständiger Bezahlung des geschuldeten Rechnungsbetrags auf den Käufer über. Falls der Käufer den Kaufgegenstand zu einem Zeitpunkt bereits weiterveräußert hat, zu dem er den Rechnungsbetrag des Anbieters noch nicht oder nicht vollständig bezahlt hat, tritt der Käufer sämtliche Forderungen aus diesem Weiterverkauf bis zur Höhe des noch offenen Rechnungsbetrages an Hargesheimer ab. Hargesheimer nimmt diese Abtretung an.
5.3 Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen Hargesheimers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung und weiteren Verkaufsgegenständen bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf Hargesheimer zustehenden Forderungen.
6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
6.1 Der Käufer kann gegenüber Hargesheimer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6.2 Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers, der nicht Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, sind nur dann ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
7. Zahlungsverzug, Rücktritt, Ersatzansprüche des Anbieters
7.1 Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, kann Hargesheimer unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite verlangen, mindestens jedoch in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Verzugszins nach §§ 288, 247 BGB.
7.2 Verlangt Hargesheimer wegen der verspäteten Zahlung Schadensersatz statt der Leistung und wird der Gegenstand nochmals verkauft, so haftet der ursprüngliche Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag erlöschen, auf den dadurch entstandenen Schaden, wie z.B. Lagerhaltungskosten, Ausfall und entgangenen Gewinn. Er hat auf einen eventuellen Mehrerlös, der auf den nochmaligen Verkauf erzielt wird, keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Angebot nicht zugelassen.
8. Gewährleistung
8.1 Beim Vertragsgegenstand handelt es sich um einen gebrauchten Gegenstand. Die nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten Katalogbeschreibungen und –abbildungen, sowie Darstellungen in sonstigen Medien des Verkäufers (Internet, sonstige Bewerbungen u.a.) begründen keine Garantie und sind keine vertraglich vereinbarten Beschaffenheiten i.S.d. § 434 BGB, sondern dienen lediglich der Information des Käufers, es sei denn, eine Garantie wird von Hargesheimer für die entsprechende Beschaffenheit bzw. Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich übernommen, bzw. aus nachfolgender Ziffer 8.3 ergibt sich, insb. für negative Beschaffenheitsmerkmale dazu etwas abweichendes. Dies gilt auch für Expertisen. Die Tatsache einer Begutachtung durch Hargesheimer oder eines beauftragten Unternehmens/eines Gutachters als solche stellt keine Beschaffenheit bzw. Eigenschaft des Kaufgegenstands dar.
8.2 Gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB wird die Gewährleistung für jegliche Mängel an den verkauften Waren ausgeschlossen. Hargesheimer verpflichtet sich jedoch gegenüber dem Käufer bei Sachmängeln, welche den Wert oder die Tauglichkeit des Objekts aufheben oder nicht unerheblich mindern und die der Käufer ihm gegenüber innerhalb von 12 Monaten nach Angebotsende und Erwerb geltend macht, seine daraus resultierenden Ansprüche gegenüber dem Einlieferer abzutreten bzw., sollte der Käufer das Angebot auf Abtretung nicht annehmen, diese selbst gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers durch Hargesheimer, kehrt Hargesheimer dem Käufer den daraus erzielten Betrag bis ausschließlich zur Höhe des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Gegenstandes aus. Zur Rückgabe des Gegenstandes ist der Käufer gegenüber Hargesheimer dann nicht verpflichtet, wenn Hargesheimer selbst im Rahmen der Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem Einlieferer oder einem sonstigen Berechtigten nicht zur Rückgabe des Gegenstandes verpflichtet ist. Diese Rechte (Abtretung oder Inanspruchnahme des Einlieferers und Auskehrung des Erlöses) stehen dem Käufer nur zu, soweit er die Rechnung Hargesheimers vollständig bezahlt hat. Zur Wirksamkeit der Geltendmachung eines Sachmangels gegenüber Hargesheimer ist seitens des Käufers die Vorlage eines Gutachtens eines anerkannten Sachverständigen (oder des Erstellers des Werkverzeichnisses, der Erklärung des Künstlers selbst oder der Stiftung des Künstlers) erforderlich, welches den Mangel nachweist.
8.3 Verbrauchern gem. § 13 BGB stehen die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte nach § 437 BGB, vorbehaltlich nachfolgender Regelungen, ansonsten unbeschränkt zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Sofern der Käufer Verbraucher gem. § 13 BGB ist, wird er auf folgendes ausdrücklich hingewiesen und erklärt vor Abgabe seines verbindlichen Kaufangebots folgendes:
Auf die Angaben zum jeweiligen Werk, insbesondere dessen Objektbeschreibung ist er hingewiesen worden und hat diese zur Kenntnis genommen. Sollten sich aus diesen Angaben sogenannte negative Beschaffenheitsmerkmale ergeben, die insbesondere von objektiven Anforderungen an das Objekt abweichen oder abweichen könnten, wie z.B.: Restaurierung, Retuschen, Besonderheiten bzgl. Qualität des Blattes oder Bildträgers stimmt er diesen ausdrücklich zu.
Gleichzeitig hat der Käufer Kenntnis davon, dass der Verkäufer die Gewährleistung bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn begrenzt und stimmt dieser ausdrücklich zu. Im Übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.
8.4. Die im Rahmen der Online-Plattform verkauften Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht. Sie haben einen ihrem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand. Beanstandungen des Erhaltungszustandes werden in unserer Beschreibung nur erwähnt, wenn sie nach unserer Auffassung den optischen Gesamteindruck des Gegenstandes maßgeblich beeinträchtigen. Das Fehlen von Angaben zum Erhaltungszustand hat damit keinerlei Erklärungswirkung und begründet insbesondere keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung im kaufrechtlichen Sinne. Gleiches gilt für Auskünfte jedweder Art, sei es mündlich oder schriftlich. In allen Fällen ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Gegenstands zum Zeitpunkt seines Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434ff BGB). Alle Angaben zum Gegenstand beruhen auf den im Zeitpunkt der Veröffentlichung oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
9. Haftung
Sämtliche Schadensersatzansprüche des Käufers gegen Hargesheimer, ihre gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sind - gleich aus welchem Rechtsgrund und auch im Fall des Rücktritts Hargesheimers nach Ziffer 7.3 - ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten Hargesheimers, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenfalls gilt der Haftungsausschluss nicht bei der Übernahme einer Garantie oder der fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch Hargesheimer, jedoch in letzterem Fall der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
10. Störung / Ausfall des Systems
Es ist grundsätzlich nach allgemeinem Stand der Technik nicht möglich, Soft- und Hardware vollständig fehlerfrei zu entwickeln und zu unterhalten. Ebenso ist es nicht möglich, Störungen und Beeinträchtigungen im Internetverkehr zu 100 % auszuschließen. Demzufolge kann der Hargesheimer keine Haftung und Gewähr für die dauernde und störungsfreie Verfügbarkeit und Nutzung der Websites übernehmen, vorausgesetzt dass er diese Störung nicht selbst zu vertreten hat. Hargesheimer übernimmt daher unter diesen Voraussetzungen auch keine Haftung dafür, dass aufgrund vorbezeichneter Störung ggfls. keine oder nur unvollständige, bzw. verspätete Gebote abgegeben werden, die ohne Störung zu einem Vertragsabschluss geführt hätten. Hargesheimer übernimmt demgemäß auch keine Kosten des Bieters, die ihm aufgrund dieser Störung entstanden sind. Sollten aufgrund einer Systemstörung keine Gebote auf Artikel abgegeben werden können, so wird die seit Eintritt der Störung bis zum eigentlichen Auktionsende verbleibende Restzeit festgehalten und nach Behebung der Störung entsprechend aufgeschlagen, so dass sich das ursprünglich festgelegte Auktionsende entsprechend um die Dauer der Störung verschiebt. Nach Behebung der Störung wird die Auktion mit exakt den Geboten und dem Verfahrensstand bei Eintritt der Störung fortgesetzt.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher mit Widerrufsbelehrung
Der Verbraucher nach § 13 BGB hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem er oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.
Um das Widerrufsrecht wirksam auszuüben, muss der Verbraucher gegenüber Hargesheimer Kunstauktionen Düsseldorf GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 11+12, 40210 Düsseldorf, Telefax: 0211 – 30 200 119, Email: info@kunstauktionen-duesseldorf.de – mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierfür kann er das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Käufer diesen Vertrag widerruft, hat Hargesheimer ihm alle Zahlungen, die er vom Käufer erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten innerhalb der EU (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Käufer eine andere Art der Lieferung als die vom angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt habt), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Hargesheimer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Hargesheimer dasselbe Zahlungsmittel, das der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Käufer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Nicht paketversandfähige Waren werden von Hargesheimer abgeholt. Im Falle paketversandfähiger Waren kann Hargesheimer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Käufer den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Paketversandfähige Waren hat der Käufer unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er Hargesheimer über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an
Hargesheimer Kunstauktionen Düsseldorf
Friedrich-Ebert-Straße 11+12
40210 Düsseldorf
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Käufer die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Er muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
12.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlichem - rechtlichem Sondervermögen wird zusätzlich vereinbart, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand (inkl. Scheck- und Wechselklagen) Düsseldorf ist. Düsseldorf ist ferner stets dann Gerichtsstand, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
12.3 Für die Rechtsbeziehungen zwischen Hargesheimer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Es gilt § 306 Abs. 2 BGB.12.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Deutsch verfügbar.
Stand Juni 2022